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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.10.1908
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1908-10-14
- Erscheinungsdatum
- 14.10.1908
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 240, 14. Oktober 1S08. Nichtamtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 11393 Passiva. Gesellschaftskapital .... Kreditoren Reservefonds SpezialreservefondS .... Reserve für unsichere Ausstände Reingewinn Vortrag aus 1906/1907 . . . 1 400 000.- 672 814 94 140 000.— 63 017.46 3 757.25 148 469.05 10 368.85 2 438 427.55 Gewinn- und Verlust-Konto vom 30. Juni 1908. Debet. Geschäftsunkosten, Gehälter, Steuern und Reise spesen Maschinen- und Schriften-Konto, div. Ateliers und Konti, Amortisationen Dampfmaschinen, Heizung und Beleuchtung, Amor tisationen inbegriffen Reingewinn 53 591.86 36 261.57 12 940.99 l48 469.05 Kredit. 25 t 263.47 Druckerei Buchbinderei Lithographie Reglieranstalt Satinieranstalt Schriftgießerei Filialen Zeitungskonti rc Bücher- und Formular-Verlag Mietzins-Konto Zinsen do. 's 180 738.65 42 637.99 13 121.12 14 765 71 251 263.47 Der Vorstand schlägt folgende Verteilung des Reingewinns von ^ 148 469.05 vor: 1. Außerordentliche Abschreibungen ^ 10 000 2. An den Spezialreservefonds „ 10 000 „ 20 000.— übernahm die Verteilung der Drucksachen. Diese -expressen Boten« waren nun aber Boten, die bei ihm fest angestellt waren. Herz berg sagte diesen Boten, sie sollten während dieser drei Tage nicht in seinem Dienst stehen, aber dieselbe Entlohnung erhalten wie sonst. Das Gericht hat nun angenommen, daß dieses Abkommen der rechtlichen Grundlage entbehrte und daß es dem Angeklagten damit nicht ernst gewesen sei. ES er schien dem Gerichte auch fraglich, ob ein solcher Vertrag mit dem Angestellten angesichts der früher abgeschlossenen Dienstverträge rechtlich möglich war. Da Herzberg sonach dem Gesetze zuwider verschlossene Briefe gewerbsmäßig hatte verteilen lassen, so er folgte seine Verurteilung. Braubach wurde freigesprochen, weil er von dem gewählten Verfahren keine Kenntnis hatte. Die vom Staatsanwalt und vom Angeklagten Herzberg ein gelegten Revisionen wurden am 12. d. M. vom Reichsgericht als unbegründet verworfen. (Lentze.) In Österreich verboten. — Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 6. Oktober 1908, Pr. XXXV 236/8/3, auf Antrag der k. k. Staatsanwaltschaft er kannt, daß der Inhalt des Druckwerkes »Ltchtstrahlen-Kalender für das Jahr 1909 für Nordböhmen«, herausgegeben und verlegt vom -Volksrecht« in Aussig und der Wiener Volksbuchhandlung Ignaz Brand L Co., Wien VI, Gumpendorfer Straße 18, durch die Stellen 1. in dem Artikel -Was in der Welt oorging« von »war nur« bis -der Ruthenen- (Seite 19); 2. in dem Artikel -Wie die Pfaffen über die Frauen denken« von -nur verhältnis mäßig- bis -Bettlerweib« (Sette 21 und 22); 3. in demselben Artikel von »Wenn alle Frauen« bis -Frauen sagen« (Seite 22); 4. in demselben Artikel von -Viele Frauen« bis -solchen Lehren!« (Seite 25) u.ä 1 das Vergehen nach § 305 St.-G., aä 2 bis 4 das Vergehen nach § 302 und 303 St.-G. begründe, und es wird nach § 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiteroerbreitung dieser Druck schrift ausgesprochen, die von der k. k. Staatsanwaltschaft ver fügte Beschlagnahme nach § 489 St.-P.-O. bestätigt und nach § 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 7. Oktober 1908. (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 234 vom 10. Oktober 1908.) Vom Reste in Höhe von 128 469.05 3. Erste Dividende von 4A des Aktien- kapitals von 1400 000 ^ 56 000 — Verbleiben 72 469.05 wovon zu kürzen sind: 1. an Vorstand und Angestellte laut Vertrag 17 093.81 2. an den Aussichtsrat „ 7 246.91 „ 24 340.72 48 128.33 hierzu Vortrag 1906/07 „ 10 368. >-5 58 497.18 Vom Gewinnreste 3'/,A Super- dioidende 49 000.- Verbleibt: Vortrag auf neue Rechnung 9 497.18 Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) — Wegen Post vergehens ist am 11. April vom Landgericht Magdeburg der Kaufmann Ernst Herzberg zu einer Geldstrafe von 230 ver- urteilt worden. Der Mitangeklagte Rentner Braubach in Nöschenrode bei Wernigerode ist dagegen von 'der gleichen Anklage sreigesprochen worden. B. besaß in Magdeburg ein Geschäft, das er durch Fräulein L. verwalten ließ. Er hatte die Absicht, an 1150 Personen in Magdeburg Preisverzeichnisse seines Geschäftes zu senden, wünschte aber nicht, daß sie als offene Drucksachen unbeachtet blieben, während ihm anderseits die Versendung als Brief durch die Post zu teuer erschien. Er ließ die Umschläge adressieren und nach Magdeburg senden, wo sie gefüllt und verklebt wurden. Sein Wunsch ging dahin, daß sie durch besondere Boten bestellt würden. Fräulein L. setzte sich nun mit dem Angeklagten Herzberg in Verbindung, der die Privat-Beförderungsanstalt -Kurier« betreibt. Dieser erklärte sich bereit, für drei Tage drei zuverlässige Boten zu stellen, und In Österreich verboten. — Das k. k. Landesgericht Wien als Preßgericht hat mit dem Erkenntnisse vom 7. Oktober 1908, Pr. XXXV 237/8,3, auf Antrag der k. k. Staatsanwltschast er kannt, daß der Inhalt der 14. Lieferung des Dcuckwerks: -Europas Fürsten im Sittenspiegel der Karikatur«, heraus gegeben von Gustave Kahn, Stuttgart-Berlin, Hermann Schmidts Verlag, durch das auf Seite 314 befindliche Bild samt dem darunter ab gedruckten Text, beginnend mit -Un bssamavos« bis -Hof« das Verbrechen nach § 63 St.-G. begründe, und es wird nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen, die von der k. k. Staatsanwaltschaft verfügte Beschlagnahme nach § 489 St.-P.-O. bestätigt und nach § 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der saisierten Exemplare erkannt. Wien, am 7. Oktober 1908. (Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 234 vom 10. Oktober 1908.) Konferenzen über Reform ver Arbeiterverficherung. — Ende Oktober d. I. finden im Reichsamre des Innern zu Berlin die von dem Staatssekretär des Innern zugesagten und bereits mehrfach angekündigten Konferenzen mit Ver tretern der Arbeitgeber und der Arbeiter über die bevor stehende Reform der Arbeiterverficherung statt. Für den 23. Oktober sind Vertreter der Orts-, Betriebs-, Jnnungs-, Knappschastskrankenkassen und der freien Hilfskassen sowie Vertreter der Kassenbeamten geladen. Am 24. Oktober wird über die Frage des Arzneimittelbezugs für Krankenkassen und der Behandlung von Zahnkrankheiten, ebenfalls unter Zuziehung ausgewählter Sachverständiger sämtlicher Jnter- essentengruppen, verhandelt. Für den 27. Oktober ist eine Besprechung mit Vertretern der Unfallberussgenoffenschaften Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. ?b. Jahrgang. 1474
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