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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.10.1867
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1867-10-21
- Erscheinungsdatum
- 21.10.1867
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- Deutsch
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245, 21. Oktober. Nichtamtlicher Theit. 2663 gebrachte Gesetzentwurf nicht dies Eramen, sondern die Bestimmung enthielt, daß die ordnungsmäßige Erlernung des Buchhan dels die Bedingung der Concesfionsertheilung sein solle. Die Regie rung hatte hierbei die wohlwollende Absicht, den Buchhandel vor ungeeigneten Eindringlingen, also etwa Buchbindern, Colportcuren u. s. w. zu schützen, denn eine politische Handhabe konnte ihr aus dieser Bestimmung nicht erwachsen. Als aber in der Debatte hiergegen bemerkt wurde, daß damit nicht bloß sog. Bönhasen und Pfuscher, sondern auch viele hochge bildete Männer, die erfahrungsmäßig dem Buchhandel, besonders dem Verlagshandel, sowohl Intelligenz wie Capital zusührten, aus geschlossen würden, wurde statt dessen dies Eramen vorgeschlagen und regierungsseitig acceptirt. Und indem dies Eramen nun wieder so organistrt wurde, daß dabei nicht die Regierung, sondern die Gewerbegenossen den Ausschlag gaben (die Prüfungscommission besteht bekanntlich aus einem Regierungscommifsar und zwei Buch händlern), trat auch hier wiederum an den Tag, daß es sich bei dem Eramen (wohl zu unterscheiden von der Concesston) um eine» dem Buchhandel wohlwollend zugedachten Schutz, nicht aber um eine preßpolizeiliche Handhabe handelte. Nun kann man darüber streiten, ob diese Absicht denn auch wirklich durch jenes Eramen erreicht werde; wir wollen sogar gern zugeben, daß trotzdem der ungeeigneten Subjecte genug in den Buch handel eindringen, ebenso, daß, Werdas Eramen besteht, keines wegs auch ein tüchtiger Buchhändler sei» müsse. Alles das ist selbst verständlich. Aber das wissen wir doch auch: ein wenig beigetragen zur Hebung unseres Berufs nach außen hat das Eramen doch; mehr wie einmal hat Einsender von Nichtbuchhändlern die achtungsvolle Frage gehört: also ein Eramen müssen die Buchhändler machen? Und auch das wissen wir: das Eramen hat manchen unserer jungen Berufsgcnosseu ganz heilsam genöthigt, sich ein wenig in der Lite raturkunde und in andern Wifsenssächern, die ein gebildeter Mau» kennen muß, umzusehen. Und endlich ist das ganz außer Zweifel: wer das Buchhändler-Eramen nicht bestehen kann, der verdient nicht, Buchhändler-Prinzipal zu sei», kaum Gehilfe. Denn wie es mit den einem jeden Gebildeten unerläßlich »öthige» Kenntnissen bei manchen unserer sich etabliren wollenden Gehilfen aussieht, davon hat Einsender dieses in seiner langjährigen Prariz als Miteraminator merkwürdige Proben erlebt. So wußte z. B. ein Examinand (es war ein Preuße) die Frage: wieviel Provinzen der preußische Staat habe, nicht zu beantworten; ei» anderer sollte eine große Handelsstadt LN der Elbe nennen, nach längerem Besinnen nannte er Hannover; ein dritter wurde nach der besten Uebersetzung des Shakespeare gefragt; keine Antwort; darauf sollte er irgend ein Werk von Weck nennen, er wußte keins. Solcher Beispiele könnte ich noch mehr anführen, von der über raschenden Dürftigkeit der schriftlichen Arbeiten zu geschweige». Wir fragen nun, was kann es schaden, wenn das Eramen un sere jungen Berufsgenossen nöthigt, ein Viertel- oder ein Halbjahr ihre Abend- und Sonntagsstunden ihrer literarischen Bildung und der Wiedcranfrischung der Schulkenntnisse zu widmen? Auch nach unserer Erfahrung geht es bei den Prüfungen sehr milde her, eigentlich zu milde. Es gehört nur ein ganz mäßiges Maß allgemeiner Bildung und ein nicht viel größeres von literatur geschichtlicher und Bücherkunde dazu, um zu genügen. Wahrlich, wenn das Buchhändler-Eramen kein anderes Verdienst hätte, als unsere jungen Leute zu nöthigen, wenigstens dies bescheidene Maß zu erlangen, man sollte es werth halte» und zu conserviren suchen, selbst bei der — allerdings nöthigen — Revision der sonstigen Preß- gesetze. Und statt dessen steht man ganze Gehilsen-Corporationen Sturm dagegen laufen! Die Regierung wird das Buchhändler-Eramen gern preisgeben ; ihr ist es sicher nicht ans Herz gewachsen. Wenn der Buchhandel keinen Werth daraus legt, einen wenn auch schwachen Schuh dage gen zu haben, daß jeder Bücherverkäufer ohne weiteres unser Stan desgenosse werden kann, nun so wird die Negierung uns dies feh lende Standesgefühl nicht mit Gewalt aufdrängen. Lonsüoin non obtruäuntlli. Es wird nicht schwer halten, das Eramen in Wegsall zu bringen, diese fatale Fessel für unsere junge Buchhändler- generation! Wir glauben indeß gern, daß es unter den Breslauer und an deren Gehilfen gar manchen gescheiden und gebildeten jungen Mann gibt, bei dem nicht entsernt von Eramen-Angst die Rede sein kann; wir glauben sogar, daß die Mehrzahl dieser Herren gedachi hat. ihr Schritt geschehe im Interesse allgemeiner Preß- und Gewerbcsreiheit (obwohl der Beruf der noch nicht selbständigen Gewerbsgenosscn zu solchem Hervortreten denn doch fraglich wäre). Aber wir hätten doch gewünscht, daß man genauer zugeseheu hätte. Indem man sich gegen eine in wohlwollender Absicht gegebene, in mancher Hinsicht heilsame, in keinem Fall irgend schädliche Institution richtete, muß man sich den Verdacht gefallen lassen, daß die Unbequemlichkeit der selben, kurz die Eramen-Scheu das Hauptmotiv gewesen sei. Und das bedauern wir um unserer jungen College» willen. B. A. K. XIV. Ob es nicht doch zweckmäßig sein dürste, daß entgegen der Breslauer Petition an den Reichstag der Betrieb des Buchhandels an eine Concesston geknüpft wird, möchte doch noch sehr die Frage sein. Schreiber dieses, jetzt ein Neupreuße, wohnt in einem Lande, in dem bisher jeder Einwohner buchhändlerischs Geschäfte betreiben durfte, so daß saclisch ab und zu Käsehöker und Dütenkrämer sich mit dem Buchhandel befaßten. Abgesehen davon, daß das Ansehen des ganzen Standes selbst verständlich darunter leiden mußte, liegt das traurigste Resultat darin, daß Kolporteure mit der untergeordnetsten, um nicht zu sagen frivolsten Literatur das Publicum überschwemmten, und da alles Colportagegeschäft in der Regel mit Leuten betrieben wird, denen es auf mehr oder weniger Schwindel nicht ankommt, Colportagege- schäftc jetzt aber auch bereits mit von den anständigsten Handlungen gemacht werden, so ist die natürlichste Folge davon gewesen, daß das große Publicum theilweisc sehr schwer gegen bessere Literatur zu gänglich, theilweise sogar überhaupt dem Buchhändler gegenüber kopfscheu geworden ist. Ich finde die preußische Einrichtung durchaus mit den Prin zipien der Gewerbefreiheit übereinstimmend. Trägt Jemand i» sich die Bildung und hat er die entsprechenden Kenntnisse unseres Ge schäfts, so darf ihm die Concesston nicht versagt werden. So leicht steht dann nicht zu befürchten, daß derselbe das Publicum an Räu ber- und Schauergeschichten und eine Literatur untersten Ranges, die statt zu bilden nur verpesten kann, zu gewöhnen suchen wird. A. M. in Altona. XV. Posen, 16. Oct. Wir glauben cs allen Herren Kollegen und hauptsächlich den Unterzeichnern der Petitionen schuldig zu sein, daß wir sic von dem augenblicklichen Stande der Angelegenheit, wie er uns soeben von dem Abgeordneten sür die Stadt Posen, Hrn.Regierungs- rathKrieger, mitgetheilt wurde, in Keuntniß setzen. Derselbe schreibt uns unter dem 15. d. Mts.: „Ew. Wohlgeboren theile ich ergebenst mit, daß die Commission soeben die Ueberweisung der Petition an den Bundeskanzler zur Berücksichtigung beschlossen hat, und daß der Coinmissarius des Bnndesralhes sich damit einverstanden erklärte.^ Zu der dortigen Petition sind übrigens noch ver- ,von Hamburg, Stuttgart, München, Magd-burg, '^Un u.
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