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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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1754 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. ^ 44, 23. Februar 1904. ingenieure der kaiserlichen Marine teil. Frauen, und zwar nur als Zuhörerinnen, weisen nur die Verzeichnisse von Darinstadt (28), Hannover (324), Braunschweig (90) und Karlsruhe (39) auf. (Beilage z. Allg. Ztg., München.) »Sphynx«, Verein jüngerer Buchhändler Hamburg- Altonas. — Am 17. d. Mts. fand in den Sälen der »Erholung« das diesjährige Tanzkränzchen der »Sphynx« statt. Mitglieder, Gäste und Freunde des Vereins waren zahlreich erschienen, namentlich aber erfreute ein reizender Damenflor die Herzen der Festgenossen. Der Abend verlief, dank den vortrefflichen Vor bereitungen durch den Vorstand, bei Tanz, Gesang und humo- erkennung verdiente namentlich das »Sphynxer Männer-Doppel- quartett« das mit seinen schönen volkstümlichen Vorträgeiu reichen Beifall erntete. Das vortrefflich gelungene Fest endete e^ Beilage zum Börsenblatt. Verkehrsordnung und Restbuchhandelsordnung. — Dem heutigen Börsenblatt tNr. 44) ist^ eine Beilage beigegeben: Verzeichnis von Firmen- nur auf die Restbuchhandelsordnung verpflichtet haben; 468 haben beide Ordnungen anerkannt. Die Anerkennung ist in jedem Fall durch unterschriftlich abgegebene Erklärung erfolgt. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. 1. 6 amber, 2, kue cle l'IIniversite in karis. 8". 52 8. 1109 Nrn. Auswahl von Schriften aus Hendels Bibliothek der Gesamt- Literatur des In- und Auslandes (25 Pfennig - Ausgabe). Zusammengestellt von der Lehrer-Vereinigung für die Pflege der künstlerischen Bildung in Hamburg. Verlag von Otto Hendel in Halle a/S. 8". 8 S. Bühnen-Literatur aus der Hendel-Bibliothek. Halle a/S., Otto Hendel, Verlag. 8". 8 S. Vierteljahrs-Katalog der Neuigkeiten des deutschen Buchhandels nach den Wissenschaften geordnet. Mit alphabet. Register. Leipzig, I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung. 58. Jahrg., Heft 4, Oktober bis Dezember 1903. 8". S. 803—1156. ^ 3.— ord. — Ferner daraus einzeln nachstehende Vierteljährliche Fachkataloge (1903, Oktober bis Dezember), die von der Verlagshandlung zu billigen Partiepreisen (auch mit Firmen aufdruck) abgegeben werden: 1. Theologie und Philosophie. 8". S. 83—119. 2. Medizin, Naturwissenschaften und Mathematik. 8". S. 107—146. 3. Erziehung und Unterricht, Jugendschriften. 8°. S. 105 —157. 4. Kriegswissenschaft, Pferdekunde und Karten. 8". S. 31—45. 5. Bau- und Jngenieurwissenschaft. 8". S. 35—48. 6. Haus-, Land- und Forstwirtschaft. 8". S. 25—34. ?9Ö4^8o.O"65^8.^ ^eod80ÜnL6o. " Lreslau V. lanuar Gesetz und Recht. Volkstümliche Zeitschrift für Rechtskunde. Unter Mitwirkung vieler Rechtsgelehrtcr und praktischer Juristen herausgegeben vom Rcgierungsrat a. D. vr. jur. C. Frhr. v. d. Goltz. Breslau, Verlagsbuchhandlung Alfred Langewort. 5. Jahrgang, Nr. 10 vom 15. Februar 1904. 8«. S. 109—120 in Umschlag. Enthält u. a. einen Artikel von Br. Wolff-Bcckh: Zeit zur ^ittelst^ 2?. 1W3,1^45°—192^ ^3556^758. ^ 1.— p08tkrei. Blätter für Bücherfreunde. (Inter kolis. kruetu3.) Periodische Übersicht über die Neuerscheinungen der Literatur. Heraus geber: Julius N. Haarhaus. Verlag von F. Volckmar in Leipzig: III. Jahrgang, Nr. 5, Februar 1904. 4^. S. 161—196 Inhalt: Das^ Hebbel-Werk. — vr. S.^ Gräfenberg, Der Bußtag in Sachsen. — Auf Mittwoch, den 2. März (Sprechsaal.) artiepreis oder Exemplarpreis? schreiben, in dem sie den Ladenpreis eines Werkes, das früher 12 ^ gekostet hat, aufhob und 10 Exemplare für 4 80 H no. anbot. Ich bestellte kürzlich auf Grund dieses Angebots mit Bücher- ^ettel direkt durch Güterzug 10 Exemplare, fügte jedoch, da jenes 4^80 ^no.?o^ h'UzU. wenn laut Angebot vom für L. expedierte nun die 10 Exemplare durch Güterzug, erhob 48 bei meinem Leipziger Vertreter und sandte mir brieflich eine Jnterimsfaktur, die ich erst am andern Tag empfing, nach dem mein Vertreter die Jnkassofaktur von L. cingelöst hatte. Ich beanstandete die Ausführung meiner Bestellung, da nach meiner Meinung L. laut Angebot und Bestellung im ganzen nur 4 80 0) berechnen durfte. Wir haben uns über die Auffassung dieser Angelegenheit nicht einigen können; ich würde daher dank bar sein, wenn sich einige der Herren Kollegen zu der Frage äußern würden, namentlich darüber, ob wir im Buchhandel gewohnt sind, unter der Wendung 10 Exemplare für 4 ^80-) den Gesamtbetrag oder den Einzelpreis zu verstehen, ob es nicht vielmehr üblich ist, derartige Angebote deutlicher, bestimmter abzufassen, etwa so: »Ich hebe den Ladenpreis auf und setze den Nettopreis auf 4 80 fest, der Verkaufspreis bleibt Ihnen überlassen« . . . oder: *10 Exemplare für je 4 ^ 80 ^« . . . oder: »eine Partie von 10 Exemplaren für 48 usw. Soll ich es auf richterliche Entscheidung ankommen lassen, da T. gütlichen Ausgleich ablehnt? N. k. S. Bemerkung der Redaktion. — Auch ohne Einsicht in das Angebot, die zur Beurteilung allerdings wertvoll wäre, läßt sich diese Frage vielleicht mit einiger Sicherheit beantworten. Wir glauben unsre Meinung dahin abgeben zu dürfen, daß sich der Anfragende nicht im Recht befindet. Als Fachmann hätte er sich sagen müssen, daß in der Fassung des Angebots Unklarheit herrsche, da von einem Buch im bisherigen Ladenpreis von 12^ im Laufe einer zeitweiligen Herabsetzung des Nettopreises nicht wohl 10 Exemplare für zusammen 4 ^ 80-) angeboten werden konnten. Wollte er sich aber die hier doch sehr gebotene Mühe einer Rück frage ersparen und doch ganz sicher gehen, so hätte er seinem Vor behalt bei der Bestellung unzweideutig dahin Ausdruck geben sollen, daß die bestellten 10 Exemplare zusammen nur 4 ^ 80-- hätten kosten dürfen. — Der Bitte des Anfragenden um gefällige Meinungsäußerungen schließen wir uns an. Zum Verlagsrecht. Ist der Verleger verpflichtet, beim Autor anzufragen bzw. Erlaubnis einzuholen, um dem betreffenden Werk — wissenschaft lich — einen Anhang fremder Inserate beizufügen? Kann der Autor, wenn seinem Werk, ohne daß er benachrichtigt ist, ein An hang fremder Inserate beigefügt ist, eine Entschädigung vom Ver leger beanspruchen oder ihn in irgend einer Weise regreßpflichtig machen? Es handelt sich nicht um marktschreierische Inserate, sondern um solche, die auf den Inhalt des Werks Bezug haben. Liegt darüber irgend eine Entscheidung vor? L. L. Bemerkung der Redaktion. — Es scheint uns außer Frage, daß die Beigabe eines Anhangs mit Anzeigen andrer Firmen als der des Verlegers zu einem wissenschaftlichen Werk vielen Verfassern nicht angenehm ist. Das Werk leidet durch eine solche Hinzufügung leicht in seinem äußern Ansehen, und das kann auf das Vertrauen der Interessenten in den wissenschaft lichen Wert der Arbeit von nachteiligem Einfluß sein. Die Beigabe eines Anzeigenanhangs ohne zuvor bewirkte Verständi gung mit dem Verfasser halten wir für unzulässig. — Aussprache erbeten.
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