Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.03.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-03-22
- Erscheinungsdatum
- 22.03.1902
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-19020322
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-190203227
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-19020322
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1902
- Monat1902-03
- Tag1902-03-22
- Monat1902-03
- Jahr1902
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 67, 22. März 1902. Nichtamtlicher Teil. 2525 erwähnte Urteil des Landgerichts erging auf die Berufung des Staatsanwalts. Es handelte sich um eine Visitation der ver wendeten Reichsstempelmarken. Das Landgericht gab dem An geklagten darin recht, daß er nicht verpflichtet sei, der Steuer behörde die in Depot gegebenen Prioatpapiere vorzuzeigen. Nach dem neuen Gesetze von 1900 sei eine Prüfung solcher Papiere unter besonderen Umständen zwar zulässig, aber sie dürfe nur von Direktorialbeamten vorgenommen werden. Indessen dürften im allgemeinen auch nach dem neuen Gesetze die Papiere von Privatpersonen, die einer revistonspflichtigen Bank in Verwahr ung gegeben worden seien, nicht geprüft werden. Der Gesetzgeber wolle nur die gewerbsmäßig abgabepflichtige Geschäfte treibenden Personen und Gesellschaften treffen, dagegen die Privatpersonen von den Unannehmlichkeiten einer Revision und eines Einblicks in ihre Vermögenslage verschont lassen. Allerdings sei dadurch eine allgemein genügende Kontrolle über die Versteuerung nicht möglich, aber das Gesetz wolle es so. Was für geschlossene Depots gelte, gelte auch für offene. — Die Revision des Staatsanwals gegen das obige Urteil wurde am 20. März d. I. vom Reichs gerichte als unbegründet verworfen. Oesterreichische Schulbücher in neuer Rechtschreibung. — Auf die in Nr. 62 d. Bl. vom 17. März (S. 2852) mitgeteilte Eingabe des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler und des Reichsverbands österreichischer Buchdruckereibesitzer betreffs Erleichterung in der Zulassung bereits approbierter Schulbücher, die in textlich unveränderter Auslage in neuer Rechtschreibung er scheinen werden, ist der nachfolgende Bescheid eingegangen: -Ausgaben von Schulbüchern, welche in der neuen, mit hierortigem Erlaß vom 24. Februar 1902, Z. 36.991, eingeführten Orthographie erscheinen, deren Text aber gegenüber der letzt- approbirten Auflage ganz unverändert geblieben ist, bedürfen einer neuen Zulässigkeitserklärung nicht. Solche Neuausgaben, beziehungsweise Neuauflagen, haben aber zu ihrer Kennzeich nung den Vermerk zu tragen: »Textlich unveränderter, nach der neuen Rechtschreibung hergestellter Abdruck der mit Erlaß des k. k. Ministeriums für Cultus und Unterricht vom , Z approbirten . . . Auflage dieses Lehrbuches». Ein Exemplar dieser Ausgabe ist sammt einem Vergleichsexemplare der approbirten Auflage zum Amtsgebrauche anher vorzulegen. -Dabei wird vorausgesetzt, daß bei den bczeichneten Ab drücken weder eine Preiserhöhung, noch eine Verschlechterung der Ausstattung erfolgt, und daß die Verleger die volle Ver antwortung für die genaue Durchführung der neuen Schreib weisen übernehmen. -Wien, 6. März 1902. Der Minister für Cultus und Unterricht: (gez.) Härtel.» Eine neue Tageszeitung in Wien. — In der letzten Nummer der Wiener Wochenschrift -Die Zeit» findet sich folgende Verlautbarung der beiden Herausgeber, der Herren Professor vr. I. Singer und vr. Heinrich Kanner: -Das k. k. Ministerium des Innern hat uns mit Erlaß vom 13. März 1902, Z. 9941, die Bewilligung zur Errichtung einer Kommanditgesellschaft auf Aktien unter der Firma: -Commanditgesellschaft auf Actien ,Die Zeit' I. Singer ät Co.», mit dem Sitze in Wien, erteilt und deren Statuten genehmigt. Das Kapital der Gesellschaft beträgt zwei Millionen Kronen in voll eingezahlten Aktien. Die Gesell schaft bezweckt, vom Herbst dieses Jahres an ein täglich erscheinen des Blatt in Wien herauszugeben. Ueber Anlage und Tendenz der täglichen .Zeit' werden wir unseren Lesern im geeigneten Zeitpunkt Mitteilung machen.» Gelegenheitsschrift. — Ueber die hier schon früher er wähnte Schrift von Julius Stinde: -Emma, das geheimsnis- volle Hausmädchen», die der beliebte Humorist gelegentlich des kürzlich im -Kaiserhof- zu Berlin abgehaltenen -Gesindeballs- hat erscheinen lassen, erfährt die Nationalzeitung folgendes Nähere: -.Emma, das geheimnisvolle Hausmädchen', der berühmte Kolportageroman, ist auf dem diesjährigen Gesindeball wieder erschienen und mit ungeheurer Heiterkeit begrüßt worden, da die Abenteuer der Vielgeprüften «nd ihrer Gefährte» sich in un geahnter Weise gesteigert haben. Die lustige Parodie des Kol portageromans ist jedoch nicht nur eine fröhliche Erinnerung an den Ball, sondern erhält durch die witzige, satirische Behandlung neuerer und neuester Zeitereignisse mehr als vorübergehenden Wert. Das lustig illustrierte Heft (wir nennen u. a. -Der Skelett mensch-, -Die Tadle d'höte der Geier») entstammt Julius Stindes Börsenblatt sllr den deutschen Buchhandel 69. Jahrgang. humoristischer Feder; der Ertrag ist für einen wohlthätigen Zweck bestimmt. Das Heft (nicht unter 50 H, auch Briefmarken) ist von Carl Freund in Berlin 15, zu beziehen; Zusendung erfolgt postfrei.» Gegen Zoll auf Bücher. — Gegenden im neuen Zolltarif- Entwurf vorgesehenen Zoll auf gebundene Bücher wendet sich im -Centralblatt für Bibliothekswesen» Oberbibliothekar vr. jur. Paalzow. Er schreibt: -Jeder mit den Verhältnissen einigermaßen Vertraute sieht sofort, daß von dem geplanten Zoll in erster Linie die Einfuhr aus England und Nordamerika betroffen wird, weil die englischen und amerikanischen Verleger ihre Bücher in der Regel nur gebunden abgeben. Der Zoll trägt offensichtlich den Charakter eines Kampf zolles, der gegen Nordamerika gerichtet ist». . . . -Allein der amerika nische Zoll bezieht sich nicht auf Bücher schlechthin, sondern nur auf solche, die in englischer Sprache gedruckt sind. Er trifft also vornehmlich den englischen Buchhandel, denn aus Deutschland werden, abgesehen von der Tauchnitz-Edition, schwerlich viel englische Bücher nach Amerika ausgeführt. Der amerikanische Zoll ist ein reiner Schutzzoll für das amerikanische Buchgewerbe; er be günstigt die Veranstaltung amerikanischer Ausgaben von englischen Schriften, die keinem Urheberrecht mehr unterliegen, und hat gegen Deutschland nicht die mindeste feindliche Tendenz.» .... -Daß ein Zoll auf Bücher an sich verwerflich ist, bedarf keiner Ausfüh rung. Er trifft, wie die Zeitungssteuer, den geistigen Konsum und wirkt, indem er den internationalen Austausch litterarischer Werke vermindert, der friedlichen Annäherung der Völker ent gegen.» .... -Bei der Büchereinfuhr aus England und den Vereinigten Staaten überwiegen die Werke ernsten Inhalts die bloße Unterhaltungslitteratur beträchtlich. Der Zoll würde also hauptsächlich von deutschen Gelehrten und den deutschen Biblio theken getragen werden.» Als Warenzeichen geschütztes Verlagssignet. — Für die Verlagshandlung: vr. iur. Lud wig Huberti, Leipzig (Verlag von -vr. iur. Ludwig Huberti's Moderner Kaufmännischen Bibliothek- und der kaufmännischen Wochenschrift -Handels- Akademie») ist gemäß ihrer Anmeldung vom 9. Januar 1902 vom kaiserlichen Patentamt in Berlin das nebenstehende Warenzeichen auf Grund des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894 am 13. März 1902 unter 53155 in die Zeichenrolle eingetragen worden (Aktenzeichen 8 7254; Klasse 28). Geschäftsbetrieb, in dem das Warenzeichen verwendet werden soll: Verlagshand lung. Waren, für die das Zeichen bestimmt ist: Bücher und Zeitschriften. Archäologischer Ferienkursus für Lehrer. — Ein archäo logischer Kursus für Lehrer höherer Unterrichtsanstalten wird in der Woche nach Ostern zu Berlin in den verschiedenen königlichen Museen veranstaltet werden. Das Programm lautet: Donnerstag den 3. April Direktor Professor vr. Erman über ägyptische und assy rische Denkmäler. Freitag den 4. April Professor vr. Winnefeld über die Ausgrabungen Schliemanns in Hissarlik, Tiryns und Mykenä; abends vr. Jahn -Ausgrabungen auf Kreta». Sonn abend den 5. April Gymnasialdirektor Professor vr. Trendelenburg -Altertümer von Olympia». Montag den 7. April Professor vr. Kalkmann über attische Kunst. Dienstag den 8. April Professor vr. Heinze -^ra paew ^.ugustas». Mittwoch den 9. April General sekretär Professor vr. Conze -Altertümer von Pergamon». Donners tag den 10. April vr. Pernicc über antike Keramik. Freitag den 11. April Gymnasialdirektor Professor vr. Richter über römische Topographie. Kunstgewerbe-Ausstellung in München 1904. — Der Bayerische Kunstgewerbevercin beschloß, wie die -Allgemeine Zei tung- mitteilt, in seiner Generalversammlung, der als Ehren mitglieder des Vereins auch Minister vr. Freiherr v. Feilitzsch und Ministerialrat v. Rauck anwohnten, einstimmig die Zustimmung zu dem Projekte einer im Jahre 1904 in München zu veranstal tenden Kunstgewerbc-Ausstellung und beschloß ferner, Se. königl. Hoheit den Prinz-Regenten um die Uebernahme des Protektorats für diese Ausstellung zu ersuchen. Minister vr. Freiherr o. Feilitzsch hob hervor, daß auch die bayerische Staatsregierung mit ihrer 336
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder