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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.11.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-11-27
- Erscheinungsdatum
- 27.11.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
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pik 275, 27. November 1902. Nichtamtlicher Teil. 9837 zu Anfang dieses Jahrs ein »Preisausschreiben für das beste Preisausschreiben«. Die im gleichen Verlag seit I. Oktober d. I. er scheinende »Nnsioa« bietet ihre 5000 ersten Abonnements gratis an. und zwar durch Rückzahlung in Form eines Ktavieraussatzes, einer Musiktasche u. a., allerdings nur gegen Zulage von 3 Frcs. 50 Cts., bezw. 2 Frcs. 50 Cts. »paar Iss krais cks manutsvlion (Aufbewahrung) 011 ck'snvoir. (!) — Die Firma Hachette L Co geht, wie gesagt, noch einen großen Schritt weiter. Sie spielt den Abonnenten ihrer drei Frauenzeitschriften gegenüber die Rolle einer Ver sicherungsanstalt. Es handelt sich um die bereits im zwölften Jahrgang stehende -Nocks prstigus-. um die »Vis boursnso« und den »Ocmseii ckes ksmmsc«. beide am 1. Oktober neu gegründete Monatsschriften. Ein den neuesten Nummern beigefügter vierseitiger Folioprospekt erläutert den Zweck der neuen »Frauen-Hilfskasse« und entwickelt die ziemlich ver wickelten Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder. Wir wollen daraus nur das Wichtigste Mitteilen: Jede Abonnentin, die außer ihrem eignen Abonnement aus alle drei Journale auch das einer zweiten Person ausgiebt und regelmäßig erneuert, hat innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren die Wahl zwischen folgenden drei Prämien der Hilfskasse: 1. Mitgift-Prämien von je 10 000 Frcs. auf je 750 Mitglieder (— 1 500 Abonnenten) persönlich oder über tragbar. 2. Witwen - Prämien von je 15 000 Frcs. auf je 1000 Mitglieder <— 2000 Abonnenten), in verschiedner Höhe von 1—5000 Frcs. je nach dem Alter des verstorbnen Ehegatten zur Zeit der Abonnements-Einzeichnung. 3. Rückzahlung des eignen Abonnementsbetrags vom dritten bis siebenten Jahr, abzüglich der Portoauslagen. Abbildungen von Bräuten im Hochzeitskleid, von Frauen der verschiednen Altersstufen mit dem Witwen schleier und von Geldsäcken mit dem Betrag der Rückzahlung ergänzen die bereits mit vielen schönen Worten reich aus- geschmllckten 27 Paragraphen dieser neuen Versicherungs- Lotterie. Außerdem wird denjenigen Abonnenten, die sich nur für eins der beiden neue» Journale verpflichten. Rückzahlung ihres Abonnementsbetrags in Form von Büchern ans dem eignen Verlag zugesichert, falls die Abonnementsbestellung innerhalb der ersten zwei Monate erfolgt, ein ähnliches Verfahren wie dasjenige, das die gleiche Firma auch beim Erscheinen der jetzt viel gelesenen »I-sstnres xour tone« angewandt hat. — Wir müssen nochmals zur »Oswins« zurückkehren. Ein ganz neuer Prospekt scheint die Vorzüge der Hachette'schen »äicks-mnlnsils ckss ksmmss« noch überbieten zu wollen, und zeigt vorläufig an. daß die nächste Nummer die Bedingungen einer neu gegründeten »Nntuslls I'smiaa-Nnsiea« bekannt geben wird, die ihren Abonnenten jährlich 900000 Frcs, sage und schreibe: neunmalhunderttaussnd Franken auszahlen wird: »Lvantazss w. reell.sur all! Lbonockz cks HöM.na st Llusioa, röalisant Iss rdvss louxasment oarsesesl l-ss Premiers tltrss (Rente) cks bsbck. — 1-6 trousssLU cks Llackstnoisslls. 1-6 eollisr cks psrles eovvolts. Xos Isctriesg US msvgusrout pas ästrs stupsksitss« u. s. w. Wohin mag dieser edle Wettstreit zwischen den beiden französischen Verlagsfirmen noch führen? Und Belgien will natürlich auch mitmachen. Seit einigen Wochen haben wir in Brüssel eine eigene »kömion«: -llruxsllss - Usmimv«. die in allem von ihrer Pariser Meisterin inspiriert ist: in Preis. Format, Erscheinungsweise. Tendenz. Ausstattung (welche letztere allerdings noch zu wünschen übrig läßt) und vor allem in der Prämiensucht. Hören wir. was vroxsilss- kömiviu ihren Abonnenten verspricht: Abgesehen von den angezeigten Preisausschreiben, für deren erstes ein Ring und eine bronzene Vase im Wert von 2000 Frcs. ausgesetzt ist, erhalten die ersten 500 Abonnenten folgende Gratis- beigaben: 1. ein Kästchen Parfümerie oder einen Blumenstrauß; 2. eine Photographie bei einem der ersten Brüsseler Photographen (die Firmen sind namhaft gemacht); 3. kostenlose einmalige Konsultation bei Mme C. . . ., Frauenärztin. Wer weiß, ob ein ganz raffinierter Zeitschristenverleger nicht bald aus die Idee verfällt, seinen Abonnentinnen als Prämie jährlich einmal die Dienste der Hebamme zu garan tieren oder nach einer Anzahl von Abonnementsjahren die Beerdigungskosten vorzuschießen! Deutsche Zeitschriften sind bis dato derartigen Manipulationen fern geblieben, die nicht dazu dienen können, das Ansehen des Buchhandels zu festigen, da die Gefahr besteht, daß vom großen Publikum die Zeitschrift als Neben-, die Prämie dagegen als Hauptsache betrachtet wird. Im Zeitungswesen ist dieser Prämienunfug leider schon lange zu Hause; ich möchte trotzdem ein bedenkliches Beispiel hiervon zum Schlüsse noch erzählen. Die sozial demokratische Brüsseler Zeitung »I-s K-upI-i bot monatelang vor den letzten Straßenunruhen (im April d. I.) Revolver als Prämie aus, was von der Regierung unbegreiflicher weise so lauge geduldet worden war, bis die Aufrührer sich so weit vergaßen, Polizisten niederzuschießen. Das be treffende Prämien-Jnserat unterblieb plötzlich, ob auf Ver anlassung der Regierung oder aus freiem Entschluß der Redaktion, habe ich nicht erfahren können. Brüssel. I. Thron. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Verbreitung unzüchtiger Schrif ten. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht I in Berlin hat am 28. Juli d. I. den Berlagsbuchhändler Max Luck wegen Ver breitung bezw. FeilhaltenS unzüchtiger Schriften zu 300 ^ Geld strafe verurteilt. Er inserierte im -Satyr- und ähnlichen Blättern und erregte dadurch den Verdacht, unzüchtige Schriften zu ver breiten. In den Anzeigen hieß es: -Nicht« für Backfische!- — -Sittenstudien- — -Im Tempel der VenuS- — Im Spinn gewebe der Halbwelt- — Geheimnisse der Strandkabine» — -Tolle Krabbe- — -Kaviarkalender 1902- — -Berliner Aus stellungserinnerungen- — -Die Kunst zu leben- — -Indis kretionen- — -Casanovas Memoiren». Das Gericht hat diese Schriften als unzüchtig angesehen. Der Angeklagte hatte einige derselben nur in einem Probeexemplar aus Lager gehabt; das Gericht hat ihm geglaubt, daß er den Inhalt dieser Schriften nicht gekannt habe. Die andern aber müsse er gekannt haben. — Die Revision des Angeklagten kam am 25. d. M. vor dem Reichs gericht zur Verhandlung. Behauptet wurde, es sei im Urteil nicht genügend hervorgehoben, worin das Unsittliche der Schriften liege. - Das Reichsgericht fand in dem Urteil keinen Mangel und verwarf die Revision. Oesterreichisches Preßgesetz. (Vergl. Börsenblatt 1902, Nr. 136, 137.) Besprechung des Entwurfs. — Am 23. No vember fand im Sitzungssaal der niederöstcrreichische» Handels und Gewerbekammec zu Wien die vierte Sitzung der vom Jour nalisten- und Schriststelleroerein -Concordia- veranstalteten -Preßgesetz - Enquete- in Anwesenheit der RcgierungSvertreter Sektioosrats I)r. Hügel und Ministerial-Sekretärs Or. Davy statt. Zur Beratung gelangten die Bestimmungen über die Kolpor tage (88 13 bis 22 des Entwurss). Die Wiener Zeitung teilt aus der Verhandlung folgendes mit: Berichterstatter vr. Steinbach verlangt, daß in unzwei deutiger Weise au-gedrückt werde, daß die Kolportage-Entziehung nur dann erfolgen könne, wenn durch richterliches Urteil das Begehen der bezeichnet«» Delikte sestgestellt worden sei. Zum dritten Absatz des H 18 (Verbot der Kolportage in der unmittel baren Nähe von Wohngebäuden des Kaiserlichen Hofes, von Amtsgebäuden der öffentlichen Behörden und vor den Thoren von Gotteshäusern) bemerkt der Referent, daß eine präzisere Bestim mung der Worte: -in der unmittelbaren Nähe- Platz greifen müßte. vr Zucker schließt sich den Ausführungen des Berichterstatters an, daß die Entziehung der Kolportage keinesfalls ausgesprochen 1291
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