1552 Künftig erscheinende Bücher. 41, 19. Februar 1902. I-vivIit !tvxu8«trvll in 8ortimevt unä IloIport»A6. ln XiilLS orsodsint: lntkWkllr Von Rr-win Linnen. kün Versnob. 48 Leit. 80 in keiner Ausstattung. ^ . 75 -Z . 50 ^ 90 ü ' 60 11 uuä 7/6, »Iso lUtzkr als 400/g kubutt. Lei äsm gsrinxsn Ilwks-ngs uuä äsr Isiobtsu ^bsatrküüigksit kann iob uur bar lisksrn. lüno Lartis von 7/6 Ilxswpiarsn ist au ob kür äis kleinste Hauäluug Lein Ri8ikv! leb bitte ?.u verlangen. Iloobaobtungsvoll Orav. uuä kusipLig, iln Februar 1802. Otdmrir Lrdor. 6. Z. L6vL'86li6 Vbrlg.§8 OüoliIiLliäluiiA (OiLll-r LseL) iü MiieliM. (2) Folgende Neuigkeiten gelangen in den nächsten Wochen zur Versendung: Die Anfallverstcherungsgesche vom MrLE Hoo 5. Zull ^ erläutert und mit den Wollzugsvorschriften herausgegeöen von vr. Robert Piloty, 0. ö. Professor der Rechte in Würzburg. Inhalt: I. Abändcrungsgesctze. ll. Gcwerbc-Unfollversicherungsgcsetz. III. Unfall- versicherungsgcsctz für Land- und Forstwirtschaft. IV. Bau-Unfallversicherungsgesetz. V. Anhang (enthaltend u. a. Auszug aus dem See-Unfallversichcrungsgesctz, Gesetz betr. die Unfallfitrsorge für Gefangene, Vollzugsvorschriften rc.). Ca 35 Bogen. 8°. In rotem Leinwandbande ca. 4 sAuch unter den, Titel: Arbeiterversicherungsgesetze. Textausgabe mit Ein leitung, Anmerkungen und den wichtigsten Vollzugsvorschriften. Zweite vollständig neu bearbeitete Auslage. Band Il.j Den ersten Band der 2. Auflage von Prof. Ur. Pilotys erläuterter Ausgabe der Arbeiterversicherungsgesetze bildete die Neubearbeitung des Jnvalidenversicherungs- gesetzes vom 13. Juli 1899 (Preis geb. 3^ 50-)). Nunmehr folgt die Neubearbeitung der Unfailversicherungsgesetze und zwar des Gewerbe-Unfallversicherungsgesetzes, des Unsallversicherungsgefetzes für Land- und Forstwirtschaft und des Bau-Unfall versicherungsgesetzes in einem Bande. Eine solche die drei wichtigsten, fortwährend zur Anwendung gelangenden Unsallversicherungsgesctze zusammenfassende, bereits die neueste Rechtsprechung berücksichtigende, ebenso handliche als zuverlässige und reichhaltige, sowie äußerst billige Ausgabe aus der Feder eines bewährten Fachmannes wie Prof. Piloty muß sich Bahn brechen und wird sicher bald in aller Interessenten Händen sein. Wir bitten Sie um thätige Verwendung und ersuchen Sie, das Buch insbesondere allen Vorständen und Beisitzern der Versicherungskammern, ferner den sämtlichen höheren Verwaltungsbehörden einschließlich der größeren Gemeindebehörden und Magistrate, den Vorständen und Beisitzern der Berussgenossenschaften, größeren Gewerbetreibenden und Fabriken, endlich allen jüngeren Juristen vorzulegen. Die Neubearbeitung der Pilotyschen Ausgabe ist längst vielseitig erwartet, und es kommt dem Buche, das schon in der früheren Gestalt eine große Verbreitung gefunden hatte, das beste Vertrauen entgegen. In meinem Verlage ist erschienen und bitte bei Aussicht auf Absatz zu verlangen: -- Wir liefern gegen bar mit 33'/,°/o und 9/8, 57/50, 115/100. — Zystematische Phraseologie der englische« IluWngchrncht mit eingelegten Gesprächen, Briefen und deutschen Uebuugssätzen von Dr. Albert Gärtner. 3. Aufl. 1897. Bearb von Johs. Müller, Reallehrer. Preis drosch. ^2.40, grb.^2.90 (nurfest). Iren und Glauben im Rechte der Schuldverhältnisse des Bürgerlichen Gesetzbuches. Von Konrad Schneider, Oberlandesgcrichtsrat in Stettin. — 15^ Bogen. 8°. Geh. 5 50 -Z. — Dieses Buch ist nicht nur als höhere Stufe nach Absolvierung der Grammatik für Real-, Fortbildungsschulen und Privat-Jnstitute bestimmt, sondern findet auch in Kontoren und auf der Reise als Nachschlagebuch viel fach Verwendung. Bremen, Februar 1902. Eine Monographie, die um des behandelten wichtigen und schwierigen Themas willen, eines der wichtigsten und schwierigsten im neuen Bürgerlichen Gesetzbuche, sowie auch um des Verfassers willen Beachtung finden wird. Wir bitten, die Schrift den Rechtslehrern, ferner den Bibliotheken der Gerichte, zumal der höheren, endlich allen wissenschaftlich arbeitenden und strebenden Richtern vorzu- lcgen. Sie werden sich dieselben dadurch zu Dank verpflichten! — Auch das öster reichische und schweizerische Recht wird berücksichtigt; es dürfte daher auch hier die Schrift Beachtung finden! W. W. Kollmann.