Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.03.1902
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- 1902-03-24
- Erscheinungsdatum
- 24.03.1902
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weit »Mißlungen!» hat er geschrieben. — Von dem kürzlich ver bannten A. Amfiteatrow (0>ä gsotlswav) sollen bald kultur historische Parallelen unter dem Titel -Das Reich der Bestie erscheinen. — Fürst W. Meschtscherskij verspricht ein neues belle tristisches Werk -Die Fürsten dieser Welt». Der Privatdozent der St. Petersburger Universität Papadopulo- Keramevs erhielt auf Antrag des Patriarchen Joachim III. für seine zahlreichen Werke über byzantinische Geschichte, Archäologie, Paläographie und Topographie vom heiligen Synod in Konstan tinopel den Titel eines großen Jpomnimatographen. Dieser Titel stammt aus der byzantinischen Epoche und war damals mit der Direktion des Archivs und der Bibliothek der Patriarchen und der Verwaltung der Eparchie verbunden. — Am 1. Mai (a. St.) dieses Jahres wird die fünfzigjährige wissenschaftliche Thätigkeit des verdienstvollen russischen Litterarhistorikers A.' N. Prypin gefeiert werden. — Aus Anlaß der dreißigjährigen wissenschaftlichen Thätig keit des Professors Stowoschenko werden seine Schüler und Ver ehrer ein Sammelwerk -Unter dem Banner der Wiffenschaft- herausgeben. — Die kroatische Litteratur feierte ihr vierhundert jähriges Jubiläum; im Herbst 15v1 erschien die erste Gedicht sammlung des Marko Marulitsch. — Pruschinskij, ein polnischer Kapitalist, hat 50000 Rubel für bedürftige polnische Schriftsteller und Journalisten hinterlassen, aber nur für solche von gut katho lischer Gesinnung und gemeinnütziger Richtung. — Die russische geologische Litteratur hat einen ihrer vornehmsten Repräsentanten, den berühmten Reisenden, Professor I. Muschketow, verloren; er wurde nur 51 Jahre alt. Seine Hauptwerke sind -Turkestan-, -Geologische Karte des Gebiets von Turkestan-, -Physische Geo logie-, -Die Erdbeben, ihr Charakter und die Methoden ihrer Beobachtung-. Das zehnjährige Jubiläum der russischen Kasse zur gegen seitigen Unterstützung von Schriftstellern und Gelehrten wurde gefeiert. Aus der Thätigkeit dieser Kasse ist folgendes hervor zuheben: Ihr Gründer und erster Vorsitzender war der Publizist Gregor Gradowskij. Am Schlüsse des ersten Jahres waren 95 Mit glieder vorhanden, jetzt sind es 639. Drei Pensionäre beziehen eine lebenslängliche Rente. Am Ende des ersten Jahres war ein Kapital von 1935 Rubel 20 Kopeken vorhanden, am 1. Januar 1901 waren es 48 526 Rubel 87 Kopeken. Das Durchschnittsalter der Mitglieder ist 45 bis 50 Jahre, die Monatsbeiträge 3 und 5 Rubel; nur 3 Mitglieder zahlen monatlich 25 oder 50 Rubel. St. Petersburg zählte 405, Moskau 123 Mitglieder, die übrigen wohnen in der Provinz. Filialen der Kasse befinden sich in Moskau, Kijew und Jurjew-Dorpat. — Der Moskauer Schrift steller- und Künstlerklub schreibt zur Feier des zweihundertjährigen Bestehens der russischen periodischen Presse eine Preisbewerbung aus. Das Thema -Die russische periodische Presse und die Preß- gesetzgebung in ihren gegenseitigen Beziehungen während der ver flossenen zwei Jahrhunderte- soll bearbeitet werden. Die Prämie beträgt 2000 Rubel und 500 Rubel als Beitrag zu den Druck kosten. — In den literarischen Kreisen St. Petersburgs hofft man das Projekt eines Schriftstellerklubs bald verwirklichen zu können. Aus dem Inhalt der Wolffschen -Nachrichten über Litteratur, Wissenschaft u. Bibliographie- sind folgende Artikel erwähnens wert: -Tschechow u. Gorjkij bei den Deutschen- von Jurjewskij; «Die Prinzipien des literarischen Erfolgs- von S. Swobodin; »Die Geschichte des russ. Buchs in Skizzen u. Mustern- (Fort setzung) von P. Pokrowskij; -Die Kunst Zeitungen zu lesen- von Merzalow; -Einige praktische Anleitungen, wie man lesen muß-; -Ein werthvoller Beitrag zur russischen histor. Litteratur- (Bil- bassows Monographien) von E. Tschernow; -Die Psychologie der Büchertitel- von L. Forest; -Die neuesten ox-Iibris- von M. Poli wanow; -Neue Bücherschränke-; -Schule der Bibliothekarinnen- von Hottinger. Das von der kaiserlichen freien Ökonomischen Gesellschaft veranstaltete große Werk -Untersuchung über die Elementar- Volksbildung in Rußland- ist bis zum dritten Bande gediehen, der vierte Band ist unter der Presse. — Periodische Ausstellungen der neuesten Erzeugnisse der Buchdruckerkunst und anderer Druckver fahren sollen in St. Petersburg veranstaltet werden, um das Pub likum mit den Fortschritten der graphischen Künste bekannt zu machen. Die erste dieser Ausstellungen soll im nächsten Sommer stattfinden. Die Mitwirkung großer russischer und auswärtiger graphischer Anstalten ist bereits gesichert. — Die Privatdozenten der physiko-mathematischen Fakultät der Moskauer Universität haben beschlossen, Spezialwerke wissenschaftlichen Inhalts aus fremden Sprachen durch Studenten übersetzen zu lassen und sie unter ihrer Redaktion herauszugeben. Das Vorbild sind die bei Wilhelm Engelmann in Leipzig erscheinenden von Ostwald heraus- gegcbenen Klassiker der exakten Wissenschaften. Einige Werke sind bereits erschienen, andere in Vorbereitung. — W. Michnewitschs Witwe hat der Gesellschaft zur gegenseitigen Unterstützung russi schen Schriftsteller und Gelehrten das Verlagsrecht der Werke ihres Mannes überlaffen. (Schluß folgt). Kleine Mitteilungen. Gegen den Zeugniszwang der Presse. — Um Abschaffung des Zeugniszwangs der an der Herstellung von Druckschriften Beteiligten hat sich der -Verein Dresdner Presse- mit einer Ein gabe an den Reichstag gewandt, und der »Verein Leipziger Presse- hat sich den Ausführungen dieser Eingabe angeschlossen. Darin heißt es: Z 52 der Strafprozeßordnung bestimmt zu gunsten einer Reihe von Personen, insbesondere der Berufsstände der Geistlichen, Rechts anwälte und Aerzte, eine Ausnahme von dem allgemeinen Zeugnis zwang. Das gesetzgeberische Motiv dieser Bestimmung ist klar: es soll allen denen, die sich in ernster Lebenslage an einen An gehörigen dieser Berufsstände, Trost, Rat und Hilfe flehend, wenden, die Ueberzeugung gegeben werden, daß ihr Vertrauen ihnen nicht zum Verhängnis werden könne; es sollen andererseits aber auch die Angehörigen dieser Stände nicht in die Zwangs lage versetzt werden, an denen, die ihnen vertrauensvoll ihr Herz öffneten, zum Verräter zu werden. Auch der Redakteur einer periodischen Druckschrift, ihr Drucker, ihr Verleger gehören nach allgemein verbreiteter Anschauung zu diesen Personen öffent lichen Vertrauens. Auch ihnen werden häufig in Ausübung ihres Berufs Mitteilungen gemacht von Personen, deren Geheimhaltung von ihnen ebenso als Berufs- und Ehrenpflicht betrachtet wird, wie von den Angehörigen der oben genannten Berufs stände. Aber bei ihnen versagt der gesetzliche Schutz. Gegen sie findet vielmehr in vollem Umfange das Zeugniszwangsoerfahren der Strafprozeßordnung statt. Gerade für den Redakteur, Drucker, Verleger wäre der angeregte gesetzliche Schutz vor Erzwingung des Zeugnisses um so eher zu rechtfertigen, als nach Z 20 Absatz 2 des Reichspreßgesetzes der verantworliche Redakteur, in weiterer Linie auch der Verleger und der Drucker, für den Inhalt der Druckschrift haften, in den meisten Fällen also der Journalist, der das ihm anoertraute Geheimnis der Autorschaft treulich bewahrt, ohnehin mit Strafe bedroht ist. Das Volksbewußtsein wie die Anschauung der Standesgenossen fordert von dem Journalisten die strengste Wahrung des Redaktionsgeheimnisses; sein Bruch gilt als Verletzung eigenster Berufs- und Standespflicht. Das Widerstreben gegen eine staatliche Anforderung zur Zeugnisablegung wird damit zum Kenn zeichen ehrenhafter Gesinnung; im Konflikt der Pflichten wird der Journalist, wie Beispiele der jüngsten Zeit belegen, häufig genug zum Märtyrer seiner Berufsehre. Der Staat soll aber keine Märtyrer schaffen und nicht den Ehrenhaften in einen schweren Konflikt der Pflichten drängen. Seit Jahrzehnten haben daher weite Kreise unseres Volkes Einspruch erhoben gegen den jour nalistischen Zeugniszwang, Juristen- wie Schriftstcllertage haben sich gegen ihn ausgesprochen. Unlängst erst hat die bayerische Kammer der Abgeordneten eine dahin gehende Petition der Staats regierung einstimmig zur Würdigung empfohlen. Der ehrerbietigst Unterzeichnete Verein richtet daher an den Hohen Reichstag die ergebenste Bitte, auch seinerseits die Wichtigkeit der angeregten Ergänzung des Z 52 der Strafprozeßordnung für die Freiheit und Unabhängigkeit der deutschen Presse würdigen und in dem Sinne dieser Petition zu der Frage Stellung nehmen zu wollen. Eingetragenes Verlagszeichen. — Nebenstehendes Warenzeichen ist vom kaiserlichen Patentamt in Berlin auf Grund des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeich nungen vom 12. Mai 1894 gemäß der An meldung vom 23. Juli 1901 für I. F. Leh- mann's Verlag in München am 13. März 1902 unter 53138 in die Zeichenrolle ein getragen worden. Aktenzeichen U. 3825. Klasse 28. Geschäftsbetrieb, in dem das Zeichen verwendet werden soll: Verlagsbuchhandlung. Waren, für die das Zeichen bestimmt ist: Buchverlags-Werke. Besteuerung der Warenhäuser. — Von den Aus führungen des königlich sächsischen Staatsministers von Metz sch bei Gelegenheit der Verhandlung in der sächsischen Kammer über die Stellung der großen Warenhäuser und Konsumvereine im wirtschaftlichen Leben sei hier das Nachfolgende kurz wieder gegeben: Die Regierung wolle bis zu einem gewissen Grade zugeben, daß die Großbetriebe im Kleinhandel einen nachteiligen Einfluß aus die kleinen Betriebe ausübcn können, aber sie sei nicht der Ansicht, daß diese Schädigung eine vernichtende sei. Abgesehen hiervon stelle die Regierung die Frage an die Spitze, ob man be rechtigt sei, genügend fundierte Betriebsarten, die nach allgemeinen Anschauungen nicht als verwerflich zu bezeichnen seien, die wirtschaftlich vielfach ihre große Berechtigung hätten, überhaupt in ihrer Rentabilität anzutasten. Das sei die Hauptfrage. In 340*
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