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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 12.03.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-03-12
- Erscheinungsdatum
- 12.03.1902
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- Deutsch
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2200 Nichtamtlicher Teil. ^ 58, 12. März 1902. kaum jemals begegnet bin. Der Verfasser hat mit rechtem Glück die Mitte gehalten zwischen einer gelehrt sein oder scheinen wollenden Arbeit (die ihren Zweck völlig verfehlt hätte) und einer inhaltslosen, allzu oberflächlichen Broschüre (die gleichfalls nur Unheil anrichten würde). Seine Darstellung hat nichts Dilettantisches an sich und legt Zeugnis ab von einer schönen Belesenheit und Litteraturkenntnis, nicht minder auch von glücklicher Gabe der Gestaltung, (gez.) vr. Egon v. Komorzinski.- Die Broschüre des Wiener Buchhändlers sei somit, auch wegen des Umstandes, daß ihr voller Ertrag in die Unterstützungskasse des -Buchfinks- fließt, allen Buchhändlern zur Anschaffung für die eigene Bibliothek und zu eifriger Verwendung im Sortiment bestens empfohlen. Königsberger Hartunasche Zeitung und Verlags druckerei A.-G. — Die Gesellschaft beendete am 31. Dezem- ber 1801 ihr dreißigstes Geschäftsjahr. Der Reingewinn dieses Jahres 1901 betrug (nach Abschreibungen im Betrage von 31554 ^ 31 H) 74838 98 -H. An Tantiemen und Unter stützungen wurden 5057 52 H ausgeworfen. Es werden 9"/„ Dividende verteilt (67500 ^) und ein Betrag von 2381 46 auf neue Rechnung vorgetragen. Das Aktienkapital beträgt 750000 >6, der Reservefonds 77900 ^. Der Plan einer Akademie für deutsche Littcratur.— Der Plan der Begründung einer Akademie für deutsche Litteratur, der seit einiger Zeit eine ansehnliche Zahl von Gelehrten und Schriftstellern beschäftigt, ist in den Zeitungen mehrfach besprochen worden. Die Akademie soll nach dein Muster der ^.cackewis kravyaiss errichtet werden und ihren Sitz in Weimar haben, lieber diesen Plan äußert sich Paul Heyse in einem Briefe an die National-Zeitung in scharf ablehnender Weise. Er sagt darin u. a. folgendes: -Der Vorteil, der vielleicht von einer solchen dauernden Bereinigung bedeutender Schriftsteller zu erwarten wäre, die gleichsam das litterarische Gewissen der Nation darstellte und an die in schwierigen Fragen appelliert werden könnte, würde durch den Nachteil ausgewogen, daß ein ungesunder Ehrgeiz, dieser Elitegesellschaft anzugehören, sich der Gemüter bemächtigte und in den Ausgeschlossenen ein Gefühl der Zurücksetzung erregt werden würde. Es kann nur im Interesse der sittlichen Würde des Schriftstellerstandes sein, alles fernzuhalten, was einen Wettbewerb um äußere Ehren hervorruft, der mit höheren geistigen Zielen nichts gemein hat. Die Zurückhaltung von allem eitlen Streben dieser Art hat stets für ein Ehrenzeugnis deutscher Gelehrter und Dichter gegolten. Unseren westlichen Nachbarn fehlt hierfür der Begriff. Bei ihnen hält es selbst ein erfolgreicher und berühmter Autor nicht unter seiner Würde, wenn ein Sitz in der Akademie erledigt ist, bei jedem der übrigen neununddreißig Unsterblichen, den Hut in der Hand, um seine Stimme zu werben. Sollte es bei uns je so weit kommen, so würde man darin ein beklagenswertes Herabsinken unseres Ehrgefühles und ein Verleugnen der guten deutschen Art erblicken müssen.- Verbote von Zeitschriften. — Der Reichsanzeiger Nr. 59 vom 10. März 1902 giebt die nachfolgenden beiden Verbote von ausländischen Zeitungen bekannt: Nachdem durch rechtskräftige Urteile des Königlichen Land gerichts Posen vom 25. Januar und 1. Februar d. I. gegen die in Krakau erscheinende Zeitschrift -Czas- binnen Jahresfrist zweimal Verurteilungen auf Grund der KZ 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des K 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs - Gesetzbl. S. 65) die fernere Verbreitung dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. — Berlin, den 6. März 1902. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) Graf von PosadowSky. Nachdem durch rechtskräftige Urteile des Königlichen Land gerichts Posen vom 11. April v. I. und vom 25. Januar und 1. Februar d. I. gegen die in Lemberg erscheinende Zeitschrift -Dziennik Polski- binnen Jahresfrist dreimal Verurteilungen auf Grund der KZ 41 und 42 des Strafgesetzbuchs erfolgt sind, wird in Anwendung des K 14 des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 (Reichs-Gesetzbl. S. 65) die fernere Verbreitung dieser Zeitschrift auf die Dauer von zwei Jahren hierdurch verboten. — Berlin, den 6. März 1902. Der Reichskanzler. In Vertretung: (gez.) Graf von Posadowsky. -Gebauer-Schwetschke, Druckerei und Verlag mit beschränkter Haftung- in Halle a/S. — Der Deutsche Reichs anzeiger Nr. 59 vom 10. März 1902 giebt folgende Eintragung in das Handelsregister bekannt: Halle, Saale. In unser Handelsregister Abt. 8. Nr. 78 ist die durch Ge sellschaftsvertrag vom 6./24. Februar 1902 errichtete Gesellschaft -Gebauer-Schwetschke, Druckerei und Verlag mit be schränkter Haftung- mit dem Sitze in Halle a/S. und einem Stammkapital von 234000 ^ eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb der vom Buchhändler Ulrich Schwetschke in Halle a/S. einzubringenden Buchdruckerei und die Fortführung aller hiermit zusammenhängenden Geschäfte, die Ausnutzung der Ulrich Schwetschke zustehenden, sowie die Erwerbung und Ausnutzung neuer Verlagsrechte. Geschäftsführer ist der Buchhändler Hermann Bousset zu Halle a. S. Die Gesell schaft wird berechtigt und verpflichtet, indem der, bezw. die Ge schäftsführer der von ihm, bezw. einem von ihnen geschriebenen oder der vorgedruckten Firma seinen, bezw. ihre Namen beifügen. Ulrich Schwetschke zu Halle a. S. bringt das gesamte Handlungs vermögen der von ihm bisher innegehabten Firmen -Gebauer- Schwetschke'sche Buchdruckerei- und -G. Schwetschke'scher Verlag-, sowie das Recht zur Führung der erstgenannten Firma in die Gesellschaft ein, insbesondere das Grundstück Band 12, Blatt 413 des Grundbuchs von Halle a. S, Maschinen und Utensilien der Druckerei, Dampfheizung, elektrische Licht- und Kraftanlage, Schriften, lithographische Steine, Holzstöcke, Galvanos und Papiervorräte, die in der Anlage 8 zum Gesellschaftsoertrag ausgeführten Ver lagswerke und Rechte, Außenstände, Kautionen, eine Bibliothek, Mobiliar, stehenden Satz und angcfangene Drucksachen, bare Kasse und ein Mielsrecht gegen Felix Schwetschke. Dieses Handlungs vermögen übernimmt die Gesellschaft unter Berücksichtigung der von ihr übernommenen Geschäftspassiven des Ulrich Schwetschke gegen eine Vergütung von 5000 die auf die Stammeinlage des Ulrich Schwetschke angerechnet werden. Es werden ferner eingebracht seitens der nachbenannten Gläubiger des Ulrich Schwetschke deren Forderungen gegen diesen zu den nachfolgenden Beträgen, nämlich: 47 000 ^ von der offenen Handelsgesellschaft H. F. Lehmann zu Halle a. S., 38 000 ^ von der offenen Handelsgesellschaft Reinhold Steckner zu Halle a. S-, 10 000 von dem Kommerzienrat Heinrich Lehmann zu Halle a. S., 14 000 ^ von dem Kommerzien rat Emil Steckner zu Halle a. S., 5000 von dem Bankier Albert Steckner zu Halle a. S., 5000 von dem Bankier Curt Steckner zu Halle a. S., 5000 von dem Stadtrat Heinrich Weither zu Halle a. S., 2500 ^6 von Ferdinand Zeiz zu Halle a. S, 2500 ^ von Gustav Zeiz zu Halle a. S., 5000 von dem Stadtrat Heinrich Rabe zu Halle a. S., 5000 von Hermann Engelcke zu Halle a. S., 2500 von Georg Maquet zu Siegelsdorf, 5000 von dem Geheimen Kommerzienrat Albert Dehne zu Halle a. S., 5000 ^ von dem Kommerzienrat George Schlaegel zu Halle a/S., 2500 von dem Baurat Hermann Schneider zu Halle a/S., 28 000 ^ von der offenen Handelsgesellschaft Keferstein'sche Papierhandlung zu Halle a/S., 18 000 ^ von der Gesellschaft mit beschränkter Haf tung Ferdinand Flinsch zu Leipzig, 14 000 ^7 von dem Kommis sionär Emil Ungleich zu Leipzig. Die öffentlichen Bekannt machungen der Gesellschaft erfolgen in der .Halleschen Zeitung- und der -Saale-Zeitung-. Bei Abteilung 11. Nr. 563 ist eingetragen: die Firma -G. Schwetschkescher Verlag- ist erloschen; bei Abteilung il. Nr. 564: das Geschäft ist mit der Firma -Gebauer-Schwetschkesche Buchdruckerei- auf die Gesell schaft -Gebauer-Schwetschke Druckerei und Verlag mit beschränkter Haftung- übergegangen. Halle a/S., den 28. Februar 1902. KöniglichesAmtsgericht. Abt.19. Personalnachrichten. Gestorben: am 14. Januar infolge eines Schlaganfalls Herr N. Feitel- bcrg in Reval, Inhaber der dort unter der Firma seines Namens bestehenden deutschen Sortiments- und Antiquariats- Buchhandlung, von denen die letztere bis 1900 unter der Firma -Revalcr Antiquariat- geführt worden ist. f Hermann Allmers. — Die Zeitungen melden den Tod des Marschendichters Hermann Allmers. Hermann Allmers ist auf seinem angestammten Hofe Rechtenfleth bei Bremen, auf dem er am 11. Februar 1821 das Licht der Welt erblickt hat, am Sonntag den 9. d. M. bald nach Vollendung seines einund achtzigsten Lebensjahres gestorben. Er hat sich vor allem durch sein -Marschenbuch- bekannt gemacht, das 1853 zum ersten Male erschienen ist. Sein anderes Hauptwerk, das sich fast noch größerer Beliebtheit erfreut als das erste, ist -Römische Schlendertage-. Von weiteren Veröffentlichungen seien hier genannt: -Dichtungen- — -Elektra- (Drama) — -Die Pflege des Volksgesanges im deutschen Nordwesten- — -Hauptmann Böse, ein deutsches Zeit- und Menschenbild- — -Fromm und frei» — -Dichtungen zu H. v. Dörnbergs Marschenbildern- — -Aus längst und jüngst ver gangener Zeit-. Seine sämtlichen Werke erschienen 1891/95 in 6 Bänden in der Schulzeschen Hofbuchhandlung in Oldenburg.
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