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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.08.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-08-15
- Erscheinungsdatum
- 15.08.1904
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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6794 Nichtamtlicher Teil. — Sprecksaal. 188. 15. August 1904 Hauses statt, die ihrem Charakter nach — nach vorangegangenem Begrüßungsakt — in einen wissenschaftlichen und in einen geschäftlichen zerfällt. Den ersteren werden vier Vorträge — Herr vr. Bergmann-Hannover, über -Island speziell I. Gildi« an der Hand eines reichhaltigen Erläuterungsmaterials, Herr Richard Senf-Leipzig über »Die Druckverfahren bei Herstellung der Frei marken«, Herr Th. Haas über »Die Geschichte der großen Raritäten« und Herr H. Schwaneberger-Leipzig über »Ganze Bogen« — außerdem die Vorlegung der Schweizer Spezialsammlung des Herrn vr. woä. Arnold Schmidt-Leipzig ausfüllen. Zum froh geselligen Ausklang des Tages dient das Festessen im Deutschen Buchhändlerhause am Nachmittag. Am Montag den 22. August unternehmen dann die Teilnehmer am Philatelisten tag einen Ausflug nach Halle a. S., wo sie die Gastfreundschaft des dortigen Vereins für Briefmarkenkunde genießen werden. Nach Leipzig zurückgekehrt, gedenkt man am 23. August die städischen Museen und Sammlungen, sowie die Lokalitäten der Firma Gebrüder Senf zu besichtigen und endlich Ausflüge in die Umgebung Leipzigs zu unternehmen. Änderung der österreichischen Po st franko marken. — In der Ausstattung der österreichischen Postfrankomarken von 1 bis 60 Heller werden laut Erlaß des k. k. Handelsministeriums vom 26. Juli 1904 folgende Änderungen vorgenommen: Die Postfrankomarken von 1 bis 6 Heller werden die Wertziffer in den Kreisen an den vier Ecken in der betreffenden Markenfarbe auf weißem Grund erhalten. Bei den Wertkategorien von 10 bis 30 Heller wird die Wertziffer in den vier Quadraten schwarz bleiben, jedoch auf weißem Grund. Die Postfrankomarken von 35 bis 60 Heller werden die Wertziffer weiß auf farbigem Grund (je nach der Farbe der Marke) erhalten. Die 40-Hellcr-Marke wird, um sie von der 35-Heller-Marke leichter zu unterscheiden, künftig in violetter Farbe hergestellt werden. Die geänderten Marken werden nach und nach ausgegeben werden. Die gegen wärtigen Marken sind vollständig auszubrauchen. Einheitliche Form der Anführung juristischer Quellen. — In juristischen und auch in Laienkreisen wird die bunte Mannigfaltigkeit in der Form der Hinweise auf Gesetze, Entscheidungen, Kommentare rc., wie sie in Urteilen und juristischen Schriften zu finden ist, oft beklagt. Diese Zer rissenheit hat in den zunächst beteiligten Fachkreisen zu dem dringenden Wunsche einer bestimmten Zitiereinheit geführt. Der letzte deutsche Juristentag hat seine ständige Deputation mit Vor arbeiten zu deren Herbeiführung betraut, und eine besondere Kommission hat sich im Aufträge der Deputation dieser Sache angenommen. Das Ergebnis ihrer Beratungen mar eine Schrift: »Vorläufige Vorschläge zu Leitsätzen über eine allgemeine Zitier weise für Rechtsquellen, Entscheidungen und wissenschaftliche Werke, nebst Begründung«. Diese Vorschläge wurden von der ständigen Deputation des Juristentags gebilligt und mit der Bitte um Begutachtung an die obersten deutschen Reichsbehörden, sämtliche preußische Ministerien und die preußische Oberrechnungs kammer, sämtliche Justizverwaltungen der übrigen deutschen Bundesstaaten, das österreichische Justizministerium, die Mit glieder des Reichsgerichts und der Reichsanwaltschaft, den Präsi denten und die Senatspräsidenten des Reichsmilitärgerichts, den Obermilitäranwalt, das preußische Oberverwaltungsgericht, die Präsidenten, Senatspräsidenten und Oberstaatsanwälte bei den Oberlandesgerichten und dem Obersten Landgericht in München, die Präsidenten der österreichischen obersten Gerichtshöfe, die Vorsitzenden der deutschen Anwaltskammern, sowie der österreichischen Anwalts- und Notariatskammern, die Rechts anwälte beim Reichsgericht, die ordentlichen und außerordent lichen Professoren und Privatdozenten der deutschen und öster reichischen juristischen Fakultäten und eine große Zahl von Mitgliedern des Deutschen Juristentags versandt. Wie jetzt der Nationalzeitung berichtet wird, sind auf diese Um frage 182 Gutachten aus dem Deutschen Reich und Österreich ein gelaufen. Die in ihnen niedergelegte Kritik nahm die -Vor läufigen Vorschläge« im allgemeinen wohlwollend und zu stimmend auf. Die meisten Behörden erklärten sich ohne jede Einschränkung mit den Vorschlägen einverstanden; ein Teil stellte amtliche Empfehlung in Aussicht und gab den Wunsch kund, über die weitere Entwicklung unterrichtet zu werden. Nur wenige verhielten sich abwartend, einige beanstandeten die Einführung von Abkürzungen im amtlichen, jedenfalls im öffentlichen Verkehr. Die Kommission hat sämtliche Bedenken und Wünsche erwogen. Sie verdankt der Kritik zahlreiche und wesentliche Ver besserungen ihrer Arbeit. Die ständige Deputation legt die Vor schläge nunmehr dem Juristentage zur Annahme vor. Sie sind in dem Gutachten-Band der »Verhandlungen des 27. deutschen Juristcntages - (Berlin, I. Guttentag) enthalten. Pcrs "nalnachrichten. si Wassilij Bilbassoff. — In Pawlowsk ist am 6. d. M. der auch in Deutschland bekannte c.:'si in seinem großen Werte gewürdigte russische Historik!"- Professor Wassilij Bilbassoff im Alter von 67 Jahren gestorben. Mit ihm ist einer der be deutendsten und freisinnigsten Geschichtschreiber .des modernen Rußlands aus dem Leben geschieden. Er hat <ue russische Ge schichtschreibung mit wertvollen Werken bereichert, in denen ein schneidende Epochen im historischen Leben 6es Zarenreichs in streng sachlicher und geistvoller Beredsamkeit vorgetragen werden. Über seinen Lebensgang berichtet die Neue Freie Presse: Wassilij Bilbassoff wurde in Poltawa im Jahre 1837 geboren. Er been dete seine Studien an der St. Petersburger Universität 1861 mit Auszeichnung. Schon seine erste Arbeit: »Der Kreuzzug des Kaisers Friedrich II. aus dem Hause Hohenzollern«, lenkte die Ausbildung ins Ausland geschickt wurde. Er studierte lange Jahre in Berlin unter Leitung von Ranke, Sybel und Pauli und kurze Zeit auch in London unter Leitung bewährter englischer Historiker. Nach seiner Rückkehr nach Rußland wurde er zum Professor der Geschichte an der Kiewer, später an der St. Peters burger Universität ernannt. Aber Bilbassoffs freier Forschungsdrang daß er schon 1871 aus dem Lehramt schied, um sich ungehindert der Geschichtschreibung widmen zu können. Volle zwölf Jahre war er als Redakteur des unter Alexander III. unterdrückten Übe rrolle historische Abhandlungen. Der Epoche des Kaisers Fried rich II. widmete Bilbassoff eine Reihe von Abhandlungen, von denen die Arbeit »Die Kultur unter Friedrich II.« auch in Deutsch land vollauf gewürdigt wird. Die zweite Periode der wissen schaftlichen Tätigkeit Bilbassoffs war der Epoche der großen Katharina gewidmet. Seine »Geschichte Katharinas II.« gehört zu den besten Werken über diese Zarin und ihre Zeit. Die russische Zensur bemühte sich zwar, das Werk des wahrheits liebenden Bilbassoff zu kürzen; aber es gelang ihm, ein neues und fast vollständiges, treffendes Bild aus der historisch wichtigen Epoche zu liefern. Viele der in Rußland verbotenen Werke Bil bassoffs erschienen in Deutschland in deutscher Sprache. (Sprechsaal.) Lagereiberufsgenossenschast. (Bgl. Nr. 188 d. Bl.) Zu dem Sprechsaal-Artikel im Börsenblatt Nr. 168 möchte ich erwähnen, daß auch ich zur Lagereiberufsgenossenschaft heran gezogen bin, und nach den genauen Informationen, die ich ein gezogen habe, werden sämtliche Verlags- und Sortimentsgeschäfte, soweit sie Personal haben, herangezogen werden. Der reine kaufmännische Teil des Gewerbebetriebs (Kontor, Kasse, Reisetätigkeit, Detailverkauf) ist an sich nicht versicherungs pflichtig. Dagegen erstreckt sich die Versicherung auch auf die jenigen technischen Verrichtungen im Ladengeschäft, die durch den Lagerungsbetrieb (sei es, daß dieser im Laden selbst oder in be- sondern Lagerräumen stattfindet) unmittelbar bedingt werden, und, gleichviel ob von Gehilfen, Lehrlingen oder Arbeitern aus geführt, den versicherungspflichtigen Arbeiten zugerechnet werden müssen. Als versicherungspflichtige Arbeiten sind in den Entschei dungen des Reichs-Versicherungsamts insbesondere folgende vorgesehen worden: Auf- und Abladen von Waren; Aus- und Einpacken von Kisten und Ballen; Verbringen der Waren in und aus den der Lagerung dienenden Räumen; Verpacken der verkauften Waren zum Zweck des Transports; Umpackcn, Sortieren, Auszeichncn der Waren; Umgehen mit Waren bei der Inventarisierung; sonstige Behandlung der Waren, die lediglich den Zweck verfolgt, sie in oerkaufsfähigen Zustand zu versetzen oder sie darin zu erhalten; Aufräumen und Reinigen der zur Lagerung dienenden Räume. Auch die Beaufsichtigung dieser Arbeiten gilt als versicherungs pflichtige Tätigkeit. Außerdem ist versicherungspflichtig: der Transport von Waren von und zur Bahn, Post, Kundschaft usw., ohne Rücksicht darauf, ob oder welche Transportmittel (JournalwagenI) dabei benutzt werden. Auch das Austragen oder Ausfahren von Büchern und Zeitschriften ist also versicherungspflichtig. Göttingen, 12. August 1904. Otto Carius.
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