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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.11.1867
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1867-11-21
- Erscheinungsdatum
- 21.11.1867
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. 271. Eigent-nm des »ör>e»dereinS der Deutschen Biichhändlcr. Leipzig, Donnerstag den 21. November. Wegen des Bußtages erscheint die nächste Nummer am Sonnabend den 23. November. 1867. Amtlich Corporation der Berliner Buchhändler. Bericht des Vorsitzenden über das verflossene Vereinsjahr erstattet der am 7. November 1867 abgehaltenen Hauptversammlung. Seit der vorjährigen Hauptversammlung hat der Vorstand der Corporation mehrfach Veranlassung gehabt, im Interesse der Genossen sich mit Gesuchen an die betreffenden Königlichen Ministerien zu wenden. Zunächst bedrohte das für die Stadt Berlin in Aussicht genom mene Straßen-Polizeireglement vom 28. Oktober 18KK, namentlich in den §§. 79., 80., 81., den Verkehr der Packwagen gerade in den belebtesten Straßen in erheblichster Weise. Ganz besonders wären durch jene Bestimmungen das buchhändlerische Commissionsgeschäft und der Sortimentshandet in empfindlichster Art betroffen worden. Der Vorstand hielt es demnach für seine Pflicht, die Königlichen Ministerien des Handels und des Innern, sowie den Ministerpräsi denten, Herrn Grafen von Bismarck, auf die unfern Verkehr bedro henden Gefahren eingehend aufmerksam zu machen und zu bitten, jene Paragraphen unter Zuziehung kaufmännischer Sachverständigen einer nochmaligen Revision zu unterwerfen. Zu unserer Freude sind in Folge der von uns wie von verschiedenen anderen Corporationen und Genossenschaften erhobenen Beschwerden die oben bezcichneten Paragraphen vorläufig nicht in Kraft getreten. Ein zweiter Anlaß bot sich durch die im vergangenen Sommer seitens der Königlichen Regierung wie es schien in nahe Aussicht ge stellte Abänderung der bestehenden Gesetze über die Zeitungsstempel steuer. Die Mißlichkeiten dieser weniger für die politischen Zeitungen als vielmehr für die eigentlich buchhändlerischen Zeitschriften drücken den gesetzlichen Bestimmungen hier näher darzulegcn, darf ich in diesem Kreise wohl unterlassen. Der Vorstand hat sich darauf be schränkt, das Königliche Staatsministerium zu ersuchen, bei einer etwaigen Abänderung der betreffenden Gesetzgebung oder bei Ein führung einer ähnlichen die Presse betreffenden Besteuerung nicht ohne Zuziehung buchhändlerischer Sachverständigen vorzugehen. Mit anerkennenswerther Bereitwilligkeit ist die Königliche Re gierung auf unsere Bitte eingegangen, und werden demnächst die Besprechungen über diesen Gegenstand in der von dem Vorstande vorgcschlagenen Weise stattfinden. Die Bemühungen des Vorstandes, bei der Königlichen Regie rung in Bezug aus den in diesem Jahre bevorstehenden Ablauf der 30jährigen Schutzfrist für die Werke der bis gegen Ende des Jahres r T h e i t. 1837 verstorbenen Autoren einen gleichmäßigen Termin für alle deutsche Staaten herbeizuführen, sind zu unserem Bedauern gescheitert. Die von dem Königlichen General-Postamte unterm 23. Sep tember d. I. erlassene Bestimmung über die vom 1. October d. I. ab eingetretenen Veränderungen in denPortosätzen für die Korrespondenz aus dem preußischen Postgebiete nach dem Königreiche Italien und vios versa gestattet, daß Correcturbogen nebst den dazu gehörigen Manuscripten unter Streifband versandt werden dürfen. Diese für den gesammten literarischen Verkehr sehr wichtige Erleichterung bat dem Vorstande Veranlassung gegeben, die geeigneten Schritte zur Herbeiführung einer ähnlichen Bestimmung für die demnächst zu er wartende neue Verordnung über Streifbandsendungen innerhalb des Norddeutschen Bundes, resp. der mit Preußen in postvertragsmäßiger Verbindung stehenden Staaten zu thun, und 'es ist uns von maß gebender Stelle die Zusicherung gemacht worden, daß unsere Bitte die thunlichste Berücksichtigung finden werde. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 15. October v. I. war auf Antrag des Herrn Franz Lob eck der Vorstand ermächtigt worden, in Betreff der wünschenswerth erscheinenden Abänderung unseres Statuts der nächsten Hauptversammlung eine gedruckte, von den Mitgliedern des Vorstandes und des Hauptausschusses gemein schaftlich ausgearbeitete Vorlage zur Berathung, resp. Annahme zu zu überreichen. Die Mitglieder des Vorstandes und des Hauptaus- schusses find bestrebt gewesen, die im Laufe der letzten lOJahre mehr fach hervorgetretenen Mängel unseres Statuts in gemeinsamer Be rathung einer eingehenden gewissenhaften Prüfung zu unterziehen, und beehre» sich, der heutigen Hauptversammlung das Resultat ihrer Beratbungen zur geneigte» Beschlußnahmc vorzulegen. Was den Personalbestand unserer Corporation betrifft, so sind seit der letzten Hauptversammlung folgende College» neu cingetreten: die Herren Gustav Mode, Wilhelm Seidel, Julius Lang- guth, Hermann Albrecht, Hermann Hengst, Emanucl Lowitzsch, Eduard Quaas, Richard Lesser, Hanns Hanf- staengl— vertreten durch Herrn Emil Billig —, Ludwig He i- mann, Emil Grätz, und nach kurzer Unterbrechung zum zweiten Male beigetreten Herr Bernhard Brigl. Indem ich diese Herren College», sofern sie sich an unserer heu tigen Hauptversammlung betheiligt haben, hiermit zum ersten Male in diesem Kreise begrüße, heiße ich sie willkommen in unserer Ge- nosscnschast und wünsche, daß sic derselben in gegenseitigem Interesse dauernd angehören mögen. Leider haben wir seit der vorjährigen Hauptversammlung drei 148
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