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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1903
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1903-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1903
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- Deutsch
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9548 Nichtamtlicher Teil. 270, 21 November 1903. Rutzland und die Literaturverträge. Die ungünstige Stimmung im russischen Publikum gegen Literaturverträge, über die schon mehrmals in diesen Blättern berichtet worden ist*), nimmt nicht ab, wie eine neuere Ver öffentlichung im »Luiebuzff IVjsstnilc« zeigt. Es ist dies der Wiederabdruck eines Artikels aus dem Moskauer »Lurjsrr, der über die Äußerungen des dortigen Großkaufmanns und Verlagsbuchhändlers A. S. Skirmunt bezüglich einer Kon vention mit Frankreich berichtet. Zwischen diesem Lande und Rußland bestand nämlich schon eine Literaturkonvention, die aber nach Ablauf ihrer Frist in den neunziger Jahren nicht erneuert worden ist. Französische Schriftsteller haben sich wiederholt bemüht, eine Erneuerung herbei zuführen, und der neueste derartige Versuch ist die bekannte Thätigkeit der Herren Prevost und Capus. Eben diese hat die Frage eines Literarvertrages in Rußland wieder auf die Tagesordnung gebracht und die Äußerungen des Herrn Skirmunt veranlaßt. Der Korrespondent des »Lurjsr« hält die letztem für typisch in bezug auf die Auffassung der Konvention in den gebildetsten Kreisen Rußlands, und es dürfte daher eine Wiedergabe des Artikels auch hier nicht ohne Interesse sein, zumal da es sich doch auch noch darum handelt, Rußland zum Anschluß an die internationale Berner Konvention zu bestimmen. Bei Beurteilung der Frage einer literarischen Kon vention kommen, nach Skirmunt, in Betracht: vor allem der Schriftsteller, dann der Leser und hierauf der Verleger. »Es läßt sich nicht leugnen — sagt er — daß mich vom Standpunkt des Urheberrechts aus die Gerechtigkeit zwingt, mich für die Konvention, für den Schutz jenes Rechts so wohl in der Heimat des Autors, als im Auslande aus zusprechen. Ich glaube, kein einziger Schriftsteller wird ein Honorar für sein Werk, das in eine fremde Sprache übersetzt ist, zurückweisen. Und hier muß sich noch bei dem Autor, be sonders dem russischen, die Erwägung einstellen: Von meinen armen Landsleuten erhalte ich Honorar, warum soll ich von den Franzosen, den Deutschen und andern reichen europäischen Lesern kein Honorar erhalten? »Aber nehmen wir au, die Konvention wird im Inter esse der Gerechtigkeit und zum Nutzen der Autoren ab geschlossen. Da zeigt sich sofort die Kehrseite der Medaille. Der russische Leser tritt auf und sagt: Ihr habt eine Kon ventton abgeschlossen — damit habt Ihr eine doppelte Last auf mich gelegt: eine Verteuerung der Bücher und schlechte Übersetzungen. »Wie? Sie meinen, daß sich die Konventton in der Qualität der Übersetzungen äußern wird? »Ganz gewiß. Jetzt, wo es keine Konventton gibt, gibt es doch eine Konkurrenz unter den Verlegern, die in dem Bestreben zum Ausdruck kommt, das übersetzte Buch nicht nur billig zu geben, sondern ihm auch qualitativ den Vor zug zu sichern. »Ganz anders werden sich die Verhältnisse bei einer Konvention gestalten. Jeder Verleger wird vor allem be müht sein, den Autor zu monopolisieren. Dies wird nicht denen gelingen, die intelligenter sind, sondern die raffi nierter und rücksichtsloser Vorgehen. Vollzieht sich doch schon jetzt etwas Ähnliches vor unfern Augen. Irgend ein N. N. hat Maeterlinck in Besitz genommen, ein andrer hat Mir beau im Monopol, ein dritter — Hauptmann. »Aber jetzt kann man diesen Mangel wenigstens ver bessern. Das Original erscheint im Druck und es dauert nicht lange, da erscheint manche, oft bessere Übersetzung. Beim Abschluß einer Konvention wird durch das Monopol *) S. Börsenblatt 1897, Nr. 273; 1898, Nr. 82, 111, 282; 1899, Nr. 28. die Möglichkeit ausgeschlossen, die Übersetzung ohne den Wunsch des Monopolinhabers zu verbessern. Der Leser wird genötigt sein, das Buch nicht nur zu einem teurem Preise, sondern auch in einer schlechtem Übersetzung zu kaufen. »Aber protestiert nicht Mirbeau, der als Verteidiger der Konvention auftritt, eben gerade gegen schlechte Über setzungen, gegen die Entstellung des Originals? »Ja wohl .... das läßt sich alles gut sagen; aber wie steht es mit den Tatsachen? Hauptmann wird bei uns aus dem Manuskript übersetzt, Maeterlinck ebenfalls; aber was sind das für Übersetzungen?! Mirbeau versteht die russische Sprache nicht und wird die Entstellungen kaum bemerken .... In jedem Fall hat das russische Publikum von einer Konventton nur Verlust zu erwarten, und zwar besonders viel auf dem Gebiete der wissenschaftlichen Werke. »Unser junges Land, das eben erst ein schöpferisches Leben beginnt, braucht den Zufluß billiger populärer Bücher dringend notwendig. Aus diesem Gebiet ist eine Konvention ganz ungünstig für uns. Die wissenschaftlichen Bücher sind teuer, finden nur schwer Absatz; warum soll man also ihre Verbreitung durch eine neue Verteuerung noch mehr hindern? Nehmen wir jetzt noch die übersetzten Artikel in unfern Journalen; fast die Hälfte der letztem nährt sich von Übersetzungen. Von den ausländischen Belletristen erscheinen fast gleichzeitig mit der Ausgabe der Orininale Übersetzungen, in den russischen Journalen. Bei einer Konventton stellt sich das Monopol ein und kommt hier in einer Verteuerung der periodischen Presse zum Ausdruck. »Nun, und die Verleger? Hat die Konvention für sie einen Nutzen? »Für uns Verleger ist die Konvention ein zweischneidi ges Schwert. Gewandte Verleger-Monopolisten werden sich vordrängen, und die übrigen werden von weitem zusehen, wie sich der Markt mit verteuertem übersetzten Plunder füllt. Aber anderseits ist die Konvention imstande, die Verleger in ihren geschäftlichen Interessen zu vereinigen. Es kann unter gewissen Umständen Vorkommen, daß die Ver leger wider Willen einander zum Schaden arbeiten. So ist es mir einmal gegangen. Ich ließ ein solides Geschichtswerk, eine Übersetzung aus dem Französischen, drucken. Als schon 40 Bogen fertig waren, hörte ich auf einmal, daß auch ein Petersburger Verleger mit der Herstellung desselben Werkes beschäftigt sei. Es war ein dickes, teures Buch, nur auf einen sehr beschränkten Leserkreis berechnet. Verluste waren unvermeidlich, wenn beide Ausgaben gleichzeitig erschienen. Glücklicherweise trat der Petersburger Verleger, ein mir be freundeter Herr, zurück, obgleich er dabei einen Verlust von etwa 1500 Rubel hatte. Im andern Fall hätten wir beide Schaden gelitten; aber der Leser hätte dennoch gewonnen! — schloß Herr Skirmunt. Er hätte dadurch gewonnen, daß wir beide das Buch unter dem Werte hätten verkaufen müssen. Bei dem Bestehen einer Konvention wären solche Fälle un möglich.« Die Redaktion des »Lnisbn^j IVfestnIü« fügt ihrerseits noch die Bemerkung hinzu: »Die Konvention hat bei uns, wie es scheint, wenn auch nicht lauter Gegner, so doch auf jeden Fall sehr wenig Freunde.« ?. Aus Ruhland. (Schluß aus Nr. 267 d. Bl.) Neuigkeiten des russischen Büchermarkts. Abramow, N., Wörterbuch der russischen Synonymen und sinn verwandten Ausdrücke. 2. Ausl. 1 R. Afanassjew, A., Russische Kindermärchen. 10. Aufl. 1 R. 75 K. (Kaiser) Alexander II., Die Südslawen und Mazedonien. 20 K. *) Vgl. Börsenblatt 1903 Nr. 194, 213, 218. Red.
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