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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1906
- Sprache
- Deutsch
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Kleine Mitteilungen. Post. Neue Zollinhalts - Erklärungen. — Der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 48 vom 24. Februar 1906 bringt folgende Bekanntmachung. Infolge des Gesetzes wegen Abänderung des Gesetzes, be treffend die Statistik des Warenverkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, vom 7. Februar 1906 (Reichsgesetzbl. S. 104) und der Ausführungsbestimmungen vom 9. Februar 1906 treten für den Postverkehr vom 1. März ab folgende Ände rungen ein: 1. Es werden neue Formulare zu Zollinhaltser klärungen eingeführt und zwar: Formulare zu Zollinhaltserklärungen für das Ausland auf gewöhnlichem (weißem oder gelblichem) Papier, b) Formulare zu Zollinhaltserklärungen für Zwecke der Warenverkehrsstatistik auf grünem Papier. Die Herstellung und der Vertrieb der neuen Formulare bleibt der Privatindustrie überlassen. Es empfiehlt sich, daß Firmen, die sich mit der Herstellung von Formularen zu Zollinhalts erklärungen befassen, diese in Übereinstimmung mit den amtlich hergestellten Mustern drucken lassen; solche Muster werden von den Kaiserlichen Oberpostdirektionen auf Ersuchen abgegeben. Die bisherigen Formulare zu Zollinhaltserklä rungen können einstweilen weiter verwandt werden. 2. Zu den den Paketen und Wertkästchen nach dem Auslande beizugebenden Zollinhaltserklärungen sind im allgemeinen Formulare auf gewöhnlichem Papier zu verwenden; jedoch kann ein Exemplar der Zollinhaltserklärungen (das für Zwecke der Warenverkehrsstatistik bestimmte Doppel) auf einem grünen Formular ausgefertigt werden. Bei Paketen mit Wertan gabe und bei Wertkästchen muß vom 1. Januar 1907 ab ein Exemplar auf einem Formular von g rüner Farbe ausgestellt sein. 3. In den Zollinhaltserklärungen, gleichviel auf welchem Formular sie ausgestellt sind, genügen im allgemeinen folgende Angaben: Zahl, Art der Verpackung und Bezeichnung der Sen dungen; allgemeine Angabe der Gattung der Waren; Rohgewicht und Gesamtwert. Weitergehende Angaben (genaue Bezeichnung des Inhalts, Reingewicht der ganzen Sendung oder jeder Waren gattung, Wert jeder Warcngattung usw. sind nur in den Zoll inhaltserklärungen auf Formularen von gewöhnlichem Papier und in diesen nur dann erforderlich, wenn und soweit die Zoll vorschriften des Bestimmungslandes solche Angaben vorschreiben. Die Zollinhaltserklärungen auf grünen Formularen sind in deutscher Sprache auszufertigen; die Angaben brauchen mit den zugehörigen, für die ausländischen Behörden bestimmten Zoll inhaltserklärungen auf gewöhnlichem Papier nicht überein zustimmen. Für die richtige Ausfertigung der Zollinhaltserklärungen übernimmt die Postverwaltung, wie bisher, keine Berantwortung; vielmehr fallen die aus mangelhafter oder unrichtiger Abfassung entstehenden Folgen lediglich dem Absender zur Last. Darüber, in welcher Sprache die Zollinhaltserklärungen auf gewöhnlichem Papier auszustellen sind, und über die besondern Zollvorschriften der fremden Länder erteilen die Postanstalten Auskunft. 4. Bei Paketen aus dem freien Verkehr des Zollgebiets nach den deutschen Zollausschlüssen und Freihafengebieten sind Inhaltserklärungen nur noch insoweit erforderlich, als es sich um Pakete nach s,) der Insel Helgoland, d) den badischen Zollausschlüssen, o) dem Freihafengebiet Hamburg handelt. Die Inhaltserklärungen zu diesen Paketen sind unter Benutzung von Formularen zu Zollinhaltserklärungen (Formular auf gewöhnlichem oder grünem Papier; vom 1. Januar 1907 ab bei Paketen mit Wertangabe nur Formulare auf grünem Papier) auszufertigen. Bei Versendung von Paketen nach dem Freihafengebiet Hamburg ist zu beachten, daß in den In haltserklärungen vom Absender als Bestimmungsland entweder das Land, nach dem die Ware vom Freihafen aus versandt werden soll, oder, wenn die Ware im Freihafen verbleiben soll, dieser anzugeben ist. In letzterm Falle genügt aber die Angabe -Freihafen Hamburg» als Bestimmungsland nicht, sondern es ist beizufügen: »zur Lagerung-, -zum Verbrauch- oder »zur Be- oder Verarbeitung-. Ist dem Absender die Bestimmung der Ware Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. nicht bekannt, so hat er als Bestimmungsland »vorläufig Frei hafen Hamburg- anzugeben. Berlin, den 21. Februar 1906. Der Staatssekretär des Reichspostamts. (gez.) Kraetke. Reichsbanknoten zu 50 ^ und zu 20 — Der Deutsche Reichsanzeiger Nr. 48 vom 24. Februar veröffentlicht das Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 50 ^ und zu 20 ^ vom 20. Februar 1906. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen rc. verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt: Die Reichsbank wird ermächtigt, Banknoten auf Beträge von 50 und 20 auszufertigen und auszugeben. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel. Gegeben Kiel, an Bord M. S. »Preußen«, den 20. Februar 1906. (U. 8.) (gez.) Wilhelm. (ggz.) Graf von Posadowsky. Reichsbankhauptstelle in Leipzig. — Die Reichsbank hauptstelle in Leipzig bleibt, wie auch die meisten großen Banken in Berlin, heute (27. Februar) am silbernen Hochzeits tage des Kaiserpaares, nur bis 12 Uhr mittags geöffnet. Königliche Akademie der Wissenschaften zu Berlin — Die Königliche Akademie der Wissenschaften hielt am 15. Februar unter dem Vorsitz ihres Sekretärs Herrn Diels eine Gesamt sitzung. Folgende Druckschriften wurden vorgelcgt: R. Kekuls von Stradonitz, Die griechische Skulptur. Berlin 1906, aus der Reihe der Handbücher der Königlichen Museen, — L. Holm, Oaumarü- HorAos Historie krs. ckev störe vorckisüe Lrigs 8iutninA til kixernss ^.äsüillelse (1720 bis 1814). Livä 5. Xjöbsvüavll 1906 — und Vol. 3 der unterstützten Ausgabe der Werke des Libanius von R. Foerster, Inpsias 1906. * Adreßbuch von Frankfurt a. Main. — Die Stadt verordnetenversammlung von Frankfurt a. M. hat beschlossen, daß die Stadtverwaltung ein eignes städtisches Adreßbuch heraus geben solle. Statistik des Warenverkehrs. — Das Zentralblatt für das Deutsche Reich, herausgegeben im Reichsamt des Innern, veröffentlicht in seiner Nummer 9 vom 20. Februar 1906 die vom Bundesrat beschlossenen Ausführungsbestimmungen und Dienstvorschriften zu dem Gesetze, betreffend die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland, vom 7. Februar 1906. Westfälischer Kurier. Konkurs. — über das Vermögen der Buchdruckerei Westfälischer Kurier, G. m. b. H. in Witten, ist am 22. Februar 1906 das Konkursverfahren eröffnet worden. Zur Beleuchtung dunkler Räume. — Die Österreichisch ungarische Buchhändler-Correspondenz (Wien) teilt folgendes mit: Herr Karl Ulrich, Chef der Firma CH. Ulrich L Co., Mitglied der Korporation, hatte die Freundlichkeit, im Sitzungssaale der Korporation ein Fenster mit englischem prismatischen Rohglas, dessen Vertrieb für Österreich er übernommen hat, Herstellen zu lassen. Dieses Prismenglas bezweckt, dunkle Räume hell zu machen, und seine Wirkung zeigt sich in ganz besonderm Maße in der engen und finstern Blumenstockgasse. Der Raum ist, seitdem die Lichtstrahlen durch dieses Glas gebrochen in das Zimmer ge leitet werden, bedeutend Heller als früher. Die künstliche Be leuchtung, die bisher fast den ganzen Tag notwendig war, ent fällt für viele Stunden. Mit Rücksicht hierauf ist die Verwendung dieses Glases jedenfalls auch mit großen ökonomischen Vorteilen verbunden. Da die Buchhändler, insbesondre die Wiener, sich vielfach mit dunklen Räumen begnügen müssen, laden wir alle Interessenten ein, sich von der Wirkung des englischen prisma tischen Rohglases im Korporationslokal zu überzeugen. Wir 287
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