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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.06.1904
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1904-06-10
- Erscheinungsdatum
- 10.06.1904
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- Deutsch
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- Saxonica
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132, 10, Juni 1904. Nichtamtlicher Teil 504S Erörterungen ergibt — verpflichtet sein, das Ganze ohne Mehrberechnung den Abonnenten zu liefern. Nun kommt aber der Fall, der den äußern Anlaß zu der gegenwärtigen Betrachtung überhaupt geboten hat: Die Verlagsfirma hat von vornherein überhaupt nicht gesagt, aus wie vielen Heften das Werk bestehen wird, und nach ihrer eignen Angabe war sie auch gar nicht in der Lage, den Umfang des Werks von Anfang an zu bestimmen. Das Verlagsunternehmen betrifft »wissenschaftliche Selbst- nuterrichts-Briefe-, es wurde eine Probelieferung ausgegeben, des weitern aber nur gesagt, daß die Briefe in fünf undzwanzig Werke zerfallen werden, daß jedes Werk für sich ein abgeschlossenes Ganzes bildet, jede Lieferung wieder bei einer Subskription neunzig Pfennige kosten soll. Daß es sich hier um ein sehr umfangreiches Unternehmen handeln mußte, das iu wenigen Lieferungen nicht abzutun ist, war von vornherein erkennbar, sollten doch die Lieferungen zu sammen fünfundzwanzig Werke bilden; es mußte sich daher jeder Interessent und Abonnent sagen, daß ein jedes dieser Werke, da es doch einen bestimmten Zweig des Wissens eingehend behandelt, wiederum aus einer größeren Anzahl von Lieferungen bestehen werde. Multiplizierte er nun diese vermutliche Zahl mit fünfundzwanzig, so mußte er zu einem Gesamtprodukte kommen, das ihm die erheblicheren Kosten des ganzen Werks, aber auch die lange Dauer der Erscheinung hinreichend klar zu machen geeignet war. Nie mand konnte sich also beim Eingehen eines Abonnements darüber in Ungewißheit befinden, daß er die Schlußlieferung erst verhältnismäßig spät zu erwarten habe, und daß sich der Anschaffungspreis des Ganzen sehr hoch stellen würde. Man wird angesichts dessen auch nicht sagen können, daß es an einer ausreichenden Bestimmtheit und Klarheit des Vertragsinhalts fehle, weil von Anfang an nicht feststand, wie viele Lieferungen überhaupt erscheinen würden und welchen Kaufpreis der Abonnent im ganzen zu erlegen habe. Ist nämlich auch die Zahl der Hefte und der Geldbetrag noch nicht ziffermäßig festgelegt, so wird dieses Moment er setzt durch eine stillschweigende Vereinbarung der Parteien, die dahin geht, daß für die Vertragserfüllung maßgebend sein soll, was nach Lage der Sache erforderlich, aber auch zugleich ausreichend erscheint. Damit aber zugleich ist auch gesagt, daß die Verlagsfirma dem Werke eine nicht beliebige Ausdehnung ins Uuermessene hinein verleihen darf, pochend darauf etwa, daß sich der andre Teil ja schlechthin dazu verpflichtet habe, alles, was ihm ge liefert werden wird, abzunehmen und zu bezahlen. Es muß auch hier wieder darauf hingewiesen werden, daß Ver träge nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zu er füllen sind und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte. Jenem Verhalten, daß früher bei den Verlegern von Kolportage romanen so beliebt war, ist damit der Boden entzogen. Sie hielten es für vorteilhaft, zugleich aber auch ihrer nicht für unwürdig, eine endlose Folge von Fortsetzungen aus zugeben, die Erzählung so in die Breite zu ziehen, daß die Gesamtkosten für ein derartiges Machwerk sich fast überall auf einen ganz außerordentlich hohen Preis stellten, wie ihn keiner von den gefangenen Abonnenten angelegt haben würde, wenn man ihm von vornherein der Wahrheit gemäß unter richtet hätte. Nun wendet in dem Fall, der hier zur Diskussion steht, die Verlagsfirma ein, daß sie selbst von Anfang an keinen Überblick darüber besessen habe, welche Aus dehnung das Werk annehmen werde. Sie habe den einzelnen Autoren, die für die Bearbeitung der ver schiedenen Disziplinen von ihr gewonnen worden seien, völlig freie Hand gelassen, und könne deshalb auch jetzt Börsenblatt für den deutschen Buchhandel. 71. Jahrgang. noch nicht einmal sagen, wie stark jeder der fünfundzwanzig Bände werden werde. Für den ersten Augenblick mag dieses Argument vielleicht genügen, einer genauern Prüfung aber kann es nicht standhalten. Es ist gewiß sehr vornehm und liebenswürdig gedacht, wenn ein Verleger dem Schriftsteller die Ausdehnung des Werks vollkommen anheimgibt und ihin so viele Bogen honoriert, wie er zu schreiben für gut befindet. Regelmäßig einigt man sich bei dem Abschluß eines Verlagsvertrags wenigstens annähernd über den Um fang des Buchs, denn hiervon hängt — wie jedermann weiß — außerordentlich viel ab, und zwar nicht nur die Kosten für die Herstellung und damit auch die Normierung des Verkaufspreises, sondern es ist eine allgemein bekannte Tatsache, daß gewisse Bücher an Verkäuflichkeit außerordent lich viel einbüßen, wenn sie einen zu starken Umfang an nehmen. Nicht jeder hat die Zeit und die Lust, ein dickes Buch zu lesen, er will schnell und kurz unterrichtet sein, nicht aber sich in ein jahrelanges Studium vertiefen müssen; nicht jeder auch verhält sich der Frage gegenüber, wieviel ein Buch kostet, gleichgültig, die Ent scheidung darüber vielmehr, ob er es kaufen will oder nicht, hängt gar oft allein davon ab, wieviel er dafür zahlen soll. Aber abgesehen hiervon; Wenn die hier in Rede stehende Firma im Verkehr mit ihren Autoren die Noblesse so weit treibt, daß sie keinerlei Bestimmungen über die Anzahl der Bogen trifft, die höchstens geliefert werden dürfen, so ist dies gewiß anzuerkennen, sie macht damit aber doch schließlich ein Experiment, dessen Kosten sie dann auch selbst zu tragen hat und nicht auf die Schultern der Abonnenten abwälzen darf, die etwas kleinlicher in solchen Fragen denken und mit Mark und Pfennig rechnen. Sie hat in ihren Prospekten und in den sonstigen Ankündigungen, auf Grund deren das Publikum den Kaufvertrag mit ihr einging, zwar keine be stimmten Erklärungen über den Umfang des Werkes ab gegeben, sie hat auch nicht gesagt, daß eben diese Aus dehnung des Kaufobjekts und damit auch sein Preis ihr selbst völlig unbekannt sei, daß alles von der Schreibweise, von der Individualität und von mancherlei Nebenabsichten der fünfundzwanzig oder noch mehr Mitarbeiter abhänge. Hätte sie das von vornherein gesagt, so würde sich gar mancher darüber klar geworden sein, daß er unter solchen Ver hältnissen auf das Lieferuugswerk überhaupt nicht subskribieren dürfe, weil er sonst Gefahr laufe, sich ins Blaue hinein zu verpflichten. Aber gerade das hätte die Verlagsfirma unbedingt dem Publikum sagen müssen, sie hätte ihre vornehme Gesinnung im Geschäftsverkehr nicht bloß den Autoren, sondern vor allen Dingen ihren Kunden gegenüber betätigen sollen. Glaubte sie es wirklich vor diesen letzter» verant worten zu können, wenn sich jetzt ein Hundert Lieferungen an das andre reiht, wenn das Werk die Ausgabe -einer Un summe an Anschaffungskosten den Abonnenten zumutet, zugleich aber den Zweck vollkommen vereitelt, den diese bei der Bestellung verfolgten. Es sind Leute, die im praktischen Erwerbsleben stehen, die ihrem Berufe nachgehen nnd nur nebenher ihren Wunsch nach Erweiterung ihres Wissens be friedigen wollen. Ihnen ist vor allen Dingen darum zu tun, in einer mindestens doch absehbaren Zeit das komplette Werk in Händen zu haben. Es ist schon mit Recht und zugleich auch mit starkem Nach druck aus den Reihen der Berufsgenossen jener Verlagsfirma daraus hingewiesen worden, daß unter einem solchen Geschäfts gebaren der gesamte Buchhandel zu leiden hat. Der ein zelne Abonnent macht für die Unzuträglichkeiten, die sich nun Herausstellen, nicht die Verlagsfirma verantwortlich, sondern er läßt sein Mißfallen dem Sortimenter entgelten, von dem SS8
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