Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 04.01.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-01-04
- Erscheinungsdatum
- 04.01.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18940104
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189401042
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18940104
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
- Monat1894-01
- Tag1894-01-04
- Monat1894-01
- Jahr1894
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Handel die führende Stellung in der internationalen Biblio graphie, die er heute behauptet, auch für die Zukunft sichern. Ich würde den Zweck meiner obigen Ausführungen als erreicht ansehen können, wenn es mir gelungen wäre den einen oder andern meiner Leser zu einer ernsthaften Beschäftigung mit der Bibliographie im Dienste des Buchhandels angeregt zu haben. Bermischtcs. Vom Kolportagebuchhandel. — Zur Bekämpfung des Centrums- Antrages auf Abänderung der Gewerbeordnung hat sich nun auch m München ein Agitations-Komitee gebildet. Am 29.Dezember 1893 fand im ersten Stock des -Cafö-Restaurant Hostheater- eine von Herrn Schrift steller Ludwig Viereck einberufene und sehr zahlreich besuchte Ver sammlung der Interessenten (Buchhändler, Buchdrucker rc) statt. Der Verlaus dieser Versammlung mar besonders dadurch interessant, daß ver schiedene süddeutsche Reichstagsabgeordnete sich gegen diesen Antrag er klärten. Auch Herr I)r. Sigl, der als Freund des Antrages erschienen war, erklärte, durch die im Lause der Diskussion vorgebiachten Gründe sich von der Schädlichkeit des Antrages für Buchhandel und Buckge werbe überzeugt zu haben, und versprach, entschieden gegen den An trag zu stimmen und auch ihm befreundete Reichstagsabgeordnete dazu zu veranlassen. Die Versammlung nahm einstimmig folgende Resolution an, die, mit den Unterschriften der Interessenten versehen, mit einer Petition an den Reichstag eingeschickt werden wird: »Die am 29 Dezember im Restaurant -Hostheater» versammelten Vertreter des Buchhandels, der Schriftsteller- und Journalistenwelt, sowie des Buchgewerbes erklären, daß die in dem Anträge Gröber, Hitze und Genossen auf Abänderung der Gewerbeordnung beab sichtigte Einschränkung der Gewerbefreiheit nicht nur von der verderblichsten Wirkung für die Existenz des gesamten Buch handels, sondern auch von gleich vernichtendem Einflüsse aus die Erwerbsihätigkeit aller an der Erzeugung von Büchern, Zeitschriften rc. beteiligten Kreise, also der Schriftsteller, Künstler, Buchdrucker, Buchbinder, Papierfabrikanten, Lylographen, Litho graphen, Papierhändler, Schristgießer, Galvanoplastiker und Maschinen-Industrieller rc. ist. Die Versammelten sprechen daher die entschiedene Erwartung aus, der Reichstag werde solchen Gesetzesänderungen seine Zustimmung versagen und die Einsicht der hohen verbündeten Regierungen werde — falls sich im Reichs tage doch eine Majorität dafür finden sollte — der dadurch herbei- gefllhrten schweren Bedrohung der Existenzen von Bürgern nicht beipflichlen.- Daß die Agitation gegen den Antrag sich nicht nur aus den Buch- bandel beschränkt, beweist die offizielle Erklärung zweier Buchdrucker- Korporationen, des -Vereins Münchener Buchdruckereibesitzer (A. V.s» und des -Deutschen Buchdrucker-Vereins (Kreis V) Bayern-, daß sie mit dem Vorgehen des Buchhändler-Komiiees einverstanden sind Auch von seiten der Buchdrucker und der anderen Interessenten der Buchgewerbe wird eine Einwirkung aus den Reichstag durch Einreichung von Petitionen und Resolutionen zu erwarten sein. Vom Kolportagebuchhandel. — Der hier schon erwähnte Artikel der -Norddeutschen Allgemeinen Zeitung« (in Nr. 597 vom 21. De zember 1893, abends, hat folgenden Wortlaut: -Dem Reichstage ist seitens des Centrums ein formulierter Gesetz vorschlag unterbreitet, der eine Aenderung der Gewerbeordnung dahin herbeisührcn will, daß die bekannten gegen das Hausiergewerbe vorge brachten Klagen behoben werden. Wir haben nicht die Absicht, uns zu den einzelnen darin gemachten Vorschlägen zu äußern. Im allgemeinen haben dem Reichstage als formulierte, in Details sich einlassende Gesetz- Vorschläge gemachte Parlcianträge bisher zu mancherlei Bedenken Anlaß gegeben, da deren Vorbereitung der Natur der Sache nach nicht so alle Umstände berücksichtigen kann, wie das bei seitens der Behörden aus gearbeiteten Entwürfen möglich ist. Initiativanträge sind der Regel nach mehr geeignet, Anregungen für eine künftige Gesetzgebung zu bieten, als dieielbe direkt einzuleilen, und einer solchen Anregung hätte es in diesem Falle kaum bedurft, da ja die Klagen über das Ueberhandnehmen der Hausiererei keineswegs mehr neu sind und zur Genüge bekannt ist, daß regierungsseitig bereits Vorarbeiten im Zuge waren, um den aus diesem Gebiete sestgestellten Mängeln Abhilfe zu schaffen. -Im Grunde also stößt der Antrag offene Thüren ein, was aller dings insofern kein Fehler ist, als eine Erörterung gerade dieses Themas an der Hand präziser Vorschläge und losgelöst von der oft genug besprochenen allgemeinen Klage über das Anwachsen und die Belästigung des Verkehrs durch das Hausierwesen wohl klärend wirken könnte. Wenn nun aber das Cenlrum eine solche klärende Erörterung herbeizusühren wünschte und zu dem Zwecke seinen formulierten Gesetzentwurf ausstellte, dann war es nur natürlich, wenn in demselben jede Art von Hausiererei ihre Stelle fand, auch jene Kolportage von Druckschriften, welche schon srüher die Reichsgesetzgebung als besonders behandelte Materie beschäftigt hat, und welcher einschränkende Bestimmungen entgegenzustellen man sich aus wohlerwogenen Gründen veranlaßt sah. -Gegen diesen Teil des Centrumsantrages richtet sich nun eine Bewegung, die von hier und in Leipzig zusammengetretenen Agitations- komitees geleitet wird und nach dem sensationellen Schema arbeitet, das neuerdings für derartige Zwecke in Mode gekommen ist. -Was über das Hausieren mit Druckschriften, den Kolportage-Buch handel, zu sagen ist, hat man alles schon — pr» und contra — 1883 zu hören bekommen. Die gedachten Komitees verkünden daher keinerlei neue Weisheiten, wenn sie an die Blätter Flugschriften versenden, deren Inhalt sich schon zur Genüge aus der Behauptung ergiebt, durch Ein schränkung des Kolportagehandels werde nicht nur dieser, sondern auch der Sortimentshandel geschädigt, während etwa das Umgekehrte richtig ist, und der Kolportagehandel den Sortimentshandel aus das empfindlichste geschädigt hat. Wenn dann weiter -ein Angriff auf die Preßfreiheit» signalisiert wird und man -alle Buchgewerbe und das Schrifttum- — was letzteres eigentlich sein soll, lassen wir dahingestellt — in ihren Erwerbsverhält nissen bedroht sieht, so sind das Uebertreibungen, deren Wert schon 1883 zur Genüge gewürdigt worden ist. Demjenigen Teil des Kolportage handels, dessen Objekte keinen Anlaß zu gesetzlichem Einschreiten bieten, der mit gutem Gewissen auf seine Thätigkeit zurücksehen kann, wäre daher nur zu raten, sich dagegen zu verwahren, daß seine Interessen zum Schilde für andere Interessentenkreise benutzt werden. Denn gerade derartige agitatorische Uebertreibungen müssen — dafür liegen ja erst aus jüngster Zeit genügende Beweise vor — das Gegenteil von dem bewirken, was sie bezwecken sollen. -Wenn aber der Centrumsantrag solche Druckschriften vom Feilbieten im Umherziehen ausschließen will, --welche in Lieferungen erscheinen (sofern nicht die Zahl der Lieferungen des Werkes und dessen Gesamtpreis aus jeder ein zelnen Lieferung an einer in die Augen fallenden Stelle ver zeichnet ists,»» so ist das eine vielleicht nicht glücklich gefaßte, aber ihrem Sinne nach wohl jedem verständliche Bestimmung, der einmal dem -Wesen- des Hintertreppenromans seine Aufmerksamkeit geschenkt hat. Zu eben dieser Klausel aber äußert ein in den Dienst dieser Agitation getretenes, aus Wissenschaft und Bildung verpichtes Organ: --Diese Bestimmung trifft am härtesten gerade die wertvollen wissenschaftlichen Werke. Der Verfasser von -Krauts' Memoiren hat es in der Gewalt, in wieviel Portionen er seinen Lesern die schlechte Kost vorlegen soll, die Professoren Lexis und Conrad aber können unmöglich vorher genau wissen, wie viele Lieferungen nöiig sein werden, um den gesamten Stoff in ihrem Handwörter buch der Staatswissenschasten zu erschöpfen.-» -Die Herren Professoren mögen sich beim »Berliner Tageblatt- vafür bedanken, daß es ihre Werke mit -Krauts' Memoiren- in Vergleich stellt; aber vermutlich werden sie ebenso ersiaunt sein wie wir, davon zu hören, daß jemals Handwörterbücher der Staatswissenschaften zum Objekt des Kolportagebetriebes geworden wären. -Im übrigen will uns scheinen, daß, wer eine von ihm selbst als -schlechte Kost» bezeichnete Litteratur in seinen Schutz nimmt, viel mehr -Feind der Bildung» ist, viel mebr den gesamten Buchhandel — Verlag, Kolportage und Sortiment — schädigt, viel schärfer -Preßfreiheit, Buch gewerbe und Schrifttum bedroht-, als wer auf Mittel sinnt, -schlechte Kost- für gutes Geld unter die Leute bringen zu lassen.« Vom Kolportagebuchhandel. — Dem Leipziger Tageblatt ent nehmen wir die folgende Aeußerung über die Cenlrumsanträge gegen den Kolportagebuchhandel: -Der Centrumsantrag auf Beschränkung des Kolportagebuchhandels kommt voraussichtlich schon im Januar zur Verhandlung im Reichstag. Die Auslassungen der -Nordd. Allg. Ztg.-, welche in ebenso unwissender als hochsahrender Weise eine durchaus berechtigte Beschwerde des deut schen Buchhandels abfertigen zu sollen glaubte, haben in allen beteiligten Kreisen lebhaften Unwillen hervorgerusen. Hoffentlich wird man in diesen Auslassungen nicht die Aussassung der Regierung zu erkennen haben. Von der Erregung in buchhändlerischen Kreisen zeugt das Er scheinen eines eigenen Korrespondenzblattes zur Bekämpfung des kultur feindlichen Antrags Gröber-Hitze. In diesem Blatte heißt es u. a.: -Zu den politisch bedauerlichen Jrrtümern, die schier unaus rottbar sind, gehört die Ansicht, als vertreibe der Kolportage- Handel nur die schon so oft kritisierten Kolporiageromane Daß dem nicht so ist, lehrt eine von dem Buchhandel ange- sertigte Statistik, nach der nicht weniger als zwei Drittel der gesamten Buch- und Zeitschristenproduktion durch den Kol portage- und den ihm ähnlichen Reisebuchhandel Vertrieben werden. Wer dieser Ausstellung nicht Glauben zu schenken ver mag, der hat nur nötig, einmal die Tasche irgend eines Kolpor teurs zu untersuchen; er wird sich davon überführen können, daß die Kolportage-Nomanhesie, wenn sie überhaupt vorhanden sind, verschwinden gegen die Masse der illustrierten Zeitschriften und Lieserungswerke, die der Kolporteur mit sich führt. Eine Illustration zu dem gewaltige» Umsätze, den der Vertrieb der besseren Lektüre durch Kolportage- und Reisebuchhandel
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder