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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.01.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-01-13
- Erscheinungsdatum
- 13.01.1902
- Sprache
- Deutsch
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9, 13. Januar 1902. Nichtamtlicher Teil. 359 oder -gegen sofortige Zahlung, zu geben sei. Es wurden, um einen etwa bestehenden Handelsgebrauch in solchen Fällen festzu stellen, vom Gericht zwei Sachverständige vernommen, die sich indes in ihren Gutachten widersprachen. Der eine derselben gab sein Gutachten dahin ab, es sei, wenn sich der Herausgeber einer Zei tung oder Zeitschrift verpflichtet habe, ein Inserat ein Jahr lang auszunehmen unter der Abrede -netto Kasse- oder -gegen sofortige Zahlung- die Zahlung der Jnsertionskosten nach dem jedesmaligen Abdruck des Inserates zu leisten, und der Betrag des Inserates sei fällig, wenn die betreffende Nummer der Zeitschrift in die Hände des Abonnenten gelangt sei. Von auswärtigen Inserenten pflege man die Beträge monatlich oder vierteljährlich einzuziehen, nur bei nicht sicheren Inserenten pflege eine teilweise -Vorausbezahlung- ver langt zu werden. — Der andere Sachverständige sprach sich dahin aus, daß sich für die Fälle der Jnserierung während eines ganzen Jahres gegen sofortige Zahlung ein bestimmter Gebrauch bis jetzt noch nicht ausgcbildet habe, es gehe im vorliegenden Falle aber aus der zwischen den Parteien getroffenen Abmachung hervor, daß Vorausbezahlung für das ganze Jahr erfolgen solle, denn beide Teile seien der Meinung gewesen, die verlangte und auch bewilligte Preisminderung stelle ein -Sconto- für die sofortige Begleichung des Preises dar. Keineswegs sei es üblich, bei der artigen billigen Inseraten den Preis für jedes einzelne Inserat zu bezahlen. Das Gericht trat der Ansicht des letztgedachten Sachverstän digen bei, indem es besonderes Gewicht darauf legte, daß der Jnseratauftraggeber sich einen Einheitspreis für den Fall mehrmaligen, andauernden Jnserierens des in Vorlage gebrach ten Jnserattextes im Falle sofortiger Zahlung hatte im voraus berechnen' und festsetzen lassen. Damit habe er zweierlei Vor teile für den Jnserataufnehmer in Aussicht gestellt, einmal einen mehrfachen Gewinn aus seinem Inserat zu ziehen, und den Nutzen aus der sofortigen Zahlung. Mit diesen beiden Faktoren habe Jnseratausgeber eine -besondere, billigere Pr eis stellung erreicht. Hätte er die Absicht gehabt, jenen durch Kläger dem Erfordern des Beklagten gemäß aufgestellten Einheitspreis nicht als Ganzes sofort, sondern Zug um Zug für die einzelnen Inser tionen in Raten zu zahlen, so hätte darin diejenige Vergünstigung nicht gelegen, die er bei dem Kläger für sich in Anspruch genommen und unter den gegebenen Voraussetzungen auch erreicht hat (Jahres abonnementspreis für das Inserat). Das Jnseratengeschäst sei im allgemeinen ein Kassegeschäft; -netto Kasse- könne sich daher in Fällen wie der vorliegende, wo durch die Bestimmung eines Ge samtpreises für eine Reihe von Inseraten diese den Charakter einer einheitlichen Leistung annähmen, nur auf diesen Ge samtpreis beziehen, und es sei daher der vereinbarte Pauschal betrag sosort, spätestens aber bei der ersten Aufnahme des In serates fällig und vom Beklagten zu zahlen gewesen. Beklagter wurde daher kostenpflichtig zur Zahlung abzüglich der bereits ge leisteten Teilzahlungen verurteilt. Gegen dieses Urteil legte Beklagter Berufung ein, wurde aber kostenfällig abgewiesen, weil sich das Berufungsgericht der Ansicht des Vorderrichters anschloß und den Worten -netto Kasse- bei gleichzeitiger Festsetzung eines Gesamtpreises die Bedeutung einer -sofortigen Vorauszahlung- des vereinbarten Preises gab, auch wenn die Gegenleistung noch nicht vollständig bethätigt sei, sondern, wie beide Teile wußten, sich auf einen späteren Zeit raum erstrecke. In solchen Fällen gilt nicht der Grundsatz, daß -Zug um Zug- beiderseits zu erfüllen sei. Die Zahlungsverpflich tung trete hier ohne weiteres ein, und es könne hier der Beginn oder die Fortsetzung der zugesagten Gegenleistung (Jnseratausnahme) von der Zahlung des ganzen vereinbarten Betrages als eines Einheitspreises abhängig gemacht werden. Es lägen unteilbare Leistungen vor. Cinheitspo st marke. — Der Beirat der k. württembergischen Verkehrsanstalten hat einstimmig einen Antrag angenommen, der das Uebereinkommen, betreffend die einheitlichen Postwertzeichen, dankbar als eine Maßregel anerkennt, die geeignet sei, im geschäft lichen wie im postalischen Verkehr der gesamten Bevölkerung beider Postgebiete die lange entbehrte Vereinfachung und Erleichterung herbeizusühren. Für Briefmarkenhändler. — lieber das viele Neue der letzten Zeit in Postwertzeichen — Vorliegendes und zu Erwartendes — berichtet die -Deutsche Verkehrszeitung-, die in dieser Richtung ein fruchtbares Jahr voraussagt, folgendes: Frankreich hat vor nicht langer Zeit seine Briefmarken geändert, Bulgarien hat kürz lich in Petersburg neue Freimarken Herstellen lassen, die an Stelle des Löwensymbols das Bild des Fürsten Ferdinand tragen; die Postverwaltung der Vereinigten Staaten hat seit dem 1. Dezember Marken mit dem Bildnis des früheren Präsidenten Mac Kinley in den Verkehr gebracht; in Großbritannien gelangten in diesen Tagen Postwertzeichen mit dem Kopfbilde des Königs Eduard VII. zur Ausgabe; die russische Verwaltung wird im Laufe des Jahres zur Zweihundertjahrfeier der Stadt St. Petersburg besondere Jubi läumsmarken ausgeben; Spanien beabsichtigt, die Krönung des jugendlichen Königs Alfonso XIII. unter anderem durch Herstellung von Erinnerungspostwertzeichen zu feiern; die schweizerische Post verwaltung endlich trägt sich mit dem Plane, das symbolische Bild auf ihren Marken aufzugeben und statt dessen hervorragende Denkmäler aus der Geschichte ihres Landes, sowie Ansichten aus der Alpenwelt vorzusühren. In Deutschland tritt bekanntlich am 1. April eine allgemeine Aenderung der Postwertzeichen ein. Eingetragenes Verlagszeichen. — Das nebenstehende Verlagszeichen der Firma Duncker L Humblot in Leipzig ist gemäß der Anmeldung vom 19. Juli 1901 vom Kaiserlichen Patentamt in Berlin am 28. Dezember 1901 auf Grund des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 unter Nr. 52190 in die Zeichenrolle eingetragen worden (Aktenzeichen v 3124, Klasse 28, Geschäfts betrieb, in welchem das Zeichen verwendet werden soll: Verlagsbuchhandel; Waren, für welche das Zeichen bestimmt ist: Bücher und Zeitschriften). Internationale landwirtschaftliche Ausstellung in Prag im Jahre 1902. — Auf Beschluß des Direktoriums der landwirtschaftlichen Centralgesellschaft für Böhmen findet, wie im Vorjahre, so auch im Jahre 1902 in der Zeit vom 15. bis 20. Mai in Prag eine allgemeine landwirtschaftliche Ausstellung in Verbindung mit einem Ausstellungsmarkte von landwirtschaft lichen Maschinen und Geräten statt. Der Ausstellungs-Ausschuß hat den Beschluß gefaßt, diesmal mit den üblichen Ausstellungs gruppen auch eine Ausstellung von Unterichtsmitteln der landwirtschaftlichen Schulen in Verbindung zu bringen. (Nach einem Bericht des Kaiserlich Deutschen Konsulats in Prag.) Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. Latalogs von Haukkwann, Voriges-, Xntiquariatg- n. Zortimsnts- öuebbaodluvg bsbräisobor luttsratur in b'ranirkurt a/IVl., Lörnsstr. 41. klr. 37: Uedraiva und dudaioa. 8". 78 8. 1221 klro. Hr. 38: Llisobna u. Talmud (jsrusaism. und babvlon.). 8". 22 8. 329 kirn. Unterstützungs-Verein Deutscher Buchhändler und Buchhandlungs-Gehülfen.— Die diesjährige satzungsgemäße Hauptversammlung des Unterstützungs-Vereins findet Mittwoch den 19. März 1902, abends 8ff« Uhr, im Architektenhause zu Berlin, Wilhelmstraße 92/93, statt. Personalnachrichten. Die Jubelfeier im Hause R. Lechner in Wien. — Die -Oesterreichisch - ungarische Buchhändler - Correspondenz- be richtet in Folgendem über den Verlauf der Jubelfeier des vor fünfundzwanzig Jahren erfolgten Eintritts des Chefs der Firma R. Lechner in Wien, Herrn Wilhelm Müller, in das mit großem und verdientem Erfolge seither von ihm geleitete Geschäft: Zur Feier seines Jubiläums gab am 4. d. M. abends der Inhaber der Firma R. Lechner, Herr Hofbuchhändler Wilhelm Müller, im Hotel -Erzherzog Karl- ein glänzendes Bankett, um, wie er in der Begrüßung seiner Gäste ausführte, als Vorsitzender des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler, seinen Ehrentag als ein Fest des Wiener Buchhandels auffassend, diesen im Kreise seiner Kollegen und Freunde zu feiern. Unter den Anwesenden befanden sich sämtliche Mitglieder des Vorstandes des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler, der Vor steher der Corporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalien händler, Herr Franz Deuticke, der Kommandant Oberst Frank, Oberst Baron Hübl und Regierungsrat Hödlmoser vom k. u. k. militär-geographischen Institut, da der Jubilar gleichzeitig die vor zwanzig Jahren an seine Firma erfolgte Uebertragung des Kommissionsverlages der Erzeugnisse dieses Instituts feierte, ferner Sektions-Chef Ritter von Bernd und Hofrat Huemer vom Mini sterium für Kultus und Unterricht, der Präsident der photo graphischen Gesellschaft Hofrat Eder, Regierungsrat Schrank, der Chefredakteur der -Wiener Zeitung- Regierungsrat Guglia, die Schriftsteller Lohwag und Or. von Thaler, sowie zahlreiche per sönliche Freunde des Jubilars, darunter Herrenhausmitglied Lobmeyr, Baron Pirquet, die Professoren Feine, Herdtle und Weyr, Maler Probst u. a. m. Den ersten Toast sprach Herr Alfred Ritter von Hölder, 48*
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