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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.10.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-10-01
- Erscheinungsdatum
- 01.10.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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7818 Nichtamtlicher Teil. pik 228, 1. Oktober 1902. davon nähmst Hast du keine Gelegenheit oder keine Lust dazu, so betrachte, bitte, das gesandte Buch als Aequivalent für die verursachte Mühewaltung und mach' damit, was Du willst« Mit Recht würde ich nur ent rüstet sein, wenn man mir ein Inserat abschwindelte mit der Vorspiegelung, daß das Buch, wenn ich es einsendete, auch besprochen würde, ohne daß dies dann wirklich geschähe, oder wenn es mir dann gar heruntergerissen würde. Ich halte es auch picht für anständig, wenn man mir ein Rezensionsexemplar abverlangt, weil man beabsichtigt, das Buch herunterzureißen. Verlangt man dagegen etwas, was ich selbst angepriesen habe, und findet es dieses Preises nicht wert, dann darf ich mich über eine abfällige Kritik nicht beklagen. I. G. Herr Steiger und der deutsch-amerikanische Litteraturvertrag. Schon früher habe ich meiner Verwunderung Ausdruck gegeben, daß sich Leute finden, die das gegenwärtige Ver hältnis Deutschlands zu den Vereinigten Staaten in Bezug auf den Schutz von Litteraturwerken ganz in der Ordnung finden und nichts daran auszusetzen haben. Herr Steiger in New Port gesellt sich in seinen Erzählungen über den nord amerikanischen Buchhandel (vgl. Nr. 223 d. Bl.) zu jenen. Daß es in den letzten fünf Jahren in Deutschland Mode geworden wäre, auf den deutsch-amerikanischen Litterar- vertrag, um mich eines Ausdrucks des Herrn Steiger zu bedienen, zu schmähen, ist mir unbekannt. Wohl ist die Frage, ob infolge dieses Vertrags denn bis in alle Ewigkeit die deutschen Autoren und Verleger ihre Rechte dem ameri kanischen Diebstahl — Herr Steiger möge den Ausdruck ver zeihen! — ausliefern müssen, in diesem Jahre aufgeworfen worden und zwar aus dem bestimmten Anlaß, weil das neue deutsche Urheberrecht den Amerikanern erst seit dem 1. Januar d. I. den Schutz auf eine lange Zeit hinaus — unter Um ständen viel länger als das Konventions-Ausland — gewähr leistet hat. Die Beurteilung des Vorwurfs des Herrn Steiger, den ich in dem gegebenen Zusammenhang auf mich beziehen muß, wonach ich »ohne viel Nachdenken nichts weniger als geistreiche Aeußerungen weiter verbreitet« habe, kann ich den Lesern überlassen, nachdem sie von den nachfolgenden Er örterungen Kenntnis genommen haben werden. Herr Steiger stößt sich zunächst an der Behauptung, daß ein, europäischen Begriffen entsprechendes Schutzrecht für deutsche Bücher in Amerika die Ausfuhr deutscher Bücher nach Amerika ganz bedeutend vermehren, vielleicht verfünf fachen oder gar verzehnfachen würde, und nennt diese Aeutze- rungen »unbedacht hingeworfeue Phrasen«. Er glaubt sogar, daß ein solches Schutzrecht die Ausfuhr vermindern werde! Seinen Beweis für diese Behauptung, der sich darauf stützt, daß »naturgemäß- die gegenwärtig für Amerika gewährten Extravergünstigungen gewisser Verleger wegfallen und deshalb die Bücher teurer würden, könnte man, meines Erachtens, mit mehr Recht in dieser Weise charakterisieren. Aus der Frage »Wieso?« des Herrn Steiger bei meiner Annahme, daß der deutsche Buchhandel bei Schaffung eines vernünftigen Vertrags mit Amerika jährlich durch Mehr ausfuhr 4i/z Millionen Mark gewinnen würde, entnehme ich, daß die Summe Herrn Steiger zu hoch vorkommt. Nun ist aber bei 4^/z Millionen Mark noch nicht einmal eine Stei gerung von dreiviertel der Ausfuhr angenommen, was andere Leute als Herr Steiger doch kaum für allzu optimistisch halten werden. Aber auch derjenige, der diese Ausfuhrvermehrung noch für zu hoch halten sollte, wird die Summe des Gewinns für Deutschland in Anbetracht dessen, daß manche deutsch amerikanische Zeitungen dann Feuilletonabdrucke bezahlen würden, kaum noch übermäßig finden können. Im übrigen befindet sich die Behauptung, welcher Herr Steiger seine gegenteilige gegenüberstellt, wie schon früher gesagt, in der New Parker deutsch-amerikanischen Korrespondenz, die die Verhältnisse doch auch einigermaßen kennen wird. Herr Steiger findet meinen Ausdruck, die Summe von 41/2 Millionen Mark müßten die deutschen Verleger und Autoren nur für den Schutz des Mustkalienhandels »bezahlen«, »recht unbedacht«. Nun, auf den Ausdruck kapriziere ich mich nicht. Herr Steiger scheint nur für den sichtbaren Dollar Sinn zu haben, denn er fragt, welcher Verleger oder welcher Autor auch nur einen Pfennig bezahlt habe. Wenn mich jemand um den Lohn meiner Arbeit bestiehlt, so bin ich doch ärmer geworden, trotzdem ich nicht so und so viel Mark habe bezahlen müssen. Wenn jemand eines andern Schulden bezahlt, so wird der letztere reicher, obschon ihm niemand Geld in die Hand gedrückt hat. Wenn nun derjenige, der mir den Lohn für meine Arbeit unter dem Vorwand vor enthält, daß er dafür andre nicht bestehlen wolle, so kann ich mich wohl als das Opfer des andern betrachten und sagen, daß ich für seinen Schutz habe bezahlen müssen, ohne daß ich Geld auf den Tisch des Hauses niederzulegen nötig hätte. Aber es ist wirklich müßig, über solche Kleinig keiten zu streiten und sich an ein Wort zu klammern, während doch der Sinn jedem, der verstehen will, klar sein muß. Die Wahl meiner Gewährsmänner hält Herr Steiger für unglücklich, und er hat auch noch nichts über sie gehört. Das letztere ist nun nicht die Schuld der »Gewährsmänner«, von denen Herr Steiger aber nur einen, den Herrn Fred. R. Minuth, anführt. Aus diesem Grunde darf ich ihn vielleicht vorstellen. Herr Minuth ist Ingenieur bei einer weltbe kannten Firma in Pittsburg und nebenbei Schriftsteller. Er ist selbstverständlich an der Regelung der Angelegenheit, um die er sich Verdienste erworben hat, nicht im geringsten geld lich interessiert. Wenn Herr Steiger die New Porter Staats zeitung lesen würde, wäre ihm der Herr vielleicht nicht so unbekannt geblieben. Herr Steiger macht sich über diesen Herrn lustig, weil er behauptet hatte, daß es 942 deutsche Tageszeitungen in den Vereinigten Staaten gebe. Den Aus druck Tageszeitungen wird wohl Herr Minuth als politische Blätter gegenüber den Zeitschriften verstanden wissen wollen. Herr Steiger findet es unglücklich, daß ich diese An gaben für bare Münze genommen hätte. Ich bin weder im stande, die Statistik des Herrn Minuth, noch diejenige des Herrn Steiger nachzuprüfen. Sonderbar ist nur, daß man eine ganz ähnliche Zahl in New Port selbst so wenig aben teuerlich findet, daß sie sogar in der schon genannten deutsch amerikanischen Korrespondenz gedruckt worden ist. Dort heißt es nämlich wörtlich: -Macht man es (durch ein Nachdrucksverbot) den neun hundert deutsch-amerikanischen Blättern unmöglich, nach Belieben aus den deutschen Zeitungen und Zeitschriften alle Romane, Novellen und Feuilletons unentgeltlich nachzudrucken, so werden mindestens 8bÜ derselben in kürzester Zeit zu erscheinen aushören. Außer der -New Porter Staalszeilung- und der in St. Louis erscheinenden -Westtichen Post- mag es vielleicht noch zwei oder drei deutsche Blätter in ganz Amerika geben, die im stande wären, für ihren deutschländischen Lesestoff Honorar zu be zahlen. Man macht sich in Deutschland schwerlich einen Begriff von der Unmasse von Unterhaltungslektüre, welche die deutsch amerikanischen Blätter, insbesondere die riesigen Sonntagsbeilagen, ihren Lesern zu bieten gezwungen sind. Sie verschlingen an Ro manen, Novellen und sonstigen Sachen aller Art alles, was die deutschen Blätter der letzten Post enthalten, und das reicht oft noch nicht und muß durch Abdruck ganz aller Romane, die der lebenden Generation nicht bekannt sein dürfen, ergänzt werden. Manchmal erscheinen alte Romane mit neuem Titel und neuem Verfasser, damit sie als ganz neu gehen können. In Oregon gab einmal ein Mann Namens Otto Bolkmann eine deutsche Zeitung heraus. Der Mann nannte sich meistens selbst als Verfasser der
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