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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.02.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-02-22
- Erscheinungsdatum
- 22.02.1902
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- Deutsch
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sind bekanntlich Leipzig, Stuttgart, Berlin, Wien, Budapest, Prag, Zürich. Die Vertretung buchhändlerischer Firmen an diesen Plätzen zeigt sich in folgenden Ziffern: Leipzig 9004 Kommittenten (148 Kommissionäre), Stuttgart 694 Kom mittenten (16 Kommissionäre), Berlin 836 Kommittenten (38 Kommissionäre), Wien 715 Kommittenten (39 Kom missionäre), Budapest 158 Kommittenten (12 Kommissionäre), Prag 122 Kommittenten (9 Kommissionäre), Zürich 74 Kom mittenten (6 Kommissionäre). Bei Stuttgart, Berlin und Wien sind auch bloße Auslieferungslager in diese Zahlen mit eingerechnet. An neuen Firmen verzeichnet der Jahrgang 1902 des Adreßbuchs 663 (der vorjährige nur 582). Die Zahl der erloschenen oder mit dem Buchhandel nicht mehr ver kehrenden Firmen beträgt 395 (1901: 391), die der ver änderten Firmen 591 (1901: 580). 132 Handlungsbesitzer, Teilhaber und Prokuristen starben im Jahre 1901; 48 davon waren Mitglieder des Börsen vereins. Die Zahl der Städte, in denen deutsche Buchhandlungen bestehen, hat sich seit Anfang des Jahres 1901 um 61 ver mehrt. Die 9771 Firmen, die das neue Adreßbuch ver zeichnet, verteilen sich auf 2030 Städte. Von diesen liegen 1423 im Deutschen Reiche, 259 in Oesterreich-Ungarn, 73 in der Schweiz, 197 in den übrigen europäischen Staaten, 52 in Amerika, 8 in Afrika, 12 in Asien, 8 in Australien. Von Firmen, die dem deutschen Buchhandel angehören, wohnen 7514 im Deutschen Reiche, 858 in Oesterreich-Ungarn, 295 in der Schweiz, 874 in den übrigen europäischen Staaten, 173 in Amerika, 17 in Afrika, 30 in Asien, 10 in Australien. Auch dieser Nachweis der beständig wachsenden Ausbreitung des deutschen Buchhandels über den Erdball giebt ein Bild befriedigender Entwickelung und richtiger Erfassung seiner Aufgabe. LidllvKrapditz äs« Rlbles «t s«8 nouveaux ^68tamtzltl8 tzll I»llAI16 klLll^iti8« ä«8 XVwe «1 XVIwv 8ldol68 xar 'U ck. VLU 8^8. Ilcko partis. Uouvsaux testaroentL. 8". (269 p.) Osnsve, Lsur^ LüuäiZ (U. Kotb, blieMv). Der in Nr. 195 des Börsenblattes vom 23. August 1900 be sprochenen Bibliographie der Bibeln hat W. I. van Eys nunmehr die Bibliographie der französischen Neuen Testamente des fünf zehnten und sechzehnten Jahrhunderts folgen lassen. Beschrieben sind 191 Ausgaben, von denen 8 ohne Datum, 15 ohne Ort und Drucker, 4 ohne Drucker sind. Von den Ausgaben erschienen 30 in Antwerpen, 2 in Basel, 1 in Blois, 2 in Caen, 29 in Genf, 6 in La Rochelle, 2 in Liege, 2 in London, 1 in Louvain, 53 in Lyon, 1 in Neuchatel, 1 in Niort, 15 in Paris, 8 in Rouen, 1 in Turin. Das Verbot der katholischen Kirche (u. a. des Konzils zu Trient u. s. w.), häretische Uebcrsetzungen des Neuen Testaments zu lesen, und die verschiedenen Verfolgungen haben also die meisten dieser Drucke nach reformierten und hugenottischen Städten ge drängt. Bezüglich der sehr eingehenden Beschreibung der einzelnen Drucke muß auf das Werk selbst verwiesen werden; doch sei es gestattet, für die Freunde der Buchdruckergeschichte die Namen der Drucker hierher zu setzen: M. Anxt-Anvers, I. Angelier-Blois, B. Arnoullet-Lyon, R. Aubert-Rouen, C. Badius-Genf, N. Bar bier et Th. Courteau-Genf, I. Barbou-Lyon, A. Benoist-Lyon, I. Bonnesoy-Genf, M. Bonhomme-Lyon, I. de Bordeaux-Paris, N. Borree'Lyon, I. Bourgeois-Genf, S. du Bose et G. Gueroult, G. Buon-Paris, S. du Boys-Paris, B. Buyer-Lon, G. Cartier- Genf, Fr. Cavillon-Turin, N. Chesnau-Paris, I. Chouet-Genf, S. de Colines-Paris, A. Conincx-Anvers, G. Cotier-Lyon, I. Cre- spin-Genf, M. Crom-Anvers, I. Crozet-Lyon, Z. Dunant-Genf, R. Estienne-Gcnf, I. Frellon-Lyon, I. Gerard-Gcnf, I. Grapheus- Anvers, I. Gros et P. Michel-Lyon, I. Gymnick-Anvers, A. Gryphius-Lyon, M. Guillard-Paris, S. Honore-Lyon, H. Hovius- Liege, Hylaire und Cloquemain-Lyon, Fr. Jaquy-Genf, G. de La Haye-Rouen, R. Lallemant-Rouen, M. Lempereur-Anvers, I. de Liesveldt-Anvers, L. Loudet-Rouen, R. Mallard-Rouen, S. Man- geant-Caen, I. Marechal-Lyon, I. Michel-Genf, G. du Mant- Anvers, Nuyts-Anvers, S. Nyoelle-Paris, G. Pauie-Rouen, Th. Payen-Lyon, P. Perna-Basel, I. Perrin-Genf, N. Petit-Lyon, O. Petit-Paris, P. Philippe-Caen, I. Pidis-Lyon, H. Pierre-Anvers, I. P. Pincreul-Genf, I. des Planches-Genf, C. Plantin-Anvers, Th. Portan-Niort, I. Poullain et A. Rebul, I. Richard-Anvers, A. Rivery-Genf, F. de la Rouge-Anvers, G. Rouille-Lyon, N. Sool- mans-Anvers, Steelsius-Anvers, I. Stoer-Genf, I. de Tournes- Lyon, I. Troyens-Anvers, E. Vignon-Genf, M. Villepoux-La Ro- chclle, A. Vincent-Lyon, G. Vorsterman-Anvers, E. Whytechurch- London, P. de Wingle-Neuchatel, A. Wechel-Paris. L. Kleine Mitteilungen. Neue deutsche Briefmarken. Außerkurssetzung der alten. — Der Staatssekretär des Reichs-Postamts erläßt mit dem Datum vom 20. Februar d. I. folgende amtliche Bekannt machung: Nach einem zwischen der Reichs-Postverwaltung und der König lich württembergischen Postverwaltung abgeschlossenen Ueberein- kommen werden vom 1. April d. I. ab für das Reichs-Post- gebiet und für Württemberg gemeinsame Postwertzeichen mit der Inschrift -Deutsches Reich» eingeführt. Mit dem Verkaufe der neuen Postwertzeichen wird am 20. März begonnen werden; jedoch sind die neuen Postwertzeichen nicht vor dem 1. April zur Frankierung gültig. Die zur Zeit im Reichs-Postgebiet umlaufsfähigen Postwert zeichen mit der Inschrift -Reichspost-, und zwar die letzte Aus gabe mit dem heraldischen Adler und die laufende Ausgabe mit der Germania, werden mit Ende März d. I. außer Kurs gesetzt; diese Marken dürfen daher nach dem 31. März nicht mehr zur Frankierung von Postsendungen oder Telegrammen be nutzt werden. Es empfiehlt sich, beim Einkäufe von Freimarken, Postkarten u. s. w. auf die bevorstehende Einführung neuer Post wertzeichen Rücksicht zu nehmen und nicht zu große Marken bestände vorrätig zu halten. Unverwendet gebliebene Mengen der zur Zeit im Reichs-Postgebiet gültigen Wertzeichen können in der Zeit vom 20. März bis Ende Juni d. I. bei den Reichs - Post- anstaltcn und den Königlich württembergischen Postanstalten gegen neue Postwertzeichen umgetauscht werden; auch tauschen die Reichs- Postanstalten in derselben Zeit unverwendet gebliebene württem- bergische Postwertzeichen gegen neue gemeinsame Wertzeichen um. Eine Einlösung alter Postwertzeichen gegen bar ist dagegen aus geschlossen. Reform der deutschen Rechtschreibung. — Wie die -Karlsruher Zeitung- erfährt, haben sämtliche Bundesregierungen den Vorschlägen der orthographischen Konferenz in Berlin zu gestimmt. Es sei zu erwarten, daß in nächster Zeit im Bundes rate eine Vereinbarung über den Einführungstermin der neuen einheitlichen Rechtschreibung getroffen werde. N. Wechsel über minimale Beträge. (Siehe Bbl. Nr. 36, S. 1342.) — Ueber die von der Handelskammer Heidenheim (Württem berg) kürzlich bejahte Frage, ob eine Beseitigung der kleinen Wechsel im Wege der Gesetzgebung anzustreben und möglich sei, wurde im Ausschuß des Stuttgarter Handelsvereins jüngst verhandelt und vom Referenten ausgeführt, es sei zuzugeben, daß hier ein Mißstand vorhanden sei. Es frage sich jedoch, ob eine gesetzliche Beschränkung auf der anderen Seite nicht auch Nachteile für die Geschäftswelt im Gefolge haben würde. Er halte es für sehr fraglich, ob die Regierung einem Wunsch nach Ein schränkung in dieser Richtung im Hinblick auf den internationalen Charakter des Wechselrechts bezw. mit Rücksicht auf das Ausland Rechnung tragen würde. Ein etwa zu erlassendes Gesetz oder ein Anhang zur Wechselordnung könnte sich natürlich nur auf im Inland ausgestellte und im Inland zahlbare Wechsel beziehen. Es sei noch gar nicht so lange her, daß man gerade in Kreisen kleinerer und mittlerer Geschäfte sehr über zu lange Borg fristen geklagt und gerade zur Beseitigung dieses Mißstandcs Trassierungen auch über kleinere Beträge empfohlen und dabei aus Frankreich hingewicsen habe, wo das Ziehen kleinerer Wechsel im Geschäftsleben allgemein eingeführt sei. Nicht zu unterschätzen sei auch der Umstand, daß ein acceptierter Wechsel ein bequemes und glattes Klagcobjekt bilde. Die Kalamität liege nicht darin, daß kleine Wechsel ausgestellt würden, vielmehr lediglich in der mißbräuchlichen Verwertung derselben, d. h. darin, daß die Aus steller solcher kleiner Abschnitte, anstatt deren Einzugsgebühren selbst zu tragen, solche dem Remittenten zumutcten. Hier könnte nur durch Selbsthilfe Wandel geschaffen werden; nicht etwa durch Vorgehen des Einzelnen, sondern durch Zusammenschluß einzelner Geschäftsbranchcn, die sich gegenseitig verpflichten, die Kosten des
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