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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.11.1901
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- 1901-11-28
- Erscheinungsdatum
- 28.11.1901
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9898 Nichtamtlicher Teil. 277, 28. November 1901. Hans Sachs' Werke und der Rat von Nürnberg. Von I. Braun. (Schluß aus Nr. 276 d. Bl.) Wie die erste und zweite Auflage des I. Bandes von Hans Sachs' Werken 1558 und 1560 und im gleichen Jahr die erste Auflage des II. Bandes für den Verlag von Georg Willer in Augsburg, so ist auch die bei ihm 1561 erschienene erste Auflage des III. Bandes von Christoph Heußler in Nürnberg gedruckt worden. Uebrigens ist in sämtlichen Bänden auf dem Titelblatt nur der Drucker genannt, während der Verleger Willer nur am Ende der Vorreden ersichtlich ist?) Derselbe Buchdrucker fertigte für Willer 1569 auch noch die 1570 erschienene zweite Auflage des zweiten Bandes, muß dann aber gestorben sein, denn schon die im gleichen Jahre 1570 in Millers Verlag erschienene dritte Auflage des I. Bandes trägt die Druckfirma Leonhardt Heußler; es scheint somit im Jahre 1569 die Offizin auf den Sohn übergegangen zu sein. Auch muß bei dem Druck dieses Bandes irgend etwas vorgekommen sein, denn der Rat von Nürnberg verfügte am 2. September 1569: -Linharten Heußler soll man auf seine Bitte zulassen, die opsia, des Hans Sachs, weil die unter der Presse, völlig auszu drucken, doch daß er daneben anderes nicht auflcge und nach ver richtetem Werk des Drückens allerdings müßig stehe-?*) Was den Rat hierzu veranlaßte, ist nicht bekannt. Fast scheint es, als ob der junge Heußler mit dem Verleger Willer Differenzen gehabt haben müsse, denn als letzterer im Jahre 1577 die zweite Auflage des III. Bandes herausgab, ließ er diese nicht mehr bei der Firma Heußler, die für ihn schon sechs Ausgaben von Hans Sachs gedruckt hatte, sondern zum ersten Male in der Buchdruckerei von Johann Koler in Nürnberg Herstellen. Später muß dann aber wieder ein Ausgleich stattge funden haben, denn L. Heußler druckte in der Folge noch sechs Mal Hans Sachs' Werke für Georg Millers Verlag in Augsburg, und zwar die dritte Auflage des III. Bandes, 1588, die vierte Auflage des I. und III. Bandes, beide 1589, die dritte Auflage des II. und die fünfte Auflage des I. Bandes, beide 1590, und die vierte Auflage des ll. Bandes, 1591. Der Dichter Hans Sachs mag wohl in diesem unge klärten Streit zwischen Willer und Heußler auf der Seite des letzteren gestanden haben, denn den IV. und V. Band seiner Werke ließ er nicht mehr bei Willer in Augsburg er scheinen; diese sind 1578 und 1579, freilich erst nach dem Tode des Dichters, aber mit dessen Autorisation, im Verlag von Joachim Lochner in Nürnberg herausgekommen, und zwar ebenfalls von Leonh. Heußler gedruckt. Dieser hat noch 1596 für Lochner gearbeitet und scheint auch 1591 eine zweite Auflage des IV. Bandes gedruckt zu haben, von der jedoch bisher ein Exemplar nicht aufzufinden war. Dieser Joachim Lochner hatte sich ein kaiserliches Pri vilegium auf eine Reihe von Jahren für Hans Sachs' Werke ausstellen lassen, und zwar noch bei Lebzeiten des Dichters. Später hatte sich dann auch der Niirnberger Buchdrucker Valentin Geißler vom Kaiser ein Privilegium für die Ge dichte des Hans Sachs zu verschaffen gewußt, unter dem Vor geben, es handle sich bei ihm wieder um andere Bücher des Dichters. Darüber hatte sich Lochner beim Kaiser beklagt, *) Hieraus erklärt es sich, daß sowohl E. Weller (Hans Sachs-Bibliographie. Nürnberg 1868) als auch H. Klemm (Kata log d. Bibliogr. Museums. Dresden 1884) unrichtige Angaben über Verleger und Drucker der Gesamtausgaben von Hans Sachs gemacht haben. **) S. Hampe, Th., Die Entwicklung des Theatermesens in Nürnberg. Mitt. d. V f. G. d. S. N. XIII, S. 115. und dieser ließ nun ein Schreiben dem Rat zugehen, mit der Anweisung, dem Geißler das Privilegium wieder ab zufordern. Im Rate wurde deshalb am 27. Dezember 1575 folgen des beschlossen: -Auf der römischen kaiserlichen Majestät Schreiben des Pri vilegiums halber, welches ihre kaiserliche Majestät Joachim Lochner, Buchführern hier, über Hansen Sachsens deutsche Gedichte oder Reime auf etliche Jahre mitgeteilt und solches hernach wiederum auf etliche Jahre erstreckt, darüber aber Baltin Geißler, Buchdrucker hier, auch um eine Freiheit über bemeldes Hansens Sachsens Bücher bei ihrer Majestät angesucht, auch dieselbige erlangt mit Fürgebung, als ob es andere und neue Bücher wären, dessen sich aber der Lochner bei ihrer Majestät jetzo beschwerdt, derowegen ihrer Majestät Befehl, das übel angebrachte Privilegium von dem Geißler wider abzusordern und ihm aufzulegen, sich des Drückens bemelder Bücher zu enthalten, soll man den Geißler aufsordcrn, ihm be rührter kaiserliche Schreiben fürhaltcn und seinen Bericht wider kommen lassen.»*) Valentin Geißler war aber entflohen und hatte sogar vorher sein Eheweib bestohlen, wie sich aus dem Ratsverlaß vom 29. Dezember 1575 ergiebt: -Auf den widergebrachten Bericht, daß Baltin Geißler','nicht hier, sonder sein Weib fürgebe, wie er Kelter und Druhen aus gebrochen, alles daraus genommen und sich damit hinweg gemacht, ist befohlen, das ausgebrachte kaiserlich Privilegium über Hans Sachsen Bücher von dem Weib zu fordern und ihr das Drucken solcher Bücher in Kraft des ausgegangenen kaiserlichen Befehls darnieder zu legen, solches auch Joachim Lochner anzuzeigen, und wo der Geißler zu betreten, ihn einzuziehen.-**) Im März des folgenden Jahres finden wir Geißler wieder in Nürnberg und zwar im Gefängnis. Die beiden nachstehenden Ratsverlässe vom 13. und 15. März 1576 sind die letzten Aktenstücke in der Sache; weiter läßt sich dieselbe in den Ratsakten nicht verfolgen. -Baltin Gaißler im Loch soll man sein Austreten, und warum er seinem Weib Druhen und Kälter ausgebrochen und das ihrige hinweg getragen, zur Rede halten.-***) -Und auf Baltin Geißlers Aussage Joachim Lochner, Buch führern, hören und des Geißlers ausgebracht Privilegium von wegen Hansen Sachsens Bücher zur Hand bringen.-st- Valentin Geißler war ein verkommener Mensch, der, wie aus den Ratsverlässen hervorgeht, dem Rat viel zu schaffen machte. Einmal mußte er sogar wegen eines Tot schlags aus Nürnberg flüchten. Zuletzt gab er die Buch druckerei auf und wurde wieder, was er von Haus aus ge wesen, Buchbinder, ffff) Wohl im Hinblick auf dieses Vorkommnis mit Geißler schreibt der Verleger Joachim Lochner, Bürger und Buch händler, am Schluffe der an G. L. von Seinsheim zu Hohen- kottenheim gerichteten Vorrede des 1578 mit kaiserlichem Pri vilegium erschienenen IV. Bandes von Hans Sachs' Werken wie folgt: -Und dieweil dieser vierte Teil ein neues Werk, auch vor mals an den Tag nicht gekommen noch gesehen worden, und ge meiniglich neue Bücher gefährliche Urteiler und neidigc Nachdrucker gedulden und leiden müssen, ich auch solches nicht mit geringen Unkosten an mich gebracht und ins Werk gerichtet, darauf dann die Rom. Kais. Majestät beneben zuvor gedruckten und noch ferner an den Tag kommenden schönen Gedichten, mich mit besonderen Gnaden gnädigst privilegiert und gefreiet, also daß hinfüro ferner niemand diese oder andere Hans Sachsen Bücher ohne meinen Willen drucken zu lassen befugt, habe hochermeldeten Kaiserlichen Privilcgio ich zu ehren notwendig geachtet, dieweilcn nur die Dedikation, samt dem Werk vom Autor selbst frei lauter übergeben, diesem schönen Buch, wie das gebräuchlich, Defensores und Verteidiger zu suchen, unter welchem Namen Autorität und Schutz solche publiziert würde. 31. Juli 1578.- *) Ratsmanuale 1575/76, Heft 10, Fol. 20b. **) Ratsmanuale 1575/76, Heft 10, Fol. 26b. ***) Ratsmanuale 1575/76, Heft 13, Fol. 14b. f) Ratsmanuale 1575/76, Hest 13, Fol. 16 b. tt) Bergt. Bauch, A., Barbara Harscherin. Nürnberg 1896, Raw. S. 81.
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