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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1904
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- 1904-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1904
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^ 48, 27. Februar 1904. Nichtamtlicher Teil 1905 den Reichstag gerichtet, in der er den Wunsch ausspricht, daß der Entwurf in dem Sinne abgeändert werde, daß 1. Die Errichtung von Kaufmannsgerichten überall zu er- folgen hat, ohne weiteres in allen Gemeinden von mehr als 20000 Einwohnern und für die kleinern Gemeinden auf An ordnung der Landes-Zentralbehörde durch Zusammenfassung mehrerer zu einem Gerichtsbezirke, 2. die Kaufmannsgerichte für alle Handlungsgehilfen unbe schadet der Höhe ihres Einkommens zuständig sein sollen, 3. die Streitigkeiten über Ansprüche aus der Konkurrenzklausel ebenfalls zur Zuständigkeit der Kaufmannsgerichte gehören, 4. als Wertgrcnze für die Zulässigkeit der Berufung gegen die Urteile der Kaufmannsgerichte die Summe von 500 ^ fest gesetzt wird, 5. Schicdsverträge, durch welche die Zuständigkeit der Kauf mannsgerichte für künftige Zeiten ausgeschlossen wird, unzulässig 6. die Altersgrenze auf 25 Jahre für das passive, 21 Jahre für das aktive Wahlrecht festgesetzt und, falls die Übertragung des Wahlrechts an die Gehilfenverbände nicht angenommen mcrden^sollte, die Bestimmung ausgenommen ^wicd, daß ^ die zu wirken, beigelegt wird, 10. die Wertbemessung der Zeugnisse in der Weise erfolgt, daß der Wert eines Zeugnisses für die Handlungsgehilfen auf den Betrag eines Monatsgehaltes, jedoch nicht über 300 für die Handlungslehrlinge auf 50 ^ festgesetzt wird. Inzwischen hat, wie vorstehend berichtet wird, die mit Das letzte Akadcmiewerk Mommsens. — Das letzte Werk, das Mommsen in der Reihe seiner großen Akademie publikationen angeregt und selbst durchgeführt hat, war der Codex Theodosianus. Das Unternehmen ist nach dem Bericht des Geheimen Rats Diels, soweit von vornherein Mommsens Mitarbeit in Aussicht gestellt war, vollendet worden, wie er es selbst noch in seinem letzten Bericht vom Jahre 1903 versprochen hatte. Das Manuskript zum ersten Band ist von Mommsens Hand vollständig abgeschlossen worden, der Druck selbst wurde von seiner Hand fast bis zu Ende geleitet. Die letzten Bogen der großen Einleitung sind im Satz. (Beilage z. Allge meinen Ztg., München.) Landwirtschafts-Bibliotheken in Dänemark. — Über Landwirtschafts - Bibliotheken und ihre Verbreitung in Dänemark hielt Oberlehrer Steenberg aus Horsens in der letzten Sitzung der königlichen landwirtschaftlichen Gesellschaft zu Kopenhagen einen Vortrag, aus dem folgendes mitgeteilt sei: Schon 1900 wurde eine Kommission eingesetzt zur Aus arbeitung eines Verzeichnisses von Büchern, die für Bibliotheken 43 wie folgt beantwortet worden: 34 von ihnen hatten ke^ne Bibliothek, 9 hatten zwar eine, aber wesentlich belletristischen Inhalts. Geschieht also von dieser Seite her nicht viel, so ist doch seitens der «Heidegesellschaft« für Errichtung von Biblio theken viel getan worden. Die Landwirtschaftliche Gesellschaft ist schon vor hundert Jahren dafür tätig gewesen. Die große, staat liche Landwirtschaftliche Hochschule in Kopenhagen besitzt eine um fangreiche Bibliothek mit vorzüglichen gedruckten Katalogen, und ihre Benutzung — auch draußen im Lande — ist beständig im Wachsen. — Von der Classen'schen Bibliothek in Nvköbing (auf Falster) liegt eine Statistik vor: sie enthält etwa 750 Bände land lehrende Literatur; auf diese entfallen jährlich 800—900 Aus leihen, — endlich etwa 700 Bände Schöne Literatur; auf diese aber kommen etwa 2000 Ausleihen im Jahre. Redner streifte dann die Verhältnisse in Nachbarländern. In Norwegen verteilt die »Gesellschaft für das Wohl Norwegens- jährlich zehn Bibliotheken zu je 170 Bänden, und man glaubt hier eine Zunahme in der Benutzung der landwirtschaftlichen Literatur wahrzunehmen. - In Schweden ist zwar eine be sondere Tätigkeit dafür nicht vorhanden; aber dort arbeiten die landwirtschaftlichen Vereine und die Gemeindebüchereien zu sammen. — In Holland haben hauptsächlich ehemalige Schüler der Landwirtschafts-Abendschulen eine Reihe kleinerer Bibliotheken ins Leben gerufen. Der Vortragende meint, daß auch in Dänemark noch das Bedürfnis nach vermehrter Ausbreitung landwirtschaftlicher Literatur bestehe. -Wo viele Maschinen ge braucht werden, da werden auch viele Bücher gebraucht, hat ihm Rußland und die Berner Literarkonvention. — Die Nationalzeitung schreibt: Innerhalb der russischen Schriftsteller welt scheint der Wunsch, daß Rußland sich der Konvention zum Schutz des geistigen Eigentums anschließe, sehr lebendig zu sein. In sehr kraftvoller und entschiedener Weise tritt dafür D. Merezkowsky, ein durch seine Romane auch in Deutschland wohl bekannter und angesehener jüngerer russischer Schriftsteller, ein. Dieser, dem von verschiedenen Übersetzern und Verlegern Anfragen wegen Überlassung des Verlags- bezw. Übersetzungs rechts seines neuesten Romans »Pierre und Alexei« gemacht worden sind, äußert sich über jene Frage in einer Erklärung, in der er darauf hinweist, daß der genannte Roman zunächst in französischer, dann in russischer Sprache für den Buchhandel erscheinen wird. Die erste Auflage, die französische, ruht in den weiter: -Der Umstand, daß Rußland sich noch nicht dem inter nationalen Bund zum Schutz des geistigen Eigentums an geschlossen hat, beraubt mich zwar der gesetzlichen Mittel, um meine Rechte zu verteidigen, keinem Schriftsteller aber kann das natürliche Recht geschmälert werden, die Über setzung seines Werks demjenigen anzuvertrauen, den er für den Geeignetsten dazu hält. Auch bleibt jede Miß achtung des Eigentumsrechts, das das natürliche Recht dem Verfasser an seinem Werk gibt, ein Eingriff in frem des Besitztum, den das öffentliche Gewissen besonders aus dem Grunde streng verurteilt, weil der Beraubte derartigen Vorgehens, die im Bewußtsein der Öffentlichkeit lebendig ist, vermöchte, wenn sie allerseits kräftig unterstützt würde, den Boden vorzubereiten für einen Anschluß Rußlands an die Berner Konvention. Die Notwendigkeit eines solchen Anschlusses drängt sich unfern literarischen Kreisen und dein aufgeklärten Publikum immer mehr auf. Denn bis ein solcher vollzogen ist, werden die elenden Erzeugnisse des literarischen Piratentums: wertlose Plagiate, schlechte Übersetzungen, ent- schwemmen, unsre geistige Arbeit zu entwerten und zu verun stalten, und werden uns einen viel beträchtlicher» Schaden zufügen als alle materiellen Verluste. „Befreit uns endlich von dieser Schundware, der Frucht des Diebstahls und des Schmuggels; gebt uns eine literarische Schutzgemeinschaft." Das ist der Schmerzensschrei aller bedeutenden Geister Ruß lands; aber leider werden nicht nur bei uns diese Stimmen erstickt durch Unverstand und Habgier. Wenigstens soll an dieser Stelle Europa erfahren, daß wir in Rußland nicht alle mit dem willkürlichen und anarchischen Regime einverstanden sind, unter dem unsre Literatur fortfahren wird zu leiden, so lange Rußland sich nicht der literarischen Schutzgemeinschast angeschlossen haben wird.« Anzengrubers Werke in Blinden-Punkt-Schrift. — Die Gemahlin des Wiener Vurgtheater-Arztes, Frau vr. Staniek, hat soeben die Übertragung von Anzengrubers sämtlichen Werken in Blinden-Punkt-Schrift vollendet. In der ausgiebigen Blinden-Schrift nahmen die Werke Anzengrubers 85 starke Bände ein, die Frau vr. Staniek — mit Benützung einer Schnell-Schreibc- Maschine — in nicht ganz zwei Jahren fertig brachte. Wie der Direktor der Vlinden-Anstalt, Herr Regierungsrat Mell, berichtet, werden die Bücher sehr lebhaft von blinden Lesern begehrt; un entgeltlich stehen sie jedem Blinden, der darum ersucht, in der Leihbibliothek des k. k. Blinden-Erziehungs-Jnstituts zu Wien im Prater zur Verfügung. Bemerkenswert ist, daß, nach einer weitern freundlichen Mitteilung von Direktor Mell, die Bibliothek 352
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