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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.07.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-07-10
- Erscheinungsdatum
- 10.07.1902
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- Deutsch
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157. 10. Juli 1902. Nichtamtlicher Teil. 5583 kstsrsbur^. 174 8. 3000 Lx. 35 Lop. 2*Läe.^ 8?^?o^er8^r§.' ^767^863^ M00^Lx.''H^°o^^^'^ . prel. 1. V. VIä.8alc. 3. ,4uü. 8". kraA-Laroliventbal, N. Lvapp. 101 8. 80 b. I^etersburA. 239 8. 4000 Lx. 75 Lop. 8". Nosiran. 464 8. 3600 Lx. L. 1-50. VI^719^8. 1500 L.' 1^50. " ^ ^ 6l. ll'bieme.) ^ dur-A^ Uuebclr. Nivlro^v. 95 8. mit ^.bbiläAv. 600 Lx. 75 Lop. Otto. äs8 ckeutZobe Lanckv^eric in ssivor lrulturllietorieoben Lnt^vielcelun^. (I^eipriA, 6. O. ll'eubner.) Otto L. nemet Icä2lQäv6886A törtsllstsdol. Lorä. Lavü ll. 8. Luclapsst, L. l-ampsl. 91 8. L 1.20. karreiät, ^allnlleiUrnnäe. (I^eipriZ, 3. ^.. Lartll.) „Upaicrui. >l6üuulML". 8^. kete^rsdur^. 267 8. 1500 Lx. L. 1.50. ?aul8en, äie allAemeine Li1ännA88eünl6 äer 2ulrunkt. 790^8. ^1600^Lx^ 40 Lop.H ^ LlLLoukcoLoii. 8°. Nosirau. 165 8. mit ^.bdilci^n. 1500 Lx. 80 Lop. lÄo^E g^o^ Moskau, Luebäi. VViläe. 6. Oubovvslri. 46 8. 20 Lop. 4000^^ M^LopO ^ 0 ^ 8 Uetmsdurx. H. 8teinit2.) ä68 „l'p^L'L". 159 8. 2000 Lx. 75 Lop. Liobarr, teuere Lorteebritte aut äem Oebiete äer LlelrtriLität. (I^sipriA, L. O. leubner.) Liobarri. V^spoteLosvs ^vilri baäan ÜLiedLivis elsirtr^Lvoäei, prret. 6. 6o1ämav. 8^. IVarsebau. III, 163 8. mit lext- Rielll, Osiiei- rvi886N8ella5t1ieIi6 uuä uiebtdsseusebattlielie kllilo- sopbie. (LreibuiA i/Lr., Noür.) 24 8. 800 Lx. 30 Lop. Noslrau. 294 8. 1000 Lx. k. 1.50. lOpr-eseosL. 30. Noskau. 3000 Lx. Lrsebsiut bett^eme. (1. Uekt. 84 8.). kreloLil I'. 1. äule. 3. ^.uü. 8". kra^, ^1. U^nsk. 175 8. mit ^.bbiläAn. L. 2.40. (Schluß folgt.) Kleine Mitteilungen. VomReichsgericht. UnzüchtigeSchriften. Z 184 St.-G.-B. (Nachdruck verboten.) — -Die Welt am Montag- veröffentlichte in Nr. 48 vom vorigen Jahre eine von vr. msä. Richard Huld- schiner in Hamburg verfaßte Skizze aus dem Leben einer Welt stadt. Diese Erzählung gab zu einer gerichtlichen Verhandlung Anlaß. Der Verfasser und der verantwortliche Redakteur Max Ludwig in Berlin wurden angeklagt, eine unzüchtige Schrift hergestellt und verbreitet zu haben. Das Landgericht I in Berlin hat aber am 10. März beide freigesprochen. Es wurde ausgeführt, die inkriminierte Schrift trage keinen unzüchtigen Charakter. Sie habe eine soziale Tendenz. Die Heranziehung des Unzüchtigen sei ein grober Effekt, aber nicht unzüchtig. Es handle sich insoweit nur um Beiwerks auch sei der unzüchtige Akt, wie überhaupt das Geschlechtliche nur angedeutet. Ueberdies sei die -Welt am Montag« eine politische Zeitung, die nicht auf lüsterne Leser reflektiere. Die Revision des Staatsanwalts gegen die Freisprechung der beiden Angeklagten kam am 8. d. M. vor dem Reichsgericht zur Verhandlung. Der Reichsanwalt vertrat sie und führte aus: Eine Schrift ist schon unzüchtig, wenn einzelne Stellen es seien. Schon eine einzige Stelle könne genügen, um der Erzählung den Charakter des Unzüchtigen zu geben. Das unterliege der jedes maligen besonderen Prüfung. Wenn die ganze Erzählung das Scham- und Sittlichkeitsgefühl verletze, so könne dies einer ein zigen Stelle einen unzüchtigen Charakter geben. Das Landgericht habe festgestellt, daß soziale Verhältnisse geschildert werden sollten. Aber der Umstand, daß das Mitleid des Lesers wachgerufen werde, schließe nicht aus, daß gleichzeitig sein Ekel erregt werde. Das Landgericht habe also den Begriff der unzüchtigen Schrift verkannt. Das Reichsgericht trat diesen Ausführungen bei, hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht II in Berlin. — Um dieselben Gesichtspunkte handelte es sich in einer weiteren Sache, die gleichfalls am 8. d. M. das Reichsgericht beschäftigte. Vom Landgericht I in Berlin ist am 22. Februar der Verleger des -Satyr«, Eduard Rentzel, von der Anklage aus § 184, 1, St.-G.-B. freigesprochen worden. Es handelte sich um einen Artikel im -Satyr-, in dem von einem Bauernmädchen, dessen zu erwartenden Kinde und einem Hermaphroditen die Rede ist. Das Urteil sagt: Der -Satyr« behandelt heikle Stoffe humo ristisch und satirisch. Jede obscöne Ausdrucksweise ist in diesem Artikel vermieden, nirgends, auch im ganzen nicht, erscheint die Schrift als unzüchtig oder das Scham- und Sittlichkeitsgefühl zu verletzen geeignet. Die Revision des Staatsanwalts wurde vom Reichsanwalt in folgender Weise begründet: Auch hier sei der Begriff des Unzüchtigen verkannt. Zuerst müsse das Scham- und Sittlichkeits- Verletzende geprüft werden und dann erst die Tendenz. Hier sei die Tendenz aber von durchschlagender Bedeutung. Es frage sich, ob es überhaupt nicht gegen die Sittlichkeit verstoße, den Herma phroditismus schriftstellerisch zu verwerten. Daß die Geschlechts verhältnisse nur angedeutet seien, genüge nicht zur Verneinung 731*
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