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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1902-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1902
- Sprache
- Deutsch
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- Zeitungen
- Saxonica
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^ 41, 19. Februar 1902. Nichtamtlicher Teil. 1538 zeigen. In Leipzig, im Oktober 1900, haben die Verleger zuerst erklärt, daß sie an die Firmen, die gegen die Satzungen bei Verkäufen an das Publikum verstoßen, fortan gar nicht oder nur zum Ladenpreise liefern würden. Es ist daher aufs tiefste zu beklagen, wenn Ver sammlungen dadurch interessant gemacht werden, daß man Anschuldigungen gegen »Leipzig« vorbriugt. Wir müssen, wie Graf Bülow es Chamberlain gegenüber gethan, verlangen, daß man uns aus dem Spiel läßt. Wenn in Köln am 27. Oktober v. I. auf der außerordentlichen Hauptver sammlung des Kreisvereius der rheinisch - westfälischen Buch händler unter Punkt 5 der Tagesordnung die Frage zur Debatte stand, ob zu erwarten sei, daß Leipzig fest an den Satzungen halten werde, so können wir nicht umhin, unser Befremden darüber auszusprechen. Ein ungeheuerlicher Fall von Leipziger Schleuderei, der in diese Versammlung geworfen worden war und uns vom Börsenverein zur weiteren Be handlung übergeben wurde, hat sich bei dieser alsbald als auseichender Begründung entbehrend herausgestellt Vom Börsenverein sind uns im Laufe des vorigen Jahres auch verschiedene andere Beschwerden über Ver fehlungen gegen die Satzungen überwiesen worden. Wir haben dieselben unter Mitwirkung des Hauptausschusses aufs eingehendste untersucht. Von jeher hat Ihr Vorstand, wenn ein Verstoß gegen die Satzungen des Börsenvereins oder unseres Vereins zu seiner Kenntnis gelangt ist, denselben unnachsichtlich verfolgt; für das Vorkommen von Verstößen, das wir aufs lebhafteste bedauern, unseren ganzen Verein verantwortlich zu machen, wie dies geschieht, schießt jedoch weit über das Ziel hinaus. Wir können, ebensowenig wie die Vereine in Berlin, Hamburg u. s. w., eine Garantie dafür übernehmen, daß nicht von einzelnen gegen die Satzungen gehandelt wird. Erlangen wir Kenntnis davon, so schreiten wir energisch dagegen ein, legen dem Schuldigen das Handwerk und erfüllen so unsere Pflicht aufs gewissen hafteste. Es handelt sich aber, wie nicht oft genug betont werden kann, in solchen Fällen nicht um Lieferung mit Leipziger Rabatt, was zumeist behauptet wird, sondern um Verstöße gegen die am Wohnorte des Bestellers geltenden Verkaufsbestimmungen. Die vorgefaßte Meinung, daß die Höhe des Ortsrabatts und die Lieferung mit unzulässigem Rabatt einander bedingten, muß zu falschen Schlüssen führen. Mit unzulässigem Rabatt wird bald hier, bald dort auch daun noch geliefert werden, wenn der Rabatt ganz abgeschafft sein sollte. In einer im September v. I abgehaltenen Sitzung des Vereinsausschusses des Börsenvereins ist beschlossen worden, die Verminderung, wenn möglich die völlige Ab schaffung des Kundenrabatts, der jetzt als Skonto bezeichnet wird, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln anzu streben Die erwähnte Kölner Versammlung, der auch der erste Vorsteher des Börsenvereins, Herr Albert Brockhaus, auf geschehene Einladung hin beiwohnte, hat sich weiter da mit beschäftigt und in diesem Sinne vorzugehen beschlossen Allerdings kann man sich dem Eindruck nicht entziehen, als handle es sich dabei seitens des rheinisch-westfälischen Kreisvereins zunächst nur darum, die Ermäßigung des Leipziger Ortsrabatts durchzusetzen. Auf unser Ersuchen hat uns Herr Albert Brockhaus nach seiner Rückkunft von Köln in einer zu diesem Zweck anberaumten Vorstandssitzung Mitteilungen über das beab sichtigte Vorgehen des Börsenvereins gemacht; er gab der Hoffnung Ausdruck, daß der Börsenverein in der Frage der Verminderung, wennmöglich Abschaffung des Kundenrabatts, die dem Verband der Kreis- und Ortsvereine zur weiteren Verfolgung überwiesen werden solle, auf die fördernde Unter stützung unseres Vereins zählen dürfe Wir durften ihn Mrs?nblntt für den deutschen Ruchbanbel. Ky ^nbrnnna. versichern, daß wir für die Macht und das Ansehen des Börsenvereius einzutreten als eine unserer vornehmsten Aufgaben betrachten und dies auch in Zukunft thun werden. In dem Verbände der Kreis- und Ortsvereine, aber auch im Börsenverein werden buchhändlerische Fragen sehr häufig nur vom Standpunkte des Sorlimenters behandelt bei dem numerischen Uebergewicht der Sortimenter im Börsen- verein, wie im Verband ist dies natürlich Anders liegen die Verhältnisse in unserem Vereine, von dessen Mitgliedern kaum 10 Prozent das Sortiment ausschließlich oder als Nebenerwerb betreiben. Es ist deshalb für unfern Verein, der allen seinen Mit gliedern es ermöglichen will und soll, in den Grenzen der Satzungen ihren Interessen je nach der Art des Erwerbs zweiges nachzugehen, ohne daß der eine Zweig durch den anderen majorisiert wird, sehr schwierig, in so großen einschneidenden Fragen sofort Stellung zu nehmen und das relativ Richtige zu treffen. Von der Verminderung oder gänzlichen Abschaffung des Kundenrabatts am Leipziger Platze werden in erster Reihe die Interessen unserer Sorti menter-Mitglieder betroffen; wir haben die Pflicht, die Interessen derselben wahrzunehmen und ihren Wünschen zum Ausdruck zu verhelfen. Wir zweifeln nicht daran, daß sie, sofern und soweit sie es mit ihren eigenen Lebensbedingungen vereinbaren können, geneigt sein werden, sich neuen Be stimmungen anzupassen, aber sie dazu zu zwingen, scheint uns bedenklich, da unfern Verkaufsbestimmungen die Satzungen des Börsenvereins nicht entgegenstehen Wenn die Verkaufs bestimmungen unseres Vereins einen Kundenrabatt von 10 Prozent zulassen, so ist das an und für sich eine rein innere Angelegenheit unseres Vereins. Da nach auswärts nur mit dem an dem Empfangsorte geltenden Rabatt geliefert werden darf, so kann niemand außerhalb Leipzigs durch die in Leipzig gütigen Verkaufsbestimmungen benachteiligt werden. Die Strafbestimmungen des Börsenvereins würden im stände sein, die geschäftliche Existenz des dagegen Verstoßenden zu vernichten, wie dies durchaus zutreffend auf der Kölner Versammlung ausgesprochen wurde. Unsere Sortimenter-Mitglieder beschäftigen sich zur Zeit auch mit der Frage des Kundenrabattes, sie gehen, wie wir hören, damit um, den Rabatt bei Verkäufen bis zu 3 ^ ganz abzuschaffen Wir würden es als ein sehr erfreuliches Ereignis betrachten, wenn von ihnen der Antrag gestellt würde, unsere Verkaufsbestiminungen in diesem Sinne zu ergänzen. Die Frage der Abschaffung des Kundenrabatts berührt jedoch nicht allein die Interessen des Sortiments, sondern auch die des Verlages. Wenn man die wachsende Flut von Romanen und Dichtungen und Ueberbrettl-Litteratur, von unterhaltenden und belehrenden Werken auf allen Gebieten des Wissens, die der deutsche Verlag alljährlich auf den Markt bringt, beobachtet, so liegt der Gedanke nahe, daß im Vordergründe aller buch händlerischen Interessen die Frage stehen müßte, wie der riesigen Produktion oder vielmehr Ueberproduktion gegenüber die Aufnahmefähigkeit des Publikums gehoben werden könnte. In der Beschränkung oder gar völligen Ab schaffung des bisher zulässigen Rabatts kann aber eine Verminderung der Aufnahmefähigkeit gefunden werden; es braucht nur auf Behörden, Bibliotheken, überhaupt alle diejenigen, die durch einen fixierten Etat, der nicht über schritten werden kann, festgelegt sind, hingewieseu zu werden. Man hat die Behauptung aufgestellt, daß, wenn die Be schränkung oder Abschaffung des Kundenrabatts bei den Be hörden rc. zur Thatsache würde, dies für das Sortiment einen jährlichen Mehrverdienst von einigen Hunderttausenden bedeute. Es ist dagegen nicht zu bestreiten, daß dieser Mehr verdienst des Sortiments einein Verlust des Verlags in an- 206
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