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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.02.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-02-24
- Erscheinungsdatum
- 24.02.1904
- Sprache
- Deutsch
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1792 Nichtamtlicher Teil. 1900 1901 1902 Sortimentsbuchhandlungen . . 1406 1450 1474 Antiquariatsbuchhandlungen . . 356 364 729 735 751 755 754 762 319 324 322 55 56 59 Musik-Verlagshandlungen . . . — 46 49 Danach ist, wie in den Vorjahren, von neuem ein Anwachsen der Zahl der Organe dieses Handels festzustellen. Eine Ausnahme bilden die Leihbibliotheken, deren Aufwärts- bewegung entschieden eingeschränkt worden ist. Vielleicht hat die jetzt viel allgemeiner gewordene Furcht vor An steckung dazu beigetragen. Außerdem haben die reinen Verlagshandlungen, obwohl ihre Zahl sich etwas über die von 1901 erhoben hat, noch nicht die Zahl 298 wieder erreicht, die sie im Jahre 1899 aufweisen konnten. In ihrer Gesamtheit verteilen sich alle diese Firmen auf die einzelnen Länder, Provinzen und Hauptstädte wie folgt: Ungarn 611 (davon 152 in Budapest): Niederösterreich 440 (davon 401 in Wien); Böhmen 379 (davon 96 in Prag); Galizien 133 (davon 31 in Lemberg): Mähren 110 (davon 18 in Brünn); Steiermark 69 (davon 29 in Graz); Tirol 60 (davon 14 in Innsbruck) rc. rc. Nach derselben Quelle gibt es in der Monarchie 1728 Druckereien (1901: 1649) und 451 lithographische Anstalten (1901: 476). (Fortsetzung folgt.) NN Aahre 1904. Herausgegeben aus Anlaß der Beteiligung Leipzigs an der Welt ausstellung in St. Louis. 40. 115 Seiten mit vielen ganzseitigen, zum Teil farbigen Abbildungen. Verlag von I. I. Weber in Leipzig. In Ori ginaleinband 5 Das Verzeichnis der verschiedenen Ausstellungsgruppen im vorliegenden Buch zeigt, daß sich Leipzig in einer seiner vielseitigen Bedeutung angemessenen Weise an dem friedlichen Wettkampf jenseits des Ozeans beteiligen wird. Im Vordergrund steht die städtische Verwaltung, die in der Ausstellung der deutschen Städte in der Hygiene- und in der deutschen Unterrichtsausstellung mit zahlreichen Plänen und Arbeiten vertreten sein wird, dann folgt die Universität Leipzig, die Ansichten und Pläne von ihren verschiedenen Gebäuden und zahlreichen mustergültigen wissen schaftlichen Arbeitsstätten zur Anschauung bringen wird, und schließlich der deutsche Buchgewerbeverein, dessen Kollektiv- gruppcn gerade jetzt zum Versand gebracht und schon öfters in diesem Blatte erörtert worden sind. Auch der Leipziger Musiksaal, in dem sich Leipziger Künstler und Industrielle zu ge meinsamer Arbeit zusammengeschlossen haben und der im vor liegenden Buche durch Wort und Bild eine eingehende Beschrei bung gefunden hat. ist im Börsenblatt (1904, Nr. 26) in seiner künstlerischen Bedeutung schon gewürdigt worden. Zweck des Buches ist hauptsächlich, einen Überblick darüber zu geben, was Leipzig war und was es heute, im Ausstellungsjahre, ist. Zu dieser Schilderung der Stadt Leipzig in Geschichte und Gegenwart sind elf Beiträge aus berufenen Federn vereinigt worden, die die Bedeutung Leipzigs als Universitäts-, Meß-, Buchhandels-, Musik- und Kunststadt nach ihrer geschichtlichen Entwicklung erörtern und auf ihre im deutschen Kulturleben vielfach führende Stellung Hinweisen. Dem Zweck der Erinnerung und Anregung dienen auch die Reproduk tionen von Aquarellen und Pastellen von Professor Max Seliger und andrer in farbigen Drucken, ferner Abbildungen des Beethoven von Max Klinger, des Gemäldes »Odysseus und die Sirenen- von Otto Greiner, der Marmorbüsten Richard Wagners und Franz Liszts von Klinger, Sebastian Bachs von Georg Kolbe und Robert Schumanns von Joh. Hartmann. Die meisten dieser Illustrationen sind eigens für das Werk geschaffen morden und legen für die hochentwickelte Kunstfertigkeit der graphischen Ge werbe in Leipzig Zeugnis ab. Für Buchhändler ist von den literarischen Beiträgen be sonders die Arbeit des Herrn l)r. Ludwig Volkmann inter ^ 45, 2t. Februar 1904. essant, die in kurzen Zügen Leipzigs Stellung im deutschen Buch handel und Buchgewerbe ^behandelt. In einem gerichtlichen Nück- Ereignisse gebührend beleuchtet: z. B. Entstehung und Be deutung der Meßkataloae, die Anfänge der buchhändlerischen Organisation mit dem Mittelpunkt in Leipzig, u. a. m. Diesen Ausführungen folgt eine sachkundige Darstellung der gegen wärtigen Einrichtungen und der Blüte der einzelnen Zweige des vielseitigen Buchgewerbes. Auch das buchhändlerische Vereins wesen, das in Deutschland sehr stark ausgebildet ist und in Leipzig seinen naturgemäßen Mittelpunkt gefunden hat, wird in seiner Bedeutung für die Entfaltung und Zusammenfassung aller bei der Herstellung und dem Vertrieb des Buchs beteiligten Kräfte geschildert und gewürdigt. Die typographisch und illu strativ musterhaft ausgestattete Denkschrift dürfte daher bei manchem Buchhändler, die ja alle zu Leipzig in naher Beziehung stehen, Beachtung finden. Kleine Mitteilungen. Entscheidung gekommen. Kaüflcute, die in der Nacht die Schau fenster ihrer Verkaufsläden nicht durch Jalousien schützen, haften als Mieter für den Schaden, der durch eine in der Nacht erfolgte Zertrümmerung eines Schaufensters entsteht. So hat kürzlich die 7. Zivilkammer des Landgerichts I. zu Berlin im Gegensatz zum Amtsgericht entschieden. Es handelte sich darum, daß in einem Laden der Rosenthaler Straße nächtlicher Weile ein Einbruchsdiebstahl verübt und dabei eine Scheibe des Schaufensters zerbrochen worden ist. Das Amtsgericht hat nicht angenommen, daß der Besitzer des Ladens aus dem Grunde schadensersatzpflichtig sei, weil er es versäumt hatte, die Jalousien vor dem Schaufenster herunter zu lassen. Das Amtsgericht ging davon aus, daß letzteres in be lebten Straßen allgemein üblich sei, weil schon durch das Ge räusch, das das Zerbrechen des Glases verursacht, die Passanten auf einen etwaigen Einbruch aufmerksam werden. Überdies ge währe eine Jalousie einem großstädtischen Einbrecher gegenüber einen kaum nennenswerten Schutz. Das Landgericht ist dagegen zu einem andern Ergebnis gekommen. Die Zivil kammer trat zwar dem ersten Richter darin bei, daß aus dem Mietsvertrage in Verbindung mit § 548 des Bürgerlichen Gesetz buchs sich nicht ergibt, daß der Mieter auch für zufällige Verschlechterungen der gemieteten Sache, d. h. solche, die nicht von seinem Willeu abhängen, verantwortlich ist. Im vor liegenden Falle könne aber von einer Verschlechterung durch bloßen Zufall nicht gesprochen werden. Die Jalousien für die Schaufenster dienen nicht lediglich zum Schutz gegen Diebstahl, sondern auch zum Schutz der verhältnismäßig teuren Scheiben gegen Beschädigungen ^ von irgend welcher ^Seite. Sind aber wenn nach den Umständen die Schutzmaßregel ^ergriffen werden muß. Mit Recht sei beispielsweise auf die Schutzvorrichtungen an den Fenstern hinzuweisen, die angebracht sind, um das Aneinanderschlagen der Fenster bei Wind und Wetter zu ver hindern. Der Mieter, der bei Wind und Wetter diese Sicherungen nicht anstellte und die Fenster offen ließe, würde fahrlässig handeln und müßte den Schaden, der durch den Wind an gerichtet würde, tragen. Ebenso auch hier. Unerheblich sei es, ob andre Geschäfte gewöhnlich diese Schutzmaßregeln nicht an wenden; es kann den Mieter von der ihm obliegenden Pflicht nicht befreien. Zur Frage des Aufführungsrechts an Musikwerken. — Gegen die Besteuerung musikalischer Aufführungen seitens der Genossenschaft deutscher Tonsetzer (Anstalt für musikalisches Auf führungsrecht) in Berlin machen nicht nur die bedeutendsten Konzertinstitute entschieden Front, wie das Komitee der König lichen Orchester-Witwenkasse in Berlin, die Generaldirektion der Königlich Sächsischen musikalischen Kapelle in Dresden, die musikalische Akademie (Königliche Hofkapelle) in München, Konzcrtdirektion Hermann Wolfs in Berlin, Gürzenich- Konzertgesellschaft in Köln, Gewandhauskonzertdirektion in Leipzig, die Direktion der Kaim-Konzerte in München, sondern auch der Allgemeine deutsche Musikerverband, zahlreiche Sängerbünde, wie der deutsche Sängerbund, der Fränkische Sängerbund, der Badische Sängerbund, der Steyrische Sänger bund, sowie die erdrückende Mehrzahl der deutschen Musik- verleaer, durch deren ablehnende Haltung es unmöglich gemacht wird, daß das Aufführungsrecht an den bisher schutzlos gewesenen
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