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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.03.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-03-13
- Erscheinungsdatum
- 13.03.1902
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- Deutsch
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2240 Nichtamtlicher Teil. 59, 13. März 1902. beschafft. Als Vereinsgabe empfingen alle Mitglieder die Ra dierung »Der Falkner- von Ploto, die auf Veranlassung des Vereins nach dem bisher noch nicht reproduzierten Oelgemälde von Couture in der Raveneschen Galerie ausgeführt ist. Die Ge samtausgabe betrug 21145 An angelegtem Vermögen besitzt der Verein 80000 Die Versammlung beschloß, die Ehrengaben aus der von Seydlitzschen Stiftung, je 300 dem Maler Eugen Bracht für hervorragende Leistungen auf dem Gebiete der Land schaftsmalerei, dem Maler I. Scheurenberg für seine Leistungen in der Bildnismalerei und dem Bildhauer Ludwig Mangel für seine Leistungen in der Bildhauerei zuzuerkennen. Zur Erinnerung an das süufundsiebzigjährige Be stehen derJohann Palm'schen Buchhandlung zuMünchen. — So lautet der Titel einer vornehm gedruckten kleinen Festschrift (4°. 4 Seiten in Umschlag), die die Geschichte dieser angesehenen Buchhandlung mit kurzen Worten erzählt. Wir haben anläßlich der Jubiläumsnachricht (in Nr. 49 d. Bl. vom 1. März) schon einiges aus dieser Firmengeschichte mitgeteilt und wiederholen kurz, daß die Buch handlung, die jetzt auf ein so ehrwürdiges Alter herabsieht, am 24. Februar 1827 von Philipp Palm als eine -allgemeine Com missionshandlung für Litteratur» ins Leben gerufen ist. Philipp Palm war der Sohn des Nürnberger Buchhändlers Johann Philipp Palm, des bekannten Märtyrers seines Berufs, der am 26. August 1806 auf Befehl Napoleons in der damals bayeri schen Festung Braunau erschossen wurde, weil in seinem Verlage die Flugschrift -Deutschland in seiner tiefen Erniedrigung erschienen war. König Ludwig I. von Bayern, der begeisterte deutsche Patriot, ließ deni Märtyrer deutscher Freiheit im Jahre 1866 am Orte der blutigen Gewaltthat ein ehernes Standbild er richten, und im Gedächtnis aller Vaterlandsfreunde, insbesondere aber seiner deutschen Berufsgenossen wird sein Name immer in Ehren bestehen. Schon Johann Philipp Palm hatte in München lebhafte Geschäftsbeziehungen unterhalten. Sein Sohn Philipp hat dann im Jahre 1827 aus den vorübergehenden jährlichen Meßnieder lassungen eine dauernde Niederlassung gemacht, die sich noch heute in dem damals bezogenen Hause am -Kühbogen- befindet und auch noch mit der Ausstattung der damaligen Zeit versehen ist. Im Jahre 1842 wurde die Buchhandlung durch Verleihung des Hoftitels ausgezeichnet. Seit dem Tode des Gründers wurde der Besitz der Handlung in der Familie weiter vererbt. 1882 kam das Geschäft an den Buchhändler Herrn Kommerzienrat August Oehrlein. 1899 erwarb es der jetzige Besitzer, Herr Robert Pergler, dessen Streben um Erhaltung des hohen Ansehens der Firma von schönem Erfolge gekrönt ist und ihr noch auf viele Jahrzehuie hinaus ein weiteres kräftiges Gedeihen und Blühen in Aussicht stellt, das wir und mit uns recht viele Kollegen ihr von Herzen wünschen. Technische Hochschule in Breslau. — In der Budget kommission des preußischen Abgeordnetenhauses wurde am 4. d. M. über Eingaben des Landeshauptmanns für Schlesien, sowie des Magistrats von Breslau und der Handelskammer zu Breslau um Einstellung der ersten Rate für die Errichtung einer Technischen Hochschule in Breslau in den Etat für 1902 beraten. Die Kom mission beschloß, dem Abgeordnetenhause vorzuschlagen, daß es diese Eingaben der Regierung zur Erwägung überweisen möchte, und zwar in dem Sinne, daß, unter Verwertung der Lehrkräfte der Universität, vorläufig nur eine allgemeine, eine elektrotechnische und eine chemisch-technische Abteilung eingerichtet werden soll. W. Vobach L Co., Berlin und Leipzig. — Wie hier schon mitgeteilt worden ist (vcrgl. Börsenblatt Nr. 55, S. 2099), ist die offene Handelsgesellschaft W. Vobach L Co. in Berlin, mit Zweigniederlassung in Leipzig, in eine Kommanditgesellschaft umgcwandelt worden. Diese hat am 1. Januar 1902 begonnen. Es sind zwölf Kommanditisten beteiligt. Vereinigte Kunstinstitute, Actien-Gesellschaft, vorm. Otto Troitzsch in Berlin. — Der Aufsichtsrat dieser Gesellschaft schlägt für das vergangene Geschäftsjahr nach Abschreibungen von 94 279 ^ (im Vorjahre 123 447 >7) eine Dividende von 18 Prozent (im Vorjahre 19 Prozent) vor. Die Aussichten seien befriedigend. Verbreitung einer beschlagnahmten Druckschrift. — Der Vossischen Zeitung vom 9. März entnehmen wir den nach folgenden Bericht über eine Gerichtsverhandlung: Vor der ersten Strafkammer des Landgerichts I zu Berlin hatte sich der Herausgeber der von M. v. Egidy begründeten Zeit schrift -Ernstes Wollen-, Henry Driesmans, wegen Abdrucks der -Antwort an den Synod» von Graf Leo Tolstoi zu verantworten. Die Strafverfolgung war auf Grund des H 28 des Preßgesetzes eingeleitet, der die Verbreitung einer beschlag nahmten Druckschrift mit Geldstrafe bis 500 oder Gefängnis bis zu sechs Monaten bedroht. Der Angeklagte führte zu seiner Entlastung an, daß er geglaubt habe, die durch das Landgericht Leipzig ausgesprochene Beschlagnahme beziehe sich nur auf das Königreich Sachsen, und daß er in dieser Annahme dadurch bestärkt worden sei, daß die Tolstoische Broschüre noch heute in Berliner Buckhandlungen ausliege und daß auch in anderen Zeitschriften der Abdruck noch neuerdings erfolgt sei. Auf Veranlassung des Verteidigers wurde aus den Akten des Landgerichts Leipzig fest gestellt, daß das Amtsgericht die Beschlagnahme abgelehnt hat, weil es den Thatbestand des Z 166 des Strafgesetzbuches durch die Schrift von Tolstoi nicht als gegeben ansah, und daß erst auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft das Landgericht Leipzig die Beschlagnahme angeordnet hat. Ferner wurde festgestellt, daß so wohl die Staatsanwaltschaft, als das Polizeipräsidium in Berlin ein Einschreiten auf Grund des H 166 ausdrücklich abgelehnt und diese Ablehnung neuerdings wiederholt hat. Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 30 ^7. Der Verteidiger sprach für die geringste zulässige Strafe, indem er insbesondere auf die Reichstagsverhandlungen vom 8. und 12. Februar und die dort von dem Abgeordneten Müller (Meiningen) an dem Vorgehen des Leipziger Gerichts geübte Kritik verwies, die von keiner Seite aus dem Reichstage Widerspruch gefunden habe. — Der Gerichtshof erkannte auf eine Geldstrafe von 10 oder einen Tag Gefängnis, indem er der Verteidigung darin folgte, daß das Vergehen des Angeklagten außerordentlich milde zu beurteilen sei. Die Romankrisis in Frankreich. — Henry Bordeaux studiert im -Correspondent- die gegenwärtige -Romankrisis-. Es giebt nämlich eine solche Krisis. Die Verleger haben es gesagt, und die Romandichter wissen es nur zu gut. Die Romane werden nicht mehr verkauft, und das ist für die Dichter ebenso traurig wie für die Verleger. Aber weshalb liest das Publikum keine Romane mehr? Henry Bordeaux untersucht die Ursache dieser Abkehr vom Roman mit großer Sachkenntnis. -Das liebe Publikum», schreibt er, -macht auf mich den Eindruck jener Spaziergänger, die auf dem belebten Boulevard am Rande des Fußsteiges auf einen günstigen Augenblick warten, um auf die andere Seite hinüberzugelangen. Sie warten ganz umsonst, denn der Augenblick ist niemals günstig. Ohne jede Unter brechung fahren die Wagen vorüber. Und die Wartenden können sich die Zeit höchstens damit vertreiben, daß sie die unendliche Mannigfaltigkeit des modernen Fuhrwerks konstatieren: bald taucht ein Omnibus auf, bald eine Droschke, ein Landauer, ein Cab, ein Automobil, ein Dreirad, ein Zweirad u. s. m.: man hat kaum Zeit, die vorübcrfahrenden Wagen genau voneinander zu unterscheiden.- Jedes Gleichnis hinkt, aber — mutatis mutauäis — läßt sich das, was für die Wagen gilt, auch auf die Romane anwenden. Wir stehen einer Roman-Hochflut gegenüber. Man macht zu viel Bücher. Die Leute, die früher nur lasen, fangen jetzt auch an, zu schreiben. . . Man könnte noch ein anderes Gleichnis anwenden. Nehmen wir einmal an, daß alle Bier-, Wein- und Schnapstrinker sich Kneipen und Weinhandlungen aufmachen würden; es gäbe dann wohl Kneipen genug, aber keine Kundschaft. Und ebenso ist es mit der Litteratur. (Leipz. Tagebl.) Zur Verbesserung des österreichischen Preßgesetzes. — Der Neuen Freien Presse wird folgendes gemeldet: Gleich dem Reichsverbande der Buchdrucker haben auch die österreichischen Papierfabrikanten an die Regierung wegen Einbringung des reformierten Preßgesetzes Ansuchen gerichtet. In einer vom Präsi denten des Vereines der österrreichisch-ungarischen Papierfabri kanten, Julius Ritter v. Kink, gefertigten Eingabe wegen der Reform des Preßgesetzes heißt es u. a : -Künstlerisches und schrift stellerisches Schaffen findet auch in Oesterreich den besten Boden; wie soll es sich aber entfalten, wenn ihm der Boden polizeilich zugemessen wird? Unter dem durch das bestehende Preßgesetz hcrvorgerufenen Darniederliegen der Verlagsindustrie leidet nicht nur die Papierfabrikation, sondern auch die Buchdruckerei, Schrift gießerei, Buchbinderei und die verwandten Gewerbe. Auch die österreichischen Dichter und Schriftsteller finden hier nicht den ent sprechenden Raum zur Entfaltung ihrer Thatkraft, und schließlich wird den Minderbemittelten die geistige Nahrung verteuert, wenn nicht ganz entzogen.- Journalisten- und Schriftstellerverein -Concordia- in Wien. — Die diesjährige ordentliche Generalversammlung des Journalisten- und Schriftstellervcreins -Concordia- in Wien ist auf Sonntag den 23. März (vormittags 11 Uhr) in den Saal der Niederösterreichischen Handels- und Gewerbekammer (I. Bezirk, Wipplingerstraße Nr. 34, I. Stock) einberufen worden.
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