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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 24.09.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-09-24
- Erscheinungsdatum
- 24.09.1904
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- Deutsch
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^ 223, 24. September 1904. Nichtamtlicher Teil. 8049 Maler, der einer Porzellanfabrik Verzierungen für Teller und Tassen liefert. - Dies ist wahrlich die Anschauung einer kunstarmen Zeit, und die Betrachtung der Kunstschätze, die uns Pompeji und die etrurischen Gräber hinterlassen haben, müßte uns bitter beschämen, wenn nicht dank Ruskin auch die angewandte Kunst wieder zu Ehren gekommen wäre, und wenn nicht in den letzten Jahrzehnten bei uns in Deutschland ein mächtiges Streben durch dieKunst ginge, alle Gegenstände, mit denen wir uns im täglichen Gebrauch umgeben, künstlerisch zu gestalten?) Mag auch in dem Gären und Ringen unsrer Zeit noch manches unvollkommen und mißglückt erscheinen, so werden wir wenigstens als eine sichere Errungenschaft die Erkenntnis betrachten können, daß die Kunst keine Grenzen kennt, daß sie eins ist, und vor allem, daß die unselige Trennung zwischen reiner Kunst und angewandter Kunst ein für alle mal für überwunden gelten kann?) (Fortsetzung folgt.) Die 29 Hauptversammlung des Allgemeinen Deutschen Vuchhandlnngs-Gehilsen-Verbandes. Eine außergewöhnlich stattliche Anzahl von Mitgliedern, wohl 150 Personen, hatten sich, der Bedeutung der Tages ordnung entsprechend, am Sonntag den 18. d. M. in der Gutenberghalle des Deutschen Buchgewerbehauses zu Leipzig eingefunden; handelte es sich doch um Annahme oder Ab lehnung der neuen Satzungen, um Sein oder Nichtsein des Verbandes. Unter Vorsitz des Herrn Carlsohn, der in schwieriger Zeit für den erkrankten Herrn Hempel in die Bresche ge treten war, begann gegen 11 Uhr die Versammlung, zu der sich, außer fast sämtlichen Vertrauensmännern, außer dem ") Vgl. hierzu Vau der Velde: Die Renaissance im mo dernen Kunstgewerbe, Berlin, Cassirer. genossenschast eingesetzte Kommission zur Beratung des Urheber rechts hat aus Anlatz einer im Lokalanzeiger vom 24. Mai 1900 veröffentlichten Notiz des Herrn Prof. Otto Eckmann sich auch mit der Frage des Schutzes der angewandten Kunst beschäftigt. ständig irrigen oder unklaren Voraussetzung ausgeht. Er sagt: es gibt keine unterscheidende Grenze zwischen einem Kunstwerk (das er Kunstwerk erster Klasse nennt) und einem aus die Industrie angewandten Kunstwerk, das er als Kunstwerk zweiter Klaffe bezeichnet. Das letztere kann, so sagt er, ein viel größeres Kunstwerk sein als das erstere. Das ist unbestreitbar. Es gibt keine Möglichkeit, das Werk selber, d. h. seinen Kunst wert, zu klassifizieren, und darum wird auch im Gesetz gar nicht unterschieden. Wohl aber gibt es eine bestimmte haar scharfe Grenze, die jeder Richter finden kann, und die auch das bisher gültige Gesetz statuiert hat. Dieses unterscheidet zwischen Kunstwerk (einerlei ob gut oder schlecht) einerseits und aus die Industrie angewandtem Kunstwerk (einerlei ob gut oder schlecht) andererseits. »Diese Grenze mutz bestehen bleiben, und darum soll und mutz auch der H 14 des alten Gesetzes nach der Anschauung der Man fragt sich mit Erstaunen, wieso gerade Künstler dazu kamen, sich so energisch für Beibehaltung der im Gesetz aufge stellten Unterscheidung auszusprechen. Eine ^Begründung iriud und das; das Werk angewandter Kunst nicht würdig sei, mit den Werken der »hohen Kunst« auf eine Stufe gestellt zu werden. Es ist ein glückliches Zeugnis von dem Fortschreiten der Ideen, daß die Kunstgenossenschaft in ihrer neuesten Eingabe diesen veralteten Standpunkt aufgegeben und sich zu der das Wesen des Kunstwerks richtig würdigenden Anschauung bekannt hat. Rechtsbeistand des Verbandes Herrn Rechtsanwalt Barth, und dem Versichernngsmathematiker Herrn Direktor Riedel, die Herren Regierungsrat vr. Meyer als technischer und Herr Assessor vr. Braunhälter als juristischer Vertreter des Kaiserlichen Aufsichtsamts für Privatversicherung ein gefunden hatten. Nach der Genehmigung des Geschäftsberichts und nach dem Vortrag der Berichte des Bücherrevisors und des Rech nungsausschusses erfolgte auf Antrag des letzteren die Ent lastung des Vorstands. Die Verhandlungen über Punkt 3 der Tagesordnung, die neuen Satzungen, bildeten natürlich den Mittelpunkt der Verhandlungen. Sie wurden durch einen Bericht des Ge schäftsführers, Herrn Hoffmann, eingeleitet. Herr Hoff- mann legte kurz Zweck und Inhalt des Privatversicherungs gesetzes dar, soweit es für den Verband in Betracht kommt, beleuchtete die wesentlichen Merkmale des alten und des neuen Systems und betonte den Vorteil, der in der Sicher heit der künftigen Leistungen liege. Weiter hob er die grundlegenden Gesichtspunkte hervor, die für die Umgestal tung maßgebend waren, erläuterte Wesen und Zweck der äußeren Neugestaltung und empfahl schließlich mit warmen Worten die Annahme der Vorlage. Sodann wies Herr Pasch ke (Berlin) auf die große Verantwortung der heutigen Hauptversammlung hin. Die Ablehnung werde zu Zwangsmaßregeln der Aufsichtsbehörde führen, die Lage der Mitglieder könne sich selbst bei Liqui dation nur verschlechtern. Ganz aussichtslos seien die Vorschläge, den Verband in einen Unterstützungsverein um zubilden oder ihn ins Ausland zu verlegen; der vom Vor stand vorgeschlagene Weg sei der einzig gangbare. Die Bemessung von Leistung und Gegenleistung richte sich allein nach den Grundsätzen der Versicherungswissenschaft. — Herr Paschke widerlegte noch einige Angriffe und Ein wendungen, die in der Presse erfolgt waren, und schloß mit der Bitte, die vorliegenden Satzungen anzunehmen. Nach diesen mit lebhafter Zustimmung begleiteten Ausführungen begründete Herr Sturtzel (Wien) in langer Rede die Resolution seines Kreises, den Verband in einen Unterstützungsverein zu verwandeln und seinen Sitz even tuell ins Ausland zu verlegen, ohne sich jedoch mit diesen Ansichten zu identifizieren. Diesen Darlegungen trat Herr Regierungsrat vr. Meyer entgegen, indem er ausführte, daß diese Umwand lung nach den Entscheidungen des Amts ausgeschlossen, eine Verlegung des Sitzes ins Ausland aber voraussichtlich nicht genehmigt werden würde. Würde sie doch genehmigt, so unterstehe der Verband für das Gebiet des Deutschen Reichs aber wieder als ausländischer Versicherungsverein dem deutschen Gesetz, dem er dadurch entzogen werden solle. Die Leistungen seien vom Sachverständigen so hoch wie nur möglich berechnet, und die Annahme, daß die bisherigen Leistungen auch künftig würden gezahlt werden können, sei irrig. Wenn heute die Entscheidung hinausgeschoben oder die Vorlage abgelehnt werde, so würde das Kaiserliche Auf sichtsamt voraussichtlich von den ihm zustehenden gesetzlichen Befugnissen gegen den Verband Gebrauch machen. Er könne daher im Interesse des Verbandes die Annahme nur dringend empfehlen. Nach einer kurzen Debatte trat man in die Einzel beratung der Satzungsentwürfe, und zwar zunächst der Kassen ein. Im allgemeinen wurden nur nebensächliche, zum Teil rein redaktionelle Änderungen vorgenommen. Zur Kranken- und Begräbniskasse fand eine Resolution Liede rwald Annahme, die einen Ausbau der Krankenkasse durch eine höhere Stufe zum Ziele hat; ferner eine Reso lution Sturtzel, die Begräbnisgeldversicherung der Ehefrauen lOSO
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