5258 Künftig erscheinende Bücher. 159, 12. Juli, 1900. ^ «A/rr/* Hie/* Vevlcrg vsn A. AsheHk ^ Go. in Berlin I„l Unterzeichneten Verlage wird in Kurzem folgendes Werk erscheinen: Die Mnkallversieherungsgesetze des Deutschen Reichs Gesetz vom 30. Juni 1900 in der Fassung der Bekanntmachung des Reichskanzlers nebst den Materialien Mit Anmerkungen und Sachregister bearbeitet von L Graes Kaiserlichem Geheimem Regierungsrathe, ständigen« Mitglieds des Reichs-Versicherungsamts. Ein Band von etwa 34 Bogen grotz 8°., geheftet 6 Mark, in schönem, dauerhaftem Leinioandband 7 Mark. NG- sei den gebundenen Exemplaren werden Me einreinen Ersetze durch abwechselnde Schnittfarbe unterschieden. Bezugsbedingungen: 2»0/o Rabatt und fest 9/8 (Einband des Frei-Exemplars wird nicht berechnet), SeBirirden »»»o fest. Die neuen Unfallüerstitierungsgeselze sind in so vielen Punkten und in solchen« Umfange abgeändert worden, daß kaum inehr als ein Drittel des bisherigen Textes unverändert geblieben ist. Es besteht daher für den großen Kreis derjenigen, die von diesen Gesetzen berührt werden oder an ihrer Ausführung milznarbeiten haben (die ehrenamtlichen Organe und die Beamten der Berufsgenossen schaften, die Mitglieder der Schiedsgerichte, die höheren und unteren Verwaltungsbehörden, die Vorstände der Krankenkassen, die Unternehmer versicherungspflichtiger Betriebe u. s. w.), daS Bedürfnis nach einer zweckmäßig bearbeiteten Ausgabe der Gesetze. Eine solche wird in dein hier angekündigten Werke dargeboten werden. Für dessen Bearbeitung ist folgendes Programm maßgebend gewesen: 1. Das Buch soll den Text aller neuen Rrichs-Unfallverstrhernngsgrfrtze: Gesetz betreffend die Abänderung der Unfallversicherungsgesetze, Gewerbe-Unfallversicherungsgesetz, Unfallversicherungsgesctz für Land- und Forstwirthschaft, Bau-Unfallversicherungsgesetz, See-Unfallversicherungsgesetz, vollständig und genau nach ihrem Wortlaut, in der Schreibweise des Reichsgesetzblatts wiedergeben. Es sollen alle Abänderungen gegenüber der bisherigen Fassung durch fetten Druck hervorgehoben werde», damit auf den ersten Blick zu erkennen ist, ob und wie weit ein Paragraph geändert worden ist. 3. Die Ausgabe soll alles rum Verständnis und zur Auslegung der neuen Stellen Notwendige aus der Begründung der Vorlage und aus den Reichstags-Verhandlungen bringen. 4. Es soll ferner durch kurze Anmerkungen die praktische Brauchbarkeit des Buches erhöht werden. Soweit nicht die abgedruckten Materialien selbst es thun, sollen diese Anmerkungen aus die wesentlichen Aenderungen der Gesetze besonders Hinweisen und bei jedem Paragraphen aus die für seine Auslegung oder Anwendung in Betracht kommenden anderen Gesetzesstellen aufmerksam machen. Diese Citate werden — uin das Nachschlagen zu erleichtern — möglichst viele Seitenzahlen enthalten. 5. Ein ausführliches, auf praktische Stichworte eingerichtetes Register soll beigefügt werden. Da die Gesetze bald in Kraft treten, so muß es für alle Interessenten von großem Werte sein, sich vorher schon mit den neuen Bestimmungen vertraut machen zu können, noch mehr für diejenigen, die an den Vorbereitungen mitzuwirken haben, die noch vor dem Jnkraftreten der Gesetze erfolgen müssen. Der Umstand, daß der Herausgegeber als langjähriges Mitglied des Reichs-Versicherungsamts mit den Bedürf nissen der Praxis genau bekannt ist, bietet volle Gewähr für den Wert des Buches. Die Drucklegung wird auf gutein Papier und mit schöner, deutlicher Schrift erfolgen. Da große Nachfrage zu erwarten ist, so ist zu empfehlen, sofort die Bestellungen zu erteilen, damit deren Aus führung alsbald nach Erscheinen ermöglicht wird. Prospekte stelzen kostenfrei zur Verfügung. ... .. Die erste Versendung erfolgt von Leipzig aus, wo das Werk hergestellt wird. Der Tag des Erscheinens wird noch im Börsenblatte angekundigt werden. Direkte Sendungen können nicht gemacht werden. Spätere Bestellungen werden von Berlin aus erledigt. Wir liefern nur auf Verlangen. Berlin, Vf., Unter den Linden 13. A. Ashe* k Ls.