Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.09.1882
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1882-09-18
- Erscheinungsdatum
- 18.09.1882
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18820918
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188209180
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18820918
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1882
- Monat1882-09
- Tag1882-09-18
- Monat1882-09
- Jahr1882
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Friedrich Heyer, sondern Friedrich Wilhelm Heyer heißt, wie ich dies stündlich aus dem Kirchenbuch nachzuweisen in dem Stande bin. Was mich dazu bestimmte, eine von meinem Namen unabhängige Firma zu wählen, hatte lediglich in meinen besonderen Verhältnissen seinen Grund. Als lediges Frauenzimmer hielt mich ein leicht zu er klärendes Gefühl zurück, meinen Namen öffentlich auszuhängen, während ich mich Überhaupt nur durch den Drang der Umstände genöthigt sah, noch außerdem einen Aufwand von mehreren hundert Gulden bestreiten müssen, um nur die allernothlvcndigste» Einrichtungen zu treffen, und die Kosten für das Umdrucken der TUelbogen, für die Veränderungen sagen können, die durch kein Gesetz verbalen ist, und durch deren Aenderung mein Eigenthum ohne alle Noch sehr gefährdet werden würde. Auch führt man gewöhnlich in dem gemeinen Leben an: was dem Einen recht ist, das ist dem Andern billig, und in unserer Ver bind vor dem Gesetz gleich". Sobald daher z. B. dem Herrn Friedrich Wilhelm Heher die Besngniß eingeräumt bleibt, eine von seinem Namen verschiedene Firma zu sichren, kann und darf mir ein gleiches Recht nicht vorenthalten werden. worden. Einmal erworbene Rechte können aber nur ans den in den Ge setzen namentlich genannten Gründen wieder entzogen werden. Nun haben unsere Gesetze nirgends die Wahl einer besonderen Firma ver Verordnung vom 1 Deeember 1827 sub l,it. v. liebst den zu ver hängenden Strafen ganz speciell ausgezählt, und außer diesen dürfen keine andern mehr singirt werde». Daß aber auch keine von den in dem Gesetz namentlich ausgesprochenen Strafen aus mich angewandt werden kann, ist ebenso bestimmt, als es gewiß ch, daß ich ein Patent Am Schlüsse der Eingabe, welche sich noch über die speciellen Verhältnisse der Gießener Buchhändler verbreitet, heißt es: Ich habe mir bei meinem Gesuch um die Erlaubniß zum Betriebe sondern ich bin offen dabei zu Werke gegangen. In andern Ländern, wo, wie z. B. in Frankfurt a/M., die Erlangung des Bürgerrechts für Ausländer außerordentlich erschwert ist, wird doch alsdann eine löb liche Ausnahme hiervon gemacht, wenn eine Inländerin durch Heirath mit einem Ausländer ihr Fortkommen zu begründen sucht. Eine solche Begünstigung ist mir nun freilich nicht zu Theil geworden, und ich habe nur das erlangen können, was mir die Gesetze ausdrücklich zu sicherten. Allein um desto mehr habe ich jetzt einen gegründeten An spruch aus Schutz gegen die unverdienten Angriffe böswilliger Menschen und mit der Zuversicht, die das Vertrauen aus die Gesetze und die Ge rechtigkeitsliebe der höchsten Staatsbehörde einflößen kann, richte ich an höchstprcisliches Ministerium die unterthänigste Bitte: die in dem rubricirten Betreff vom 18. v. M. erlassene höchste Ver fügung für erledigt zu erklären und die hiesigen Buchhändler ans ihre grundlosen Vorstellungen gebührend zu bedeuten. Der erste Theil dieses Gesuchs fand jedoch keine Erhörung. Es wurde vielmehr unter dem 12. Juli 1832 der Regierung zu Gießen ausgegeben, der Bittstellerin zu eröffnen, daß sie, wenn sie der von ihr errichteten Buchhandlung eine besondere, ihres Namens nicht erwähnende Firma geben wollte, hierzu eine besondere Er laubniß hätte einholen müssen. Statt dessen habe sic aber eigen mächtig die Firma: „Dritte Buchhandlung in Gießen" angenommen, und deshalb, sowie unter den vorliegenden besonderen Verhältnissen könne ihrem Gesuch nicht willfahrt werden. Es wurde demgemäß auch unter dem 26. Juli 1832 der Petentin anfgegeben, die an gegebene Firma „Dritte Buchhandlung" binnen Monatsfrist einzu ziehen und vorgeschriebenermaßen die von I. C. Eckstein anznnehmen. Inzwischen hatte aber unser Ricker das hessische Jndigenat erlangt und zwar unter dem 14. August d. I. Sofort wandte sich derselbe an die Regierung der Provinz Oberhessen mit dem Ersuchen, die seiner Braut verliehene Concession auf ihn übertragen zu wollen, worauf er das Geschäft mit seiner eigenen Firma weitersühren werde. Da er dies Gesuch durch Beifügung eines Attestes des Gießener Gemeinderaths, ihn als Bürger anfnehmen zu wollen, zu unterstützen vermochte, so erfuhr dasselbe eine baldige Genehmigung, so daß unser Josef Ricker nicht allein seinen Namen an die Spitze des neuen Geschäfts setzen, sondern auch bald darauf seine Verlobte Braut, die so tapfer Freud und Leid mit ihm gelheilt hatte, heim führen konnte. lieber die spätere Zeit der Firma wollen wir in Kürze nur Folgendes noch mittheilen. Das Geschäft war am 20. März 1832 eröffnet worden und hatte schnell einen hübschen Aufschwung ge nommen. Leider war die Gesundheit von Joses Ricker nichts weniger als kräftig; schon am 4. October 1834 erlag er einem organischen Nebel und hinterließ die Wittwe mit einem Kinde, welchem einige Monate später noch ein zweites Kind folgte. Zur Führung des Ge schäfts wurde sofort ein Geschäftsführer gewonnen, ein Herr Fischer, der später Bürgermeister von Wiesbaden wurde. Am 1. Sept. 1835 hatte der jüngere Bruder des Verstorbenen, Hr. AntonRicker, seine fünfjährige Lehrzeit in Trier beendigt und wurde nun durch Beschluß eines zusammenberufenen Familienraths dazu ausersehen, sich der ferneren Leitung des Geschäfts zu unterziehen, obwohl er erst 18 Jahre alt war. Was der neue Chef aus der Firma gemacht und wie sehr er es verstanden hat, die Handlung zu einer solchen Höhe zu führen, daß sie bei College» und in den Kreisen der wissen schaftlichen Welt ein großes Ansehen genießt, ist bekannt. Mit schwerem Herzen und in dem Bewußtsein der ihm auserlegten großen Verantwortlichkeit übernahm er die Stelle eines Leiters der jungen Handlung. Er ließ cs seine erste Aufgabe sein, das vorhandene Antiquariat zu verwerthen und einige noch von seinem Bruder ein- geleitetc Vcrlagsunternchmungcn rückgängig zu machen, um seine Thätigkeit ausschließlich dem Sortiment widmen zu können. Mit Freude und Stolz sah er die Hebung des Geschäfts und nun erst begann er nach und nach die Pflege des Verlags, wozu ihm seine persönlichen freundschastlichen Beziehungen zu fast allen jüngeren Docentcn der Universität vielfachen Anlaß boten. In den vierziger Jahren waren Gustav Baur, Karriere, W. A. Hofmann, Knapp, Kopp, Carl Vogt, Will, Zamminer in Gießen thätig, sie, wie die älteren Docenten Bischofs, Lenckart, Liebig und A. traten unserem Ricker näher und finden sich infolge dessen fast sämmtlich in seinem Verlagskatalogvertreten. — Seit dem Jahre 1863 befindet sich die Firma I. Ricker nun in dem Besitze von Anton Ricker.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder