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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020322
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190203227
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(Alt.) Der ersten Anzeige eines erschienenen oder künftig erschei nenden Buches hat der Auftraggeber die Druckvorlage zu dem Bestellzettel beizufügen. Fehlt die Druckvorlage, so besorgt sic die Redaktion des Börsenblattes nach dem Wortlaute der Titelangaben und Bezugsbedingungen in der Anzeige. Ist seit der ersten Anzeige eines künftig erscheinenden Werkes bis zu dessen Fertigstellung mehr als ein Vierteljahr ver strichen, oder sind so wesentliche Aenderungen eingetreten, daß der ursprüngliche Bestellzettel keine rechtliche Giltigkeit mehr besitzen würde, so ist der Verleger berechtigt, der ersten Anzeige des fertigen Werkes ebenfalls einen Bestellzettel beizufügen, der als eine Wiederholung des früheren kenntlich zu machen ist. Die Redaktion des Börsenblattes fertigt solche wiederholte Bestellzettel nicht an. Bei Voranzeigen von Uebersetzungen und bei Anzeigen, die keine Preise und keine Bezugsbedingungen anfweisen, werden Bestellzettel nur abgedruckt, wenn die Druckvorlage dazu vom An zeigenden eingesandt wird. Die Bestellzettelbogen auf rosa Papier enthalten Bestell zettelvordrucke zu Anzeigen von älteren Werken oder wieder holt angezeigten Neuigkeiten, zu denen Bestellzettel aus drücklich gewünscht werden. Zur Aufnahme dieser Bestell zettelvordrucke ist die Einsendung einer Drnckvorlage erforderlich. Bei Aufträgen zu mehrmaligem Abdrucke einer Anzeige wird bei Mangel gegenteiliger Bestimmung des Auftraggebers der Be stellzettel ebenso oft abgedruckt wie die Anzeige. Anzeigen, zu denen ein Bestellzettel auf weißem Papiere gehört, erhalten ein (A, solche, denen ein Bestellzettel auf rosa Papier beigegeben ist, ein A. Die Bestellzettelbogen können, durch Druck auf stärkerem Papiere zur Anlegung von Zettelkatalogen geeignet, von Ab nehmern des Bösenblattes auch gesondert zum Preise von 10 Mark jährlich bezogen werden. L. Wöchentlich das von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig herausgegebene »Wöchentliche Verzeichnis der erschienenen und der vorbereiteten Neuigkeiten des deutschen Buchhandels« nebst Monatsregister. Weitere Exemplare oder einzelne Nummern sind nur von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung zu beziehen. 0. Halbmonatlich die Grüne Liste, d. i. eine auf grünem Papiere gedruckte Liste der seit dem letzten Erscheinen dieser Beilage durch Anzeige im Börsenblatte zurückverlangten Neuigkeiten, nach dem Alphabete der Verleger geordnet. Format, Laden- und Netto preis sind anzugeben, soweit diese Angaben in der Anzeige des Verlegers enthalten sind. Die vom Januar bis zur Ostermesse erscheinenden Nummern der Grünen Liste enthalten außerdem ein Verzeichnis der Verleger, die laut ihrer Anzeige im Börsenblatte von ihrem gesamten Ver lage zur Messe keine Disponendeu gestatten. (Neu.) Bar-, Groß- und Auslands-Sortimenter können für ihre Ankündigungen fremden Verlages keinen Bestellzettel beanspruchen. Der ersten Anzeige eines erschienenen oder künftig erschei nenden Buches hat der Auftraggeber die Druckvorlage zu dem Bestellzettel beizusügen. Fehlt die Druckvorlage, so besorgt sie die Redaktion des Börsenblattes (und zwar den Bar-Bestellzettel ge trennt von dem Rechnungs-Bestellzettel) nach dem Wortlaute der Titelangaben und Bezugsbedingungen in der Anzeige. Die An fertigung kostet 50 Pfennige. Alle Titel, die im Bestellzettel aufgeführt werden sollen, müssen auch in der Anzeige im Börsenblatte genannt sein. ES ist also nicht zulässig, in der Anzeige etwa nur eine umfassende Bezeichnung, einen Sammeltitel und dergl. anzugeben und im Bestellzettel die einzelnen Titel aufzuführcn. Ist seit der ersten Anzeige eines künftig erscheinenden Werkes bis zu dessen Fertigstellung mehr als ein Vierteljahr ver strichen, oder sind so wesentliche Aenderungen eingetreten, daß der ursprüngliche Bestellzettel keine rechtliche Giltigkeit mehr besitzen würde, so ist der Verleger berechtigt, der ersten Anzeige des fertigen Werkes ebenfalls einen Bestellzettel beizufügen, der als eine Wiederholung des früheren kenntlich zu machen ist. Die Redaktion des Börsenblattes fertigt solche wiederholte Bestellzettel nicht an. Bei Anzeigen, die keine Preise und keine Bezugsbedingungen ausweiseu, werden Bestellzettel nur abgedruckt, wenn die Druck vorlage dazu vom Anzeigenden eingesandt wird. Die Bestellzettelbogen auf rosa Papier enthalten Bestell zettelvordrucke zu Anzeigen von älteren Werken oder wieder holt angezeigten Neuigkeiten, zu denen Bestellzettel aus drücklich gewünscht werden. Zur Aufnahme dieser Bestell zettelvordrucke ist die Einsendung einer Druckvorlage erforderlich. Ziffern-Eindrücke in die Bestellrubriken werden nicht aus geführt. Bei Aufträgen zu mehrmaligem Abdrucke einer Anzeige wird bei Mangel gegenteiliger Bestimmung des Auftraggebers der Be stellzettel ebenso oft abgedruckt wie die Anzeige. Anzeigen, zu denen ein Bestellzettel auf weißem Papiere gehört, erhalten ein (A, solche, denen ein Bestellzettel auf rosa Papier beigegeben ist, ein 2 i;. Wöchentlich das von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung in Leipzig herausgegebene »Wöchentliche Verzeichnis der erschienenen und der vorbereiteten Neuigkeiten des deutschen Buchhandels« nebst Monatsrcgister. Weitere Exemplare oder einzelne Nummern sind nur von der I. C. Hinrichs'schen Buchhandlung zu beziehen. 6. Halbmonatlich die Grüne Liste, d. i. eine auf grünem Papier gedruckte Liste der seit dem letzten Erscheinen dieser Bei lage durch Anzeigen in der entsprechenden Abteilung des Börsen blattes zurückverlangtcn Neuigkeiten, nach dem Alphabete der Verleger geordnet. Format, Laden- und Nettopreis, sowie Rücknahme- frist sind anzugeben, soiveit diese Angaben in der Anzeige des Verlegers enthalten sind. Die vom Januar bis zur Ostermesse erscheinenden Nummern der Grünen Liste enthalten außerdem ein Verzeichnis der Ver leger, die laut ihrer Anzeige im Börsenblatte von ihrem ge samten Verlage zur Messe keine Disponendeu gestatten.
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