Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.07.1903
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- 1903-07-29
- Erscheinungsdatum
- 29.07.1903
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173, 29. Juli 1903. Nichtamtlicher Teil. 5841 vom Verein schweizerischer Buchdruckereibesitzer das Unbefriedigtsein über die durch die neuen Regelbücher nur noch vermehrte Unsicher heit in der neuen Rechtschreibung ausgesprochen und beschlossen, eine auf dem Boden der amtlichen Rechtschreibung stehende, aber alle Doppelschreibungen vermeidende Hausorthographie heraus- zugebeu, die zunächst für alle Mitglieder der drei Vereine maß gebend sein sollte und dann vielleicht mit der Zeit alle Buch druckereien in den Ländern deutscher Zunge für sich gewinnen würde. Auf einer am 25. September v. I. in Leipzig stattge- habtcn Versammlung von Vertretern der genannten drei Vereine, an der der Gymnasialdirektor Geh. Regicrungsrat Or. Konrad Duden teilnahm, wurde der Plan des neuen Buches eingehend erörtert und Gcheimrat Duden mit der Ausarbeitung desselben beauftragt. Dieses Buch liegt nun vor. Herr Vr. Duden hat mit seiner großen Sachkenntnis und unter Überwindung zahlreicher Schwierig keiten seine Aufgabe auf das beste gelöst. Die für die neue Schreibweise zulässigen Doppelschreibungcn sind auf gewisse unvermeidliche Fälle eingeschränkt. Dem Zwecke des Buches ent sprechend mußten zahlreiche Fremdwörter ausgenommen werden, so daß der dargebotenc Wortschatz über 58 000 Wörter umfaßt. Das Wörterverzeichnis gibt lediglich das orthographische Wort bild, Konjugation, Deklination, Pluralbildung u. a., aber nur da, wo es der Setzer oder Korrektor, der eine schnelle Entscheidung sucht, benötigt. Bcigegcben sind die Regeln zur Rechtschreibung, eine Jnterpunktionslehre, einige Einzelvorschriften, besonders solche typographischer Art und ein Verzeichnis der gebräuchlichsten Ab kürzungen. Bei der ausgebreiteten Anwendung des Buchdrucker-Dudens in den Buchdruckerverbänden wird dieser auch bei allen Buch händlern, Autoren usw. stets zur Hand sein müssen. Kleine Mitteilungen. Der internationale llrhe berrechtsschutz und die Weltausstellung in St. Louis. — In den Nrn. 333 und 345 (vom 19. und 26. Juli 1903) des »Berliner Lokalanzeigcrs- findet sich die folgende Rede und Gegenrede crstcre von Herrn George Grantham Bain, dem Vertreter der Ausstellungsleitung von St. Louis, letztere von unserm Kollegen, dem Verleger Herrn Hermann Hillger in Berlin. Wir glauben, daß diese Erörterung vielen Lesern des Börsenblatts interessant sein wird, und drucken sie mit gefällig erteilter Erlaubnis gern hier ab: I. Cs ist sehr bedauerlich, daß jetzt, wo ernste Anstrengungen in den Vereinigten Staaten gemacht werden, das Urheberrecht zu reformieren, die Verleger Deutschlands den Entschluß gefaßt haben, auf der Weltausstellung von St. Louis 1904 nicht aus zustellen. Um so bedauerlicher ist dies, als die St. Louiser Welt ausstellung in der Tat doch nicht das geringste mit dem gegen wärtigen Urheberrecht zu tun hat, während anderseits dieses Vorgehen der deutschen Verleger einen sehr bedenklichen Einfluß auf die in Aussicht genommene Verbesserung des Urheberrechts, die der Kongreß für die nächste Session ins Auge gefaßt hat, aus üben dürfte. Der amerikanische Urheberrechtsvcrband hat durch seinen Vertreter George Hävens Putnam sein möglichstes getan, um eine Revision des Gesetzes durchzusetzen. Leider sind die Be mühungen vergeblich gewesen infolge der Opposition nicht der amerikanischen Verleger, sondern der Arbeiterverbände. Diese Verbände haben einen Vertreter in Washington, der vor den Kongreßkomitees erscheint, um für oder gegen eine Gesetzes vorlage, die irgendwie die Arbeiterinteressen berührt, einzu treten. Jedes Kongreßmitglied hat bei den Wahlen in erster Linie mit den Arbeiterstimmen zu rechnen. Diese müssen be achtet werden bei der Aufstellung von staatlichen, munizipalen und nationalpolitischen Wahlprogrammen. Da fast jedes Kongreßmitglied hofft, wieder gewählt zu werden, ist es nicht erstaunlich, wenn auch bedauerlich, daß der Einfluß der Arbeitervertreter in Washington soweit reichte, auch diese Gesetzes revision, die von dem letzten Kongreß beraten wurde, zu ver eiteln, eine Gesetzesrevision, die von den deutschen Verlegern und Autoren freudig begrüßt worden wäre. Aber Herr Putnam hat ein andres Amendement zu dem Urheberrecht ausgearbeitet, das ebenfalls den ausländischen Autoren genehm sein wird, wie auch den Wünschen der Arbeiterpartei. In dieser Vorlage wird vor gesehen, daß ein im Auslande erschienenes Buch den Schutz des Urheberrechts in den Vereinigten Staaten zu jeder Zeit innerhalb eines Jahres nach seiner Veröffentlichung im Auslande erlangen kann, vorausgesetzt, daß das Buch nicht bereits vorher in den Vereinigten Staaten veröffentlicht worden ist. Dabei soll die jetzige Bestimmung, wonach ein Werk in beiden Ländern zu gleicher Zeit nach dem Erscheinen geschützt werden kann, bestehen bleiben. Es ist durchaus wahrscheinlich, daß dieses Gesetz vom nächsten Kongreß angenommen werden wird, wenn nichts geschieht, um die Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 70. Jahrgang. Volksmeinung gegen die auswärtigen Autoren zu erregen. Aber gerade diese Gefahr wird durch den Beschluß der deutschen Verleger heraufbcschworcn, denn es ist in der amerikanischen Presse ganz be sonders darauf hingewicsen und kommentiert worden, daß die deut schen Verleger ihre Unzufriedenheit mit dem Kongreß der Vereinigten Staaten, der doch für die Gesetzgebung allein verantwortlich ist, dadurch zu äußer» beabsichtigen, daß sie der Weltausstellung von St. Louis fern bleiben. Nun sind wir nicht ein Volk, das sich durch Drohungen oder Verunglimpfungen zu einer bestimmten Handlungsweise drängen läßt. Es muß befürchtet werden, daß der Entschluß der deutschen Verleger den Kongreßreden gegen die Revision des Urheberrechts, sobald es vor den Kongreß kommt, zugrunde gelegt werden wird, und es ist nicht ausgeschlossen, daß gerade daran die Gesetzesvorlage scheitern könnte. Ander seits kann gar kein Zweifel darüber existieren, daß, wenn die deutschen Verleger in St. Louis ausstellen, darin eine der stärksten Unterstützungen für unser» Urheberrechtsverband und die größte Förderung für die Verabschiedung des in Aussicht genommenen Gesetzes liegen würde. Viele Amerikaner, die, wie alle guten Amerikaner, für die Aufrcchtcrhaltung der Frcundschaftsbeziehungen zwischen dem deutschen und amerikanischen Volke eintreten, würden mit großer Freude die deutsche Industrie und Regierung auf der Weltausstellung in St. Louis durch eine Ausstellung vertreten sehen, die die der andern Nationen an Bedeutung überragt. George Grantham Bain. II. Herr G. G. Bain hat in der »Öffentlichen Meinung« vom 19. d. M. in seiner Eigenschaft als Vertreter der Ausstellungs leitung von St. Louis seinem Bedauern Ausdruck gegeben darüber, daß die deutschen Verleger der Ausstellung fernbleiben, und stellt die Behauptung auf, daß durch ein solches Fernbleiben der Abschluß einer literarischen Konvention mit Amerika vereitelt werden könne. Der Herr Einsender behauptet, daß die Welt ausstellung in St. Louis mit dem gegenwärtigen Urheberrecht nichts zu tun hat, nennt das Vorgehen der deutschen Verleger bedenklich und bedauert im vorhinein die Repressalien, die das amerikanische Volk infolgedessen nehmen könnte. Da scheint es doch zunächst einmal geboten, das Verhältnis der deutschen Autoren und Verleger zu Amerika klarzustellen. Es be steht seit einer Reihe von Jahren die auch wohl weitern Kreisen bekannte Berner Konvention, der außer den Vereinigten Staaten von Nordamerika und Rußland fast alle zivilisierten Länder bei getreten sind. Erst in der letzten Zeit haben auch die nordischen Königreiche ihren Beitritt erklärt. Durch diese Berner Kon vention ist ohne weiteres jedes literarische Produkt eines Landes auch in allen andern Ländern für eine Reihe von Jahren gegen Nachdruck geschützt. Bedauerlicherweise befindet sich aber auch in dieser Berner Konvention ein Paragraph, oer bestimmt: Die Werke eines Schriftstellers, dessen Üand nicht der Berner Konvention angehört, sind aber geschützt, wenn das betreffende Schriftwerk gleichzeitig oder vor Erscheinen im eigenen Lande in einem fremden Lande gedruckt wird, das der Berner Konvention angehört. Das haben sich natürlich seit mehreren Jahren die amerikanischen Schriftsteller und Verleger sehr zu nutze gemacht, und so besteht der eigenartige Zustand, daß die Amerikaner mit dem kleinen Umweg über London vollständigen Schutz für ihre Schriftwerke genießen, was bei der Gleichartigkeit der Sprache und der Schriftzeichen auch wenig Kosten verursacht, während zur gleichen Zeit die deutschen Schriftwerke in ausgiebigster Weise von den Herren Amerikanern zum Nachdruck hcrangezogen werden. Der Herr Einsender spricht aber auch von einem Schutz, den die deutschen Werke heute bereits genießen. Dieser besteht nämlich darin, daß auch ein deutsches Buch heute in Amerika geschützt ist, wenn das betreffende Buch in Amerika gesetzt und gedruckt wird. In diesem Falle schickt man ein Exemplar an die Bücherei des Kongresses in Washington und hat damit den Schutz erworben. Das heißt, wenn es einem nicht so geht wie dem Verfasser, dessen amerikanische Skizzen sich seinerzeit der Herr Buchdrucker copyrighten ließ. Es hätte eines gewaltigen und in Amerika besonders teuren Prozesses bedurft, um das Recht wieder »grade zu biegen«. Nun ist es aber selbstverständlich für die deutschen Autoren und die deutschen Verleger ein Ding der Umöglichkeit, deutsche Bücher in deutscher Sprache zuerst in Amerika erscheinen zu lassen. Dazu ist der Absatz nicht groß genug und der Ge schmack von dem unsrigen zu sehr verschieden. Bücher werden auch in Amerika hauptsächlich durch Zeitungen vertrieben, durch Gemischtwaren-Geschäfte aller Art und durch Eiscnbahnbuch- handlungen, die mit allem möglichen handeln, während Buch handlungen nach deutschem Muster im ganzen etwa nur 20 in den Vereinigten Staaten existieren. Nach meiner Meinung hat aber sehr wohl die Frage des Urheberrechts mit der Weltausstellung zu tun, denn als man 775
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