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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020322
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190203227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020322
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- Public Domain Mark 1.0
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-03
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(Alt.) bloßen Erregung von Aufmerksamkeit beispielsweise nur einen Namen oder Titel ankündigcn, ohne die Bezugsquelle anzngeben, sind zurückzuweisen.*) *> Anzeigen, in denen Druckereien sich zum Arbeiten unter dem giltigen Allgemeinen deutschen Buchdruckertarise erbieten, sind zurückzuweisen. (Verfügung des Vorstandes vom 14. Juli 1892.) Für ihre eigenen Anzeigen zahlen Mitglieder des Börsen- vcreins und die nach § 13 der Satzungen anerkannte» buchhänd- lerischen Vereine 10 Pfennige für die dreigespaltene Petitzeile oder deren Rauni. Für Nichtmitglieder beträgt der Anzeigenpreis 20 Pfennige, für nichtbuchhändlerische Anzeigen 30 Pfennige. -Rabatt kann nicht gewährt werden. In den Abteilungen »Angebotene und Gesuchte Bücher« ist .nur Borgis-Antiqua zulässig, die Anzeigen werden aber nach Petitzeilen berechnet. In der Abteilung »Gesuchte Stellen« kostet auch für Nicht mitglieder des Börsenvereins die Petitzeile nur 10 Pfennige?*) **) Verfügung des Vorstandes vom 5. Mai 1896. Bekanntmachungen der im K 2, 2 genannten Unter- stützungsvereine werden einmal unberechnet ausgenommen; un berechnete Wiederholungen derselben Anzeige bedürfe» der Ge nehmigung des Ausschusses.***) ***) Oeffentliche Gesuche um Unterstützungen notleidender Buch händler werden zurückgewiesen, auch wenn Bezahlung angeboten wird. Die Einsender sind aus den Unterstützungsverein der Deutschen Buchhändler und Buchhandlungsgehülsen aufmerksam zu machen. (Beschluß des Aus schusses vom 14. August 1889 aus eine Vorstellung des Vorstandes des Untcrstützungsvereins.) Ob Aufrufe zur Unterstützung von Nichtbuchhändlern un be rechnet aufzunchmen seien, entscheidet im einzelnen Falle der Ausschuß. Der Betrag der Anzeigenrechnungen ist sofort zahlbar und wird von der Geschäftsstelle durch Barfaktur eingezogen. Eine ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen (siehe nebenstehenden Zeilenmesser). 8 10. Anzeigen, die an Wochentagen bis 10 Uhr vormittags bei der Geschäftsstelle entgehen, kommen in der Regel in die am nächsten Tage erscheinende Nummer. Eine Verpflichtung zur Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen oder an bestimmter Stelle wird nicht übernommen. Anzeigen-Aufträge sind an die Geschäftsstelle des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zu richten. (Reu.) Marktschreierische Satzanordnung, Abbildungen, weiße Schrift aus schwarzem Grunde, sowie übertrieben auffällige Verzierungen und Umrahmungen, sind unzu lässig (vergl. auch 8 15); dagegen sind Abbildungen und freiere typographische Anordnung auf den Umschlagseiten gestattet. Gestattet ist die Aufnahme von Verlagszeichen. Unverständliche Anzeigen, die zum Zwecke der bloßen Erregung von Aufmerksamkeit beispiels weise nur einen Namen oder Titel ankündigen, ohne die Bezugs quelle anzugeben, sind zurückzuweisen. In den Abteilungen »Angebotene Bücher« und »Gesuchte Bücher« ist für die Titel nur Borgis-Antiqua zulässig, die Anzeigen werden aber nach Petitzeilen berechnet (s. a. 8 2, 6, 8 u. 9). Mitglieder des Börsenvereins und die nach 813 der Satzungen anerkannten buchhändlerischen Vereine zahlen für ihre eigenen An zeigen 10 Pfennige für die dreigespaltene Petitzeile oder deren Raum. Wenn Mitglieder Anzeigen für Nichtmitglieder aufgeben, so haben sie für diese 30 Pfennige für die Petitzeile zu zahlen. Für Nichtmitglieder oder Nichtbuchhändler beträgt der Anzeigenpreis 30 Pfennige. In der Abteilung »Gesuchte Stellen« kostet auch für Nicht mitglieder des Börsenvereins die Petitzeile nur 10 Pfennige. Für Anzeigen, in denen die Geschäftsstelle des Börsenvereins zur Annahme von Angeboten genannt wird, ist eine einmalige Gebühr von 25 Pfennigen zu entrichten. Bekanntmachungen der im 82, 2 genannten Unter stützungsvereine Werden einmal unberechuet ausgenommen; un berechnete Wiederholungen derselben Anzeige bedürfen der Ge nehmigung des Ausschusses. Auf den Umschlagseiten zahlen Mitglieder des Börsenvereins 20 Mk. für eine viertelseitige, 38 Mk. für eine halbseitige, 72 Mk. für eine ganzseitige Anzeige und 100 Mk. für die erste Seite; für Nichtmitgliedcr betragen diese Preise 30 Mk., 58 Mk., 112 Mk. und 150 Mk. Eine ganze Seite umfaßt 252 dreigespaltene Petitzeilen (siehe nebenstehenden Zeilenmesser). Der Betrag der Anzeigcnrechnungen ist sofort zahlbar und wird von der Geschäftsstelle durch Barfaktur eingezogen. Rabatt kann nicht gewährt werden. 8 io. Anzeigen für das Börsenblatt selbst (vom Umschlag abgesehen), die an Wochentagen bis 10 Uhr vormittags bei der Geschäftsstelle eingeheu, werden in der Regel in der am nächsten Tage er scheinenden Nummer abgedruckt. Eine Verpflichtung zur Auf nahme von Anzeigen an bestimmten Tagen oder an be stimmter Stelle wird nicht übernommen. Anzeigen für die Umschlagseiten können nur nach der Reihenfolge des Eingangs und nur nach Maßgabe des verfügbaren Raumes berücksichtigt werden. Anzeigen-Aufträge sind an die Geschäftsstelle des Börsen vereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig zu richten. kedaktion 8 ii. Die für die Redaktion nötigen Beamten werden vom Vor stande auf Vorschlag des Ausschusses angestellt oder entlassen. Zeilen messer. Rkdaktion 8 ii- Die für die Redaktion nötigen Beamten werden vom Vor stande auf Vorschlag des Ausschusses angestellt oder entlassen (8 21, Ziffer 7 der Satzungen). 8 12- Der verantwortliche Redakteur hat den Inhalt des Börsen blattes, einschließlich der Anzeigen, deren Prüfung, Druckeinrich tung und Korrektur ihm und den Hilssredakteuren obliegt, unter Beobachtung der Reichs- und Landesgesetze gemäß diesen »Bestim-1 Beobachtung der Reichs- und Landesgesetze gemäß diesen »Bestim mungen« und den sie etwa ergänzenden, vom Vorstande genehmigten j mungen« und den sie etwa ergänzenden, vom Vorstande genehmigten 8 12. Der Verantwortliche Redakteur hat den Inhalt des Börsen blattes, einschließlich der Anzeigen, deren Prüfung, Druckeinrich- tuug und Korrektur ihm und den Hilfsredakteuren obliegt, unter
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