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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1887
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1887-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1887
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- Deutsch
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.V 61, 16. März 1887. Nichtamtlicher Teil 1409 vielleicht das eine Gute für sich, daß sie leicht und mit Konse quenz durchzusühren ist, vollkommen erleichternd aber und gewinn bringend für den Benutzer eines solchen Nachschlagewerks scheint sie uns wie gesagt nicht. Soweit es sich um Romane und Novellen handelt, möchte es allenfalls seine Berechtigung haben, wenn, (den Artikel ausgenommen) jedes erste Wort als Schlagwort benutzt wird; da aber, was sehr löblich und ja sonst nutzbringend für den Buchhändler und Büchcrliebhaber, auch eine Menge volkstümlich-wissenschaftlicher Werke Aufnahme gefunden hat, so würde für die Wahl des Schlagworts das den Hauptinhalt des Buches bezeichnende Hauptwort des Titels meist ersprießlicher gewesen sein. Das Wort: »Keine Regel ohne Ausnahme« hätte freilich hierbei vielleicht öfters zur Anwendung kommen müssen. Vor allem hätten die vielen unter »Auf« und »Aus« vor kommenden geographischen und historischen Namen in der an gedeuteten Weise Berücksichtigung verdient; doch auch wo der Inhalt hinter Hauptwörtern, wie »Beiträge«, »Bilder« rc. versteckt liegt, hätten wir ein kennzeichnenderes Schlagwort vor- gezogcn. Unter allen Umständen hätten selbst bei den Romanen Adjektiva nur bei geographischen Namen als Schlagwörter zu gelassen werden sollen. Wir finden cs verwerflich, wenn z. B. bei »alte Andres«, »alte Apfelfrau« rc. »alt« als Schlagwort dient, lassen cs aber allenfalls gelten, wenn »Amerikanische Criminal- Geschichtcn«, »Amerikanische Emigrantengeschichten« unter »ame rikanisch« eingereiht werden. Auch die Zahlwörter sind als Schlagwörter von untergeordneter Bedeutung und nur in ver einzelten Fällen als solche zulässig. Ungeachtet solcher Mängel wird das Verzeichnis für die ans dem Titel angegebenen Kreise doch reichlich gute Dienste thun. Man wird an richtiger Stelle im Alphabete viele geographische, geschichtliche und litterargeschichtliche Namen und Materien aller Art finden, soweit sie nicht eben der böse Titel hinter anderen Schlagwörtern verborgen hält. Dringend anzuempsehlen und sehr verdienstlich wäre in manchen Fällen, wo der Titel den Inhalt nur andeutet, Aufnahme der fraglichen Namen rc. mit Verweisungen auf die Titel, wie beispielsweise der Name »Bcireis« Aufnahme verdient hätte mit einem Hinweis auf »Adept zu Helmstädt«, wie man unter »Leopold 1.«, mindestens aber unter »Dessauer«, einen Hinweis auf »alte Dessauer« zu finden hofft. Die Genauigkeit der Titel scheint, wiewohl fast durchweg auf eine Zeile zusammengedrängt, vermöge angemessener Ab kürzungen nichts zu wünschen übrig zu lassen. Der von dem Herausgeber einmal eingeschlagene Weg wird im allgemeinen inncgehalten werden müssen. Wo der Titel bis aufs kleinste Beiwort im Gedächtnis des Leihbibliothekars und Buchhändlers sich befestigt hat, wird das Buch auch so seinen Zweck erfüllen. Vermischtes. Zur Bibliographie. — Der Pariser Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30. Dezember v. 1.13 000 Franks zur Her stellung einer » UiblioZrapbis rsvolutionuairs äs Uario (1789 — 1799)« bewilligt. (Us Uivrs blr. 86.) Verjährung von Preßvergehen. — Die bekannten Ent hüllungen der »Pall Mall Gazette« unter dem Titel »Der Jung- frauen-Tribut des modernen Babylon« beschäftigten am Mittwoch noch einmal die zweite Strafkammer am Landgericht II in Berlin. Eine deutsche Übersetzung war im Verlage des Verlagsbuchhändlers E. Bartels in Berlin erschienen, indessen war auf der Broschüre weder der Name des Druckers noch des Verlags angegeben, und dies führte dazu, daß das Schöffengericht am Amtsgericht I Herrn Bartels wegen Zuwiderhandlung gegen ß 6 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874 zu zehn Mark Geldstrafe verurteilte. Auf die Berufung des Angeklagten hob die zuständige Strafkammer am Landgericht I das verurteilende Erkenntnis auf und erkannte auf Freisprechung, weil die Übertretung verjährt sei. Es wurde ange nommen, daß die Verjährungsfrist mit der Drucklegung beginne (diese hatte im August 1885 stattgefunden, während das der Anklage zu Grunde liegende Exemplar erst im August 1886 verkauft worden war), und daß mit dem Verkauf eines Einzelexemplares eine neue Verjährungsfrist nicht beginne. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hob das Kammer gericht die Vorentscheidung ans, den Rechtszustand dahin fest stellend, daß die Strafbarkeit der Handlung mit der durch das Erscheinen verwirklichten Verbreitung, also mit dem Zeitpunkte der Veröffentlichung — nicht der Drucklegung — beginne, und daß demnach entscheidend für den Anfang der Verjährung der Straf verfolgung der Beginn der Veröffentlichung sei. Behufs Feststellung dieses Beginns der Veröffentlichung wurde die Sache zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz, und zwar an das Landgericht II. verwiesen. Der vom Rechtsanwalt Bückner-Rixdorf vorbereitete Ent- lastnngsbcwcis ergab in überzeugender Weise, daß die Verbreitung der Broschüre bereits im August 1885 begonnen hatte und dem nach die Übertretung längst verjährt war, als das Verfahren ein geleitet wurde. Das Urteil des Gerichtshofes lautete dement sprechend auf kostenlose Freisprechung. Neue Bücher, Kataloge rc. für die Hand- und Haus bibliothek des Buchhändlers. iilattbasus Nsrian. 8üixns ssinss Usbsus unä ausführlich s Us- scbrsibunA ssiusr lopogruphia dsriuanias, nebst Vsr- rsicbniss äsr äarin enthaltenen lliupfersticbs. Dine bultiir- historiscbs 8tuäis von II. Dclrarät. Uit äsin Uortriit Dlerians. 8". VIII, 222 8. Lass! 1887, II. (Zsorgs Verla-;. Däprs. 4 Über deutsche und lateinische Buchstaben. Ein Mahnruf an das Deutsche Volk von Hermann von Pfister, Major und Docenten an technischer Hochschule zu Darmstadt, kl. 8°. 16 S. Berlin 1867, Adolf Reinecke. Ldprs. 50 Kaiser-Geburtstagsfeier. — Die Gesamtgehilfenschaft des Berliner Buchhandels rüstet sich eifrig zur festlichen Vorfeier des neunzigsten Geburtsfestes des Kaisers. Dieselbe findet in Form eines Festkommerses am Sonnabend den 19. März im Vereins hause, Niederwallstraße 11, statt. Auch in Leipzig wird der frohe Tag seitens der Gehilfenschaft festlich begangen werden. Ein gemeinsames Rundschreiben der Vorstände des Buchhandlungs-Gehilfen-Vereins und des All gemeinen Deutschen Buchhandlungs-Gehilfeu-Verbandes ladet zu einem Kommerse ein, welcher am Festtage selbst, Dienstag den 22. d. M. im Saale des »Siebenmännerhauses« stattfinden und abends H9 Uhr beginnen wird. Berichtigung. — Der Titel des von Or. A. Rudel gegründeten Blattes (vergl. die bezügliche Personal-Notiz in Nr. 59) ist: »Ceutral- blatt für die deutsche Papierfabrikation« (nicht .. .. fabrikanten. wie fehlerhasterweise gesetzt wurde). Pcrsonalnachrichtcn. Gestorben: Am II. d. M. in Göttingen nach langen schweren Leiden Herr Arnold Hoher, vom 1. August 1872 bis zum Schluß des vergangenen Jahres Inhaber der Dieterich'schen Sortiments- Buchhandlung daselbst, welcher Firma er seit seiner ersten buch händlerischen Entwickelung fast ununterbrochen angehört hat. Der im rüstigsten Mannesalter Dahingeschiedcne, ein Berufs genosse von höchst achtungswertem Charakter, vereinigte in seiner stillen, aber unermüdlichen geschäftlichen Thätigkeit hervorragendes Wissen mit seltener Arbeitskraft. Den tüchtigen und beliebten Mann zeichneten im persönlichen Umgänge große Bescheidenheit und treuherziges Wesen vorteilhaft aus.
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