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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.11.1901
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1901-11-29
- Erscheinungsdatum
- 29.11.1901
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- Deutsch
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Ausstellung, sowie in einige Pariser Theater. Dazu wurde jeder Erwerber auf acht Tage Abonnent des »Aatin« und hatte noch die Aussicht auf einen unter Umständen ganz bedeutenden Gewinn, Man konnte beispielsweise, neben Seife, Schoko lade, Bier, Wein, unter anderem auch einen eleganten Automobilwagen, Zimmereinrichtungen jeder Art, Kunst bronzen, Pianos, Billards, Toiletten und Hüte aus den be rühmtesten Pariser Ateliers, ja sogar ein ganzes aufs feinste eingerichtetes Landhaus in der Nähe von Versailles, ferner Gutscheine für Reisen an die See, in die Bäder und ins Gebirge mit achttägigem Aufenthalt in den ersten Hotels, eine Reise von Cherbourg oder Genna nach New Pork und zurück in erster Kajüte, u. s. w., u. s. w. gewinnen, wenn man einigermaßen vom Glück begünstigt war. Es wurden bei den vier Ausgaben zusammen 200 566 Gewinne (im Durchschnitt gewann also jeder zweite Käufer außer der Rückerstattung des Kaufpreises durch die Eintrittskarten) »verlost«, d. h. beim Besuche der Ausstellung konnte jeder Inhaber eines »Ouiäs rsmboursablv« auf automatischem Wege eine Metallkapsel entnehmen, die außer den erwähnten Eintrittskarten eventuell noch je einen Bon enthielt, ver mittelst dessen man den darauf bezeichneten Gewinn bei dem betreffenden Pariser Kaufhaus abheben konnte. Diese Vertriebsart eines Buches -— und ein solches war der Ausstellungsführer ja doch — war jedenfalls originell und zweifellos auch lohnend für sämtliche beteiligten Unter nehmer, obgleich ich leider nicht in der Lage bin, das finan zielle Endergebnis des Ganzen näher beleuchten zu können. Da es sich zum Teil auch um eine großartige und wirksame Reklame handelte, so wird wohl auch auf Konto der letzteren ein ziemlicher Betrag zu setzen sein, denn direkte Zeitungs reklamen sind in Paris sehr teuer, und so mancher der be teiligten Geschäftsleute wird mit Freuden die Gelegenheit ergriffen haben, eine solche Reklame den Zeitungsannoncen vorzuziehen, zumal er nur mit Materialien zu zahlen brauchte. Die Sympathien des Buchhandels konnte sich dieser Zeitungs-Coup freilich nicht erwerben; im Gegenteil, die Manipulationen des »lllatin« schädigten aufs empfindlichste den Vertrieb der zahlreichen anderen Weltausstellungsführer. Um so mehr muß es daher überraschen, wenn nunmehr seitens einer buchhändlerischen Firma das System des »Uatin« zum Vertrieb der eigenen belletristischen Verlagswerke in verbesserter Form und diesmal allerdings nicht zum Nachteil des Gesamt-Buchhandels ausgenommen wird. Die Verlags buchhandlung Ernest Flammarion in Paris hat den »Roman rsmboursabis« geschaffen und lädt den Buchhandel zu reger Verkaufsthätigkeit ein. Nach dem mir vorliegenden Cirkular sind 12 000 Romane L 3 Frcs. 50 Cts. zu verkaufen, die an Buchhändler mit dem üblichen Rabatt geliefert werden und nicht unter dem Ladenpreis verkauft werden sollen. Es handelt sich um folgende neun Werke: ^.lxbonso vauäst, l'obstavls. Illustriert. — 8ouvsnirs ä'uv bomms äs Isttrss. — Ross st Mastis. Illustriert. Uovgus, Oapbnis st Oblos (Oollsotiov Ouillaums illusirös). Risrrs Ousä^, Nortslls Obimörs. Risrrs äs I-auo, Iss Uxotiguss. L.sbills Nslanäri, ls Roman äs Olauäins. Rsnö Nairsro/, 1s kckiraols äs Riss. Vtsss« Uaola, 1s Uouäoir. Illustriert. Der Gesamtbetrag der zu verkaufenden Romane beträgt 12 000 mal 3 Frcs. 50 Cts. --- 42 000 Frcs., welcher Betrag mit 53 561 Frcs. in Waren zurück gezahlt wird. Außer dem Kaufpreis von 42 000 Frcs. erhalten also die Käufer noch 13 561 Frcs. 50 Cts. als Prämie zurückvergütet, und zwar, das ist die eigentliche Lchtundsechzigsier Jahrgans- Verbesserung dieser Bücher-Vertriebs-Lotterie, gewinnt hier jeder Käufer, während beim »Ouiäs rsmboursabis« durch schnittlich erst jeder zweite gewann (abgesehen freilich davon, daß beim »Ouiäs« der gezahlte Betrag auch auf alle Fälle schon durch die mit dem Führer gelieferten Eintrittskarten gewissermaßen »zurückgezahlt« wurde). Jedes Exemplar der obengenannten Werke enthält einen verschlossenen Bon, also eine Art Lotterieloos, das auf alle Fälle gewinnt, und zwar hat der Ersteher außer der Lektüre des Buches noch Aussicht eventuell auf ein Cleveland- Zweirad, einen Phonographen, einen Mendelschen Photo graphen-Apparat, eine elektrische Lampe, ferner auf Gold- und Silberwaren, Gedecke, Bestecke rc. der großen Goldschmiedefirma Cailar - Bayard L Cie., Photographien, Schokolade, Bier, Seife, Parfüms, Toiletten und vieles andere, alles von bekannten Pariser Firmen. Nicht unerwähnt will ich lassen, daß auf der Liste der 12 000 Rrimss auch 1287 Bons »Ron ckournal« mit 7250 Frcs., der weitaus größten Gewinnsumme, figurieren, also wohl 1287 Abonne ments auf das im Verlage von Flammarion erscheinende Unterhaltungsblatt »Ron äournal«. Das Ganze entpuppt sich demnach auch hier als ein großes Reklamesystem und als ein probates Mittel, weniger gangbare Verlagswerke in Gang zu bringen, wobei sich schließlich wieder alle Teile gut stehen werden. Bei der Spielwut, die alle Schichten der Be völkerung beherrscht, hätte der Verleger nicht einmal nötig gehabt, die drei Daudetschen Werke als Lockspeise in die Reihe der »Romans rsmboursablss« mit aufzunehmen; die 12 000 Bände würden auch ohne dies verkauft werden und aller Wahrscheinlichkeit nach in kürzester Frist. Weitere Serien sind daher nach dem Wortlaut des Cirkulars auch bereits in Vorbereitung. Der Buchhandel läuft in diesem Falle, wie bereits er wähnt, keine Gefahr, benachteiligt zu werden; im Gegenteil, wem kein allzu ideales Standesbewußtsein innewohnt, wird sich zum eigenen Nutzen gewiß gern mit den Vertrieb dieser Lotterie-Bücher befassen. In Deutschland freilich würde der Verkauf einer besonderen obrigkeitlichen Erlaubnis bedürfen. ^.. O. Kleine Mitteilungen. Ankündigung von Geheimmitteln. — Der -Verein deutscher Zeitungsverleger- hat folgende Eingabe an den Reichs tag gerichtet: -Die öffentliche Ankündigung der Arznei- und Geheimmittel ist im Deutschen Reiche durch etwa vierzig verschiedene Verord nungen -geregelt- und zeitigt so infolge des -fliegenden Gerichts standes- der Presse und infolge der Verbreitung einer Zeitung in allen möglichen Bundesstaaten und Provinzen die seltsamsten Zustände. Darunter leiden in erster Linie die Zeitungsoerleger und Anzeigenredakteure. Bei dem völligen Mangel einer aus reichenden Erläuterung des Begriffes -Geheimmittel» kommt noch hinzu, daß außer den Gerichten in letzter Instanz niemand mit Sicherheit entscheiden kann, ob irgend ein Präparat zu den Geheim mitteln zu rechnen ist oder nicht. Da jetzt die Gerichte auf Grund der Verordnungen auch schon Kindermehlpräparate und harmlose Essenzen, wie z. B. Ullrichs Kräutcrmein, als Geheimmittel erklären, vermag selbst der Laie zu ersehen, wie oft täglich die Zeitungs verleger und Anzeigenredakleure in Gefahr kommen, unbewußte Uebertretungen nnt Geldstrafen büßen zu müssen. Zur Zeit liegt dem Bundesrat zwar ein Antrag vor, zur Beseitigung des jetzigen Zustandes der Rechtsunsicherheit an Stelle der verschiedenen Verordnungen über die Regelung des Arznei- und Geheimmittel wesens eine einzige für das ganze Reich geltende Verordnung zu erlassen; aber davon haben wir keine oder wenig Besserung der Verhältnisse zu erwarten. Dazu kommt ferner noch, daß es dem Anzeigenredakteur einer Zeitung unmöglich ist, jede Anzeige bei der Annahme so genau zu prüfen, um alle in den späteren amt lichen Geheimmittellisten verzeichnten Mittel mit Sicherheit von der Aufnahme ausschließen zu können. Da die Behörde auf jeden Fall den Inserenten zur Veranwortung ziehen kann, sollte der Redakteur unbedingt straffrei ausgehen. Die einzige zweckmäßige Reform erblicken wir in einer reichsgesetzlichen Regelung der 1307
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