Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.10.1902
- Strukturtyp
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- Band
- 1902-10-11
- Erscheinungsdatum
- 11.10.1902
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- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 237, 11. Oktober 1902. Nichtamtlicher Teil. 8189 die Fortzahlung des Gehalts in Krankheitsfällen verzichtet haben. Durch Ortsstatut kann diese Versicherungspflicht auch auf die jenigen Handlungsgehilfen mit weniger als 2000 ^ Gehalt aus gedehnt werden, denen die Rechts aus §63 des Handelsgesetzbuches zustehen (ß 2 des Krankenversicherungsgesetzes). Dem Magistrat von Schöncbcrg (Berlin) ist nun vom Deutsch-Nationalen Hand lungsgehilfen-Verband ein Antrag auf derartige ortsstatutarische Ausdehnung des Krankenversicherungszwanges zugegangen. Er hat sich mit der Bitte um ein Gutachten an die Aeltesten der Kaufmannschaft zu Berlin gewandt. Hierüber wurde in der Sitzung der Aeltesten am 6. d. M. verhandelt. In Uebereinstimmung mit einem schon im Jahre 1896 dem Berliner Magistrat aus ähnlicher Veranlassung abgegebenen Gutachten beschlossen die Aeltesten, sich dahin auszusprechen, daß der Antrag zu befürworten sei, weil, nachdem das Gesetz einmal im Prinzip die Handlungsgehilfen in die Versicherungspflicht einbezogen habe, für die noch bestehende Ausnahme kein genügender Grund mehr vorliege. Königliches Kupferstich-Kabinett in Berlin. — Nach dem amtlichen Bericht der Königlich Preußischen Kunstsamm lungen über das zweite Vierteljahr 1902 ist an das Königliche Kupferstich-Kabinett in Berlin die große Sammlung alter Hand zeichnungen des Herrn Adolf von Beckerath in Berlin übergegangen. Diese mit großer Sachkenntnis in langen Jahren zusammen gebrachte, 3456 Blätter umfassende Sammlung hat ihre Haupt stärke in den Zeichnungen italienischer Meister des fünfzehnten und sechzehnten und niederländischer Maler des siebzehnten Jahr hunderts. In Fachkreisen überall wohl bekannt, ist sie als Privat sammlung die einzige bedeutende ihrer Art in Deutschland und eine der hervorragendsten überhaupt gewesen. Weitgehendes patriotisches Entgegenkommen ihres früheren Besitzers hat dem Museum die Erwerbung ermöglicht. Die Sammlung alter Zeich nungen wird hinter den großen ausländischen Sammlungen nun nicht mehr so erheblich wie früher zurückstehen. Eine für den Herbst dieses Jahres geplante Ausstellung im Kupferstich- Kabinett wird eine Anzahl ausgewählter Stücke vorführen. Außer dem wurde eine große Anzahl von Kupferstichen, Holzschnitten und Radierungen für das Kabinett erworben. An Lithographien wurden 386 Blätter erworben, darunter Arbeiten von Amberg, Bürkel, Fechner, Greiner, Hanfstaengl, Hosemann, Johann Adam Klein, Franz Krüger, Loeffler, Adolf von Menzel, Wilhelm Alexander Meyerheim, August von Pettenkofen, Simon Quaglio, Otto Speckter, Hans Thoma, Otto Wagner, Anastasi, Beaumont, Hippolyte Bellange, Benjamin, Boilly, Bouchot, Charlet, Darunter, Delacroix, Devöria, Diaz, Dorö, Gavarni, Grandville, Johannot, Madou, Mouilleron, Raffet, Horace Vernet, Rothenstein, W. Scharp, Whistler, Johan Rohde u. a. Zeitungsunternehmen und Einkommensteuer. — Nach dem -Consectionär- wird der Frankfurter Zeitung aus Berlin geschrieben: -Die Einkommensteuer - Veranlagungs - Kommission hatte bei Erhebung der diesjährigen Ergänzungssteuer versucht, eine Zeitung als Vermögensodjekt zu bezeichnen; ihr Wert sollte mitbesttmmcnd sür die Stufe der Ergänzungssteuer sein. Die be troffene Zeitung erhob Widerspruch mit der Begründung, daß ein Zeitungsunternehmen nicht als Wertgegenstand im konkreten Sinne betrachtet werden könne, dessen Abschätzung jederzeit möglich sei, und der in fest bestimmten Zahlen zum Ausdruck kommen könne, wie dies bei Handelsobjekten oder Grundbesitz zutreffe, deren Werte sich durch Angebot und Nachfrage stets feststellen ließen. Eine Zeitung sei vielmehr gleichbedeutend mit der Namens bezeichnung oder Firmierung für ein Unternehmen. Die höhere oder geringere Einschätzung dieses -Aushängeschildes- solle stets eine imaginäre sein und abhängen von dem Alter, dem Ruf, den Tendenzen des Unternehmens, den jeweilig herrschenden Zeit- so gar Lokalströmungen und noch manchen andern Faktoren. Wie hoch sollte z. B. das von einer großen Bank betriebene -Bank geschäft- als solches zur Ergänzungssteuer herangezogen werden? Wie der -Consectionär- mitteilt, ist der Zeitung nun bekannt gegeben worden, daß von der Heranziehung ihres Unternehmens als solches zur Ergänzungssteuer Abstand genommen worden ist. Das Oberoerwaltungsgericht hat sich schon vor einiger Zeit in demselben Sinne ausgesprochen. Zola und der Buchhandel. — Der Dichter, dessen sterbliches Teil am vergangenen Sonntag in Paris der Erde übergeben worden ist, darf zu den gelesensten Schriftstellern der Welt gezählt werden Durch ihre ungeheuren Auflagen haben seine Werke neben der litterarischen auch eine wirtschaftliche Bedeutung, und es sind viele Millionen, die durch ihren Druck und Verkauf in Bewegung ge kommen sind. Von seinen Büchern hat -vsbLols» die höchste Auf lage erreicht. Cs steht gegenwärtig im 196. Tausend. Dann kommt -Nana-, von dem 182000 Exemplare verkauft sind, -Uouräss (mit 149000), -1,'^.ssowmoir« (mit 142000), -Us. Dsrrs» (mit 129000) Börsenblatt sür den deutschen Buchhandel. 69. Jahrgang. Am wenigsten ist von den Romanen -8cm üxosllsnos kougon- be gehrt worden, der es immerhin auf 32OllOExple. gebracht hat. Rechnet man die kritischen Schriften dazu, so sind von Zolas Werken ins gesamt rund 2300000 Bände verkauft worden, eine Zahl, die sich ver doppeln dürfte, wenn man die Legion der Uebersetzungen hinzuzählt. Diese Bände stellen einen Wert von mehr als 8 Millionen Francs dar. Wie groß die Summen sind, wenn man auch die Ueber- etzungen hinzurechnet, läßt sich nicht annähernd schätzen. Zola ist in alle Kultursprachen übersetzt worden. Aber auch das ist nur ein Bruchteil der wirklichen Verbreitung. Wie viele Millionen von Lesern haben Zolas Werke durch den Abdruck in Zeitungen oder Zeitschriften kennen gelernt! Der Berg von Papier, den Zolas Schriften aufgebraucht haben, erhöht sich um ein Beträchtliches, wenn man noch alles dazu nimmt, was über ihn geschrieben wurde. Für Aufsätze dieser Art und für Besprechungen irgend eine Zahl angeben zu wollen, wäre vergebliches Bemühen. Eine Zusammenstellung von deutschen Uebersetzungen seiner Werke und einer Reihe von Schriften über ihn, soweit sie zu unsrer Kenntnis gelangt sind, haben wir in Nr. 38 des Börsenblattes vom 16. Fe bruar 1898 gegeben. Deutscher Buchgewerbeverein in Leipzig. — Se. Majestät König Georg von Sachsen empfing am 10. d. M. den I. Vorsteher des Deutschen Buchgewerbevereins, Herrn Or. L. Volkmann, in Audienz und erklärte sich auf die vorgetragene Bitte bereit, das Pro tektorat über den Deutschen Buchgewerbeverein zu übernehmen. Lohntarif der Notenstecher. — In einer Versammlung von Notenstechern, die am 7. Oktober d. I. im Coburger Hof in Leipzig abgehalten wurde, wurde nach einem Bericht der Tarif kommission über ihre Verhandlungen mit der Prinzipalkommission die vereinbarte Fassung, soweit die Lohnsätze selbst in Betracht kommen, zum Beschluß erhoben. Dagegen wurde der Vorschlag der Prinzipale, den Tarif auf drei Jahre festzulegen und ihn erst am 1. Januar 1903 in Kraft treten zu lassen, abgelehnt. Die Versammlung schlug vielmehr den 1. November d. I. als Beginn der Giltigkeit des Tarifs vor. Auch in Bezug aus die Lehrlings frage soll noch weiter verhandelt werden. Koptische Liederhandschrift. — Das Königliche Museum in Berlin ist in den Besitz einer neuen koptischen Liederhandschrist gelangt, die schon durch ihren beträchtlichen Umfang — 22 eng beschriebene Seiten von durchweg guter Erhaltung — sür die Kenntnis der koptischen Volkspoesie von Bedeutung ist. Professor Erman hat die Handschrift bei einem Händler in Gizeh aus einer Kiste herausgesucht, die allerlei Schriftstücke enthielt. Ueber die Herkunft der Handschrift war nichts zu ermitteln. Nach einer ausführlichen Darstellung, die Georg Möller in der Zeitschrift für ägyptische Sprache und Altertumskunde giebt, enthält die Handschrift Lieder religiöser Art. Sie knüpfen zumeist an die Person des Königs Salomo an. Eine Anzahl der Gedichte ist an Sprüche aus den Proverbien, Ekklesiastes und dem Hohenlied an gelehnt. Einige sind Zwiegespräche Salomos und der Königin von Saba. Geschäftsjubiläum. — Die Firma Gebrüder Jänecke in Hannover feiert am Sonntag den 12. Oktober den Jahrestag ihres fünfundsiebzigjährigen Bestehens. Die Begründer der Firma waren die Brüder Friedrich (geb. 9. Nov. 1798, gest. 30. Mai 1862) und Christian Jänecke (geb. 28. Juni 1803, gest. 7. Mai 1877). Von den jetzigen Seniorchefs trat Geheimer Kommerzienrat Georg Jänecke, der Sohn Christian Jäneckes, im Jahre 1854, Kommerzien rat Louis Jänecke, der Sohn von Friedrich Jänecke, im Jahre 1862 in die Firma ein. Seit dem 1. Januar 1900 sind Or. Max Jänecke, Sohn des Geheimrats Jänecke, und Or. Friedrich Jänecke, Sohn des Kommerzienrats Jänecke, Mitinhaber. Die Bedeutung der Firma liegt in den großen graphischen Anstalten, in denen in Buch- und Steindruckerei, Schrift- und Stereolypengießerei und Galvanoplastik 350 Arbeiter beschäftigt werden. Im Verlage von Gebrüder Jänecke erscheint der über 50 Jahre bestehende -Hannover sche Courier-. Mit dem Gesamtbuchhandel in engere Fühlung ge treten ist die Firma in neuerer Zeit durch die Begründung eines Buchverlags, als dessen Stamm der technische und naturwissen schaftliche Verlag von Robert Oppenheim in Berlin im Jahre 1897 erworben wurde. Die Verlagsthätigkeit der Firma ist jedoch alten Datums und führte bereits am 1. August 1848 zur Annahme einer Vertretung in Leipzig. Der erste Kommissionär war A. Winter. Namentlich sind es amtliche Publikationen, die zur Zeit des König reichs Hannover bei Gebrüder Jänecke erschienen, wie das -Exer- cier-Reglement sür die Infanterie der Königlich Hannoverschen Armee-, die -Anweisung zur Kenntnis der Feuerwaffen bei der Infanterie-, Werke über -Die allgemeine bürgerliche Prozeß ordnung-, -Die Polizeistrasprozeßordnung-, ein -Drenstreglement für die Gerichtsvoigte- und andere militärische, juristische und 1077 !
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