(All.) b) Konimissions-Wechsel und -Uebernahmen*), Ueber- nahnie der Auslieferung, *) Anzeigen vom Wechsel des Kommissionärs werden erst nach eingeholter Bestätigung durch den bisherigen Kommissionär ausgenommen. Als Bestätigung genügt die in üblicher Form durch die Bestellanstalt ver teilte Meldung. Eine Zusammenstellung der Kommissionswechsel ver öffentlicht die Geschäftsstelle in angemessenen Zwischenräumen. o) Verkaufs- und Teilhaber-Anträge, 6) Kauf- und Teilhaber-Gesuche. 4. Fertige Bücher. 5. Künftig erscheinende Bücher. 6. Angebote»? Bücher.**) **) Die Büchertitel werden in Borgis-Antiqua gesetzt, aber nach Petitzeilen berechnet. Jeder Titel muß mit einer neuen Zeile beginnen. 7. Gesuchte Bücher.***) ***) Die Büchertitel werden in Borgis-Antiqua gesetzt, aber nach Petitzeilen berechnet. Jeder Titel muß mit einer neuen Zeile beginnen. 8. Zurückvcrlaugle Neuigkeiten. 9. Gehilfen- und Lehrlingsstcllcn: a) angebotene Stellen, b) gesuchte Stellen, o) besetzte Stellen. 10. Vermischte Anzeigen. 11. Familiennachrichten. Lrilagen )nm Lörstnblattk 8 3. Zum Börsenblatte gehören folgende Beilagen: Täglich Vestellzettelbogen auf weißem und auf rosa Papier. Jeder Bestellzettel hat eine Mindestgröße von 20 drei gespaltenen Pctitzeilen. Erweiterungen finden in Stufen von je 10 Zeilen statt. Die Petitzeile kostet 10 Pfennige. Der Bestellzettel enthält die Firma des Auftraggebers, An gabe des Beförderungsweges, Büchertitel (vollständig oder in der vom Auftraggeber bestimmten Abkürzung), Preis und Bezugs bedingungen, sowie die Angabe der Seite des Börsenblattes, welche die dazugehörige Anzeige enthält. Sonstige Zusätze sind un zulässig. Die Bestcllzettelbogen auf weißem Papiere enthalten Be stellzettelvordrucke zu den im Anzeigenteile derselben Nummer des Börsenblattes zum ersten male von den Verlegern angekündigten, neu erschienenen oder künftig erscheinenden Werken des Buch-, Kunst-, Musik- und Landkartenhandels, bei deren Ankündigung die Beigabe eines Bestellzettels Bedingung für die Aufnahme des Inserates ist. (Neu.) b) Kommissions-Wechsel und-Uebernahmen, Uebcrnahme der Auslieferung. Diese Anzeigen erfolgen nach Angabe des Ueber- nehmenden auf Grund des 8 19 der buchhändlerischen Ver kehrsordnung. Eine Zusammenstellung der Kommissions wechsel wird von der Geschäftsstelle in angemessenen Zwischenräumen veröffentlicht, o) Verkaufs-Anträge, ä) Kauf-Gesuche, s) Teilhaber-Gesuche, k) Teilhaber-Anträge. 4. Fertige Bücher. 5. Künftig erscheinende Bücher. 6. Uebcrsetzungs-Anzeigen. 7. Anzeigen über Aufhebungen des Ladenpreises und über Ver käufe von Nest-Auslagen (Z 2 der Restbuchhandels-Ordnung). 8. Angebotene Bücher. Die kleinste Schrift für die Büchertitel ist Borgis. Her vorhebungen durch Auszeichnungsschriften sind gestattet. 9. Gesuchte Bücher. Die Büchertitel werden in Borgis-Antiqua gesetzt. Jeder Titel muß mit einer neuen Zeile beginnen. Nur Werke desselben Autors oder solche Titel, die unter einem Stichwvrte zusammengesaßt werden, dürfen fortlaufend, aber durch — getrennt, ausgenommen werden. Hervor hebungen von Titeln durch Auszeichnungsschriften sind nicht gestattet. 10. Zurückverlangte Neuigkeiten. 11. Angebotene, gesuchte und besetzte Stellen. 12. Vermischte Anzeigen. 13. Familiennachrichten. I). Umschlag. Dem Börsenblatt wird vom 1. Oktober 1902 an, bis auf Widerruf durch den Vorstand des Börsenvereins, ein Anzeigen- Umschlag beigegeben. Leilagen )um Sölsenblattr 8 3. Zum Börsenblatte gehören folgende Beilagen: ä.. Täglich Bestellzettelbogen auf weißem und auf rosa Papier. Jeder Bestellzettel hat eine Mindestgröße von 20 dreigespal tenen Petitzeilen. Erweiterungen finden in Stufen von je 10 Zeilen statt. Die Petitzeile kostet 10 Pfennige. Der Bestellzettel enthält die Firma des Auftraggebers, An gabe des Beförderungsweges, Büchertitel (vollständig oder in der vom Auftraggeber bestimmten Abkürzung), Preis und Bezugs bedingungen, sowie die Angabe der Seite des Börsenblattes, welche die dazugehörige Anzeige enthält. Sonstige Zusätze sind un zulässig. Die Bestellzettelbogeu auf weißem Papiere enthalten Bestell zettelvordrucke zu den im Anzeigenteile derselben Nummer des Börsen blattes zum erstenmale von den Verlegern angekündigten, neu erschienenen oder künftig erscheinenden Werken des Buch-, Kunst-, Musikalien- und Landkartenhandels, bei deren Ankündigung die Beigabe eines Bestellzettels Bedingung für die Aufnahme des Inserates ist. Die Titel künftig erscheinender Werke werden auf den Bestell zetteln durch einen (*) gekennzeichnet.