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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.09.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-09-22
- Erscheinungsdatum
- 22.09.1904
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- Deutsch
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^5 221. 22. September 1904. Nichtamtlicher Teil. 7957 Damit führt Köhler allerdings den Begriff des Jdealisierens auf das subjektive Moment, den Schaffensakt, zurück. Aber er begnügt sich nicht mit der individuellen Gestaltung, er verlangt eine gewisse Steigerung, eine poten zierte Individualisierung. Das Ideal der Kunst kommt nach ihm überall da zur Geltung, »wo immer etwas geistig Bedeutsames, sei es nun indi viduell-geistiger oder sozial-geistiger Art, aus der Welt der abhängigen Erscheinungen in die unabhängige Höhe der künstlerischen Existenz hinaufgerückt wird«. Ich muß gestehen, daß mir seine Auffassung durch diese Ausführung nicht klarer geworden ist. Denn geistig bedeutsam kann alles sein, was individuell gestaltet werden kann (vgl. das geschlachtete und ausge nommene Rind Rembrandts im Louvre); und in die Höhe der künstlerischen Existenz wird alles hinaufgerückt, was uns der Künstler in dem Spiegel seiner Persönlichkeit erschauen läßt. Hiernach bedeutet »Idealisieren« im Sinne Köhlers für mich nichts anders als individuell gestalten. Zugegeben ist, daß nicht alles, was individuell ist, auch ein Geisteswerk darstellt. Denn jede Äußerung des Menschen ist physiologisch durch seine Individualität bedingt, so z. B. die Handschrift oder eine einfache Linie, die in mikroskopischer Vergrößerung gewisse nervöse Energiekurven aufweist. Es gehört vielmehr zum Kunstwerk noch der Schöpfer wille, d. h. die Absicht, seine Persönlichkeit zu offenbaren, und damit auch ein Vorstellungs-, Gedanken- oder Em pfindungsinhalt, der Träger und Leiter persönlicher Offen barungen sein kann. Sobald ein solcher vorhanden ist, und wäre es eine Arabeske, liegt ein Geisteswerk vor. Das Aufstellen weiterer Erfordernisse kann nur vom Übel sein. Die Annahme eines ästhetischen Zwecks als Voraus setzung des Kunstwerks hat auch die unglückselige Wirkung zur Folge gehabt, daß zwei Gruppen von Werken von dem gesetzlichen Schutz ausgeschlossen wurden, die ihren inneren Eigenschaften nach mit den übrigen Werken der bildenden Künste auf gleicher Stufe stehen, nämlich die Werke der an gewandten Kunst und die Werke der Baukunst. (Fortsetzung folgt.) Kleine Mitteilungen. Gekündigter Handelsvertrag. — Der Schweizerische Bundesrat hat, in „der Absicht, die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und Österreich - Ungarn auf neuer Grundlage zu regeln, den zwischen beiden Mächten am 10. Dezember 1891 ab geschlossenen Handelsvertrag durch den schweizerischen Geschäfts träger in Wien am 19. September gekündigt. Danach tritt der Vertrag mit dem 19. September 1905 außer Wirksamkeit. Der Bundesrat hat gleichzeitig den Wunsch aussprechen lassen, mit Österreich-Ungarn zum Abschluß eines neuen Handelsvertrages in Verhandlungen einzutreten. Unlauterer Wettbewerb. — Der Schwäbische Merkur berichtet über folgenden Rechtsfall: Der Reisende eines Stuttgarter Papierwaren-Geschäfts hatte sich gegen tz 7 des Gesetzes zur Be kämpfung des unlautern Wettbewerbs vergangen und wurde des halb von der Ferien-Strafkammer in Tübingen am 6. September zu der Geldstrafe von 30 ^ und Tragung der Kosten verurteilt. Der Reisende W. kam auf seiner Geschäftsreise nach Gomaringen (O.-A. Reutlingen) und besuchte dort den Spezereihändler Sch, um ihn zur Bestellung von Ansichtspostkarten bei seiner Firma zu veranlassen. Als ihm Sch. erklärt hatte, er beziehe seine Ansichts postkarten von einem Buchbinder B. in Gönnigen, erwiderte W., V. beziehe seine Ansichtspostkarten gerade auch von seiner, des Angeklagten, Firma. Dadurch ließ Sch. sich bestimmen, bei W. eine Bestellung auf Ansichtspostkarten zu machen. Der Angeklagte W. machte zu seiner Rechtfertigung geltend, er habe zu Sch. nur gesagt, daß B. seine Waren auch von Grossisten kaufen müsse, und da seine, des Angeklagten, Firma, ein Spezial geschäft sei, so könne Sch. billiger von dieser beziehen. Trotz Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. dieser Behauptung stellte der Gerichtshof auf Grund der Aus sagen des Schufest, W. habe wider besseres Wissen über das Er- Rechtsschutzverband Deutscher Photographen. — Im Nechtsschutzverband Deutscher Photographen, der in diesen Tagen Schutz der Urheberrechte an Werken der bildenden Künste und der Photographie. Cr kam zu dem Schluß, daß in diesem Entwürfe alles niedergelegt sei, was der Nechtsschutzverband Deutscher Photographen seit dem Jahre 1898 in der Schutzgesetzfrage an gestrebt habe. Die Ansicht, daß die Photographie und die bilden den Künste durch ein gemeinsames Gesetz geschützt werden müssen, sei im Rechtsschutzverbande von jeher vertreten worden. Er be tonte besonders, daß in dem neuen Entwürfe die Rechte des Urhebers, des Bestellers, wie auch bei Bildnissen die Rechte des Abgebildeten im allgemeinen recht glücklich festgelegt worden seien. Urhebers ausgedehnt werde. Dahin zu streben, sei die nächste Aufgabe des Rechtsschutzoerbandes. — In den Vorstand wurden gewählt die Herren Paul Gründer- Berlin, erster Vorsitzender; Francois Cornand-Berlin, zweiter Vorsitzender; und H. Brasch-Berlin, Schriftführer. Die Frau in der Buchbinderei. — Über die Buchbinderei als Frauenberuf wird der Vossischen Zeitung folgendes geschrieben: »Die Buchbinderei gehört schon seit langem zu den Berufen, in denen zahlreiche Frauen als Arbeiterinnen ihr Brot finden, leider aber zumeist nur bei den untergeordneten, schlechter bezahlten und Meister werden kann, bleiben die Mädchen in den Werk stätten stets nur Hilfskräfte. Und doch bietet gerade das Buch binderhandwerk, das durch die Entwicklung des modernen Kunstgewerbes einen neuen Aufschwung genommen hat, ein gutes Betätigungsfeld für die Frau. Es erfordert Geduld und Genauigkeit, peinliche Sauberkeit, geschickte Finger, Farben- und Formensinn, lauter Eigenschaften, die niemand der Frau ab sprechen wird. Freilich gehört auch dazu körperliche Gesundheit; doch birgt gerade die feinere Arbeit der Vorgeschrittenen keine jener Schädigungen, denen die mechanische Arbeiterin beim an dauernden Ausüben einer einzigen buchbinderischen Verrichtung ausgesetzt ist. Ungeachtet der Beihilfe zahlreicher Maschinen bleibt, namentlich beim künstlerischen Bucheinband, viel der Hand überlassen, so daß die Arbeit abwechslungsreich und inter essant wird. In England und Amerika hat sich künstle rische Buchbinderei zu einer verbreiteten Liebhaberkunst in Damenkreisen entwickelt. Die Londoner »Uaäi68 6mi1ä ok öookbinclsrn« veranstaltet Ausstellungen, auf denen wahre Meisterwerke in kostbarstem Material zu sehen sind. Allerdings erfordert die Herstellung wirklich guter Leistungen eine gründ liche, längere Fachausbildung. Die einzige Buchbinderschule für Frauen in Deutschland ist die vor nunmehr zwei Jahren im -Lettehause» zu Berlin eröffnete. Die Leiterin dieser Schule, Fräulein Lühr, ist auch der einzige weibliche Buchbindermeister Deutschlands. Cs finden drei Arten von Kursen statt. Weib liche Lehrlinge, die nach dreijährigem Unterricht ihre Gesellen prüfung machen können und während dieser Zeit für den Ver ein arbeiten, werden unentgeltlich ausgebildet und erhalten eine von 3 bis 5 steigende wöchentliche Vergütung. Der Kursus für zahlende Fachschülerinnen dauert l'/z Jahre und umfaßt die einfachsten Verrichtungen bis zum kunstvoll ausgeführten Buch einband Daneben wird auch Unterricht für Amateure erteilt, die, nach freier Vereinbarung, einzelne Techniken zu erlernen wünschen. Die Schule führt schon gegenwärtig zahlreiche Privat aufträge zur vollsten Zufriedenheit aus, besonders auch künstle rische Bucheinbände kostbarer Werke. Zweifellos eröffnen sich den austretenden Schülerinnen die besten Aussichten. Die Schule er hält vielfach Anfragen nach ausgebildeten Buchbinderinnen, die bisher, da die Kurse noch nicht so lange bestehen, nicht befriedigt werden konnten.« Ausstellungspreis. — Von den Preisrichtern der Inter nationalen wissenschaftlichen und gewerblichen Ausstellung »Die Kinderwelt- unter dem Protektorate Ihrer Majestät der Kaiserin-Witwe Maria Feodorowna in St. Petersburg 1903 —1904 ist der Firma B. Be hr's Verlag in Berlin für ihre Beteiligung an der Kollektiv-Ausstellung des Albrecht Dürer- Hauses (Bilderbuch »Ri - Ra - Rutsch- und Olfers, Märchen) eine »ehrenvolle Erwähnung« zuerkannt worden. 1048
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