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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.02.1906
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1906-02-27
- Erscheinungsdatum
- 27.02.1906
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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^ 48, 27. Februar 1906. Nichtamtlicher Teil. 2168 P. A. Norstedt L Döner in Stockholm. 2177 LvvdbürA, Xpsryus sts-iist. intsrvs.1. X« Lvvev. 8 gsb. 9 Prcuß L Jünger in BreSlan. 2173 Nsrtivs, IVsKveissr durell dis OrASselliobts Leblssisns. 3 Georg Reimer in Berlin. 2173 Oa,ssslsr, Osruavisebs Numisn. 25 — XitpsruLvisebs NslLllZgrüts. 50 Edwin Runge in Gr.-Lichterfelde. 2186 Grlltzmacher, Die Jungfrauengeburt. 50 H. Hadorn, Die Apostelgeschichte und ihr geschichtl. Wert. 40 Moritz Schauenburg in Lahr. 2184 Allgemeines Deutsches Kommersbuch. 75. Aust. F. H. Schimpff in Triest. 2177 Laprio, Trissts. Italisn. ^usAabo. Osutsobs ^.usZabs. a Zsb. 4 O.; Asb. 5 O. 50 v. Richard Carl Schmidt ä- Co in Leipzig. 2180/82 Xutotoeboisobs lZibliotllsIr. Oll. 1 u. kolA. ?ro 8cl. 3 bis 6 labrbuob kür vissensobaktliebs und prairtisobs Tisrruollt. llabr^. 1. oa. 9 Ouvßvit^, Osr llsbrmsistsr im HukbösoblaA. 11. Xuü. 2 -E. A. Schumanns Verlag in Leipzig. 2179 Jerome K. Jerome, Drei Mann in einem Boot. 3. Ausl. 2 >6; geb. 3 >6. Schuster >k Locffler in Berlin. 2174 Liliencron, Kriegsnovellcn. 15. Aust, i L 2 geb. L 3 — Bunte Beute. 7. Ausl. j Halbfrz. 5 4^. I. A. Stargardt in Berlin. 2175 Oi'sislists 2um 2. Tsil des LatalvAS dor Xuto^r. - LammiZ. XIsxandsr No^sr 6obns. 2 bar. Hugo Steinitz Verlag in Berlin. 2185 Hube, IVis sebrsibs ieb msius Ossobäktsbrisks? tisus XusA. 1 — Oer sobriktliobs Vsrllsbr mit den Lsbördsu. 5. Xvü. 1 Strecker L Schröder, Verlag in Stuttgart. 2177 Peterson-Kinberg, Wie entstanden Weltall und Menschheit? 11. bis 15. Taus. Verlag Kraft und Schönheit in Berlin-Steglitz. 2179 Landovbekt. 31.—40. Tausend. 50 H. Orausnsobönbeit. 4.—10. Tausend. 50 H. Aufhebung einer Beschlagnahme. Zufolge rechtskräftigen Urteils des hiesigen Landgerichts I vom 6. d. Mts. gegen Bäcker und Genossen wird die Be schlagnahme der Beilage zu Nr. 33 der periodischen Druckschrift »Die Zeit am Montag« vom 14. August 1905 aufgehoben. Berlin, 16. Februar 1906. (gez.) K. Staatsanwaltschaft beim Landgericht I. (Deutsches Fahndungsblatt Stück 2106 vom 24. Februar 1906.) Nichtamtlicher Teil Der Preiskatalog des Buchhändlers. Von Or. für. Biberfeld. (Nachdruck verboten.) Die Rechtsprechung hat in der neuesten Zeit mehrfach, und zwar von verschiednen Gesichtspunkten aus Gelegen heit gehabt, sich mit den Preisverzeichnissen, Katalogen und ähnlichen Druckschriften zu befassen, die ein Kauf mann, insbesondre ein Buchhändler zu dem Zwecke Her stellen läßt, um sie in größerm Maßstabe im Publikuni zu verbreiten und dieses zum Kauf der darin angezeigten Gegenstände einzuladen. Regelmäßig besteht nun ein solcher Katalog darin, daß eine Reihe von Büchern nach irgend einer Disposition, sei es nun systematisch nach dem Inhalt, sei es in alphabetischer Reihenfolge, aufgeführt werden, und zwar unter Angabe des Titels, des Formats, in dem sie erschienen sind, der Art der äußern Ausstattung und des Preises. Oft wird auch irgend ein Hinweis auf den Inhalt selbst und auf seine Bedeutung hinzugefügt, manchmal außerdem noch ein eignes oder von Fremden aufgenommenes Urteil über den sachlichen Wert, eine Notiz für den Büchersammler und ähnliches mehr; endlich auch begegnet man ziemlich häufig solchen Katalogen, die mit bald mehr, bald minder reichem und künstlerischem Bilderschmuck ausgestattet sind, mit den Photographien der Autoren, deren Bücher angeboten werden, oder mit Darstellungen aus dem Inhalt selbst. Was die rein geschäftliche Seite anlangt, so läßt es sich die Firma, die einen solchen Katalog herausgibt, meistens auch angelegen sein, an geeigneter Stelle auf ihre Bedingungen hinzuweisen. Es finden sich in dieser Beziehung Vermerke etwa der Art: »Bei Bestellungen im Betrage von mindestens 10 ^ erfolgt frankierte Zusendung«, oder »An unbekannte Besteller wird nur gegen Vorauszahlung des Kaufpreises, bezw. gegen Nachnahme geliefert«, oder »Die Preise verstehen sich netto Kasse ohne jeglichen Abzug«, und dergleichen mehr. Bei Katalogen, die für Wiederverkäufer, d. h. also für Sor timentsbuchhändler bestimmt sind, werden verschiedenartige Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 73. Jahrgang. Bedingungen normiert, je nachdem das Buch fest oder nur in Kommission bezogen wird, und im erstem Fall wieder, je nachdem die Zahlung des Kaufpreises sofort oder unter Ausnutzung eines Ziels bewerkstelligt wird. Vergegenwärtigt man sich nun einen Katalog von dem soeben gekennzeichneten Inhalt, so entsteht zunächst die Frage, ob an ihm ein Urheberrecht gegeben ist, und wie man weiß, hat die maßgebende Rechtsprechung hierauf fast einhellig mit Ja geantwortet. Der unbefugte Nachdruck eines solchen Preisverzeichnisses kann unter Umständen rechtlich dieselbe Natur gewinnen wie ein an einem andern selbständigen lite rarischen Erzeugnis begangenes Plagiat, d. h. es zieht die Ver pflichtung zur Schadloshaltung nach sich, dem Veranstalter des unberechtigten Nachdrucks kann die weitere Verbreitung des Katalags verboten werden, die noch vorhandenen Exemplare dieses letzteren unterliegen der Einziehung, und endlich hat der Täter die für die Verletzung des Urheber rechts im Gesetze angedrohten öffentlichen Strafen zu ge wärtigen. Auch das Gesetz zur Bekämpfung des unlautern Wettbewerbs läßt sich sehr wohl auf derartige unbefugte Nachahmungen eines Katalogs anwenden, und es käme hier namentlich der Z 8 des Gesetzes in Betracht. Abgesehen wird hier überall von den Fällen, in denen der Katalog Anpreisungen enthält, an deren Verwirklichung der Veranstalter gar nicht denkt, bei denen er sich vielmehr lediglich von der Absicht hat leiten lassen, den Anschein eines besonders günstigen Angebots und damit irrige Vorstellungen im Sinne der ZZ 1 und 4 des soeben erwähnten Gesetzes beim Leser hervorzurufen. Aber nicht auf diesen Punkt soll hier des nähern eingegangen werden, also nicht auf die Frage, inwie weit mit der Veranstaltung und Verbreitung eines Katalogs zugleich auch eine unerlaubte Handlung begangen werden kann; sondern es soll hier an der Hand einer neuer dings ergangenen Gerichtsentscheidung geprüft werden, welche Verbindlichkeiten einer Firma durch die Ver sendung eines Katalogs gegenüber den Empfängern des selben erwachsen. 286
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