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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 29.02.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-02-29
- Erscheinungsdatum
- 29.02.1904
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- Deutsch
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^ 49, 29, Februar 1904, Nichtamtlicher Teil, 1947 Übersetzung, sondern auch für den gesamten Text in irgend einer Übersetzung, Gemäß den Bestimmungen des jetzigen Gesetzes ist dem Urheber der englischen Übersetzung (ob autorisiert oder nicht) eines kontinentalen Werks nur gesetzlicher Schutz für seine eigne Übersetzung zugesichert, Falls die erste Übersetzung Erfolg hat, besteht immer die Gefahr, daß von nicht-autorisierten Nachdruckern, die aus dem literarischen Urteil und der von den Verlegern der autorisierten Übersetzung gemachten Reklame Nutzen ziehen wollen, andere Übersetzungen her gestellt werden. Eine solche Aneignung des ursprünglichen Textes wird unmöglich werden, wenn der vorliegende Nachtrag in das Gesetz ausgenommen wird. Die Buchdrucker haben ihr Einverständnis mit dem -Nachtrag«, so wie er jetzt abgefaßt ist, erklärt, da sie ein- sehen, daß er die Herstellung amerikanischer Auslagen von kontinentalen Werten vermehren wird. Während es ein Nachteil sein würde, daß das kontinentale Buch für einen Zeitraum von zwölf Monaten (oder weniger) einer »An eignung« offen bleiben soll und daß, sollten einmal nicht- autorisierte Auflagen erschienen sein, das Urheberrecht durch Herausgabe einer autorisierten Auflage nicht mehr zu er langen ist, so glaubt man doch, daß bei den gegenwärtigen Verhältnissen jener Nachteil nicht von großer Bedeutung sein wird. In der Tat ziehen es die nicht-autorisierten Nachdrucker gewöhnlich vor, dem literarischen Urteil der jenigen Verleger zu folgen, die als Vertreter der Schrift steller handeln. Die - Piraten«-Firmen finden es »einträg licher«, bei der Auswahl von Werken kontinentaler Autoren sich ein Werk anzueignen, das den Beifall einer hervor ragenden Verlagsfirma gefunden hat, als sich bei der Spekulation auf ihr persönliches Urteil zu verlassen. Der fragliche Nachtrag ist dem Senat vom Senator O, H, Platt aus Connecticut, einem alt bewährten Freunde des internationalen Urheberrechts, dessen Wirken in Verbindung mit dem Gesetz von 1891 von der größten Wichtigkeit war, vorgelegt worden. Die Vorlage (die die Nummer Senate 849 trägt) ist dem Patent-Komitee überwiesen worden, und seine Verteidiger hoffen, schon am Anfang der regelmäßigen Session einen günstigen Beschluß herbeiführen zu können. Der »Nachtrag« ist auch dem »Hause- (klonse Uo, 2229) von seiten des Herrn Currier zugegangen. Wenn die urheberrechtlichen Beziehungen der Vereinigten Staaten mit Frankreich, Deutschland und Italien aufrecht erhalten bleiben sollen, so ist es von wesentlicher Bedeutung, daß in der Abstellung des Unrechts, dem die kontinentalen Autoren jetzt ausgesetzt sind, kein weiterer Verzug eintritt. Es würde auch für die Amerikaner, denen der gute Name ihres Landes am Herzen liegt, ein ernster Verdruß sein, wenn die internationalen Vereinbarungen zum Schutz des literarischen Eigentums aus dem Grunde ausge hoben werden sollten, weil die amerikanische Regierung unter lassen hätte, die Gegenscitigkeitsbedingungen des Gesetzes vom Jahre 1891, auf deren Grundlage die europäischen Staaten den amerikanischen Autoren den vollen Schutz ihrer Urheberrechtsgesetze bewilligt haben, ehrlich zur Ausführung zu bringen, Jahresbericht Ler papierprilfungsaMlüt Winkler in Leipzig über das Jahr 1903. Schon längst hat es sich gezeigt, daß das Vorhandensein einer Prüfungsanstalt für Papier in Leipzig nicht zu entbehren ist, weder für die Papier-Erzeuger, noch für die Papier-Ver braucherwenn aber solche Notwendigkeit noch zu erweisen wäre, so würde die einfache Aufzählung der durch die Anstalt im ab- gelaufencn Jahre erledigten Prüfungsanträge zur Bejahung der Bedürfnisfrage genügen. Staatliche und städtische Behörden holten auch im letzten Betriebsjahre nicht nur in Streitfällen und Prozessen von der Anstalt Rat und Gutachten ein, sondern sie verlangten deren Bei aller Art. (der Zentrale des deutschen Buchgewerbes) unerläßlich erscheint. Ihr Arbeitsfeld ist allerdings ein weit größeres, da sie nicht nur von ^Papierverbrauchern, sondern auch von Papier- und Roh- Fabrikation und bei schwer erklärbaren Vorkommnissen Material zur gutachtlichen Äußerung ein, sondern verlangen auch Prüfung und Wertangab^ über Eigenschaften der von ihnen angefertigten Anstalt. Manche schicken regelmäßig Kontrollproben von Roh stoffen und Mineralien bei Empfang neuer Lieferungen ein, andre lassen den Wassergehalt der bezogenen Faserstoffe regelmäßig feststellen. Papierstoffe einrichten müssen, in der einige große Trockenschränke eigner und bewährter Konstruktion fast beständig im Betrieb sind. Bei eingetretenen Trockengehaltsdifferenzen zwischen Stoff lieferanten und Käufer (Papierfabrik) werden ihr Proben ein- oder am Lagerplatz zu ^ntnehnwn, was öftere Reisen der Än- gestellten zur Folge hat. Viele Holzschleifer (vom Harz, Thüringen, Sachsen, Schlesien und Süddeutschland) senden fast von jeder gehaltsbestimmung ^ ein und verrechnen nach deren Ergebnis, wodurch bereits viel Verlust und Streit vermieden wurde. Die Anzahl der Trockengehaltsbestimmungen erreicht in diesem Jahre fast das achte Hundert (775), während eine gleich hohe Zahl sonstiger Prüfungsanträge (zusammen 1560) eingingen. Von letztern wurde wieder, wie in frühern Jahren, die mikroskopische Fällen; Festigkeitsmessungen sind an 125 Papieren, Widerstand gegen Reiben und Knittern an 136, Bestimmung des Aschen gehalts an 260, Leimfestigkeilsprüfungen an 189, Prüfung auf Vergilbungsne^ung an 65, auf Säurefreiheit an 108, auf Trans- Einer sehr zahlreichen und noch stets steigenden Benutzung seitens der Antragsteller erfreuen sich einige seit Jahren von der Leipziger Anstalt eingeführte Tarifsätze, oie sich auf Auswahl unter mehreren Papiersorten bei Angebot oder auf Gutachten über die Tauglichkeit einer Papiersorte zu einem bestimmten Verwendungszweck beziehen. Diese Einrichtung kommt besonders dem Papierkäufer, der nur in Ausnahmefällcn ein erfahrener Fachmann sein wird, zustatten. Den Behörden sowohl als dem Buchverleger und dem Druckgewerbetreibenden wird mit derartigen sach- und fachgemäßen Auskünften, die unter Berücksichtigung der Preis angebote gegeben werden, ebenso gedient sein, wie mit den in sehr vielen Fällen verlangten Gutachten über probenmäßige oder vorschriftentsprechende Lieferung, die nach eingehender Unter suchung gegen mäßige Berechnung erteilt wird. Obwohl die Beanstandungen unzufriedener Lieferungs empfänger auch in sehr vielen Fällen als beachtlich anzucrkennen waren, so konnten sie doch nicht immer durch eingehende Prü fung bestätigt werden, da sich selbst Fachleute nur zu leicht durch Äußerlichkeiten in ihrem Urteil beeinflussen lassen und dieses nur selten auf Grund von genauen Prüfungen abzugebcn pflegen. An Rohstoffprüfungen wurden im abgelaufenen Jahre von der Anstalt sehr mannigfache verlangt, z. B. Untersuchung von Wasser auf Tauglichkeit zur Feinpapierfabrikation, d. h. ob es frei von organischen Substanzen und schädlich wirkenden Salzen anorganischer Natur sei, ferner die Prüfung von Tierleim auf Reinheit und Bindekraft, von Kasein auf Verwendbarkeit in der Papierfabrikation. Die Kaseinprüfung hat sich insbesondere auf Freisein von metallischen Verunreinigungen und auf gute Löslichkeit in schwachen Laugen zu erstrecken. Eine der eingesandten Kasein proben ließ sich auch mit Überschuß von Alkali nicht zu einer klebrigen Masse auflösen, konnte also eine Verwendung in der Papierfabrikation nicht finden. Andre Sorten zeigten Verun- 257*
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