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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 19.02.1902
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1902-02-19
- Erscheinungsdatum
- 19.02.1902
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- Deutsch
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1536 Nichtamtlicher Teil. 41, 19. Februar 1902. Kleine Mitteilungen. Aus dem Deutschen Reichstag. Geschäftspapiere. — Aufgabe von Massendrucksachen. — Verkauf der Post wertzeichen. — Poitkarten-Verkehr. — Auslandstarife. — Einheitsmarke. — Umtausch der Marken re. — Bei der zweiten Beratung des Etats der Reichs-Post- und Telegraphen- oerwaltung im Deutschen Reichstag in voriger Woche am 13. und 14. Februar ist u. a. auch über vorstehende Fragen des Poit- verkchrs verhandelt worden. Soweit die Debatten den Buchhandel interessieren dürften, lassen wir sie mit Weglassung alles dessen, was nicht in unserem Fachblatt gesucht wird, nachstehend nach dem Bericht des -Deutschen Reichsanzeigers- folgen. Bei dem ersten Titel des Ordinariums der Ausgaben, -Gehalt des Staatssekretärs- (30 000 ^), führt der Abgeordnete Singer aus: Unter den Resolutionen, die der Reichstag noch unter dem Regime des Vorgängers des Herrn Kraetke zum Post-Etat angenommen hat, befand sich auch die jenige, die verlangte, daß auch Geschäftspapiere zur ermäßigten Taxe für Drucksachen befördert werden sollten. Wir haben seiner Zeit auf die besonderen Vorteile hingcwiesen, die die Kranken kassen von einer solchen Einrichtung haben würden. Der Staats sekretär von Podbielski äußerte sich in dieser Beziehung zu stimmend. In der Praxis sind aber die Krankenkassenbücher in mehreren Fällen, so in Breslau und Berlin, von der Postver waltung beanstandet worden. Es scheint sogar, daß diese Ge pflogenheit ziemlich allgemein besteht. Nach der bestimmten Er klärung des Herrn von Podbielski macht dieses Verfahren einen um so peinlicheren Eindruck. Die Berliner große Ortskrankenkasse wird dadurch empfindlich geschädigt. Die Post sollte doch nicht allzusehr auf fiskalische Plusmacherei bedacht sein. Ich bitte den Staatssekretär, das Wort seines Amtsvorgängers einzulösen, sollte er eine entsprechende Verfügung nicht erlassen, so müßte auf eine Aenderung des Postgesetzes hingewirkt werden müssen. Man hat ja im Jahre 1899 von einer ausdrücklichen Beschluß fassung nur abgesehen, weil der Reichstag in das Wort des Staats sekretärs volles Vertrauen setzte Staatssekretär des Reichs-Postamts Kraetke: Ich komme zu den sonstigen Wünschen, die der Herr Vorredner geltend gemacht hat. Sie betreffen zunächst die Geschäftspapiere. Ich bin zu jener Zeit auch bei der Sache beteiligt gewesen und muß erklären, daß ein Mißverständnis des Herrn Vorredners vor liegt. Wir hatten im Reichspostgebiet, im inneren Verkehr, über haupt keine Geschäftspapiere, und es war der allgemeine Wunsch, daß ihre Zulassung wie im Weltpostverein, so auch im inneren Verkehr stattfinden möge. Daraufhin hat mein Herr Vorgänger zugesagt, wir würden solche Geschäftspapiere zulassen. Wenn aber daraus der Herr Vorredner gefolgert hat, daß nun Ge schäftspapiere und Drucksachen denselben Bedingungen unter liegen, dann ist er im Irrtum. Es ist nicht bloß bei uns, sondern überhaupt in allen Ländern und auch im Weltpost verkehr üblich, daß sür Geschäftspapiere und für Warenproben ein Minimalporto erhoben wird in der Höhe des gewöhnlichen Briefportos. Früher mußten für Geschäftsbücher u. s. w., weil sie schwerer waren als ein einfacher Brief, 20 H Porto gezahlt werden. Die Zusage, die mein Herr Amtsvorgänger seiner Zeit dem Herrn Vorredner gemacht hat, bezog sich darauf, daß diese Bücher — man kann ja darüber zweifelhaft sein, ob sie wirklich Geschäftspapiere sind — als solche angesehen und zu der Taxe für Geschäftspapiere befördert werden sollten. Diese Zusage ist erfüllt worden, und ich kann dem Herrn Vorredner nicht in Aus sicht stellen, daß das Porto für Geschäftspapiere ermäßigt werden wird Abgeordneter Or. Müller-Sagan: Für die Ex pedition von Massensendungen sollten Erleichterungen bei der Stempelung u. s. w. nach dem Vorschläge des Zentraloerbandcs deutscher Industrieller zugelassen, auch die Bestellung solcher Massensendungen übernommen werden, welche keinen bestimmten Empfänger als Adresse angeben. Die alte Paketfahrtgesellschaft hatte dergleichen Bestellungen an alle Aerzte, alle Lehrer Berlins u. s. w. übernommen und dadurch dem Verkehr einen großen Dienst erwiesen. Staatssekretär des Reichs-Postamts Kraetke: Der Herr Abgeordnete Müller hat dann noch einen Wunsch aus gesprochen bezüglich der Behandlung der Massendrucksachen. Das ist eine Sache, die auch uns bereits sehr eingehend beschäftigt hat; die Prüfung hat aber immer dahin geführt, daß mir diesem Äunsche nicht entsprechen können. Für den ersten Augenblick, das ist nicht zu verkennen, erscheint es sehr einfach, daß solche Sachen nicht mit Marken beklebt, sondern einfach gestempelt werden. Wenn die früheren Privatanstalten das eingeführt hatten, so ist zu berück sichtigen, daß ihre Sendungen sich innerhalb des Orts bewegten, während bei uns die Sendungen über das ganze Reich und auch in das Ausland gehen. Nun besteht, was das Ausland betrifft, im Weltpostvereinsvertrag die Vorschrift, daß jede frankierte Sen dung eine Marke tragen muß. Was die Sendungen nach dem Inland betrifft, so darf der Herr Abgeordnete nicht vergessen, daß das Drucksachenporto, wie ich bereits heute in der Kommission erörtert habe, recht wohlfeil festgesetzt ist. Wenn nun für diese Sendungen die Barfrankierung zugelassen werden sollte, so würde die Reichspostverwaltung durch die Uebernahme der ganzen Arbeit, die jetzt der Aufgeber verrichten muß, noch ungünstiger gestellt werden. Wir würden auch alle Sendungen zählen und einer eingehenden Kontrolle unterwerfen müssen. Das wäre so teuer und umständlich, daß die Reichspostverwaltung nicht dazu übergehen kann, abgesehen davon, daß eine wirksame Kontrolle der richtigen Vereinnahmungen überhaupt große Schwierigkeiten bieten würde. Wir haben früher ein derartiges Verfahren gehabt, es aber eingestellt, weil die Sache zu vielen Unterschlagungen Anlaß gegeben hat. Von dem Barfrankierungsverfahren wird nur in wenigen anderen Ländern, z. B. England, an größeren Orten, Gebrauch gemacht, aber — soviel mir bekannt ist — hat man auch anderwärts ebenso wie bei uns die üble Erfahrung gemacht, daß das Verfahren zu Unterschlagungen Veranlassung giebt Abgeordneter Blell empfiehlt u. a. für die Abfertigung der Postpaketaufgabe dieselbe Einrichtung wie bei den Eisenbahn billetschaltern, wo ein Eingang und ein Ausgang sich befinde. Der Verkauf der Postmarken außerhalb der Postgebäude sollte ferner möglichst erleichtert werden. Staatssekretär des Reichs-Postamts Kraetke: Der Herr Vorredner ist dann wieder darauf zu sprechen ge kommen, daß es sich empfehle, den Verkauf von Postwertzeichen an Händler zu vergeben und dafür Prozente zu zahlen. Das ist eine Frage, die uns hier schon vielfach beschäftigt hat. Ich darf darauf Bezug nehmen, daß wir einen Rabatt garnicht geben dürfen. Die Sache hat in früheren Jahren schon den Reichstag beschäftigt; ich glaube, cs war der Herr Abgeordnete Bamberger, der seiner Zeit bereits darauf aufmerksam gemacht hat, daß nach tz 9 des Posttaxgesetzcs vom 28. Oktober 1871 ein Rabatt von dem Markenerlös dem Händler nicht überlassen werden kann. Der Paragraph lautet: Die Postanstalten haben, nach näherer Anordnung der Reichs-Postverwaltung, Freimarken zur Frankierung der Post sendungen bereit zu halten und zu demselben Betrage abzu lassen, welcher durch den Frankostempel bezeichnet ist. Also danach steht fest, daß wir einen Prozentsatz vom Wert der Marken an die Händler nicht geben können. Ueberdies würden wir voraussichtlich durch eine Vergütung an Markenhändler kein gutes Geschäft machen, vor allem den angestrebten Zweck nicht er reichen. Man hat auch in anderen Ländern eingeschen, daß die Händler, wenn Rabatt gegeben würde, die großen Korrespondenten heranziehen, deren Hausdiener re., die dann zu großen Beträgen Marken kaufen und mit dem Händler den Rabatt teilen; an den kleinen Käufern liegt den Händlern nichts, diese würden nach wie vor an den Postschaltern kaufen. Was nun die Einführung von Postwertzeichen in höheren Beträgen betrifft, so glaube ich, ist dem Herrn Vorredner entgangen, daß wir schon früher Postwertzeichen zu 2 ^ gehabt haben und daß diese immer als notwendig befunden worden sind. Es sind also nur die höheren von 3 und 5 eingeführt worden, auch ist die Einrichtung getroffen, daß sie nicht bei allen Postanstalten bereit zu liegen haben, sondern nur da, wo ein Bedürfnis besteht. Im übrigen ist das eine Einrichtung, die erst seit kurzem eingeführt ist. Natürlich prüfen wir, wie der Herr Vorredner richtig an geführt hat, ob sich die Bereithaltung solcher hochwertiger Marken dauernd als notwendig ergiebt. Wenn also einige Jahre ver gangen sind und sich herausstellt, daß kein Bedürfnis vorhanden ist, ziehen wir die Marken wieder ein. Im übrigen tritt dabei deutlich hervor, in welchem Gegen sätze sich die Wünsche der einzelnen Herren Abgeordneten befinden. Der Herr Vorredner hebt richtig hervor, daß die Schalterbeamten sehr beschäftigt sind dadurch, daß sie viele Marken für Post, für Wechsel, Statistik, Versicherung rc. zu verkaufen haben. Ein anderer Herr Vorredner sprach wieder den Wunsch aus, daß wir die Versicherungsmarken nicht bloß verkaufen, sondern auch wieder Umtauschen, bezw. einlösen möchten. Wir müßten dann die Ver sicherungsmarken wieder vereinnahmen. So steht ein Wunsch den übrigen entgegen. Im allgemeinen ist anzuerkennen, daß die Schalterbeamten durch den Verkauf der vielen Marken sehr be lästigt sind. Was nun den Postkartenverkehr anlangt, so liegt es in den Wünschen der Behörde, diesen Verkehr so viel wie möglich zu erleichtern. Der Herr Vorredner darf aber nicht vergessen, daß die Grundbedingung für die Postkarte ist, daß man einen leicht versendbaren und auch dem Gewicht nach leichten Gegenstand hat. Sobald man gestattet, daß alle möglichen Proben aufgeklebt werden, bekommen wir einen unhandlichen schweren Gegenstand
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