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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 14.05.1900
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1900-05-14
- Erscheinungsdatum
- 14.05.1900
- Sprache
- Deutsch
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3728 Amtlicher Teil. 110, 14. Mai 1900. geleitet werden. Der Staatssekretär des Reichsjustizamts hat in dankenswerter Weise auch in diesem Falle wieder Sachverständige aus den interessierten' Kreisen, worunter auch eine größere Anzahl Verleger, zu einer Beratung von Grundzügen eines solchen Gesetzes eingeladen. Diese Be ratung hat am 6. November 1899 und den folgenden Tagen stattgefunden, wobei den Vertretern des Buchhandels ausgiebige Gelegenheit geboten war, ihren Standpunkt zur Geltung zu bringen. Verbietet auch der streng vertrauliche Charakter, den das Reichsjustizamt dieser Angelegenheit vorläufig uoch ge wahrt zu sehen wünscht, nähere Mitteilungen über den Inhalt der Verhandlungen, so kann doch wenigstens aus gesprochen werden, daß die vom Börsenverein geschaffene Verlagsordnung sowohl für die Ausarbeitung der Grundzüge des Gesetzes, als auch als Grundlage für die Beratungen von allergrößter Bedeutung gewesen ist, und es sei den Urhebern für diese vorzügliche Arbeit, .die nunmehr ihre Früchte tragen wird, an dieser Stelle der Dank dafür aus gesprochen. Zu dem kürzlich zu stände gekommenen Ueberein- kommen zwischen dem deutschen Reiche und Oester reich-Ungarn zum Schutze der Urheberrechte an Werken der Litteratur, Kunst und Photographie hatte der Buchhandel leider keine Gelegenheit, vor dem Abschlüsse sich zu äußern. Immerhin hat dieses Uebereinkommen eine dankenswerte Verbesserung der seitherigen Lage gebracht. Ueber den glänzenden Verlauf des im Juni 1899 in London abgehaltenen internationalen Verlegerkongresses und die Ergebnisse seiner Arbeiten ist im Börsenblatt aus führlich berichtet worden. Von der dem Vorstande im vorigen Jahre erteilten Ermächtigung Gebrauch machend, haben die Delegierten des Börsenvereins den nächsten Kongreß für das Jahr 1901 nach Leipzig eingeladen. Ehrensache für den Börsenverein wird es nun sein, diesen Kongreß würdig zu gestalten und die Teilnehmer gastlich zu empfangen. Können wir auch nicht daran denken, in Beziehung auf festliche Veranstaltungen mit Paris und London wetteifern zu wollen, so hoffen wir dagegen, durch Vorlage einer interessanten und gewichtigen Tagesordnung dem Kongresse eine entsprechende Bedeutung zu sichern und den Teilnehmern durch Vorführung unserer buchhändlerischen und buchgewerblichen Einrichtungen manches Bemerkenswerte bieten zu können. Selbstverständlich sind die Kosten einer solchen Ver anstaltung sehr hoch, und wir wenden uns mit einem Anträge an die Hauptversammlung, der Börsenverein möge einen Beitrag hierzu bewilligen. Den weitaus größeren Teil der Kosten aber hoffen wir durch auszugebende Garantie scheine von den Verlegern, die ja in erster Linie an dem Kongresse interessiert sind, aufzubringen. Auch hat der Verein der Buchhändler zu Leipzig sich freundlichst bereit erklärt, einen entsprechenden Betrag beizusteuern. Auf der Pariser Weltausstellung ist der deutsche Buchhandel auf unsere Anregung durch eine vom Deutschen Buchgewerbeverein organisierte Kollektiv-Ausstellung vertreten. Eine gesonderte Ausstellung des wissenschaftlichen Verlags, die beabsichtigt war, ist leider nicht zu stände gekommen, da ein ihrer Bedeutung entsprechender Raum nicht zur Ver fügung gestellt werden konnte. Da die ^.SLodstiou littsrairs st artistigus iutsr- vatiovitls im September vorigen Jahres auf deutschem Boden, und zwar in Heidelberg tagte und als Hauptpunkt ihrer Verhandlungen das neue deutsche Urheberrecht auf die Tagesordnung gesetzt hatte, so hielt es der Vorstand für angemessen, den Börsenverein dabei vertreten zu lassen. Aus führlicher Bericht über die Tagung ist im Börsenblatte Nr. 262, 265 vom 10. u. 14. November 1899 erstattet worden. Die Verhandlungen des Reichstags, die im vorigen Jahre über ein neues Postgesetz stattfanden, ließen be fürchten, daß die Abschaffung der Privatposten auch die Buchhändlerbestellanstalt und den Betrieb der buchhändle rischen Kommissionsgeschäfte in sich begreifen möchte. Die schwere Schädigung, die dem Buchhandel hieraus erwachsen wäre, veranlaßte den Vorstand, eine Deputation an den Staatssekretär des Rcichspostamts zu entsenden, um über diese Lebensfrage für unsere Organisation vorstellig zu werden. Diese Deputation wurde am 4. Mai 1899 vom Herrn Staatssekretär empfangen. Nach ausführlicher Darlegung der einschlägigen Verhältnisse wurde unseren Abgesandten der beruhigende Bescheid, daß die Handhabung unserer Ge schäfte, wie sie gegenwärtig geübt wird, in keiner Weise gegen das neue Gesetz verstoße, sofern gewissenhaft beachtet wird, daß schriftliche Mitteilungen nur durch die Post versandt werden, und daß Bahnsendungen an Schriftlichem nichts anderes beigefügt wird, als was auf den Inhalt der Sendung Bezug hat. In der Thätigkeit der Kommissionsgeschäfte könne nicht lediglich eine »Beförderung rc.« im Sinne des Gesetzes erblickt werden, da sie sich als selbständige Ausführung er haltener Aufträge der Kommittenten darstelle, ebensowenig werde dem Betriebe der Bestellanstalt, wie er gegenwärtig gehandhabt wird, nach dem neuen Gesetz etwas in den Weg gelegt werden können. Da diese in bestimmter Form abgegebene Erklärung durchaus geeignet erschien, die im Buchhandel bestehenden Befürchtungen bezüglich einer Schädigung unserer Organisation durch das neue Postgesetz zu zerstreuen, so glaubte der Vor stand sich dabei beruhigen und von allen weiteren Schritten absehen zu sollen. Eine Veröffentlichung dieser Angelegen heit unterblieb seiner Zeit, da man eine solche vor Abschluß der Reichstagsverhandlungen nicht für zweckmäßig hielt. Auf Veranlassung des Vereins der Buchhändler zu Braunschweig wandte sich der Vorstand im Juli vorigen Jahres an den Staatssekretär des Reichspostamts mit der Bitte, es möchte den Verkaufsstellen für Postwertzeichen der Vertrieb von Kursbüchern, Stadlplänen und An sichtskarten untersagt werden. Der erst jetzt hierauf ein gegangene abschlägige Bescheid wird im Börsenblatte dem nächst zum Abdruck gelangen. Eine weitere Eingabe an den Staatssekretär des Reichs- postamts, worin der Vorstand darum petitionierte, daß, wie im internattonalen Verkehr, so auch im Verkehr mit den deutschen Kolonieen die Gewichtsgrenze für Druck sachen auf 2 Kg angesetzt und für solche im Gewichte von 1—2 Kg ein entsprechender Tarif geschaffen werde, fand zu unserer Freude prompte Berücksichtigung. Wie sich aus den Verhandlungen des preußischen Abgeordnetenhauses ergeben hat, ist von der Regierung beabsichtigt, die Rechtschreibung, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch zur Anwendung gekommen ist, in den preußischen Schulen einzuführen, zu welchem Zweck bereits eine Kom mission damit beschäftigt ist, die erforderlichen Unterlagen zu schaffen. In Anbetracht der großen Tragweite dieser Frage hielt es der Vorstand für zweckmäßig, sich schon jetzt an den preußischen Kultusminister zu wenden und die Bitte an ihn
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