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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1902
- Sprache
- Deutsch
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große Verbreitung, die die Buchdruckerkunst schon im Jahr hundert ihrer Erfindung in Italien gewonnen hatte. Der Baersche Katalog, welcher auch eine Anzahl alter wertvoller Hand schriften enthält, ist durch mehrere Faksimiledrücke, unter denen sich drei aus der berühmten L^pnsrotowaebia, cii Lolipbilo be finden, illustriert. Tb. 6. Großfeuer. — Am Freitag den 21. d. M. früh in der dritten Morgenstunde brach in Leipzig im Hintergebäude des Grundstücks Kurze Straße 8 Feuer aus. In dem Hause befinden sich neben einer mechanischen Schuhfabrik die graphischen Kunst anstalten und Kunstdruckereien von Meisenbach Riffarth L Co. in Leipzig. Das Feuer griff mit reißender Schnelligkeit um sich und das vierstöckige Gebäude brannte trotz der Hilfe der mit vier Dampfspritzen herbeigeeilten Feuerwehr vollständig aus. Wie das «Leipz. Tagcbl.- mitteilt, erleidet der Betrieb der Kunstanstalten Meisenbach Riffarth L Co. insofern durch die Katastrophe keine Beeinträchtigung, als die Firma in ihren technischen Abteilungen des Berliner Hauses alle einlaufenden Aufträge, welche in Leipzig, Kurze Straße 6 angenommen werden, auszuführen vermag. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Ksdsilaodsobs taal- sn lsttsrknvds. ^vtiqu.-Katalog Ko. 198 von 9. 1/. Lsijsrs in Dtrsobt. 8". 42 8. 1035 Kro. Oatalogvs ok books oo tbs Kaglisb languags, litsraturs and lnstorzc. ^.ntiqu.-Katalog Ho. 201 von 9. L. Lsijsrs in Dt- rovöt. 8". 16 8. 321 Kawwsro. Kasssn-Xbsobluss des Luobbandlungs-Osbilksv - Vsrsins ea Lsixeig (gegründet am 5. Oktober 1833) auk (las 9abr 1901. 4°. 8 8. Oresk and Latin Olassios and Olassioal I'öilologz-, Oriental Lits- raturs anä Lbilolog^. Osnsral Litsraturs oto. Xntiqu.-Katalog von Osigüton, Loli L Oo. in Oambridgs. 8". 32 8. Musikhandel und Musikpflege. Mitteilungen des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig. IV. Jahrgang. No. 19. 4". S. 109 —112. Verlag des Vereins der Deutschen Musikalienhändler zu Leipzig, Deutsches Buchgewerbe haus. Inhalt: Die Beseitigung des ungesetzlichen Notenmaterials bei den Civilkapellen, Gesangvereinen und Musikvereinen. Nekrolog für das Jahr 1901. — Aufführung neuer Bllhncn- werke. — Personal-Nachrichten. — Anzeigen. — Dasselbe. IV. Jahrg. No. 20. 4°. S. 113—120. Ebda. Inhalt: Urheberrechts-Vertrag zwischen Deutschland und Oesterreich - Ungarn vom 30. Dezember 1899. — Der Ring Leipziger Musikalien-Drucker. — Ein zarter Wink für die Herren Komponisten. — Vermischtes. — Anzeigen. Lolzdsobnisobs Libliotbsk. Nonatliobss Vsresiobviss äsr in Dsntsobiand uvci äsm Auslands non erschienenen IVsrks aus dsn Dächern Nathsmatik und Astronomie, dsr Lbxsik und Obomio, dsr Nscbanik und des Naschinsnbauss, dsr öaukunst und Ingsnisurwisssnscbakt, dss Lsrg- und Lüttsnvsssns, dsr Ninsralogis und Osologis. Nit Inhaltsangabs dsr rvichtigstsn Dachesitschriktsn. Leipzig, Onandt L Lands I. Ko. 1. 9avuar 1902. Kl.-L". 8. 1—16. Pädagogik. ^ntiquariscbsr ^.nrsigsr Ko. 62 von Karl Krebs in Oissssn. 8". 12 8. 344 Kro. Klassische Philologie. Xntiquarischsr äne.oigsr Ko. 63 von Karl Krsbs in Oissssn. 8". 15 8. 458 Kro. 8sltonbsitsv. Libliothskscvsrks. Inounabsln und andsrs alte Lüober, Kupkor- u. Lolrsobnittvvsrks, Kunst, Xlts Littsratur. Vsrsebisdsns IVisssnsobaktso, Libliothokscvsrks sto. Vntigu.- Katalog Ko. XL von p. kobraobsr's Antiquariat in Liene (Tirol). 8°. 65 8. 1170 Krn. Portschritts, Dis, dsr Physik im 9abrs 1902. Dargsstsllt von der Dsutsobsn physikalischen OessUsobakt. Lalbmooatliobss Littsraturvsrssichniss rsdigirt von Karl 8obsII und Licdard Lssmaon. 1. 9ahrg. Ko. 2, 30. 9anuar 1902. 8". 8. 41 — 60. Lraunschrvsig, prisdrich Visvvsg L 8obn. Preis pro 9akr- gang ^ 4.— ord.; 3.— no. Verein «Berliner Presse-. — An Stelle des verstorbenen Geheimen Justizrats Dr. Ernst Wichert ist Herr Chef-Redakteur KarlVollraty in Berlin nahezu einstimmig zum Vorsitzenden des Vereins gewählt worden. Bußtag in Sachsen. — Auf den Bußtag in Sachsen am Mittwoch den 26. Februar 1902 sei für den Verkehr mit Leipzig hiermit aufmerksam gemacht. Personalnachrichten. Ernennung. — Der Maler und Radierer Herr E. Klotz aus Leipzig ist, wie die Tageszeitungen melden, mit Bewilligung des österreichischen Ministeriums für Kultus und Unterricht an die unter der neuen Direktion des Freiherrn v. Myrbach stehende Kunstgewerbeschule zu Wien berufen ivorden. Er soll an dieser, wie gleichzeitig an der Graphischen Lehranstalt die von ihm erfundenen und ausgebildeten künstlerisch-graphischen Techniken lehren und sie in den Studienplan dieser mustergiltig organisierten Lehranstalten für Kunst einführen. Von den auch in Leipzig bereits rühmlichst bekannten Klotzschen Original- Radierungen und Originaldrucken, die auch in unserem Blatte schon öfters rühmend erwähnt wurden, ist ein großer Teil von der Akademie für bildende Künste, dem Oesterreichischen Museum, der Hofbibliothek, der Kunstgewerbeschule, der Graphischen Lehr anstalt und der erzherzoglichen Kunstsammlung «Albertina- zu Wien erworben worden. (Sprechsaal.) Berechnung des Einbandes des Freiexemplars bei Partiebezug. Antworten auf die Anfrage im Börsenblatt Nr. 39. (Vergl. auch Börsenblatt Nr. 42.) Von einem Handelsbrauch kann hier, wie aus der zutreffenden Bemerkung der Redaktion hervorgeht, keine Rede sein. — Wenn das Kochbuch (nicht -eigentlich-, sondern) thatsächlich nur gebunden ausgeliefert wird, oder wenn der Reisende gebundene Exemplare mit 40°/, (also auch den Einband mit 40"/, Rabatt) angeboten hat, so wird sich der Besteller im guten Glauben befinden müssen, daß sich der Partiebezugsoorteil auch auf den Einband beziehe, und dieser wird nicht zu Recht besonders berechnet werden können, sofern nicht bei der Bestellung besonders darauf hin gewiesen wurde. Ist der Auftrag (wie üblich, durch Bestellschein) schriftlich bestätigt, so wird der Wortlaut der Bestellung hierüber klare Auskunft geben. — Hat aber lediglich mündliche Bestellung beim Reisenden stattgesunden, so war es ein Gebot kaufmännischer Sorgfalt, sich über den strittigen Punkt zu erkundigen, und der Besteller hat, wenn er diese Sorgfalt nicht anwendet, die Folgen zu tragen. Hat ihm hingegen der Reisende auf Be fragen oder ohne solches über den Punkt falsche Vorspiegelungen gemacht, so muß sich der Besteller an den Reisenden halten — ein Rückhalt, dessen Wert allerdings auf sich beruhen mag. St. N^. Die Redaktion des Börsenblattes hat völlig Recht: ein Handels brauch hat sich bezüglich der Berechnung des Einbandes des Frei exemplars nicht gebildet und wird sich wohl voraussichtlich nicht herausgestalten. Im vorliegenden Falle kommt alles auf den Wort laut der Offerte an. Bietet der Verleger Freiexemplare ohne de» Zusatz «mit Berechnung des Freiexemplareinbandes- an, so muh er unbedingt den Einband des Freiexemplars unberechnet liefern. Ich betone, also nur ein derartiger Zusatz, sei er in gedruckter oder persönlicher Offerte, kann ihn davon entbinden. — Die Einbände werden häufig geringer als das Buch selbst rabattiert, und das Sortiment hat es wiederholt versucht, den vollen Rabatt auch vom Einband zu erhalten. Die Mehrzahl der Verleger verhält sich hier unbegrcijlichcrweise ablehnend. Die Gründe zu untersuchen, gehört nicht zu dieser Antwort. Aber es ist entschieden nicht richtig, den Freiexemplareinband zu berechnen und in den Offerten, Rund schreiben, Inseraten und Verlagsfakturen jede hierauf hinweisende Bemerkung zu unterlassen. — Der Verlag jenes Kochbuchs wird also gut thun, einem Prozesse aus dem Wege zu gehen. W. D. K. In denl von Herrn 2. 2. angeführten Falle dürfte es meiner Meinung nach nur auf die durch den Reisenden gemachte Offerte, nicht aber auf eine Usance ankommen. Die Preisofferte scheint klar vorzu liegen: 7/6 mit 40°/„ also z. B. 3 ^ ord., 1 ^7 80 bar ---10 ^ 80 Der Einband des Freiexemplars hätte, wenn er berechnet werden sollte, erwähnt werden müssen, da dvch gebundene Exemplare an geboten waren. Id) würde, wenn der Verleger das nicht anerkennt, klagen; auch glaube ich, daß in Bayern ein derartiger Prozeß ge rade bei einem Kochbuch bereits zu ungunsten des klagenden Ver legers, da der betreffende Sortimenter Zahlung verweigert hatte, entschieden worden ist. — Ich selbst bin in der Hauptsache Sorti menter, habe jedoch bei meinem kleinen Verlage bei allen Aus- lieferungssakturen, aus denen Bezugsbedingungen verzeichnet sind, eine Rubrik mit »Einband des Freiexemplars- angebracht, sonst halte ich mich nicht für berechtigt, den Einband zu berechnen. Eine Preisofferte erachte ich eben ihrem Wortlaute entsprechend als handelsrechtlich bindend. 0. L. p.
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