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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.01.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-01-29
- Erscheinungsdatum
- 29.01.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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23, 29. Januar 1902. Nichtamtlicher Teil. 883 verschieben, wohl manche Käufer anlocken, aber keine sicheren Kundenkreise schaffen. Sind es wirklich nur noch hundert Firmen, die Novitäten ohne weiteres annehmen, so muß die allgemeine Ablehnung doch einen tieferen Grund haben, als den Vorwurf der mangelnden Verwendung. Nichts bestätigt mehr — vielleicht wider Willen — den Kern dieser Ausfüh rung, als das Geständnis des betreffenden Verlegers, daß »eine Steigerung des Rabattsatzes eine erhöhte Verwendung absolut nicht herbeiführen würde«. Ja, was nützen uns in der That die hohen Prozente, wenn es über die Kraft des Sortiments geht, auf die menschliche Natur einen Zwang auszuüben, wie er uns durch die Ueberproduktion zugemutet würde. In der Verkennung des psychologischen Moments, das seine Grenze am Notwendigen und der nur bedingten geistigen Aufnahmefähigkeit findet, gehen dem Buchhandel ungeheure Kapitalien rettungslos verloren. Will ich schließlich einer Stagnation im Betriebe das Wort reden? Keineswegs. Nur vor dem drohenden Zwie spalt, dem Mißverständnis und der ungesunden Spekulation möchte ich warnen, die das Büchcrwesen als bloßes Waren objekt behandelt. Nicht im Extensiven, sondern im In tensiven liegt die Bürgschaft für die gesunde Entwickelung der Dinge. Hier ist ein Problem zu lösen, das des Schweißes der Besten wert ist und nicht nur unsere eigene Existenz, sondern auch den Gang der Geisteskultur in sichere Bahnen lenkt. Berlin. Matthies. Ausstellung moderner Graphik im Königlichen Kupfcrstichkabinett zu Berlin. Eine willkommene Ergänzung der jüngst geschlossenen, im Börsenblatt Nr. 17 vom 22. d. M. besprochenen Aus stellung von Zeichnungen in der Berliner Secession bildet die in der Ueberschrist angegebene Veranstaltung. Sie um faßt Stiche, Radierungen, Schabkunstblätter, Farbenlitho graphien und Farbenholzschnitte aus der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts, durchweg Erwerbungen der Verwal- waltung der Königlichen Museen aus dem vergangenen Jahre. Sie beweisen, daß die genannten Techniken un geachtet des enormen Aufschwunges der photomechanischen Vervielfältigungs-Methoden ihre Lebens- und Entwickelungs- Fähigkeit erfreulicherweise nicht verloren haben. In unserer schnelllebigen Zeit erfüllen diese intimen, feinfühligen Werke der Radiernadel und des Grabstichels einen besonders hohen Beruf, indem sie zum beschaulichen, reinen Kunstgenüsse Gelegenheit geben, der geeignet ist, den Beschauer zur Ruhe und Harmonie des Innern zu führen Frankreich ist durch eine Anzahl Abdrucke vor der Schrift aus den Veröffentlichungen der 8ooiötö kranyaiss äs ^ravurs vertreten, jener Gesellschaft, die sich seit mehr als dreißig Jahren die besondere Ausgabe gestellt hat, die strenge Grab sticheltechnik zu pflegen. Da ist u. a. eine herrliche Repro duktion der Madonna Orleans von Henriquel, des letzteren durchgeistigtes Bildnis von Alphons Franyois. Eine Anzahl fleißigster subtiler Wiedergaben von Gemälden Tizians, Memlings, Andrea del Sartos, Pieter de Hooghes u. a., die uns die Hingebung und Ausdauer der Stecher be wundern lassen. Freiere, kräftigere Impulse zeigen in der Technik die Franzosen Manet, Desboutin, Hellen, Besnard, Rops; voll köstlichen Humors ist des letzteren »Nähende Frau«. Von den holländischen Naturalisten sind Mauve und Israels vertreten. Max Liebermann lernen wir als Radierer kennen und begegnen Ferdinand Schmutzer mit seiner von der letzten Großen Berliner Kunstausstellung bekannten Porträtradierung riesigen Formats, eine Dame mit ihrem Reitpferd darstellend. Prächtige Schabkunstblätter sind die vier Landschaften von Joseph Mallord William Turner, Charles Turner und Thomas Lupton aus dem Illbsr stväioruin Eine Radierung von William Strang giebt das Brustbild Rudyard Kiplings wieder. Charles Weltners Radierung nach Muncacsy, Christus vor Pilatus, möge aus der reichen Fülle der Schwarzweißblätter der Ausstellung noch hervorgehobeu sein, die wir jedem Kunstfreunde em pfehlen. Sie bietet auch in farbigen Originallithographien und Holzschnitten vieles, was zur Kennzeichnung der neueren Kunst unumgänglich ist. ?. K. Kleine Mitteilungen. Uebernahme eines Handelsgeschäfts ohne Fort führung der bisherigen Firma, (tz 25 H.-G.-B.) Rcichs- gerichtsentscheidung. — Nach einem im Auszuge veröffent lichten Register-Eintrag sollte der Erwerber »die in der Bilanz aufgeführten Passiva- des Geschäftes als Sclbstschuldner über nehmen. Die Bilanz war zu den Registerakten überreicht, Klage eines Gläubigers, dessen Forderung nicht in der Bilanz aufgeführt war, abgewiesen worden. Da es das Gesetz in dem hier vorliegenden Falle ganz dem freien Ueberein- kommen der Beteiligten überläßt, zu bestimmen, ob Schulden des früheren Geschäftsinhabers überhaupt von dem neuen Er werber des Geschäftes übernommen werden, so ist es durchaus zulässig, durch eine Bezugnahme auf ein bestimmtes Schrift stück — hier die dem Registergerichte überreichte Bilanz — die Grenze zu bestimmen, bis zu welcher die neue Er werberin des Geschäfts ihrerseits den 'alten Gläubigern des selben gleichfalls verpflichtet sein will. Wird diese Grenz bestimmung öffentlich bekannt gemacht, wie hier geschehen ist, dann ist es für jeden Gläubiger des alten Geschäfts unzweifelhaft erkennbar, daß der neue Erwerber ihm nur dann verpflichtet ist, wenn die Forderung dieses Gläubigers in der dem Gerichte überreichten, in der Bekanntmachung in Bezug genommenen Bilanz aufgcführt ist. (R.-G. I. C.-S. v. 4. Dez. 1901. Rep. 1. 196/01.) (Mitgeteilt von Sievers in der Fachzeitschrift »Das Recht-, Hrsg. v. Soergel sHannover, Helwingj 1902, Nr. 1.) Eingetragenes Verlagszeichen. — Nebenstehendes Waren zeichen ist vom Kaiserlichen Patentamt zu Berlin Gesetzes zum Schutz der Warenbezeich nungen vom 12. Mai 1894 gemäß der Anmeldung vom 20. Juli 1901 für Greiner L Pfeiffer in Stutt gart am 19. Oktober 1901 unter 51195 in die Zeichenrolle eingetragen worden. — Aktenzeichen: G. 3661; Klasse 28. Geschäftsbetrieb, in welchem das Zeichen verwendet werden soll: Herstellung und Vertrieb von Büchern. Waren, für welche das Zeichen bestimmt ist: Bücher. Oesterreichischer Einfuhrzoll auf Adreßschleifen. — Die Corporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler erließ die folgende Kundmachung. Nach dem österreichisch-ungarischen Zolltarife, Positlon 194, sind gewisse Papierwaren mit 12 fl. Gold pro 100 leg zu verzollen. In diese Kategorie fallen die im Buchhandel allgemein ver wendeten, teilweise bedruckten oder unbedruckten Adreßschleifen, mit welchen Probelieferungen oder erste Hefte von Zeitschriften, Werken rc. sehr häufig versehen sind, um eine schnellere und ein fachere Expedition zu ermöglichen. Da in solchen Fällen das Gesamtgewicht (Adreßschleife und Werk) der Verzollung zu Grunde gelegt wird und die Zollbehörde in letzter Zeit derlei Werken große Aufmerksamkeit gewidmet hat, so machen wir die Herren Kollegen auf diesen Umstand besonders aufmerksam, mit dem Ersuchen, durch geeignete Maßnahmen (bei Verlegern und Kommissionären) die gesonderte Verpackung und Deklarierung der Adreßschleifen zu bewirken und sich vor unnötigen Zollgebühren und eventuell Strafen zu schützen. Wien, am 25. Jänner 1902. Die Corporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalienhändler. Franz Deuticke, Vorsteher. 117*
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