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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1904
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- Deutsch
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^ 3», s, Februar 1904, Nichtamtlicher Teil, 1231 stimmten Anspruch darauf habe, seine Unternehmungen wie nicht über, so auch nicht unter dem Ladenpreis angekllndigt zu sehen. Ganz anders unter den Wirkungen der Gewerbefreiheit, Nachdem die Stuttgarter Verleger vorangegangen, erließen die Leipziger Verlagshaudlungen unter Führung von B, G, Teubner am IS, November 1879 eine Erklärung, wonach sie die Geschäftsverbindung mit allen Handlungen, in Rech nung wie gegen bar, aufheben würden, die ihre Verlags werke zu andern Preisen als zu den von ihnen festgesetzten öffentlich anzeigten oder ausböten. Dabei sprachen sie die Erwartung aus, daß sich die Mehrzahl der auswärtigen Verlagsfirmen ihrer Erklärung anschließen werde, welcher Annahme in wenigen Tagen durch 400 Unterschriften ent sprochen wurde. Am 2, Februar 1880 kündigten die Leipziger Kommissionäre sogar an, daß sich die deutschen Verleger nunmehr in ihrer überwiegenden Mehrheit dem Vorgehen von Teubner und Genossen angeschlossen hätten; sie fühlten sich demnach verpflichtet, fernerhin keiner Firma Sortiments bedarf zu vermitteln, mit der der betreffende Verleger wegen Nichtachtung seines kundgegebenen Willens die Geschäfts verbindung gelöst habe. Dies war der erste Schritt des Verlagshandels zur Preiswahrung der Bücher seinerseits nnd gleichzeitig ein Fingerzeig, wo und wie der Preisanarchie, dem Hauptübel, an dem der Buchhandel aller Welt krankt, bei uns allein wirksam beizukommen sei: am Mittelpunkt des Buchhandels nämlich init seinen zentralen Einrichtungen und den gemein samen Vertretern, den Kommissionären, Der Gang des Reformwerks zerfällt in zwei Etappen: vom Statut von 1852 bis zu dem von 1880 und von 1880 bis zu den jetzt gültigen Satzungen von 1887, Not und Drang der Zeit sprechen schon ans den beiden letzten Daten; in sieben Jahren ein neues Statut, während das Statut von 1852 in seinen Grundbestimmungen über fünfzig Jahre lang bestanden hat. Danach beschränkte sich der Zweck des Vereins neben den allgemeinen Angelegenheiten des Buch- und Kunsthandels rc, auf die Erleichterung des geschäftlichen Verkehrs und insbesondre der jährlichen Abrechnungen, Die Befassung des Vereins mit inncrn Geschäftsangelegenheiten seiner Mitglieder war grundsätzlich ausgeschlossen. In Weimar war nun eine Kommission mit Erhebungen über die Schleuderei im Lande betraut worden, der praktisch wichtigere und darum derjenige Gegenstand, der von jetzt ab immer mehr als Kernpunkt der bewegenden Fragen erkannt wurde. Auf Grund ihrer Erhebungen befür wortete die Kommission eine Reform des Börsenoereins als notwendige Voraussetzung für die Herbeiführung ge ordneter Zustände, Darauf trat am 16, September 1879 eine Vierund- drcißiger - Kommission in Leipzig zusammen, bestehend aus 27 Vertretern der Provinzial-, Lokal- und Verlegervereine rc. Zur Vorlage gelangten zwei Statutenentwürfe, der eine vom Börsenvcreinsvorstand, der andre von Morgenstern-Breslau, Der Entwurf des Vorstands, der den Kommisstonsverhand lungen zugrunde gelegt wurde, ging in kühnen reglemen tarischen Einzelheiten nicht so weit wie der Morgensternsche, blieb aber im Endziel nicht dahinter zurück, da er dem Verein für die Zukunft zur Aufgabe stellte: »die Anbahnung und Feststellung allgemein gültiger geschäftlicher Normen, sowohl im Verkehr der Buchhändler untereinander, als mit dem Publikum,« Der Erfolg der Reformpartei innerhalb der Vierund- dreißiger-Kommission war so groß, daß sie im letzten Augen blick zweifelhaft wurde, ob sie damit nicht übers Ziel schieße. Ein Formfehler in der Zusammenberufung der selben soll daher den erwünschten Anlaß gegeben haben, eine neue Konferenz anzuberaumen, die bald danach, im No vember, tagte und vor allen: die Bestimmung aus dem Ent wurf entfernte, welche die Bekämpfung der Schleuderei zum Ziel hatte, -um — wie es in Lorcks Geschichte des Vereins der Leipziger Buchhändler S, 107 heißt — den Bestand des Börsenvereins nicht aufs Spiel zu setzen-. Das so modifizierte, von der Hauptversammlung am 25, April 1880 angenommene Statut war noch kein volles Jahr in Gültigkeit, als ihm auch schon das Urteil gesprochen wurde. Die Sortimentshandlungen von Köln, Bonn und Wiesbaden versandten unterm 4, April 1881 ein Rund schreiben, worin es hieß: »Die Statuten-Verändcrung des Börscnvereins, sowie die Verleger-Erklärungen haben leider in keiner Weise den in wohlwollender Absicht erstrebten Zielen näher geführt. Das Unwesen der Schleuderei nimmt täglich zu . , ,« Dies Urteil fand so ziemlich von allen Seiten Bestätigung, Der Börsenverein, bestimmt durch die Gefahr, »seinen Bestand aufs Spiel zu setzen-, war auf halbem Wegs stehen geblieben; da, wo er stand, konnte er nicht stehen bleiben, und sein Vorstand fand sich um so mehr gereizt, zum vollständigen Ziel zu gelangen, als ihm in der Leitung der Reform ein Mitbewerber erstanden war. Bald nach Weimar, zur Ostermesse 1879, hatte sich nämlich der Verband der durch die Reformbewegung an Zahl wachsenden Orts- und Kreisvereine konstituiert, mit dem Zweck, den Bestrebungen derselben im Interesse eines geordneten Sortimentsbetriebs als gemeinsames Organ zu dienen. Der Verband gewann ein Ansehen, das den Börsenvereinsvorstand mit Besorgnis um das seinige erfüllte. Er erklärte deshalb in einem Zirkular, daß der Börsen verein durch die ihm statutarisch gezogenen Schranken mit den wichtigsten Fragen, die seine Mitglieder beschäftigten, nichts zu schaffen haben könne, und es somit nachgerade dahin gekommen sei, »daß neben dem Vorstand und der Generalversammlung des Börsenvereins sich eine Neben regierung, ein Nebenparlament gebildet habe, das die bei weitem wichtigeren und praktisch dringlicheren Angelegenheiten des Buchhandels zum Gegenstand seiner Tätigkeit mache und von Jahr zu Jahr an Bedeutung gewinne«. Aber nicht an Machtmitteln, die unter den Wirkungen der Gewerbe freiheit vor allem notwendig waren, um energisch eingreifen zu können! Dies war im Jahre 1882, Von da ab bis zu den neuen Satzungen von 1887 war noch ein weiter Weg und manches Hindernis zu überwinden. Nach dem Entwurf eines neuen Statuts durch den damaligen Vorsteher Kröner- Stuttgart sollte an Stelle des -Verbands« künftig der Börsenvereinsvorstand die Aufforderung an feine Verleger- Mitglieder erlassen, sich freiwillig zu Rabattkürzungen gegen die von ihm als Schleuderer gekennzeichneten Firmen zu ver pflichten, Durch entsprechende Erweiterung seiner statutarischen Rechte sollte der Vorstand ferner die Möglichkeit gewinnen, den Ausschluß der Schleuderer aus dem Börsenverein zu be wirken und ihnen den Bezug des Börsenblatts und die Be nutzung der Bestellanstalt zu versagen. Diese Absichten scheiterten am Widerstand des Leipziger und Berliner Buchhandels, Dagegen wurde der Börsen vereinsvorstand Kantate 1883 veranlaßt, sich mit dem Verband der Orts- und Kreisvereinc darüber ins Vernehmen zu setzen, wie der Börsenverein die Bekämpfung der Schleuderei an: wirksamsten in den Kreis seiner Tätigkeit ausnehmcn könne. Als der Vorstand Anstalten traf, sich des übernommenen Auftrags zu entledigen, vereinigten sich die angesehensten Verlagsfirmen in Leipzig und Berlin, um Widerspruch zu erheben. Sie erachteten das Vorhaben ebensowenig im Einklänge mit den Zwecken des Börsenvereins, als sie an den Erfolg des beabsichtigten Schrittes glaubten; 1KS'
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