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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020322
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190203227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020322
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-03
- Tag1902-03-22
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(Alt.) Die Grüne Liste wird nicht vom Börsenblatte getrennt geliefert. Sonstige Beilagen werden nicht angenommen. Lkzngsbedingnngkn 8 4. Das Börsenblatt wird nur an Buchhändler, entweder durch die Bestellanstalt des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, oder unter Band durch die Post versandt. Das Börsenblatt kann ohne die in tz 3 genannten Beilagen nicht bezogen werden, auch eine Teilung in der Art der Zusendung ist nicht statthaft. Die Mitglieder des Börsenvereins und die nach Z 13 der Satzungen anerkannten Vereine erhalten ein Exemplar des Börsen blattes mit Beilagen für den Jahrespreis von zehn Mark, weitere Exemplare zum eigenen Gebrauche für fünfzehn Mark unter der Verpflichtung, das Börsenblatt Nichtbuchhändlern nur mit Genehmigung des Vorstandes und solchen Buchhändlern, deren Ausschließung aus dem Börsenvereine beschlossen wurde, überhaupt nicht mitzuteilen. (Z 4, Ziffer 6 der Satzungen.) 8 5. Buchhändler, welche dem Börsenvereine nicht angehören, können das Börsenblatt mit den Beilagen mit Genehmigung des Vor standes zum Jahrespreise von zwanzig Mark erhalten; doch ge schieht die Verabfolgung mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, unter Rückzahlung des verhältnismäßigen Betrages die Lieferung jederzeit einstellen zu können. 8 6. Die Bezugszeit ist das Kalenderjahr, nur ausnahmsweise die Zeit je vom Beginne des 2., 3. oder 4. Vierteljahres bis zum Jahres schlüsse. Abbestellungen innerhalb der Bezugszeit können nicht aner kannt werden. Die Lieferung erfolgt nur auf Verlangen und gegen bar durch die Geschäftsstelle. 8 7. Aufträge auf Zusendung unter Band übernimmt die Geschäftsstelle nur für die ganze Dauer der Bezugszeit. Außer dem Postgelde wird dafür eine Gebühr von 5 Mark jährlich be rechnet. Das Postgeld wird in der Regel von der Geschäftsstelle verauslagt und nach Schluß jeden Vierteljahres durch Barfaktur erhoben. Gehilfen können den die Stellen-Angebote enthaltenden Bogen des Börsenblattes zu 1 Mark 50 Pfennige*) für je 4 Wochen portofrei unter Band beziehen. Der Bezug kann an jedem Tage begonnen werden. *> Verfügung des Vorstandes vom 5. Mai 1896. 8 8. Die Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses für das Börsenblatt erhalten je ein Freiexemplar; über anderweitige Ge währung von Freiexemplaren entscheidet der Ausschuß. Anzeigen 8 s- Für die Abteilungen »Fertige Bücher«, »Künftig erscheinende Bücher« und »Vermischte Anzeigen« sind mehrspaltige Anzeigen zulässig. Marktschreierische Satzanordnung, Abbildungen, sowie übertrieben ausfällige Verzierungen und Um rahmungen, sind verboten (H 15). Gestattet ist die Aufnahme von Verlagszeichen. Unverständliche Anzeigen, die zum Zwecke der (Nen.) Sonstige Beilagen werden nicht angenommen. Sczugsbedingungen 8 4. Das Börsenblatt wird nur an Buchhändler, entweder durch die Bestellanstalt des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, oder unter Band durch die Post versandt. Das Börsenblatt kann ohne die in Z 3 genannten Beilagen nicht bezogen werden, auch eine Teilung in der Art der Zusendung ist nicht statthaft. Die Mitglieder des Börsenvereins und die nach Z 13 der Satzungen anerkannten Vereine erhalten ein Exemplar des Börsen blattes mit Beilagen für den Jahrespreis von zehn Mark, weitere Exemplare zum eigenen Gebrauche für fünfzehn Mark unter der Verpflichtung, das Börsenblatt Nichtbuchhändlern nur mit Genehmigung des Vorstandes und solchen Buchhändlern, deren Ausschließung aus dem Börsenvereine beschlossen wurde, überhaupt nicht mitzuteilen. (Z 4, Ziffer 6 der Satzungen.) 8 5. Buchhändler, die dem Börseuvereine nicht angehören, können das Börsenblatt mit den Beilagen mit Genehmigung des Vor standes und gegen Uebernahme der Verpflichtung, wie sie in Z 4, Abs. 2 den Mitgliedern auferlegt ist, zum Jahrespreise von zwanzig Mark erhalten. Die Verabfolgung geschieht mit dem ausdrücklichen Vorbehalte, unter Rückzahlung des verhältnismäßigen Betrages die Lieferung jederzeit einstellen zu können. 8 6. Die Bezugszeit ist das Kalenderjahr, nur ausnahmsweise die Zeit je vom Beginne des 2., 3. oder 4. Vierteljahres an bis zum Jahres schlüsse. Abbestellungen innerhalb der Bezugszeit können nicht an erkannt werden. Die Lieferung erfolgt nur auf Verlangen und gegen bar durch die Geschäftsstelle. 8 7- Aufträge auf Zusendung unter Band übernimmt die Geschäftsstelle nur für tägliche Zusendung und nur für die ganze Dauer der Bezugszeit. Außer dem Postgelde wird dafür eine Gebühr von 5 Mark jährlich berechnet. Das Postgeld wird in der Regel von der Geschäftsstelle verauslagt und nach Schluß jeden Vierteljahres durch Barfaktur erhoben. Gehilfen können den die Stellen-Angebote enthaltenden Bogen des Börsenblattes unberechnet icnd für je 4 Wochen unter Band beziehen gegen vorherige Bezahlung von 1 Mark Versendungs kosten. Der Bezug kann an jedem Tage begonnen werden. 8 8. Die Mitglieder des Vorstandes und des Ausschusses für das Börsenblatt erhalten je ein Freiexeniplar; über anderweitige Ge währung von Freiexemplaren entscheidet der Ausschuß. Anzeigen 8 s. Für die Abteilungen »Fertige Bücher«, »Künftig erscheinende Bücher« und »Vermischte Anzeigen« sind mehrspaltige Anzeigen zu lässig. Auf dem Umschläge werden nur viertel-, halb- und ganz seitige Anzeigen ausgenommen, die viertelseitigen nur halbbreit, die halbseitigen nur ganzbreit. Die erste Seite wird nur ungeteilt vergeben.
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