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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 08.09.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-09-08
- Erscheinungsdatum
- 08.09.1904
- Sprache
- Deutsch
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209, 8. September 1904. Nichtamtlicher Teil. 7445 den Nachdrucker machen. Als der Bericht des Freiherrn von Edelsheim in Berlin eintraf, wurde er abschriftlich den vier klagenden Buchhändlern mitgeteilt. Die Minister von Finckenstein und Hertzberg konnten, wie die Sachen in Wien lagen, den Buchhändlern nur raten: »und werden dieselben darnach von selbst ermessen, daß sie ihren Vorthcilen am Besten durch ein- gütliches Ab kommen mit dem von Trattner rathen würden-. Das war die endgültige Antwort vom 26. April 1773 auf die Beschwerde der preußischen Buchhändler über Trattners Drohung. ihre Werke nachzudrucken, eine Drohung, die Trattner zum Teil jedenfalls auch verwirklicht hat. Denn Kaysers Bücherlexikon nennt eine in Wien 1782 bei Trattner erschienene Ausgabe von Pepliers 6r»wms!rs kraioMse neben der neuesten Originalauflage der Hände L Spenerschen Buchhandlung von 1785. Johann Thomas Edler von Trattner war allmächtig und hatte die Gewalt. Vom Allgemeinen Deutschen Buchhandlung« - Gehilfen - Verband. lVgl. Nr. 148. ISO. 156. 161. 169. 173. 198. 199. 201. 202. 203. 204. 20b. 207 d. Bl.) XVI. In Nr. 207 des »Börsenblatts- berichtet Herr Ru dolf Schrey (Wien) über die Wiener Kreisversammlung vom 21. Juli d. I. und bringt die von ihm beantragte und angenommene Resolution zum Abdruck. Er verweist dabei auf seinen die Begründung der Resolution enthaltenden Artikel in den Wiener »Mitteilungen» Nr. 7/8. der — in so wohlmeinender Absicht er gewiß geschrieben ist — ein derartig reichliches Maß von Mißverständnissen und Jrrtümern auf weist. daß er nur verwirrend, aber nicht aufklärend zu wirken vermag. Es werden da Behauptungen aufgestellt, die schon der klare Wortlaut der Satzungsentwürfe widerlegt. Die Mitteilungen des Vorstandes, die lichtvollen Ausfüh rungen des Herrn Paschke (Berlin) und das. was der Ver trauensmann Herr Sturtzel (Wien) berichtet hat. nachdem er an den langen und eingehenden Verhandlungen der Herren Vertrauensmänner persönlich lebhaft beteiligt war. — das alles bleibt unbeachtet. Auf diesen Artikel soll hier indessen nicht näher eingegangen werden, ebenso wenig auf die geschmackvollen Redewendungen, wie »Bettel beträge«. »bewußte Schädigung- usw., da dies für den Leser des »Börsenblatts« nur eine Wiederholung dessen sein würde, was an dieser Stelle bereits ausgeführt ist. Es sei deshalb nur gestattet, auf den Kernpunkt der Ausführungen des Herrn Schrey. auf die Resolution selbst, kurz ein zugehen. »Erstens«: Daß die Beiträge den Leistungen gegen über zu hoch wären, ist eine Behauptung ohne Beweis; zahlreiche Vergleiche mit andern Kassen haben das Gegen teil ergeben. »Zweitens«: Daß eine Schädigung der jetzigen Mit glieder ausgeschlossen ist. wurde bereits in Nr. 207 d. Bl. nachgewiesen. Doch ein Beispiel dazu: Ein 1895 eingetretenes Mitglied wird 1905 invalid; es hat an Beiträgen zusammen 34 ^ gezahlt und erhält dafür jährlich 20 Ein anderes. 1905 im Alter von 30 Jahren eingetretenes Mitglied wird ebenfalls nach 10 Jahren invalid; es hat zusammen 80 ^ gezahlt und erhält jährlich 80 Das alte Mitglied erhält mithin jährlich das neue st» der gezahlten Beiträge. Wo ist hier die Schädigung? Ganz ähnlich liegt dieses Verhältnis bei der Witwenkasse, und hierbei ist der Zuschlag aus den freiwilligen Beiträgen noch nicht berücksichtigt. Börltiiblatt für den deutschen Buchhandel. II. JalnMug »Drittens«: Eine Verkürzung der Renten würde bei dem Wachsen der Ansprüche in absehbarer Zeit erfolgen müssen, abgesehen von der vorhandenen Zwangslage. Was ist nun human? Die gründliche Operation und Ge nesung oder allmähliches Abhacken des kranken Gliedes? Der Vorschlag, den Sitz des Verbands ins Ausland zu verlegen (soll wohl heißen: nach Wien?), beruht aus vollständiger Verkennung der wirklichen Rechtslage. Der Verband untersteht der Aufsicht des Kaiserlichen Aufsichtsamts und kann keinen Schritt tun ohne dessen Genehmigung. In der Begründung der Ent scheidung vom 7. Februar 1903 heißt es wörtlich: »Was den Beschluß des Verbandes anlangt, sich dem Privatversicherungsgesetzc nicht zu unterstellen, so bedarf die Unhaltbarkeit und Unzulässigkeit des hierin liegenden Ge dankens keiner Erörterung. Nicht der Wille des Verbandes, sondern der Wille des Gesetzes entscheidet über die Unter stellung unter das Gesetz.« Es hat aber auch als vollständig ausgeschlossen zu gelten, daß das Amt zur Verlegung des Verbandssitzes ins Ausland seine Zustimmung geben würde; müßte es darin doch nur den Versuch einer Gesetzesumgehung und weiter auch eine Gefährdung der Mitgliederrechte er blicken. Eine andre glaubwürdige Begründung ist dafür nicht zu finden, zumal über neun Zehntel der Mitglieder ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Wollte man den Gedanken weiterspinnen und die Gründung eines Unterstützungsvereins in Wien als Ersatz für den Verband ins Auge fassen, so könnte es sich nur um einen Verein handeln, der seinen Mit gliedern keine Rechte gewährt. Daß aber ein solcher, mit dem Sitze im Ausland, im Hauptgebiet des deutschen Buchhandels, in Deutschland selbst weder auf zahlreiche Mit glieder. noch auf namhafte Unterstützungen rechnen könnte, wäre von vornherein als sicher zu betrachten. Sollte er jedoch seinen Mitgliedern Rechtsansprüche bieten, so würde er nicht nur ohne weiteres unter die österreichische Ministerialverordnung über die Errichtung ic. von Versiche rungsanstalten vom 5. März 1896 fallen und sich diesen Vorschriften in ganz ähnlicher Weise anzupassen haben, wie es das deutsche Gesetz verlangt, sondern er wäre bei der Mitgliederwerbung in Deutschland für dieses Gebiet von selbst wieder dem Aufsichtsamte als ausländisches Ver- sichsrungsunternehmen unterstellt. Geradezu unverständlich erscheint schließlich der Antrag des Herrn Möbius, den Verband in eine Unter stützungskasse umzuwandeln. Was das Amt bereits zweimal abgelehnt und wörtlich als eine Schädigung der Interessen der Verbandsmitglieder gekennzeichnet hat. wird es auch nach erneutem Beschlüsse nicht zulassen. Der einzige praktische Vorschlag, der bisher aus Öster reich kam. ist der des Herrn Fey-Felber (Wien), in Nr. 199 d. Bl., zunächst die Satzungsentwürfe an zunehmen; zu weiterem ist auch nachdem Zeit. Das ist ein Standpunkt, von dem zu hoffen ist, daß ihn alle Mitglieder einnehmen möchten. Bei dieser Gelegenheit seien seine drei Änderungsvorschläge hier noch kurz gestreift. Zu 1 wäre zu bemerken, daß es recht wohl stich haltige Gründe gegen die Aufnahme geben kann, die man dem Papier nicht gern anvertraut. Von einem Scheuen der Wahrheit kann dabei gar keine Rede sein, um so weniger, als es sich hier nur um die Verbands mitgliedschaft, nicht um die der Hilfskassen handelt. 2. Da als sicher anzunehmen ist. daß die Zahl der Verbandsmitglieder stets viel größer sein wird als die der einzelnen Kassen, so ist auch der Unterschied in der Zahl der Mitglieder gerechtfertigt, die eine außer- 980
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