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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.02.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-02-21
- Erscheinungsdatum
- 21.02.1902
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- Deutsch
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Diese beiden Sätze enthalten ebenso eine Phantasie. Der an gezogene Brief vom 30. (nicht 31.) August 1893 hat viel mehr folgenden Wortlaut: „Oberlößnitz-Dresden, den 30. August 1893. Hochgeehrter Herr! Gestatten Sie mir die gehorsame Mitteilung, daß meine in Ihrer Novcllen-Sammlung (soll heißen Roman-Sammlungs er schienene Erzählung „Die Wilstenräuber" jetzt in meine ge sammelten Werke ausgenommen wird und sich schon im Satze befindet. Mit vorzüglicher Hochachtung habe ich die Ehre zu sein Ihr ganz ergebener Dr. Karl May." Man sieht, daß hier kein Wort von einem Entziehen des Rechtes des Wciterdruckes enthalten ist. Aber auch in keinem anderen Briefe ist das geschehen, und wenn cs geschehen wäre, würde ich Herrn May einfach geantwortet haben: So lange das vereinbarte Abdruckshonorar gezahlt wird, besteht unsere Verein barung zu Recht, und Sie können nicht einseitig von derselben zurücktreten. Es ist auch nicht möglich, in einem Sammelwerk nach einigen Jahren plötzlich den Inhalt eines einzelnen Bandes zu ändern, weil dies im Buchhandel zu zahllosen Reklamationen unangenehmster Art Veranlassung geben würde. Bei Band 4 von Bachems Roman-Sammlung sind in allen Prospekten und An kündigungen als Inhalt an zweiter Stelle „Die Wüstenräuber" genannt und kann daher diese Arbeit nicht plötzlich durch eine andere ersetzt werden. In dieser Lage befinden sich alle Verleger von Sammelwerken. Auf Seite 34 der Broschüre heißt es aber unentwegt weiter, daß Mays Werke „ohne seine Erlaubnis" in Köln gedruckt und verkauft würden. Diese wiederholte Behauptung kann doch keine Gedächtnisschwäche mehr sein! Zudem muß Herr May doch im August 1893 die Angelegenheit als vollständig in der Ord nung angenommen haben, denn er macht in dem vorstehend ab gedruckten Brief mir lediglich die geschäftliche und ganz korrekte Mitteilung zur Kenntnisnahme, daß „Die Wüstenräuber" auch in seine gesammelten Werke ausgenommen würden. Wohl bemerkt spricht er selbst in seinem Brief auch ausdrücklich von der Er zählung „Die Wüstenräuber" — kein Wort des Einspruches, daß dieser Titel zu Unrecht und gegen seinen Willen bestehe! IV. Auf Seite 39 heißt es: „Vor nun etwa Jahresfrist nahmen die Besitzer der Kölnischen Volkszeitung das Geld in aller Ruhe zurück, sie streckten es ohne Skrupel wieder ein! Sie ließen keine Antwort, keine Er klärung, keine Entschuldigung hören." Hierzu sei folgendes festgestellt. Dreimal hat Herr Karl May, wie oben mitgeteilt, in den Jahren 1885, 1888 und 1894, das vereinbarte Honorar für drei Abdrücke der Wüstenräuber in Bachems Roman-Sanimlung ruhig angenommen, war also in diesem ganzen Zeitraum zufrieden. Plötzlich nach fünfzehn Jahren, am 9. November 1900, fällt es ihm ein, das Honorar für den vierten Abdruck zurückzusenden! Dasselbe wurde infolge dessen seinem Konto wieder gutgeschrieben und steht ihm jederzeit zu Diensten. Die Erklärung für diese seine veränderte Handlungsweise liegt nahe: Vom Jahre 1899 an hatte sich die Ocffentlichkeit mit Herrn May in zweifelnder Weise beschäftigt. In dem eingangs genannten Artikel der Kölnischen Volks zeitung sind des ferneren eine Reihe anderer unrichtiger Be hauptungen zurückgewiesen, deren Abdruck hier zwecklos wäre. Ueberhaupt, je redseliger der „dankbare Leser" sich über allerhand Nebendinge verbreitet, um so schweigsamer ist er in der Haupt sache. Die ganze Broschüre ist nichts als eine einzige Ausflucht. Die ganze, so überaus fatale Geschichte von den fünf mehr oder minder unsittlichen Riesenromanen, aus die es allein in der gegenwärtigen Kontroverse ankommt, wird mit allgemeinen Behauptungen abgethan. Herr May weiß ganz genau, warum Schweigen in seinem Falle Gold ist, und auch, warum sein „dankbarer Leser" solche leeren Redensarten macht. Es bleibt eben bestehen, trotz der 159 Seiten starken Broschüre, daß Herr May als Reise- schriftstellcr mit mehr oder weniger erdichteten Abenteuern in einer Familicnzeitschrist austrat zu genau der gleichen Zeit, in der pornographische Werke schlimmster Art für Hintertreppenleser erschienen, die in Verlagskatalogen und öffentlichen Erklärungen demselben Herrn May zugcschriebcn werde». Auf allen Seiten der Broschüre ist das Bestreben hervor stechend und für Mays Handlungsweise sehr bezeichnend, bei urteilslosen Lesern möglichst viel Verwirrung zu stiften: keine genauen Angaben und Daten, alles zeitlich durcheinander gewürfelt, unklar gefaßt und unter einem Schwall tönender Worte verworren dargestellt. Die Geschwollenheit des Verfassers und seine auf Verschleierung gerichtete Absicht gehen auch klar aus fol gender Stelle der Broschüre auf Seite 4 hervor: „Mays Werke dürfen nicht oberflächlich gelesen werden. . . . Wogen und Wellen dieser scheinbaren Reiseerzählungen werden von einer geheimnisvollen (!) Kraft bewegt, der man mit liebendem Fleiß nachzugehcn hat. Sie sind einem noch un erforschten, heiligen Waldesfrieden (!) entstiegen und streben einer bisher noch weit- und erdenfremden Mündung (!) zu. May wird auch noch mehr schreiben, und auch am Schluffe seines allerletzten Buches wird es noch fraglich sein, ob man ihn dann schon so versteht (!), daß man über ihn als Schriftsteller ein Urteil fällen kann." Die Sache wird zunächst einige gerichtliche Nachspiele haben. Am 14. Januar veröffentlichte Herr Fritz Jorde in der Elberfelder Zeitung einen Artikel in der Angelegenheit, in dem er, May blind glaubend, sich die Unrichtigkeiten der Broschüre zu eigen macht und eigenes, z. B. den Vorwurf „litterarischeu Freibeutertums" beifügt. Am 17. Januar hat das genannte Blatt eine preßgesetzlichc Berichtigung meinerseits ausnehmen müssen, in der vier unwahre Behauptungen zurückgewiesen wurden. Am 21. Januar folgte eine Berichtigung des Herrn 2r. Cardanus. Außerdem habe ich gegen Herrn Jorde als auch gegen die Elber felder Zeitung und drittens gegen den Verleger Fehsenfeld in Freiburg als Herausgeber der anonymen 159 Seiten-Broschüre Privatklagcn wegen öffentlicher Beleidigung eingeleitet Köln, 28. Januar 1902. I. W. Wachem.
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