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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.06.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-06-11
- Erscheinungsdatum
- 11.06.1901
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- Deutsch
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4710 Nichtamtlicher Teil. ^ 133, 11. Juni 1901. Herr Amtsgerichtspräsident C. Th. Schmidt, Leipzig, Lessing straße 7,1. Herr vr. C. M. E. Hagen, Präsident des König!. Landgerichts und Präsident der Kaiser!. Disziplinarkammer, Leipzig, Har kortstraße 17, III. Herr Syndikus Rechtsanwalt Paul Frenke!, Leipzig, Plagwitzer- straße 11, II. Herr Polizeidirektor C. W. C. R. Vretschneider, Leipzig, Wächter straße 5, III. Herr Freiherr Chr. C. B. von Tauchnitz, Generalkonsul von Großbritannien und Irland, Leipzig, Dresdnerstraße 5. Herr Königl. Italien. Konsul Max Krause, Leipzig, Plagrvitzer- straße 18. Herr Generalkonsul a. D. C. B. Lorck, Leipzig, Königsstraße 16, II. HerrKommerzienratGustav Zweiniger, Vorsitzender derHandels- kammer, Leipzig, Rathausring 7. Herr Kommerzienrat I. F. Meißner, Leipzig, Sidnnienstratze 26. Herr Syndikus vr. Wendtland, Leipzig, Sophienstraße 8,1. Herr Kaiser!. Ober-Postdirektor Th. Rührig, Leipzig, Grimmaischer Steinweg 1, H. Herr Kaiser!. Bankdirektor Kalähne, Leipzig, Petersstraße 43,1. Herr Geheimer Kirchenrat Superintendent Pfarrer v. O. Pank, Leipzig, Thomaskirchhof 22. Se. Magnificenz Herr Geheimer Medizinalrat ProfessorOr.Zw eifei, Leipzig, Stephanstratze 7. Herr Geheimer Medizinalrat Professor vr. Rud. Voehm, Leipzig, Egelstraße 10, II, Dekan der med. Fakultät. Herr Professor vr. O. Kirn, Leipzig, Schenkendorfstraße 3, Dekan der theolog. Fakultät. Herr Geheimer Rat Professor vr. Ad. Wach, Leipzig, Goethe straße 9, II, Dekan der sur. Fakultät. Herr Stadtrat A. G. W. Ramdohr, Leipzig, Pfaffendorfer- straße 25, I. Herr Stadtrat vr. P. Schanz, Leipzig, Nürnbergerstratze 44, III. Herr Geheimer Hofrat vr. C. V. Lampe-Vischer, Leipzig, Hiller- straße 4. Herr Stadverordneten-Vorsteher Kammerrat vr. Mayer, Leipzig, Wilhelm Seyfferthstraße 2,1. Herr Rechtsanwalt beim Reichsgericht vr. I. Junck, I. Stadt- verordneten-Vicevorsteher, Leipzig, Funkenburgstraße 22. Herr Baumeister Enke, II. Stadtverordneten-Vicevorsteher, Leipzig, Bayerschestraßc 20,1. Herr Justizrat Vr. Röntsch, Direktor des Kgl. Konservatoriums, Leipzig, Schützenstraße 12, III. Herr Geheimer Hofrat M. Staegemann, Direktor der Stadt theater, Leipzig, Jakobstraße 1, III. Herr Amtshauptmann Heink, Leipzig, Elsterstraße 40. Herr Rektor Professor vr. E. Jungmann, Leipzig, Hillerstraßc 8. Herr Generalleutnant von Rabenhorst, Excellenz, Leipzig, Schul straße 12. Herr Professor vr. Ad. Birch-Hirschfeld, Leipzig, Kurze Straße 8, II, Dekan der phil. Fakultät. Nachtrag zum Verzeichnis der Mitglieder des Kongresses (einschließlich der Delegierten der Vereine) in Nr. 132 des Börsenblattes. Deutschland. Bechly, Friedrich (Hermann Walther), Berlin IV., Wilhelmstraße 47. Merseburger, Felix (Carl Merseburger), Leipzig, Querstraße 27. Otto, vr. Curt, Leipzig, Dresdnerstraße 5. Großbritannien. Willcocks, Charles Edward Dumoresq (Willcocks L Co., Ltd.), 21a vsrnsrs 8trsst, London IV. Niederlande. Robbers, Jacobus George (vitgsvsrs Naatsebapp^ -Nssvisr«), 64 bl. 2. VoorburA^val, Amsterdam. Rußland. Zetlin, vr. Nathan (Verlagsgesellschaft -Proswestschenie«), 7. Rotte 20, St. Petersburg. Abge-meldet haben sich und kommen daher nicht: vr. Paul Sieb eck, Tübingen. Wiener Musik-Verlagshaus vorm. F. Rörich, Wien. Die Sonderlitterarverkräge zwischen den Verbands-Ländern der Berner Union. Eine Vorstudie für die Berliner Konferenz von Prof. Ernst Aöthlisberger. Die Berner Uebereinkunft vom 9. September 1886 berührt in keiner Weise die Fortdauer der zwischen den vertragschließenden Ländern gegenwärtig bestehenden Ab kommen, insoweit diese letzteren den Urhebern oder ihren Rechtsnachfolgern weitergeheade Rechte, als ihnen durch den Verband gewährt werden, einräumen oder sonst Bestim mungen enthalten, die der Berner Uebereinkunft nicht zu widerlaufen. Dies wurde in einem besonderen Artikel, dem sogenannten Zusatzartikel, bestimmt. An der letzten Pariser Konferenz nun, die im Früh jahr 1896 zur Revision des Unionsvertrages abgehalten wurde, machten die deutschen Abgeordneten auf lsie Schwierigkeiten und Verwickelungen aufmerksam, die sich aus dem Nebeneinanderbestehen der Berner Konvention einer- und dieser früheren Sonderverträge anderseits ergeben. Der Kommissionsbericht, den im Namen der Konferenz Professor Renault abgefaßt hatte, drückt sich hierüber folgendermaßen aus: -Man zaudert oft, zu entscheiden, ob gewisse Vorschriften dieser Sonderverträge noch in Kraft geblieben sind. Die deutsche Ab ordnung ist deshalb der Meinung, es würde zweckmäßig sein, wenn die verschiedenen Regierungen der Verbandsländer auf diese Frage hin die von ihnen vor der Gründung der Berner Union ab geschlossenen Verträge prüfen und das Ergebnis dieser Prüfung in einem besondern Aktenstücke seststellen würden. Je nachdem wird dann ein solcher alter Litterarvertrag entweder durch gegen seitige Verständigung aufgehoben oder gekündigt oder auch durch einen viel einfacheren Vertrag ersetzt, welcher nur noch diejenigen Be stimmungen beibehält, die angesichts des Rechtslebens im Verbände noch immer nützlich sind. Das Resultat einer solchen Durchsicht der Sonderoerträge, zu welcher die verschiedenen Regierungen auf zufordern wären, würde dann den Verbandsländern durch Ver mittelung des internationalen Amts vor der nächsten Konferenz mitgeteilt werden.« Wirklich wurde denn auch von der Pariser Konferenz ein dahin zielender Wunsch einstimmig angenommen. Somit ist diese amtliche Untersuchung der Sonderverträge noch vor der Berliner Konferenz, die innerhalb der Jahre 1902— 1906 einzuberufen ist, vorzunehmen. Unter diesen Umständen ist eine Vorprüfung dieser neuen Frage, an der die Bürger von neun Verbandsländern und die Verfasser von Geisteswerken aller Gattungen ein Interesse haben, gewiß am Platze, denn die Beteiligten können sich nach Kenntnisnahme der nachfolgenden Dar legungen rechtzeitig und deutlich in Bezug auf die Wünsch- barkeit der vollständigen oder teilweisen Kündigung gewisser Verträge äußern und den Behörden ihre praktischen Er fahrungen mitteilen, damit diese in vollständiger Kenntnis der wirklichen Sachlage ihre Entscheidung treffen. 1. Die in Kraft befindlichen Sonderverträge. Seit der Gründung der Berner Union ist das Verzeich nis der internationalen Sonderabkommen ganz bedeutend zusammengeschmolzen. Vom Schauplatze sind verschwunden einmal die 16 Ver träge, die Großbritannien mit mehreren deutschen Staaten, mit Belgien, Spanien, Frankreich und Italien abgeschlossen und die es schon durch eine königliche Verordnung vom 28. November 1887, auf den Zeitpunkt der Einführung der Berner Uebereinkunft hin, einseitig außer Kraft gesetzt hatte. Seither hat auch Deutschland endgültig die Beseitigung dieser Verträge mit England genehmigt. Sodann fielen durch Kündigung weg die Verträge, die Belgien mit Frankreich und
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