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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1904
- Sprache
- Deutsch
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-S 209, 8. September 1904. Nichtamtlicher Teil. 7443 Paul Parep in Berlin. 7462 ^Lüi-^1905. Gustav Schmidt (vorm. Robert Oppenheim) 7457 in Berlin. Uminsriebs 4rrbrbueb Ü68 ?botoAiLpIi6n. III. Lä. I. Schreiber in Gelingen. 7463 Meggendorfer Blätter München. IV. Quartal 1904. Hermann Seemann Nachf. in Berlin. 7457 8-l.tuin)', I)or /.aubkr cler ^pdroäite. 2 Asb. 3 ./<l. L. Staackmann in Leipzig. 7460 Hngo Steinilz in Berlin. 7471 ^irtgokakt >vi88sn? 1 Georg Thicme in Leipzig. 7457 bui-A. 4a>krK. 1903. 1 Beit «8- Comp, in Leipzig. 7468 Hermann Walther in Berlin. 7470 Nichtamtlicher Teil. Aus der Zeit des Nachdrucks. Von vr. Ernst Consentius (Berlin). Mit dem Buchhändler-Namen Trattner ist in Deutsch land der Begriff des unredlichen Nachdrucks aufs engste verbunden. Diesem Nachdrucker, der den Raub im großen betrieb, gilt die gerechte Mißachtung. Aber man darf doch nicht vergessen, daß Trattner auch ein Mann von außer ordentlichem Organisationstalent, ein Mann von seltner geschäftlicher Einsicht und von unermüdlichem Fleiß ge wesen ist. Der arme, schon als Kind verwaiste Knabe wurde des heiligen römischen Reiches Ritter. Besitzer der Herrschaft Ebcrgasfing und Herr und Leiter einer Reihe von industriellen Betrieben, die sich gegenseitig ergänzten und ihren: Inhaber eine von andern Gewerben unabhängige Stellung gaben. Johann Thomas Edler von Trattner war nicht nur Hofbuchdrucker in Wien, sondern auch einer der größten Buchhändler; er hatte ferner eine eigne Schrift schneiderei und Schriftgießerei, eine eigne Papiermühle und Papierniederlage, seine eigne Buchbinderei und seine eigne Kupferstecherei. dazu Geschäftsfilialen in Innsbruck, in Linz, in Triest, in Pest und in Agram. Angefangen hatte der ein fache Buchdruckergeselle mit nichts. Fleiß und Sparsamkeit. Klugheit und Ausdauer, daneben Wagemut und Glück wie auch die Gunst des Hofs ließen seine Anstalten ins große wachsen, so daß Trattners Offizin mit Recht eine Sehens würdigkeit Wiens war. Daß auch der Nachdruck eine bedeutende Quelle seines Reichtums war. soll nicht geleugnet werden. Trattner war ein rücksichtsloser Geschäftsmann, der zugriff. wo er einen Vorteil sah. und nicht nach dem Recht andrer fragte. Und der Hof ließ ihn gewähren, wenn seine Spekulationen nur nicht die Privilegien andrer Landeskinder verletzten. Der Hof in Wien billigte sogar sein schwunghaftes Nachdrucks geschäft und schützte Trattner gegen klagende Buchhändler des Auslands. Darum konnte der Wiener Hofbuchdrucker ohne Scheu in einem seiner Kataloge bekannt machen, er werde demnächst Roux' deutsch-französisches Lexikon und Bailep's englisches Lexikon Nachdrucken. Das eine Werk gehörte dem Waisenhause in Halle, das auch in Berlin einen Buchladen unterhielt, das andre besaß das Waisenhaus in Züllichau. Ferner hatte der Herr von Trattner bekannt ge macht, daß er die üremmsire s. I'nsLxe äes vamss und Pcplier's französische Grammatik, zwei Bücher, die der Hände L Spenerschen Buchhandlung gehörten und außer ordentlich gangbare Berlagsartikel waren. Nachdrucken werde. Auch auf Frisch' deutsch-lateinisches Wörterbuch, eine Arbeit, die der Sprachforscher noch heute schätzt, hatte Trattner sein begehrliches Auge gerichtet und gleichfalls ver sprochen. den Frisch und nuch des Muzelius' Einführung Buchhandlung, in seiner Offizin herzustellen. Es waren nicht die schlechtesten Bücher, die sich Trattner ausgesucht hatte. Von den: dickbändigen Vailepsche» Lexikon war z. B. im Jahre 1823 eine zwölfte Auflage nötig. Als die vier Buchhandlungen von Trattners gewinn süchtigen Absichten erfuhren, vereinigten sie sich und über reichten am 24. August 1772 dem preußischen Kabinetts- Ministerium eine gemeinschaftliche Eingabe. Sie befindet sich, wie auch der daran anknüpfevde Schriftwechsel, noch heute im Geheimen Staats-Archiv zu Berlin. Klagen, daß der kaiserliche Hofbuchdrucker von Trattner seit vielen Jahren vom Nachdruck fremder Verlagsbüchec Profession gemacht habe. Klagen, daß die geschädigten Buchhändler in so und so viel Fällen die Manuskripte ihrer Veriagsbücher mit schweren Kosten erworben hätten, derartige allgemeine Klagen waren zwecklos. Aber hier konnten die vier preußischen Buchhändler auf eine bestimmte, kürzlich geschehene Ankündigung Trattners Hinweisen. Und noch mehr. Trattner drohte nicht nur mit dem Nachdruck; er hatte auch tatsächlich schon Curas' französische Grammatik. Nicolai gehörig, nachgedruckt, hatte keine Rücksicht darauf genommen, daß Friedrich Nicolais Vater. Christoph Gottlieb Nicolai, seit dem 5. Februar 1751 ein kaiserliches Privileg aus Hilmar Curas' erleichterte und verbesserte französische Grammatik besaß, halte sich nicht darum gekümmert, daß Joseph II. am 15. April 1771 dem Friedrich Nicolai eben dies Privileg aus weitere zehn Jahre verlängert und darin als Strafe für jeden Nachdruck vier Mark lötigen Goldes festgesetzt hatte, die halb der kaiserlichen Kammer und halb Friedrich Nicolai zukommen sollten. Selbst verständlich war in dem kaiserlichen Privileg auch die Kon fiskation der nachgedruckten Exemplare angeordnet worden Das stand alles klar und deutlich in dem Privileg zu lesen. Das Privileg selbst sollte Nicolai auch dem Buche voraus drucken, damit jedermann sein Recht auf Curas' französische Grammatik erführe. Nicolai tat es. und Trattner in Wien druckte das Buch nach Das kaiserliche Privileg achtete der Wiener Hofbuchdrucker nicht. Dieser Fall und die Ankündigung weiterer Nachdrucke gab den vier Buchhändlern gerechten Anlaß, beim Kabinetts- Ministerium um ein Vorschreiben nach Wien zu bitten, daß dem von Trattner bei schärfster Ahndung untersagt werde, preußischen Untertanen Verlagsbücher nachzudrucken, und zu fordern, daß Trattner. entsprechend den Bestimmungen des kaiserlichen Privilegs, für den schon geschehenen Nachdruck in Strafe genommen würde. Und die preußischen Kabinetts- Minister fanden dies Gesuch durchaus billig. Finckenstein und Hertzberg teilten dem preußischen Gesandten in Wien die Beschwerde der vier Buchhandlungen am 25. Februar 1773 mit und gaben ihm Befehl. Uber Trattners un- in die lateinische Sprache, zwei Werke der Nicolaische» s gerechtes und höchst strafbares Beginnen gehörigen Ortcs
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