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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.02.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-02-26
- Erscheinungsdatum
- 26.02.1906
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- Deutsch
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2130 Nichtamtlicher Teil. ^ 47, 26. Februar 1906. geregelt, und auch seine Schrift über die Leibeigenschaft in Pommern ist 1803 bei Reimer erschienen. Durch eben diesen Berliner Freund kam Arndt 16 Jahre später, als er sich in Bonn häuslich nieder gelassen hatte, zu einem neuen Verleger. Das war Eduard Weber, ein früherer Gehilfe Reimers, der am 20. Juni 1818 in Bonn eine Buchhandlung gründete (später Eduard Weber's Verlag, seit 1897: A. Marcus L E. Weber's Verlag). Aus Liebe zu Reimer suchte Arndt alles mögliche zu tun, um Weber zu einem glücklichen Anfang zu verhelfen. Er machte sich, als Weber die Absicht hegte nach Bonn zu kommen, auf die Wohnungssuche, unterhandelte auch — allerdings ver geblich — wegen eines netten Häuschens am Markte, rech nete sicher darauf, daß es ihm bis 1. April gelingen werde, ein gelegenes Lokal zu verschaffen, und versprach freundlichste Aufnahme und Unterstützung Webers. Einen Einblick in die Beziehungen der beiden Männer, wie sie sich bald nach Webers Übersiedlung nach Bonn und nach der Geschäftseröffnung gestalteten, gewährt uns ein kleines Zettelchen, das sich gleichfalls im Besitz des oben ge nannten Herrn Bertsch befindet und bisher das Schicksal des Briefes an Reimer geteilt hat. Arndt schrieb es aus dem Badeorte Burtscheid, wohin er sich von Bonn aus begeben hatte, um sich von rheuma tischen Leiden zu befreien, und wo er in der Tat auch Er holung fand. Weber ist zwar als Adressat nicht genannt. (?. ll. — praewüsis titullo), aber der Inhalt läßt ihn als solchen erscheinen. Der Brief lautet: »?. 3?. Ein paar kurze Worte, weil ein armer Badender matt und faul ist. Ich werde Ihre Ver zeichnisse austheilen und empfehlen bei meinen Bekannten. Ob etwas für Empfehlung durch die Konsistorien zu thun ist, werde ich Ihnen mündlich in ein paar Wochen be richten. Bitten Sie Kupferberg um sorgfältige Korrektur. Gott mit Ihnen und Ihrem Geschäft. Burtscheid, den 28. Juni 1818. Ihr EMArndt.« Soweit Arndts Fürsorge für den jungen Geschäftsmann in Betracht kommt, redet das Zettelchen eine deutliche Sprache Aber eine andre Frage bedarf einer kurzen Erläuterung. Was hat es mit Kupferbergs Korrektur auf sich? Offenbar handelt es sich um den Druck einer Arndtschen Schrift, die Weber verlegen soll. Es wird die Schrift »Von dem Wort und dem Kirchenlied, nebst geistlichen Liedern« gewesen sein, die Weber unter dem Jahre 1819 herausgegeben, Arndt aber bereits am 10. November 1818 seiner Schwester Doro thea geschickt hat. Von dem Freundschaftsverhältnis zwischen Arndt und Weber geben uns die nächsten zwei Jahre noch einzelne Beweise. Dann tritt eine große Pause ein. Erst nach Jahrzehnten hat Arndt wieder einige Kleinigkeiten bei Weber verlegt. Soweit Arndtsche Schriften in Betracht kommen, ver schwindet Webers Verlag gegenüber dem Reimerschen. Ein Sinnbild dafür ist das von uns besprochene Zettelchen, das das einzige Zeugnis von dem schriftlichen Verkehr Arndts mit Weber bildet. Leipzig-Reudnitz. vr. Rudolf Müller. Kleine Mitteilungen. * Vom Reichstag. Urheberrecht an Werken der bil denden Künste und der Photographie. (Vgl. Nr. 46 d. Bl.) — In Ergänzung unserer Mitteilung in Nr. 46 d. Bl., betreffend die Beendigung der ersten Lesung des Gesetzentwurfs über das Ur heberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie in der mit der Vorberatung betrauten Kommission des Deutschen Reichstags, sei hier folgendes nachgetragen: Die Kß 27—29 wurden ohne Debatte nach der Regierungs vorlage angenommen. Bei den 88 30 und 31 (Entschädigungs- Pflicht und Strafe) wurde die Frage der Haftung vor allem der graphischen Kunstanstalten bet ungesetzlichen Nachbildungen ein gehend behandelt. Angenommen wurde ein Antrag Patzig (nl.), wonach eine kriminelle Bestrafung nur dann eintreten soll, wenn vorsätzlich und wider besseres Wissen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk vervielfältigt, gewerbsmäßig verbreitet oder eingeführt wird. 8 32 belegt mit einer Geldstrafe bis 1000 ^Eu.a den, der der Vorschrift des Z 18 bezw. 22 zuwider vorsätzlich ein Bildnis ver breitet oder öffentlich zur Schau stellt. Hinter dem Wort »vorsätz lich« wurden die Worte «und wider besseres Wissen« ein geschaltet. Ohne Debatte wurden die ZH 33—54 angenommen und als Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes der 1. Januar 1907 be stimmt. Die Kommission hat sich vertagt und wird erst am 14. März wieder zusammentreten. *Vom Reichstag. Verteuerungen im Postverkehr. — Die Steuerkommission des Deutschen Reichstags hat am 22. d. M. folgenden Antrag des Abgeordneten Gröber (Zentrum) ange nommen: »Der Reichstag wolle beschließen, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, auf eine Erhöhung der Einnahmen der Reichs-Post- und Telegraphen-Verwaltung durch Maßnahmen Bedacht zu nehmen, die 1. die Beseitigung der im Orts- und Nachbarortsverkehr be stehenden Ausnahmetarife für Postkarten und Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere, 2. die anderweite Festsetzung der Gebühren für außerordentliche Zeitungsbeilagen zum Gegenstand haben. Der Antrag wurde unterstützt vom Zentrum, den Konserativen, der Reichspartei, den Nationalliberalen und der wirtschaftlichen Vereinigung. Abg. Speck (Zentrum) begründete den Antrag und berechnete das finanzielle Ergebnis auf 12 Millionen Mark. Für den Antrag sprachen die Abgeordneten Müller (Fulda) und Dietrich (kons.). Beide regten dabei auch an, den Mißbräuchen zu steuern, die durch unberechtigte Benutzung der Portofreiheit von Korrespondenzen fürstlicher Persönlichkeiten vorkämen. Gegenden Antrag sprachen die Abgeordneten Singer (Soz.), Lipinski (Soz.) und Merten (freist Volksp.). Die Annahme des Antrags erfohgte mit 16 gegen 9 Stimmen. * Deutscher Buchgewerbeverein. — Im Buchgewerbe museum in Leipzig (Deutsches Buchgewerbehaus) ist die Aus stellung der Monatshefte für graphisches Kunstgewerbe geschlossen worden. An ihre Stelle sind die Tafeln eines im vorigen Jahre bei Heitz L Mündel in Straßburg erschienenen Mappenwerkes: Hundert Kalender-Inkunabeln getreten. Diese Kalender-Einblatt drucke nahmen unter den kleinern Erzeugnissen der neu erfundenen Buchdruckerkunst einen hervorragenden Platz ein. Sie sind jetzt natürlich äußerst selten. Nicht nur formal, sondern auch inhaltlich sind sie von großem Interesse, so daß die Veröffentlichung nicht bloß bei den Angehörigen und Freunden des Buchgewerbes Be achtung verdient, sondern auch bei Astronomen, Sprach- und Dialektforschern, und wegen der meist höchst naiven gesundheit lichen Ratschläge über Bad, Aderlaß und Purgantien auch bei Medizinern und Kulturhistorikern. (Vgl. Nr. 38 d. Bl.) Die Blätter werden nur kurze Zeit ausgestellt sein. Handelsregister-Einträge: — (Berlin.) Zeitschriftenverlag von A. Schneider, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens ist: Betrieb der Zeitschrift für Fabrikanten und Händler landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte sowie der Verlag weiterer Fachzeitschriften, Bücher und dergleichen. Das Stammkapital beträgt 50000 Geschäftsführer: Redakteur Georg Schneider in Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 24. Januar und 9. Februar 1906 festgestellt. Außerdem wird hierbei bekannt gemacht: Der Gesellschafter Redakteur Georg Schneider in Berlin bringt in die Gesellschaft
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