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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.07.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1902-07-25
- Erscheinungsdatum
- 25.07.1902
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- Deutsch
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^ 170. 25. Juli 1902. Nichtamtlicher Teil. 5943 Kleine Mitteilungen. Internationaler Preßkongreß. (Vgl. Nr. 169 d. Bl.) — In der kurzen Nachmittagssitzung am 81. d. M. trat der Kongreß in die Geschäfte ein. Herr Taunay erstattete ausführlichen Bericht über die seit dem letzten Kongreß in Paris im Jahre 1900 vom Centralkomitee getroffenen Maßnahmen, beleuchtete die er rungenen Erfolge und die Grundprinzipien der Organisation, sowie die in den Zusammenkünften in Nürnberg und im Haag behandelten Vorarbeiten für den Berner Kongreß. Zu Ehren der verdienten verstorbenen Mitglieder des Centralkomitees de Baraza, Portugal, und CUydeir, England,^deren Lebensgang Herr Tannay ^ des Kongresses. Herr Schweitzer, Generalkassierer, gab hierauf Kenntnis vom Stande der Rechnung, die genehmigt wurde. An die italienische und insbesondere venetianische Presse wurde eine ^n der er sich über die in Portugal der Presse in den Weg gelegten Schwierigkeiten aller Art beklagte und der Hoffnung Ausdruck gab, der Kongreß werde in allen Ländern^die^ der Presse Zweiter Sitzungstag. — In der Morgensitzung vom 22. d. M. gelangte der ausführliche Bericht des Herrn Präsidenten Singer über die berufliche Würde bei Preßpolemiken zu eingehender, mehrstündiger Beratung. An dieser beteiligten sich die Herren Heizmann-Sarino (Belgien), Raqueni-Paris, Szczepanski-Wien. v. Weffelitzky-London, Campion-London, Taunay-Paris, Bien stock-Paris, Feuillet-Paris, Madame Severine, Hörth-Frank furt a/M., de Marolles-Paris, Bergougnan-Paris, Zamorani- Bologna, Verhoeven-Belgien, Janzon-Schweden. Die Be ratung ergab allseitige Zustimmung zu dem Grundsatz der Errichtung einer Art internationalen Ehrengerichts, vor dem diejenigen Journalisten zu erscheinen sbätten, die in der Polemik die Grenzen der Rechtschaffenheit^ und Mäßigung über schreiten. Jedesmal, wenn ein Journalist sich in seiner Ehre oder seinen Interessen als Journalist verletzt sieht, soll er das Recht haben, vor dieses Spezialgericht zu treten. In der Beratung wurden allerdings Bedenken geltend gemacht hinsicht lich der praktischen Ausführbarkeit dieser Maßregel. Die einen befürchteten, daß gerade die «Preßbanditen« sich dieser Jurisdiktion entziehen würden; andere fürchteten, daß bei der Motivierung der Urteile politische Gründe angeführt werden möchten, was die Vereinigung auf das ihr untersagte Gebiet der Politik führen müßte. Die Ausführung der Urteile und deren Begründung vor der öffentlichen Meinung würden ebenfalls Schwierigkeiten ergeben. Anderseits aber betonte man ernstlich das Wünschenwerte eines Versuches mit einer solchen Einrichtung, um die Ehre der Presse durch Anrufung der allgemeinen Sittlichkeitsprinzipien zu wahren, wie dies Madame Severine mit glänzender Bered samkeit unter lebhaftem Beifall der Versammlung ausführte. Ferner wurde von mehreren Seiten betont, daß sich schon An fänge zu derartigen Einrichtungen in einzelnen Ländern fänden, so in Deutschland, wo Ehrengerichte und Schiedsgerichte bei den Gerichten beständen, ferner in England und in Frankreich, wo das Institut der Uruck'bowms3 zu gunsten der Presse ausgebildet werden sollte. Schließlich einigte man sich auf eine von Herrn Bergougnan eingebrachte allgemeine Erklärung folgenden Inhalts: -Der Kongreß spricht seine Zustimmung zu den edlen Grundsätzen aus, welche in dem vorzüglichen Bericht des Herrn Singer ausgedrückt sind. Cr anerkennt die Notwendigkeit, nationale Fachgerichte, sowie ein internationales Fachgericht zu schaffen, um die Würde in Preßpolemiken zu wahren und die sittlichen und materiellen Interessen der Journalisten zu schützen. Das Centralbureau wird beauftragt, den Plan und das Regle ment solcher Institutionen auszuarbeiten. - In der Nachmittagssitzung des zweiten Sitzungstages nahm der Kongreß zuerst eine Mitteilung des Herrn Taunay über die internationale Identitätskarte entgegen. Dieser von Verein zu Verein für die mit Sendungen ins Ausland betrauten Journa listen bestimmte Paß soll deren Mission erleichtern, namentlich auch ihnen einen guten Empfang im fremden Lande sichern, was der Berichterstatter den Sektionen noch besonders ans Herz legt. Herr vr. Welti-Vern gab hierauf einen Auszug aus einem sehr gründlichen Bericht über die Herabsetzung der internationalen Telegraphentaxev, zu welchem Bericht ihm in dankenswerter Weise vom internationalen Telegraphenbureau in Bern Material ge liefert worden war. Die bezüglichen Sonderabkommcn zwischen einzelnen Staaten ^hätten sich bewährt. ^ Nur^wäre für die S^weiz wurden dem^ Komitee überwiesen. In dritter Linie behandelte der Kongreß die Frage des literarischen und künstlerischen Eigentums an Preßerzeugnissen, worüber Herr Professor Röthlisberger-Bern auf Grund eines ausführlichen Berichtes in gedrängter Kürze Mitteilung machte. Ergebnisse auf diesem Gebiete, die neuen gesetzgeberischen Maß nahmen und interessante Fälle der Rechtsprechung in Preßsachen und erwähnte die Wünsche und Anregungen zur Erzielung eines und lebhafter Diskussion, in der namentlich die Frage der freien Wiedergabe von Artikeln politischen Inhalts besprochen wurde, beschloß der Kongreß, an den im Sinne dieser freien Wiedergabe gehaltenen Beschlüssen des Liffaboner Kongresses ausdrücklich fest zuhalten. Die beiden Schlußanträge des Berichterstatters wurden angenommen und dadurch der leitende Ausschuß beauftragt, der Frage des nationalen und internationalen Preßschutzes eine stete Aufmerksamkeit zuzuwenden, ferner die beiden Fragen des Verlags vertrages, soweit dieser sich auf die Presse bezieht, und der vom Autor und Zeitschriftenverleger zu beobachtenden Förmlichkeiten auf die Tagesordnung eines späteren Kongresses zu setzen. . Der deutschen Presse wurde auf Antrag des Herrn Taunay die warme Sympathie an der Hamburger Schiffskatastrophe aus- Länder für die von ihr anläßlich der Katastrophe von Martinique Frankreich bewiesene werkthätige Hilfe. -Von den Buchhändlern.« — Ein Buch mit dem Titel: «Vortreffliches Belehrungsbuch, allerhand Jntriquen verschiedener Stände, meistens aber der Künstler, Handwerker, Professio- nisten rc. auszuweichen, Frankfurt und Leipzig 1785« fiel mir in die Hände, und ich fand darin folgendes Sündenregister der Verleger. Ich muß vorausschicken, daß der anonyme Herr Verfasser in seiner Vorrede anführt, -daß er dieses Buch geschrieben, weil er selbst durch eigenen Schaden klug geworden, der theils diese Hinterliste selbst erfahren, theils von andern, die dessen Opfer waren, in Erfahrung gebracht hat. Er widmet dasselbe seinen Nebenmenschen, damit sie dadurch klüger, vorsichtiger und glück licher (?) werden mögen. Welches er von Herzen wünschet!« Jm Buche sind in alphabetischer Reihenfolge, vom Advokaten angefangen bis zum Zwirnhändler hinunter, alle Stände angeführt. Es müßten daher nach der Meinung des anonymen Verfassers alle diese -sich mit dem Betrüge beschäftigen.« Hier eine Probe: Buchhändler. Diese betrügen 1. Wenn sie eines andern Buch händlers Verlagsbücher heimlich Nachdrucken lassen, und, damit ihre nachgedruckte Exemplare desto eher abgehen mögen, solche, in Ansehung, daß sie den Verfasser eines Buches nicht bezahlen dürfen, in geringeren Preiß, als etwa der rechtmäßige Verleger thun kann, verkaufen, solchergestalt aber, dass des andern Verlag liegen bleibe, verursachen. 2. Wenn sie mit Wissen defecte Bücher vor vollständige den Käufern anhängen, und da hernach diese den Abgang inne werden, solchen unter der kahlen Entschuldigung, es sei der Defeckt von Buchbinder, oder von ihnen, den Käufern selbst gemachet worden, nicht ersetzen wollen. 3. Wenn sie die in Akademischen Versamm lungen geführte Reden berühmter Leute, welche doch oft ohne be- hörige Verbindung nachgeschrieben wird, ohne derselben Vorbewußt zum Druck befördern, und damit sie deshalben nicht in Verdacht kommen, fremde und oft erdichtete Verleger dazu angeben. 4. Wenn sie alten, verlegenen, und untüchtigen Büchern, so nicht abgehen wollen, einen neuen Titul geben und damit man solche vor neue ansehen möge, dieselbe an den Seiten beraspeln, dass das schwarz angelaufene Papier davon abgehe, und hergegen das weiße wieder hervorscheine. 5. Wenn sie die Jahreszahl auf den neu zu ver- 780*
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