Börsenblatt f. L. deutschen Buchhandel Künftig erscheinende Bücher. 6651 OMnbomg, ^erlagzbuchhanclluNg, München-Serlin. Im Jahre von dem Appellgerichtsrate I. A. Seuffcrt in München begründet, ist das „Archiv" während der nun hinter uns liegenden Periode der Uneinigkeit auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechtes mit großem Erfolge dor thin von seinem Begründer zugewiesenen Aufgabe nachgekommen: zur pflege des gemeinen Rechtes einerseits dem Aus einanderstreben der damals über eine größere Zahl oberster Gerichtshöfe zersplitterten Rechtsprechung entgegenzuwirken, und andererseits dadurch zugleich die gelockerte und doch für beide Teile gleich notwendige Wechselwirkung zwischen Theorie und Praxis wieder zu befestigen. In den ersten 28 Jahren seines Bestehens hat das Archiv sich so zu der angesehensten Sammlung von Entscheidungen auf dem für weite Gebiete Deutschlands ehemals geltenden gemeinen Recht erhoben. Diese Bedeutung für die Judikatur ist dem „Archiv" erhalten geblieben, als seit k87si die höchstrichterliche Recht sprechung auf zwei Gerichtshöfe eingeschränkt wurde, weil gleichzeitig die Spruchpraxis der Dberlandesgerichte eine so wesentlich erhöhte Wichtigkeit gewann, daß ohne ihre Mitberücksichtigung ein zutreffendes und erschöpfendes Bild der deut schen Rechtsprechung nicht hergestellt werden kann und das „Archiv" sorgfältig die bemerkenswerten Entscheidungen der Dberlandesgerichte mitteilt, soweit sie rechtskräftig geworden sind, als höchstrichterliche Aussprüche enthalten. Bei der überwiegend gemeinrechtlichen Grundlage des seit sflOO geltenden neuen Rechts war der Gedanke von selbst gegeben, die in dieser angesehensten Sammlung gemeinrechtlicher Rechtssprüche aufgespeicherte Summe von Gelehrsamkeit und Erfahrung auch für die künftige Rechtswissenschaft und Rechtspflege dienstbar zu machen. Besonders erwünscht wird es den Praktikern, zumal denen in den ehemals nicht gemeinrecht lichen Gebieten, sein, sich darüber unterrichten zu können, welche Anwendung die einzelnen Rechtssätze bisher im Leben gefunden haben. Dieser Zweck schrieb zugleich eine Beschränkung des Neudrucks auf diejenigen Entscheidungen vor, die ihren Wert gegenüber dem neuen Recht behalten. Neben der Aussonderung dieser Entscheidungen, welche begreiflicherweise schärfstes juristisches Ariterium erforderte? war weitere Vorbedingung für die gedeihliche Gestaltung des Neudruckes die Erstellung eines nach den Gesichtspunkten des Bürgerlichen Gesetzbuches geordneten Registers. Hieran hat der verdienstvolle Herausgeber des Archivs, Herr Reichsgerichtsrat Schütt, unterstützt von einer Anzahl hervorragender Richter (s. Vorwort zu Band I), seit 2 Jahren gearbeitet. Nachdem das Generalregister jetzt vorliegt und sOH36 für die Rechtsprechung nach dem Bürgerlichen Ge setzbuchs wertvolle Erkenntnisse, welche in den 6 Bänden des Neudruckes enthalten sein werden, systematisch nach den Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches geordnet, ausweist, läßt sich die Bedeutung des vorliegenden Unternehmens voll erkennen. Wir glauben, daß der verehrliche Sortiments-Buchhandel, die Bedeutung des Unternehmens würdigend, demselben auch eine dem entsprechende außerge wöhnliche Förderung und Unterstützung durch thätigste Verwendung angedeihen lassen wird. Bei Ihren Bemühungen bitten wir ergebenst, sich nicht auf das Ansichts-Versenden des Bandes I zu beschränken, da bei der leider häufig üblichen Flüchtigkeit, mit der Ansichtssendungen geprüft werden, das Werk leicht die ihm gebührende Beachtung nicht finden kwürde. Wir empfehlen, die Interessenten persönlich aufsuchen zu lassen und ihnen auf Grund der obenstehenden Ausfüh rungen eine mündliche Offerte zu machen. Als Interessenten kommen in Betracht vor allem die Gerichte, Richter und Anrvnlte, nlle sröszeron Biblio theken, Gemeinde-BerrvnltnnKen, Rechtslehrer und juristische Seininnre nn Universitäten, Assessoren und Reserendnre, sonne die Abonnenten uns Sensfert s Archiv. Vir sind gerne bereit, Äe in Ihren Bemühungen durch Lieferung einer entsprechenden Anzahl von H-rsspekten, sowie einiger ^ eondstisir-Exemi-lnre von Band l zu unterstützen. Im Falle von Nachbestellungen aus die Fortsetzung werden wir den Barbetrag für Band I mit nachnehmen und Ihr Konto dagegen von den: entsprechenden Betrag wieder entlasten.