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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.02.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-02-15
- Erscheinungsdatum
- 15.02.1904
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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pik 37, 15, Februar 1904, Amtlicher Teil. 1503 Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum erjienmale angekündigt sind- 6 --- Umschlag. H. Barsdorf in Berlin. 1524 Voll n. Pickardt in Berlin. 1524 vsbsraU. Lonäernummsr: ^apav und vusslanä. 20 <H. Friedrich Cohen in Bonn. 1521 Us^sr, vis 2ukünkti^6 Uielitun§ unserer Vaväelspolitik. 6a. 1 I. Gnttentag in Berlin. 1516 Ureussens. Lanä II, öueü VIII u. IX. 17 xed. 19 — Lä. III. 13 ^; ßsed. 15 Tl. Hartleben's Verlag in Wien. 1515 ^Vaeütsr, Vas veuer. 3 §ek. 4 Hnbert Hecker in Saarbrücken. 1520 Südwestdeutsche Wirtschaftsfragen, herausgegeb. v. Tille. Heft 3. 1 Herder'sche Verlagshandlnng in Zyreibnrg i Br. 1423 Axel Jnncker Verlag in Stnttgart. 1517 Carl Krabbe Verlag, Crich Gnsrnrann in Stnttgart. 1525 von Zobeltitz, Der goldene Käfig. 3 geb. 4 M. Kray» in Berlin. 1521 ^eoi-ie^ ^6a"^E 50^*" ^t^ielrelunA, Vau, veistunA unä Georg Reimer in Berlin. 1508 10 §eb. 11 ^ 80 -Z. ^ Carl Meißner in Dresden. 1522 Bölsche, Aus der Schneegrube. 3. Ausl. 6 geb. 7 ^ 50 H. K. G. Th. Lcheffer in Leipzig. 1517 Ferdinand Lchöningh in Paderborn. 1520 Schneider, Das andere Leben. 7. Auflage. 6 ^ 20 geb. 7 60 -Z. Wilh. Schnitze s Verlag (L. Grieben jnn.) in Berlin. 1518 Vorberg, Die sieben Worte am Kreuze. 80 geb. 1 ^ 25 -H; geb. mit Goldschnitt 1 ^ 60 »). Julius Springer in Berlin. 1520 Jahrbuch für Entscheidungen des Reichsgerichts, des Reichs versicherungsamtes, des Oberverwaltungsgerichts,desKammer- gerichts und des Oberlandesgerichts aus dem Gebiete der Preußischen Agrar-, Jagd- und Fischereigesetzgebung sowie der Arbeiterversicherung und des Strafrechts. Herausgeg. von Schultz. 1. Bd. 1904. 1. Heft. Ca. 1 ^ 60 H. Hugo Steinitz in Berlin. 1516 u. 1525 Bernhard Tauchnitz in Leipzig. 1521 ^tüsrtou, üis vortuuats 6raes. (^. vä. vol. 3716.) Veit L Comp, in Leipzig. 1521 38 ^§ed. 43 kbriellon 6tnrurxi6. Verlagsanstalt F. Brnckmann Sl.-G. in München. 1518 Nichtamtlicher Teil. Noch einmal: Das deutsch-amerikanische Abkommen von 1692 betreffend den Schuh literarischer Werke. <Vgl, Börsenblatt 1NV2 Nr, 68, 70, 81, 114, 131, 228, 282, 287: — IM« Nr, 28, 64, 66, 74, 83, 84, >17, 173, 283; — 1864 Nr, 25,) In Nr, 17 der Mitteilungen des Vereins der deutschen Musikalienhändler zu Leipzig: -Musikhandel und Musikpflege- vom 23, Januar findet sich ein Artikelchen, das sich mit meinen Ausführungen über unfern sogenannten Literarvertrag mit Amerika beschäftigt. Der ungenannte Verfasser geht zwar auf meine neuen Ausführungen gar nicht ein, sondern begnügt sich damit, darauf hinzuweisen, daß der Verein der deutschen Musikalienhändler auf meine frühem Auslassungen eine ausführliche »Erwiderung« habe folgen lassen. In der That! Eine Erwiderung war das wohl, aber solange der Verein die Tatsache des Bestehens dieses famosen Abkommens in seiner jetzigen Form mit der Wirkung, daß amerikanische literarische Werke in Deutschland sich des weitestgehenden Schutzes erfreuen, während unsre deutschen literarischen Werke in Amerika fröhlich nachgedruckt werden dürfen, ich sage, solange der Ver ein diese Tatsache nicht bestreiten kann, solange sind alle seine -Erwiderungen- für mich und, wie anzunehmen, auch für andre nüchtern urteilende Menschen ohne Wert, Und den Bestand dieser brutalen Tatsache kann er ebensowenig bestreiten, wie die in meinem letzten Artikel beleuchtete neue Tatsache, daß wir durch das deutsch-amerikanische Abkommen ohne unser Wollen in das Verhältnis hineingeraten sind, daß uns andre Nationen einfach nach ihrem Belieben die Ausdehnung unsres Urheberrechts dekretieren können. Und weil der Ver fasser diese Tatsache mit einer »Erwiderung- nicht aus der Welt schaffen konnte, deshalb hat er sich in der Wochenschrift »Musikhandel und Musikpflege- seine Sache so leicht gemacht, daß er nur aus eine frühere »Erwiderung- verweist, die lein Jota an der von mir gegebenen Darstellung der Tat sache ändern konnte. Der ungenannte Verfasser veröffentlicht sodann ein Schreiben, das der Vorstand des Vereins der deutschen Musikalienhändler unterm 11, Januar an den Börsenvereins- Vorstand gerichtet hat. Da es nun doch einmal in die Öffentlichkeit gekommen ist, so darf ich es wohl hier folgen lassen. Es lautet: In Nr. 293 des Börsenblatts vom 18. Dezember 1903 hat Herr G. Hölscher in Köln wiederum einen Aussatz veröffentlicht: »Das deutsch-amerikanische Abkommen betreffend Schutz literari scher u, a, Werke vom 15, Januar 1892 muß gekündigt werden.» Unter höflicher Bezugnahme ans unser Ergebenes vom 2, April 1902 und aus die in der beigefügten Nummer 40/41 von Musik handel und Musikpflege vom 12, Juli 1902 abgedruckte »Erwi derung« hoffen wir nach wie vor zuversichtlich, daß seitens des verehrlichen Börsenvereins-Vorstands die von Herrn Hölscher empfohlene Kündigung der 1892er Konvention nicht befürwortet werden wird. Gerade in den letzten zwei Jahren sind wiederum bedeutende Schutz-Eintragungen deutscher Musikalien in Amerika erfolgt, und der deutsche Musikverlag, der sich an der in diesem Jahre in St, Louis stattfindenden Weltausstellung durch eine große, säst 5000 Werke umfassende Kollektiv-Ausstellung beteiligen wird, zu der sich ein besonders bearbeiteter Katalog /vorläufig 15000 Auf lage) in Verbreitung befindet, hat wiederum bedeutende Opfer ge bracht, um seine geschützten Werke in Amerika einzuführen. Alle unsre großen Aufwendungen und alle erworbenen Rechte 198'
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